FlorianV März 18, 2011 Ich wurde mich sehr freuen wenn mir jemand mal die faellige Kapitalertragsteuer bei dem Verkauf von einem ausschuettender Auslaendischen Fonds erklaren koennte. Zu Kauefe waren: Januar 2006, 320 Stueck, Vanguard MSCI Emerging Mkt.ETF (ISIN: US9220428588) zu einem Preis von 8896.23 EUR, und Januar 2009, 40 Stueck, Vanguard MSCI Emerging Mkt.ETF (ISIN: US9220428588) zu einem Preis von 674.65 EUR, Ich habe jetzt den Bestand zu einem Preis von 12031 EUR verkauft. Also ein Gewinn von 2460.12 EUR. Allerdings hat mir die Onvista jetzt 2373.49 EUR abgezogen (eine Kapitalertragssteuer von 2249,76 EUR und einen Solidaritaetszuschlag von 123.73 EUR). Der Sachbearbeiter sagt bei dem Fond handel es sich um einen Intransparenten Fond und daher gibt es eine Strafbesteurerung. Kann das sein. Weitere Hinweise zur steuerlichen Verrechnung sind: Veräußerungsgewinn Sonstige EUR 633,82 Zwischengewinn EUR 146,38 akkum. Ertrag EUR 8.218,83 Aktienverlusttopf EUR 0,00 0,00 allgemeiner Verlusttopf EUR 0,00 0,00 Quellensteuertopf EUR 0,00 0,00 zu versteuern EUR 8.999,03 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun März 18, 2011 · bearbeitet März 18, 2011 von Adun Der Sachbearbeiter sagt bei dem Fond handel es sich um einen Intransparenten Fond und daher gibt es eine Strafbesteurerung. Kann das sein. Mann mann mann, lass doch die Finger von Zeug, das Du ganz offensichtlich nicht im entferntesten verstehst. Ja, das sind steuerlich intransparente Fonds und ja, sie werden pauschal strafbesteuert. Sie werden sogar strafbesteuert, wenn sie gar nichts ausschütten und der Kurs sinkt. Mit der Zeit kann die Steuerschuld theoretisch sogar höher werden als der Wert plus alle Ausschüttungen! Verkaufe die Dinger schnellstmöglich und verzichte in Zukunft mangels Kenntnissen auf sowas. PS: Wenn ich mal davon ausgehe, dass Du die Dinger nicht jedes Jahr ordnungsgemäß in der Steuererklärung angegeben hast, dann hast Du Dich aller Voraussicht nach der Steuerhinterziehung schuldig gemacht. Wende Dich daher dringend an einen Fachanwalt oder Steuerberater, um einem Ermittlungsverfahren gegebenenfalls mit einer Selbstanzeige zuvorzukommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 18, 2011 · bearbeitet März 18, 2011 von Taxadvisor Verkaufe die Dinger schnellstmöglich und verzichte in Zukunft mangels Kenntnissen auf sowas. PS: Wenn ich mal davon ausgehe, dass Du die Dinger nicht jedes Jahr ordnungsgemäß in der Steuererklärung angegeben hast, dann hast Du Dich aller Voraussicht nach der Steuerhinterziehung schuldig gemacht. Wende Dich daher dringend an einen Fachanwalt oder Steuerberater, um einem Ermittlungsverfahren gegebenenfalls mit einer Selbstanzeige zuvorzukommen. Nicht immer gleich Panik. Es liegt ggfs. eine Steuerverkürzung vor. Steuerhinterziehung ist schon deshalb nicht gegeben, weil offensichtlich kein Vorsatz vorliegt. Zur Strafbesteuerung sind noch Verfahren anhängig, derzeit sieht es aber so aus (ab 2004): Jährlich 6% des Jahresendwertes oder Ausschüttungen zzgl. 70% der Wertsteigerung (des Kalenderjahres!), jeweils jedes Jahr der höhere Wert sind steuerpflichtig. Hinzu kommt beim Verkauf 6% des Veräußerungserlöses zeitanteilig auf das Jahr gerechnet (Verkauf 31.03. => 90/360 x 6% vom Veräußerungserlös) Bei Verkauf am 14.03. dürfte der Zwischengewinn also richtig sein. Ob der Rest korrekt ist, kann ich nicht sagen, da dazu nicht genug Angaben vorliegen, das kann Dir aber auch sonst nur ein spezialisierter Berufskollege sagen und das kostet natürlich ein paar EURO, das würde ich hier im Forum auch nicht ermitteln. Aber offensichtlich wurde der Veräußerungsgewinn auch um die darin enthaltenen akk. Erträge gekürzt, sieht also ganz "gut" aus. Der Hinweis auf den Verkauf ist o.k., es gibt von Vanguard auch transparente Klassen mit IE-ISIN. Für Käufe ab 2009 verliert die Strafbesteuerung aber an Schrecken, da sie über den Verlusttopf beim Verkauf wieder ausgeglichen wird. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
michaelschmidt März 18, 2011 Warum verkauft dann Onvista so was seinen Kunden ? Bei Codi ist der gar nicht handelbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FlorianV März 18, 2011 Wow, das hoert sich schlecht an. Ich hab ja scheinbar noch Glueck gehabt das ich die Dinger jetzt durch Zufall verkauft habe. Ich haette nie gedacht das ich da etwas 'unanstaendiges' gekauft habe. Ich sehe das auch so wie michaelschmidt, warum wird sowas ueberhaupt verkauft; aber den Brokern ist es natuerlich voellig egal. Vielen Dank auch an Taxadvisor und Adun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 18, 2011 Warum verkauft dann Onvista so was seinen Kunden ? Bei Codi ist der gar nicht handelbar. Anders als die z.B. die USA schreibt Dir in D keiner vor, was du für WP kaufen kannst und was nicht. Es gibt auch Anleger, die diese Fonds bewusst kaufen, weil sie glauben, die bessere Wertentwicklung kompensiert den Steuernachteil. Teilweise sind Fonds ja auch beim Kauf als tranparent eingestuft, geben diesen Status aber wieder auf. Strafbesteuerung ist auch nicht ganz korrekt, weil es sich um eine pauschalierte Methode der Ertragsermittlung handelt, die allerdings recht hoch ausfällt (deshalb "Strafbesteuerung"). Das Prinzip, dass man bei Wertverlusten der Fonds trotzdem Erträge zu versteuern hat, gibt es bei den transparenten ja auch. Wer ab 2009 solche Fonds kauft, hat im übrigen nur einen Nachteil, wenn er die Erträge aus intransparenten Fonds auch jährlich (korrekt) erklärt. Durch die Veräußerungsgewinnbesteuerung würde sonst beim Verkauf in Summe nur der Wertzuuwachs besteuert. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FlorianV März 18, 2011 · bearbeitet März 18, 2011 von FlorianV Also scheint doch nicht so ganz richtig zu sein denn denn tatsächlich widerspricht eine Strafsteuer eindeutig dem EU-Recht. Mitte 2007 hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg ein Urteil zugunsten der Anleger gefällt. Zur Begründung: Auslandsfonds, die deutsche Veröffentlichungspflichten nicht erfüllten, galten bislang als schwarze Fonds. Anleger mussten in diesen Fällen hohe Pauschalsteuern auf nicht angefallene Erträge zahlen. Diese Regelung verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Besitzer solcher Auslandsfonds müssen daher nur Dividenden versteuern, die auch bei inländischen Fonds erhoben werden (FG Berlin-Brandenburg, Az. 1 K 1286/04 B. Zu diesem Thema gab es am 26. Februar eine Notiz in der FTD unter der Überschrift "Steuer auf Auslandsfonds verstößt gegen EU-Recht", die auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs hinweist. Eine solche "Strafsteuer" verstoße gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und sei eindeutig EU-rechtswidrig. (Az.: VIII R 24/07). http://www.faz.net/s...n~Scontent.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 18, 2011 Auslandsfonds, die deutsche Veröffentlichungspflichten nicht erfüllten, galten bislang als schwarze Fonds. Anleger mussten in diesen Fällen hohe Pauschalsteuern auf nicht angefallene Erträge zahlen. Diese Regelung verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Besitzer solcher Auslandsfonds müssen daher nur Dividenden versteuern, die auch bei inländischen Fonds erhoben werden (FG Berlin-Brandenburg, Az. 1 K 1286/04 B. Zu diesem Thema gab es am 26. Februar eine Notiz in der FTD unter der Überschrift "Steuer auf Auslandsfonds verstößt gegen EU-Recht", die auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs hinweist. Eine solche "Strafsteuer" verstoße gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und sei eindeutig EU-rechtswidrig. (Az.: VIII R 24/07). http://www.faz.net/s...n~Scontent.html Ich hatte ja auf die anhängigen Verfahren hingewiesen. Allerdings sind die bisher entschiedenen Fälle zum AuslInvestmG ergangen, dass nur für ausländische Fonds galt. Die neue Regelung (ab 2004) gilt für ALLE Fonds gleich, es wird also keine Unterscheidung in in- und ausländische Fonds gemacht, sondern nur noch danach unterschieden, ob der Fonds die Besteuerungsgrundlagen nachweist oder nicht. Außerdem war die alte Regelung (10% des Jahresendwert bzw. 90% der Kurststeigerungen und 20% des Veräußerungserlöses (nicht zeitanteilig) beim Verkauf als Zwischengewinn) auch gegenüber der jetzigen Regelung deutlich überzogen. Ob die Normen des InvStG auch nicht europarechtstauglich sind, ist daher fraglich. Soweit möglich sollte man natürlich das Verfahren offen halten. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun März 18, 2011 Also scheint doch nicht so ganz richtig zu sein denn denn tatsächlich widerspricht eine Strafsteuer eindeutig dem EU-Recht. Nein. Wie Taxadvisor hat richtig angedeutet hat, tut sie das längst nicht mehr. Ausländische und inländische Fonds werden inzwischen nach den exakt gleichen Kriterien besteuert; d.h. auch ein inländischer Fonds kann der Strafsteuer unterliegen, wenn er die steuerlichen Daten nicht veröffentlicht. Zuvor waren inländische Fonds automatisch davon ausgenommen, nur weil sie inländische Fonds waren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
michaelschmidt März 19, 2011 Wie erkennt man eigentlich so einen schwarzen, intransparenten Fonds ? Vielleicht dadurch, daß er nicht im eBundesanzeiger verzeichnet ist ? Der, um den es hier geht, ist beim eBundesanzeiger nicht zu finden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun März 19, 2011 Wie erkennt man eigentlich so einen schwarzen, intransparenten Fonds ? Das ist leider für die Zukunft nicht möglich. Ein Fonds wird automatisch schwarz (bzw. nach neuem Gesetz: steuerintransparent), wenn er nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen die Steuerdaten im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bei den aktiv in Deutschland vertriebenen besteht aber in der Regel keine Gefahr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 19, 2011 Wie erkennt man eigentlich so einen schwarzen, intransparenten Fonds ? Das ist leider für die Zukunft nicht möglich. Ein Fonds wird automatisch schwarz (bzw. nach neuem Gesetz: steuerintransparent), wenn er nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen die Steuerdaten im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bei den aktiv in Deutschland vertriebenen besteht aber in der Regel keine Gefahr. Das ist so nicht ganz richtig. Eine verspätete Veröffentlichung ist möglich. Generell kann man zwar für die Zukunft nie ausschließen, dass keine Steuerdaten mehr veröffentlicht werden, aber die Veröffentlichung im e-Bundesanzeiger bzw. der Ausweis von (ggfs. Null-)Zwischengewinnen in WM-Access sind regelmäßig ein Zeichen für Steuertransparenz. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag