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ThomasH

Besteuerung ausländ. thes. Fonds bei unterjähriger Haltefrist

Empfohlene Beiträge

ThomasH

Hallo zusammen,

 

ich hielt im Jahr 2010 für ca. 1 Monat (Juli) Anteile des BGF-World Mining A2 (US) Funds (WKN:986932). Über die Thematik der Versteuerung (und Sinnhaftigkeit einer kurzen Haltefrist) hatte ich mir keine Gedanken gemacht. Umso mehr ist es nun interessant, wie für mich die Gewinne in der Steuererklärung zu behandeln sind. Es wurden Kursgewinne erzielt, auf welche Abgeltungssteuer erhoben und einbehalten wurde. Nun stellt sich mir die Frage, ob die Bank gleich auf den richtigen Betrag die Abgeltungssteuer erhoben hat, oder nicht.

 

- Beim Kauf wurden Zwischengewinne A gezahlt, welche anschließend zunächst als allgemeiner Verlust fortgeführt wurden.

- Diese Zwischengewinne A wurden auf die Kursgewinne B aufgeschlagen und in Summe als KAPST-pflichtige Kapitalerträge C geführt.

- In der Berechnung der zu zahlenden Steuer wurden anschließend die im allgemeinen Verlust(topf) enthaltenen Zwischengewinne A erneut von den KAPST-pflichtige Kapitalerträge C abgezogen und dann entsprechend besteuert.

 

Was ich nun bereits versucht habe herauszubekommen ist, ob damit etwaige Thesaurierungen bereits endgültig besteuert wurden oder nicht?

 

Ich muss für die Steuererklärung 2010 sowieso die Anlage KAP ausfüllen, um besteuerte Zinserträge (ohne Freistellungsauftrag) bis zur Grenze Sparerpauschbetrag zurückzufordern. Unklar ist mir hingegen noch, ob ich bezüglich des Kaufs/Verkaufs der Fonsanteile zusätzlich eine unbeglichene Steuerlast habe, zumal es im Verkaufsprospekt (entnommen bei CortalConsors) heißt:

"Laufende Erträge: Aktienfonds bieten keine festen laufenden Erträge. Bei diesem Fonds handelt es sich um einen thesaurierenden Fonds. Eventuelle Erträge (z.B. Dividenden, Zinsen) der im Fonds enthaltenen Wertpapiere werden daher nicht direkt an Sie als Anleger ausge-

schüttet, sondern von der Kapitalanlagegesellschaft sofort wieder in Wertpapiere innerhalb des Fonds investiert. Sie erhöhen damit den Wert des Fondsvermögens bzw. Ihrer Fondsanteile.".

 

Ich interpretiere dies momentan so, dass durch den unterjährigen Kauf/Verkauf der Anteile etwaige Thesaurierungen bei Verkauf durch die Höhe eines Anteilswertes bereits in den Kursgewinnen enthalten waren und es sowieso nur einen steuerpflichtigen Zufluss im Jahr 2010 (auf Grund der Haltedauer) gab. Stutzig macht mich halt, der gezahlte Zwischengewinn.

 

Sofern mir hier jemand noch etwas Licht ins Dunkel bringen kann, wäre ich sehr dankbar.

 

Grüße,

Egnot

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Taxadvisor

Hallo zusammen,

 

ich hielt im Jahr 2010 für ca. 1 Monat (Juli) Anteile des BGF-World Mining A2 (US) Funds (WKN:986932). Über die Thematik der Versteuerung (und Sinnhaftigkeit einer kurzen Haltefrist) hatte ich mir keine Gedanken gemacht. Umso mehr ist es nun interessant, wie für mich die Gewinne in der Steuererklärung zu behandeln sind. Es wurden Kursgewinne erzielt, auf welche Abgeltungssteuer erhoben und einbehalten wurde. Nun stellt sich mir die Frage, ob die Bank gleich auf den richtigen Betrag die Abgeltungssteuer erhoben hat, oder nicht.

 

- Beim Kauf wurden Zwischengewinne A gezahlt, welche anschließend zunächst als allgemeiner Verlust fortgeführt wurden.

- Diese Zwischengewinne A wurden auf die Kursgewinne B aufgeschlagen und in Summe als KAPST-pflichtige Kapitalerträge C geführt.

- In der Berechnung der zu zahlenden Steuer wurden anschließend die im allgemeinen Verlust(topf) enthaltenen Zwischengewinne A erneut von den KAPST-pflichtige Kapitalerträge C abgezogen und dann entsprechend besteuert.

 

Was ich nun bereits versucht habe herauszubekommen ist, ob damit etwaige Thesaurierungen bereits endgültig besteuert wurden oder nicht?

 

Ich muss für die Steuererklärung 2010 sowieso die Anlage KAP ausfüllen, um besteuerte Zinserträge (ohne Freistellungsauftrag) bis zur Grenze Sparerpauschbetrag zurückzufordern. Unklar ist mir hingegen noch, ob ich bezüglich des Kaufs/Verkaufs der Fonsanteile zusätzlich eine unbeglichene Steuerlast habe, zumal es im Verkaufsprospekt (entnommen bei CortalConsors) heißt:

"Laufende Erträge: Aktienfonds bieten keine festen laufenden Erträge. Bei diesem Fonds handelt es sich um einen thesaurierenden Fonds. Eventuelle Erträge (z.B. Dividenden, Zinsen) der im Fonds enthaltenen Wertpapiere werden daher nicht direkt an Sie als Anleger ausge-

schüttet, sondern von der Kapitalanlagegesellschaft sofort wieder in Wertpapiere innerhalb des Fonds investiert. Sie erhöhen damit den Wert des Fondsvermögens bzw. Ihrer Fondsanteile.".

 

Ich interpretiere dies momentan so, dass durch den unterjährigen Kauf/Verkauf der Anteile etwaige Thesaurierungen bei Verkauf durch die Höhe eines Anteilswertes bereits in den Kursgewinnen enthalten waren und es sowieso nur einen steuerpflichtigen Zufluss im Jahr 2010 (auf Grund der Haltedauer) gab. Stutzig macht mich halt, der gezahlte Zwischengewinn.

 

Sofern mir hier jemand noch etwas Licht ins Dunkel bringen kann, wäre ich sehr dankbar.

 

Grüße,

Egnot

 

Der Fonds thesauriert am 31.08., wenn zu dem Zeitpunkt kein Bestand war, ist auch keine Thesaurierung zu versteuern. Für den Rest gilt: Kauf zu 101 inkl. ZwGew 1, Verkauf zu 109 (inkl. Zwigew. 2) => lfd. KapErträge 1, Veräußerungsgewinn 7

 

Gruß

Taxadvisor

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ThomasH

...

 

Der Fonds thesauriert am 31.08., wenn zu dem Zeitpunkt kein Bestand war, ist auch keine Thesaurierung zu versteuern. Für den Rest gilt: Kauf zu 101 inkl. ZwGew 1, Verkauf zu 109 (inkl. Zwigew. 2) => lfd. KapErträge 1, Veräußerungsgewinn 7

 

Gruß

Taxadvisor

 

Danke. Dann entfällt zumindest dafür bei mir die Rechnerei.

 

Grüße,

Egnot

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