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vr_baenker

Richtige Einzahlung für Riester-Rente

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vr_baenker

Hallo,

 

ich bin gerade dabei, meine für dieses Jahr nötige Einzahlung für meine Riesterrente zu berechnen. Kurz zu dem Jahr:

 

- Von Januar 10 - Februar 10 war ich noch Auszubildender, mit jeweils 740 Brutto Vergütung

- Von Februar 10 - Oktober 10 war ich Zivildienstleistender, da habe ich ja kein Bruttogehalt, und meine Nettozahlung ist jeden Monat unterschiedlich

- Ab Oktober 10 bis Jetzt bin ich regulärer Arbeitnehmer mit 1950 Brutto, praktisch 7800 für 2010 (3 mal Gehalt und 1 mal Weihnachtsgeld)

 

Welche Werte muss ich denn nun addieren, um von dem dann die 4 % abziehen zu können?

 

Vielen Dank!

LG vr-baenker

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AjM

Hallo,

 

ich bin gerade dabei, meine für dieses Jahr nötige Einzahlung für meine Riesterrente zu berechnen. Kurz zu dem Jahr:

 

- Von Januar 10 - Februar 10 war ich noch Auszubildender, mit jeweils 740 Brutto Vergütung

- Von Februar 10 - Oktober 10 war ich Zivildienstleistender, da habe ich ja kein Bruttogehalt, und meine Nettozahlung ist jeden Monat unterschiedlich

- Ab Oktober 10 bis Jetzt bin ich regulärer Arbeitnehmer mit 1950 Brutto, praktisch 7800 für 2010 (3 mal Gehalt und 1 mal Weihnachtsgeld)

 

Welche Werte muss ich denn nun addieren, um von dem dann die 4 % abziehen zu können?

 

Vielen Dank!

LG vr-baenker

 

Es ist nur das rentenversicherungspflichtige Einkommen entscheidend. Also Azubi + Arbeitnehmergehalt

 

macht insg. 1480 für Azubi + 7800 Arbeitnehmer = 9280 rentenversicherungspflichtiges Gehalt.

 

4% davon -> 371,20

abzüglich Zulage: 371,20 - 154 = 217,20

somit monatlicher mindest Beitrag: 18,20.

 

Bist du unter 25 gäbe es auch noch den Berufsstarterbonus! Der Beträgt nochmals einmalig 200. Bei Anspruch auf Kinderzulage würde sich dein mindest Betrag nochmals reduzieren!

 

 

Grüße

AjM

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polydeikes

Beiträge zur Riester Rente werden auf Antrag bei Zivis (und Wehrdienstleistenden) im Übrigen vom Bund gezahlt (wenn der Vertrag bereits 1 Jahr vorher bestand) Der Antrag muss spätestens 12 Monate nach Dienstbeendigung nach Köln geschickt werden. Sollte man nicht verschenken.

 

Ansonsten bezieht sich das rentenversicherungspflichtige Einkommen lediglich auf die Zulagen, meint aber keinesfalls die Riester Förderung als solche. Das sollte man als Arbeitnehmer für 2011 dann bedenken ...

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vr_baenker

Also ich hab jetzt nochmal meine Lohnsteuerbescheinigung für 2010 herausgesucht, dort steht ein Bruttoarbeitseinkommen von 7078,00. Habe es eben mal zusammengerechnet, hatte bei meiner obigen Aufstellung einen Fehler drin, das kommt auch hin, das Ausbildungsgehalt ist mit dabei, nur bei der Auflistung der Lohnsteuer samt Soli fehlt es, logischerweise. Von obigem Wert 4% minus 154 wären gute 130, das heißt ich kann meinen Einzug nach März ruhen lassen.

 

Die 200 Berufseinsteigerbonus habe ich letzte Jahr schon einbuchen lassen, bzw. die sollten mit meiner Dauerzulagenantrag den ich Morgen verschicke dann demnächst eingebucht werden. Ich habe den Vertrag erst letztes Jahr im Oktober abgeschlossen, und für 2009 eine Einmalzahlung gemacht, um die volle Förderung zu erhalten. Daher gab es leider keine Möglichkeit, das Zivi-Amt an den Beiträgen zu beteiligen. Inwiefern ich doch mehr einzahlen sollte, aufgrund des Sonderausgabenabzugs, weiß ich nicht, das muss ich bei Gelegenheit mal proberechnen. Aber meine genaue Steuerlast zum Ende des Jahres weiß ich noch nicht, ich sammle auf jedenfall fleißig Arztrechnungen :)

 

Vielen Dank an euch!

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polydeikes

Wei, wei. Das ihr auch immer Produkte abschließt, die Ihr nicht verstanden habt. :lol:

 

Heute = 2011

Zulagenanspruch = (rentenverspfl. Einkommen aus 2010) / 100 * 4 - (Zulagenanspruch)

Steuerliche Förderung = Zu versteuerndes Einkommen aus 2011 als Basis

 

Brutto -> 1980

Jahresbrutto -> 23760 + Weihnachtsgeld -> bspw. rund 25k

 

 

 

 

Bei Beitrag jährlich 130:

Zulage = 154

Steuerersparnis = 0

 

 

 

 

Bei Beitrag jährlich 600:

Zulage 154

ca. Steuerersparnis 43

 

 

 

 

Bei Beiträg jährlich 1946:

Zulage 154

ca. Steuerersparnis 431

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vr_baenker

Was soll ich denn nicht daran verstanden haben? Ich muss die 4 %, abzgl. der Zulage einzahlen, damit ich die volle Förderung bekomme. Insgesamt kann ich max. 2100 dieses einzahlen, die ich dann in meiner Einkommenssteuererklärung für 2011 geltend machen kann. Weiß zwar nicht wie sich deine Steuerrechnungen zusammen setzen.

 

Außerdem frage ich mich, was hat das jetzt mit meiner Frage zu tun, was ich dieses Jahr einzahlen muss, damit ich die volle Zulage bekomme? Es ging mir ja um die Frage mit dem Zivildienst.

 

Laut meinem Wissensstand ist es so, das wenn ich diese Jahr, sagen wir 1000 einzahle, ich diese 1000 als Sonderausgabenabzug ansetzen kann, gleichzeitig ist damit auch meine Einzahlung für die Zulage von 154 getätigt. Oder liege ich da falsch? Man kann ja immerhin 2100 maximal als Abzug geltend machen...

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Was soll ich denn nicht daran verstanden haben? Ich muss die 4 %, abzgl. der Zulage einzahlen, damit ich die volle Förderung Altersvorsorgezulage bekomme. Insgesamt kann ich max. 2100€ dieses einzahlen max. 2100 - Zulagenanspruch einzahlen, die ich dann in meiner Einkommenssteuererklärung für 2011 geltend machen kann. Weiß zwar nicht wie sich deine Steuerrechnungen zusammen setzen.

 

Außerdem frage ich mich, was hat das jetzt mit meiner Frage zu tun, was ich dieses Jahr einzahlen muss, damit ich die volle Zulage bekomme? Es ging mir ja um die Frage mit dem Zivildienst.

 

Laut meinem Wissensstand ist es so, das wenn ich diese Jahr, sagen wir 1000€ einzahle, ich diese 1000€ als Sonderausgabenabzug ansetzen kann, gleichzeitig ist damit auch meine Einzahlung für die Zulage von 154€ getätigt. Oder liege ich da falsch? Man kann ja immerhin 2100€ maximal 1.946 maximal als Abzug geltend machen...

 

 

Außerdem frage ich mich, was hat das jetzt mit meiner Frage zu tun, was ich dieses Jahr einzahlen muss, damit ich die volle Zulage bekomme? Es ging mir ja um die Frage mit dem Zivildienst.

 

Es war die Antwort auf die Frage hier:

 

Inwiefern ich doch mehr einzahlen sollte, aufgrund des Sonderausgabenabzugs, weiß ich nicht ...

 

Ich lass mich ungern dafür anpampen wenn ich eine Frage beantworte. :rolleyes: Mach doch was du willst, mir ist das doch egal.

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D-Mark

Hallo,

 

die Zahlen von polydeikes sind fixiert auf diesen Fall, liebe Passivleser!

Die Höhe des effektiven Steuerrabattes bei Einzahlungen für max. Sonderabgabenabzug (Deckel bei 2100,- p.a. minus Zulage) ist generell abhängig von der Steuerklasse, der Höhe der Zulage (das wird nämlich verrechnet!) und von der persönlichen Lage auf der steuerlichen Progressionskurve...;)

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vr_baenker

Achso, okay, ich dachte man kann dann die vollen 2100 ansetzen, nicht nur abzüglich der Förderung, das wusste ich nicht, sorry. Zur Förderung zählt natürlich auch die steuerliche Vergünstigung, nicht nur die Zulage, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Das anpampen kam daher, das ich dein Geschriebenes auch als pampig empfand ;)

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