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nanu

Risiko LV

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nanu

Hallo,

 

in letzter Zeit bin ich am überlegen, ob ich die RLV meines Mannes erweitern soll,

bis jetzt haben wir über Ontos eine RLV über 150.000.

 

Das reicht um das Darlehn fürs Eigenheim (noch ca.60.000) abzusichern und noch einen

gewissen Puffer zu haben.

 

Mann ist Hauptverdiener und Frau müßte erst wieder ins Berufsleben finden,

da wegen Kindern zur Zeit zu Hause. Außerdem würde Frau nicht an nähernd

den Verdienst, des Mannes erreichen können.

 

a) ist es sinnvoll den Betrag auf 200.000 zuerhöhen oder reicht der oben genannte Betrag zur Überbrückung

für ca. 1 Jahr?

 

auch wenn viel geschrieben wird - Unfalltod wäre sehr unwahrscheinlich - sollte ich den Unfalltod

nicht doch in die RVL aufnehmen? Wenn Unfalltod eintritt - stehen wir da und können die Kosten nicht tragen...

die Beträge die man durch die Unfallversicherung bekommt, decken das Darlehn ja nicht.

 

c) oder ist es besser den Unfalltod bei der Unfallversicherung höher anzusetzten? Zur Zeit sind es da 10.000

 

Viele Grüße,

nanu

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Damasus

die Unfalltodessumme in der UV hat eigentlich zur eine Aufgabe: Vorauszahlung im Invaliditätsfall möglich zu machen, wenn noch keine abschließende Beurteilung der Invalidität möglich ist.(oder wenn keine RLV mehr mgl.)

 

nach folgendem Schema würde ich an Ihrer Stelle die benötigte Leistung berechnen

 

Summe der Verbindlichkeiten

+

Summe des mtl. notwendigen Betrages um leben zu können(mit Ihren Kindern) multipliziert mit 12 Monaten das durch 3[einiger maßen sicher erzielbarer Zins einer Anlage nach Steuern] undmal 100

= notwendiger Betrag

---------------------------------

- Vorhandenes Vermögen

- Vorhandene Absicherung aus RLV

- Betrag aus folgender Rechnung [realistisches mtl. (Netto)Einkommen nach dem Todesfall multipliziert mit 12 Monaten das durch 3 und mal 100]

---------------------------------------

=Restbedarf (wenn da und mgl absichern)

 

P.S.: Es besteht auch die Möglichkeit eine Hinterbliebenenrente abzusichern

 

Vorteil: Man muss sich nicht um die Kapitalanlage kümmern und hat durch die Überschüsse einen Inflationsausgleich.

 

Nachteil: Auszahlung mit Ertragsanteil steuerpflichtig und dann nicht in einer Summe

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swingkid

Hallo nanu,

 

das Risiko "Unfalltod" müssen Sie nicht in die RLV aufnehmen, es ist bereits versichert. Bei der RLV ist die Todesursache nebensächlich. Es gibt jedoch die Option, sich bei Unfalltod eine höhere Summe auszahlen zu lassen. Macht m.E. jedoch weniger Sinn, dann sollten Sie gleich die Grundsumme erhöhen, was jedoch nicht immer oder nur unter gewissen Voraussetzungen möglich ist (sog. Nachversicherungsoption). Diese Optionen sind meist auf einen bestimmten Betrag begrenzt, wenn Sie mehr absichern möchten, können Sie über den Abschluss einer zweiten RLV nachdenken.

 

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, hätten Sie nach Tilgung des Immobiliendralehens noch 90000 zur Verfügung. Das sollte ausreichen, um ein Jahr zu überbrücken.

 

Die Todesfallsumme der UV ist meist auch begrenzt auf einen bestimten Anteil der Grundinvaliditätssumme. Hier müsste man wissen, bei welcher Gesellschaft Sie versichert sind und wie hoch die Grundsumme in der UV ist.

 

Welchen Tarif haben Sie denn bei der Ontos?

 

Grüße,Alex

 

 

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hugolee

Ich würde zur Sicherheit mit 2Jahre als Überbrückungszeit rechnen.

Außerdem sollte man Beerdigungskosten nicht vernachlässigen.

Die Gehaltsdifferenz zwischen Mann (vollzeit) und Frau (event. Teilzeit wegen Kinder) muss berücksichtigt werden

 

hugolee

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swingkid

Nachtrag:

 

Ob eine Erhöhung für Sie möglich ist, können Sie dem beigefügten PDF unter §18 entnehmen.

 

AVB_Risikoleben.pdf

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nanu
· bearbeitet von nanu

Hallo nanu,

 

das Risiko "Unfalltod" müssen Sie nicht in die RLV aufnehmen, es ist bereits versichert. Bei der RLV ist die Todesursache nebensächlich. Es gibt jedoch die Option, sich bei Unfalltod eine höhere Summe auszahlen zu lassen. Macht m.E. jedoch weniger Sinn, dann sollten Sie gleich die Grundsumme erhöhen, was jedoch nicht immer oder nur unter gewissen Voraussetzungen möglich ist (sog. Nachversicherungsoption). Diese Optionen sind meist auf einen bestimmten Betrag begrenzt, wenn Sie mehr absichern möchten, können Sie über den Abschluss einer zweiten RLV nachdenken.

 

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, hätten Sie nach Tilgung des Immobiliendralehens noch 90000€ zur Verfügung. Das sollte ausreichen, um ein Jahr zu überbrücken.

 

Die Todesfallsumme der UV ist meist auch begrenzt auf einen bestimten Anteil der Grundinvaliditätssumme. Hier müsste man wissen, bei welcher Gesellschaft Sie versichert sind und wie hoch die Grundsumme in der UV is

 

Grüße,Alex

 

 

 

Vielen Dank für diese Antwort.

Das mit dem Unfalltod habe ich noch nicht gewußt, ich dachte immer das die RLV dann gar nicht greifen würde,

weil ich die Option Unfalltod ja nicht mit dazu genommen habe.

Ist das auch wirklich sicher, das bei Tod durch Unfall, die Summe auch ausgezahlt würde?

Wieso gibt es dann die Option, Unfalltod im Vertrag aufzunehmen? Der Beitrag wird dadurch ja auch höher?

Für mich ist es irgendwie unlogisch, sich wegen Unfalltod eine höhere Summe auszahlen zu lassen.

Ich meine tot ist tot, da spielt es doch keine Rolle warum?!

 

In den Vertragsbedingungen steht ja auch, das bei Tod ein amtlicher Schein über Todesursache, Beginn und Verlauf der Krankheit

abzugeben ist...

 

Gruß, nanu

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