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drbrunello

DWS Toprente Laufzeitverlängerung

Empfohlene Beiträge

drbrunello

Hallo Zusammen!

 

Lange Zeite habe ich dieses gute Forum schon passiv genutzt, jetzt möchte ich auf Eure Kompetenz zurückgreifen und meine erste Frage hier stellen:

 

Ich bespare einen Riester Fondsparplan (TopRente der DWS). Die DWS fängt jetzt an, Aktienfondanteile in Rentenfondanteile umzuschichten. Ich hätte gerne einen möglichst hohen Aktienfondanteil und wäre bereit, dass damit verbundene Risiko selbst zu tragen.

 

Um meinen Aktienfondanteil wieder zu erhöhen, besteht die Möglichkeit das vertragleiche Ziellebensalter (derzeit 60 Jahre) auf z.B. 67 heraufzusetzen.

 

Was passiert aus steuerlicher SIcht, wenn z.B. mein Ziellebensalter z.B. auf 67 erhöhe und trotzdem mit 61 den Vertrag beenden will. Die Anforderungen das Gesetzgebers wären ja erfüllt, so dass keine schädliche Verwendung vorliegen würde.

 

Müsste ich trotzdem die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen?

 

Oder wäre mein einziges Risikio, dass ggf. Mindestgarantie des Anbieters nicht greift?

 

Beste Dank vorab!

 

Beste Grüße

 

 

Martin

 

 

 

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polydeikes

Hallo Zusammen!

 

Lange Zeite habe ich dieses gute Forum schon passiv genutzt, jetzt möchte ich auf Eure Kompetenz zurückgreifen und meine erste Frage hier stellen:

 

Ich bespare einen Riester Fondsparplan (TopRente der DWS). Die DWS fängt jetzt an, Aktienfondanteile in Rentenfondanteile umzuschichten. Ich hätte gerne einen möglichst hohen Aktienfondanteil und wäre bereit, dass damit verbundene Risiko selbst zu tragen.

 

Um meinen Aktienfondanteil wieder zu erhöhen, besteht die Möglichkeit das vertragleiche Ziellebensalter (derzeit 60 Jahre) auf z.B. 67 heraufzusetzen.

 

Was passiert aus steuerlicher SIcht, wenn z.B. mein Ziellebensalter z.B. auf 67 erhöhe und trotzdem mit 61 den Vertrag beenden will. Die Anforderungen das Gesetzgebers wären ja erfüllt, so dass keine schädliche Verwendung vorliegen würde.

 

Müsste ich trotzdem die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen?

 

Oder wäre mein einziges Risikio, dass ggf. Mindestgarantie des Anbieters nicht greift?

 

Beste Dank vorab!

 

Beste Grüße

 

 

Martin

 

"Nix passiert ..."

 

Du kannst Riester ab 60. abrufen (vollendetes Lebensjahr). Es wäre also keine schädliche Verwendung.

 

Beim Fondssparplan gibts aber Fallstricke. Hier geht es um die Umschichtung, gäbe es verschiedene denkbare Szenarien. Kommt drauf an was du willst:

 

- lange hohe Aktienquote?

- sicherer Ablauf?

- selbstgebauter Höchststand durch Wechsel?

 

Die 67 bezieht sich nur auf die Riester Förderung. Ist man selbst bspw. schon mit 60 Rentner und die Frau (rentenversicherungspflichtig) erst 50, kann man immernoch Huckepack Riester bis zum 67. betreiben, sprich Zulagen ohne Eigenbeiträge. Gemäß dem Motto, Gott erhalte meine Gesundheit und die Arbeitskraft meiner Frau.

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drbrunello

Danke für die schnelle kompetente Antwort. Das hilft mir sehr weiter.

 

Könnte ich theoretisch auch einen Rentenbeginn > 67 Jahre im Vertag verankern?

 

Am liebsten hätte ich eine 100% Aktienquote bis zum Schluss, sprich bis zum Übergang in die Rentenphase.

 

BTW: Auch ein Crash in kurz vor Laufzeitende würde mich in keine Notlage bringen (Direktversicherungen, Betriebsrenten und diverse andere

Vermögensbestandteile sorgen hoffentlich dafür, dass ich nicht am Hungertuch nagen werde)

 

Gruß

Martin

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Theoretisch kannst du dir Riester bis ins hohe Alter aufschieben, sprich 85. Lebensjahr. Erst ab dann ist die Verrentung im Rahmen einer Police vorgeschrieben. Praktisch ist mir aber kein seriöser Anbieter bekannt, der solche Spielchen mitmachen würde. Die Förderung gibts ja auch ohnehin nur bis 67.

 

Bei der TopRente gibts auch noch weitere Auflagen. Bspw. kannst du Zuzahlungen und Überzahlungen gleich gar nur bis zum 55. leisten. Und Verrentung ist eben nur bis 67. spätestens möglich.

 

Was man wie macht in der Auszahlungsphase ist immer eine sehr individuelle Sache. Da spielt die Frage des effektiven Renteneintritts, die steuerliche Situation, das Vertragsguthaben etc. eine Rolle. Tendentiell würde ich bei vorzeitigem Ausstieg aus dem Erwerbsleben allerdings rechtzeitig den Vertrag wechseln um evtl. Höchststände festzuschreiben. Ein Crash mag dich nicht umbringen, aber 40 % mehr Rente oder 40 % weniger machen für mich schon einen Unterschied. :lol:

 

Die 30% Kapitalwahlrecht würde ich immer geltend machen und je nach Risikoneigung in ein gemischtes Portfolio nach RK1,RK2,RK3 investieren oder wenigstens eine Anleihenleiter oder Sparbriefleiter draus machen.

 

edit: Und noch was. Im Alter macht die Einzahlung in Riester Fondssparpläne (Förderung mal außen vor) zunehmend weniger Sinn. Wenn nicht sehr attraktive Förderquoten dagegen sprechen, würde ich in den letzten 10-12 Jahren vor Rentenbeginn immer lieber eigenverantwortlich anlegen als zu Riestern. Also wenn man jetzt von einem heute maximal 30 jährigen Sparer ausgeht.

 

Ist alles etwas ins blaue hinein. Für eine Aussage dazu bräuchte man schon einen Einblick ins Lebensalter, die Sparraten bei Riester, das Einkommen (und dessen grobe Entwicklung) sowie die Daten zur Fördersituation (Ehe? Kinder? etc. bla bla)

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