Gytis März 2, 2011 Hallo erstmal an alle! Ich bräuchte eure Hilfe was die wahl meines online brokers betrifft. In betracht habe ich da Cortal Consors und Ing Diba gezogen.Doch welches ist günstiger,fallen da irgendwo versteckte gebühren an,hat jemand Erfahrung mit den beiden Brokern? Verstehe ich das richtig dass ich pro Aktien kauf 4,90 oder sogar 9,90 bezahlen muss? Ich hoffe ihr könnt mir bei der Wahl helfen. MfG Gytis Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gytis März 2, 2011 Ich weiß dass es diese gibt jedoch bin ich jetzt mit meinem handy unterwegs und kann diese nicht richtig nutzen. Ich wollte nur paar ratschläge bzw. meinungen zu den beiden brokern hören. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 März 2, 2011 Ein wenig Eigenleistung wird schon erwartet. Es gibt ein eigenes Unterforum zum Thema Broker: KLICK Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gytis März 2, 2011 Oh hab ich übersehen tut mir leid.könntest du den thread vielleicht dorthin verschieben? Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MACDalchow März 9, 2011 ich würde zu den beiden im moment auf alle Fälle Onvista auch mit in Betracht ziehen. UNd hmm 4,95 oder auch 9,95 pro order ist ja nun nicht viel. Bei Filialbanken zahlst du gern mal zwischen 2 und 6 % pro Order (meist aber gedeckt um die 50 ), Und als Anfänger wirst du ja nicht so viele Trades machen sondern, so hoffe ich für dich, solide längerfristige Investitionen tätigen. Denn wenn du Daytraden willst dann sollte dein erwartet Gewinn so hoch liegen das dich die Ordergebühren nur als Kostenpunkt in deiner Steuererklärung interessieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ponto März 9, 2011 ich würde zu den beiden im moment auf alle Fälle Onvista auch mit in Betracht ziehen. UNd hmm 4,95 oder auch 9,95 pro order ist ja nun nicht viel. Bei Filialbanken zahlst du gern mal zwischen 2 und 6 % pro Order (meist aber gedeckt um die 50 ), Und als Anfänger wirst du ja nicht so viele Trades machen sondern, so hoffe ich für dich, solide längerfristige Investitionen tätigen. Denn wenn du Daytraden willst dann sollte dein erwartet Gewinn so hoch liegen das dich die Ordergebühren nur als Kostenpunkt in deiner Steuererklärung interessieren. Ordergebühren werden separat auf der Steuererklärung angegeben? Ich dachte, die sind einfach bei der Berechnung der Abgeltungssteuer mitberücksichtigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Megabulle März 11, 2011 @Gytis: Ob ein Depot bei einer bestimmten Bank für dich attraktiv ist, hängt doch von deinem Tradingverhalten ab: Willst du große oder kleine Volumina handeln? Häufig oder selten? Ganz pauschal kann man sagen, dass für kleine Beträge ein geringer Mindestpreis mit geringen Pauschalgebühren interessant ist. Die möglicherweise höheren variablen Gebühren sind dann durchaus akzeptabel. Bei größeren Volumina sind dann eher höhere festen Kosten mit geringeren variablen Kosten und geringen Maximalkosten interessant. Bei beiden Banken habe ich gute Erfahrungen gemacht. Am wichtigsten ist jedoch zu wissen was man tut. Man bekommt immer wieder mit, wie sich Anfänger in Spekulationen stürzen denen sie überhaupt nicht gewachsen sind - nur um "mitzuspielen". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver März 11, 2011 ich würde zu den beiden im moment auf alle Fälle Onvista auch mit in Betracht ziehen. UNd hmm 4,95 oder auch 9,95 pro order ist ja nun nicht viel. Bei Filialbanken zahlst du gern mal zwischen 2 und 6 % pro Order (meist aber gedeckt um die 50 ), Und als Anfänger wirst du ja nicht so viele Trades machen sondern, so hoffe ich für dich, solide längerfristige Investitionen tätigen. Denn wenn du Daytraden willst dann sollte dein erwartet Gewinn so hoch liegen das dich die Ordergebühren nur als Kostenpunkt in deiner Steuererklärung interessieren. Ordergebühren werden separat auf der Steuererklärung angegeben? Ich dachte, die sind einfach bei der Berechnung der Abgeltungssteuer mitberücksichtigt. Für inländische Privatanleger ist das so richtig, siehe § 20 (9) EStG. (9) 1Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. 2Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1 602 Euro gewährt. 3Der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag ist bei der Einkunftsermittlung bei jedem Ehegatten je zur Hälfte abzuziehen; sind die Kapitalerträge eines Ehegatten niedriger als 801 Euro, so ist der anteilige Sparer-Pauschbetrag insoweit, als er die Kapitalerträge dieses Ehegatten übersteigt, bei dem anderen Ehegatten abzuziehen. 4Der Sparer-Pauschbetrag und der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag dürfen nicht höher sein als die nach Maßgabe des Absatzes 6 verrechneten Kapitalerträge. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag