franco März 5, 2011 · bearbeitet März 5, 2011 von franco ist es zulässig, dass die hvb kombianlage bei der wertsteigerung ihre provision nicht berücksichtigt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein März 5, 2011 Was genau willst du eigentlich wissen? Warum es bei einer Wertsteigerung von z.B. 3% p.a. und 0,5% Gebühren nur 2,5% sind, die bei dir ankommen? (nebenbei, falsches Unterforum) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent März 5, 2011 · bearbeitet März 5, 2011 von Chemstudent *Themenverschiebung* Bitte etwas mehr Infos. Um was handelt es sich genau, Daten, Fakten etc. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein März 26, 2011 Antwort von Franco, 25.03. um 16 Uhr wohl irrtümlich als Kommentar auf meinem Profil: einmal dieses. 2. berechnet wird eine durchschnittl. eingestztes Kapital nach DVFA, nicht Rendite p.a. Das hat zur Folge, dass höhere wertsteigerungraten rauskommen. (vielleicht kann ein Mod das geradebiegen) Zum ersten: Natürlich kommt weniger als die direkt am Kapitalmarkt erzielte Wertsteigerung bei dir an. Von irgendwas will das Management bzw. die Banken dazwischen ja auch leben. Die Höhe dieser Gebühren findet sich in den Unterlagen zum Produkt, meist abgekürzt als TER was der Gesamtkostenquote entspricht. Die Provision ist für dich verloren, daher wird nur die Rendite nach diesen Kosten angegeben. Sonst könnte ein Fonds mit 5% Zuwachs und 1% Gebühren schlechter dastehen als einer mit 5,2% Zuwachs und 1,5% Gebühren und es wäre nur schwer zu erkennen. Kann es sein, dass du den umgedrehten Fall meinst? Die HVB gibt die Wertsteigerung an und zieht davon erst ihre Provision ab? Geht auch und ist zulässig, damit legt sie ja in gewisser Weise nur die Bemessungsgrundlage offen und zieht die vereinbarten Kosten dann ab. Marketing, die Wertsteigerung sieht dann einfach besser aus vor Kosten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag