Underdog Februar 25, 2011 Da bin ich dieses Jahr mal richtig früh dran mit der Steuererklärung, da lese ich, dass die Lohnsteuerkarte wohl falsche Angaben enthält, die zu einer ca. 1000,- geringeren Erstattung führen. Die Krux mit Zeile 24 Laut Datev gilt das wohl bei allen freiwillig Versicherten in der KV, bei denen der AG die Beiträge direkt abführt. Bei mir ist das der Fall, allerdings hab ich noch keinen Feedback vom AG , ob und wann neue Lohnsteuerbescheinigungen ausgestellt werden. Wie sieht das denn bei Euch aus ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gol43r Februar 25, 2011 Hallo, die Arbeitgeber sind angehalten, wenn es wirtschaftlich vertretbar ist eine neue Lst-Bescheinigung zu erstellen. Sollte der AG dir keine neue Bescheinigung erstellen, dann soll laut dem BMF das Finanzamt trotz der falschen Summen in der Spalte 25 + 26 die korrekten Summen bei der Veranlagung berücksichtigen. Ich würden den AG auffordern dir neue Lst-Bescheinigung zu erstellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 Februar 25, 2011 Gerade dazu eine nette neue Information aus dem Support-System eines grösseren deutschen Software-Unternehmens: Ergänzung 24.02.2011: Am 23.02.2011 ist eine Ergänzung der BMF-Klarstellung vom 11.02.2011 veröffentlicht worden: http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Lohnsteuer/001__1.html?__nnn=true Nach Absatz 3 dieser Ergänzung ist es nicht mehr erforderlich, dass die Arbeitgeber eine korrigierte Bescheinigung wegen der fehlerhaften Zeilen 25 und 26 erstellen. Im Rahmen der Veranlagung der Einkommensteuer in der Finanzverwaltung werden diese Fälle maschinell erkannt und die richtigen Beiträge als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. In der angegebenen Quelle heisst es dann aber: Gleichwohl müssen Arbeitnehmer nicht befürchten, dass die Angabe gekürzter Beiträge zu Nachteilen im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer ... führt. Die Fälle mit fehlerhafter Lohnsteuerbescheinigung 2010 werden maschinell erkannt. Das Finanzamt berücksichtigt daraufhin die vom Arbeitnehmer geleisteten Beiträge bei der Veranlagung zur Einkommensteuer in zutreffender Höhe als Vorsorgeaufwendungen. Grundsätzlich wird jedoch empfohlen, dass die betroffenen Arbeitnehmer prüfen, ob im Steuerbescheid die tatsächlich geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zutreffend berücksichtigt wurden. Hervorhebung von mir. Der Empfehlung kann man sich nur anschliessen. B) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gol43r Februar 25, 2011 Hier gibt es auch Stellungnahmen vom BMF klick klick Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Underdog Februar 25, 2011 Auf eine Stellungnahme vom AG warte ich noch - bei einer neuen Bescheinigung geht dann ja alles seinen üblichen Weg. Ich hätte nur gerne schon mal überprüft, wie sich das bei mir auswirkt auf die Rückzahlung. Weiss jemand wie das aussehen würde ? Werden die Beträge in Zeile 25, 26 verdoppelt und dann Zeile 24 gestrichen ? Hab das mal in der WISO Steuer SW gemacht und komme da auf eine Differenz deutlich > 1000 . Wäre ja auch ok, vermute mal aber, dass das nicht ganz so einfach läuft... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 Februar 25, 2011 Es hiess 'Im Schnitt 1000 EUR' . Wenn ich's mal laienhaft durchrechne - Beitragsbemessungsgrenze für die KV/PV in 2010 waren 45000 EUR. AG-Anteil waren in der KV 7 % , in der PV 0,975 %. Macht einen maximalen AG - Anteil von 3558,75 EUR. Wenn der doppelt von den gesamten Beiträgen abgezogen wird, macht das bei 42% Grenzsteuersatz 1507,27 Steuer + 82,90 Soli. Ein paar Leute aber > 45.000 EUR noch keine 42% Grenzsteuersatz haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Underdog Februar 28, 2011 Beitragsbemessungsgrenze für die KV/PV in 2010 waren 45000 EUR. AG-Anteil waren in der KV 7 % , in der PV 0,975 %. Macht einen maximalen AG - Anteil von 3558,75 EUR. Wenn der doppelt von den gesamten Beiträgen abgezogen wird, macht das bei 42% Grenzsteuersatz 1507,27 Steuer + 82,90 Soli. Klingt logisch, komme da allerdings nicht hin. Vom meinem AG bzw. dem Dienstleister für Gehaltsabrechnungen kam ein Schreiben, welches besagt man soll Zeile 37 der Anlage Vorsogeaufwand leer lassen. Bin mir nun nicht sicher, ob ich das in der WISO SW richtig gemacht habe oder nicht. Jedenfalls liegt die Differenz bei ca. 1100 trotz 42% Grenzsteuersatz. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag