inde Februar 24, 2011 Hallo miteinander, ich würde gerne wissen, wie mein Depot und mein Konto in Deutschland gehandhabt werden, wenn ich mich für 3 Jahre hauptsächlich in Singapur aufhalte. Zusätzliche Info: - dt. Staatsbürger - Student, d.h. in den letzten Jahren einige Praktika/Werkstudentenjobs - Wohnsitz, gemeldet in der elterlichen Wohnung. Gilt mein Zimmer dort als Wohnsitz in Deutschland? Muss ich nachweisen, dass meine Eltern das anderweitig nutzen? Dividenden insbes. von dt. Firmen werden wohl auf jeden Fall besteuert, aber wie sieht es mit Kapitalerträgen (Abgeltungssteuer) und Zinsen auf Tagegeldkonto und Anleihen, d.h. Kupons aus? Weiss da jmd. wie das läuft? Reichen meine Informationen aus? Dank im Voraus, inde Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Februar 24, 2011 Hallo miteinander, ich würde gerne wissen, wie mein Depot und mein Konto in Deutschland gehandhabt werden, wenn ich mich für 3 Jahre hauptsächlich in Singapur aufhalte. Zusätzliche Info: - dt. Staatsbürger - Student, d.h. in den letzten Jahren einige Praktika/Werkstudentenjobs - Wohnsitz, gemeldet in der elterlichen Wohnung. Gilt mein Zimmer dort als Wohnsitz in Deutschland? Muss ich nachweisen, dass meine Eltern das anderweitig nutzen? Dividenden insbes. von dt. Firmen werden wohl auf jeden Fall besteuert, aber wie sieht es mit Kapitalerträgen (Abgeltungssteuer) und Zinsen auf Tagegeldkonto und Anleihen, d.h. Kupons aus? Weiss da jmd. wie das läuft? Reichen meine Informationen aus? Dank im Voraus, inde Mit Wohnsitz in D bleibt es bei unbeschränkter Steuerpflicht, damit gilt zunächst die Abgeltungsteuer. Ob es dabei bleibt, hängt von weiteren Faktoren ab und vom DBA mit Singapur (gibt es eins?) ab. In jedem Fall bleiben bei Inlandsdividenden eine Steuerlast von 15%. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Februar 24, 2011 Hallo miteinander, ich würde gerne wissen, wie mein Depot und mein Konto in Deutschland gehandhabt werden, wenn ich mich für 3 Jahre hauptsächlich in Singapur aufhalte. Zusätzliche Info: - dt. Staatsbürger - Student, d.h. in den letzten Jahren einige Praktika/Werkstudentenjobs - Wohnsitz, gemeldet in der elterlichen Wohnung. Gilt mein Zimmer dort als Wohnsitz in Deutschland? Massgeblich ist die taetsaechliche Situation, nicht die An- oder Abmeldung. Wobei diese aber als Indiz gewertet werden kann. Das Zimmer im Haus deiner Eltern wuerde als Wohnsitz zaehlen, sofern du weiterhin Verfuegungsgewalt darueber hast (z.B. wenn du einen eigenen Schluessel zur Wohnung hast). Selbst die Absicht, das Zimmer wieder zu nutzen kann als Wohnsitz ausgelegt werden. Muss ich nachweisen, dass meine Eltern das anderweitig nutzen? Zu welchem Zweck? Dividenden insbes. von dt. Firmen werden wohl auf jeden Fall besteuert, aber wie sieht es mit Kapitalerträgen (Abgeltungssteuer) und Zinsen auf Tagegeldkonto und Anleihen, d.h. Kupons aus? Das liegt daran, ob du - unbeschraenkt steuerpflichtig - erweitert beschraenkt steuerpflichtig - beschraenkt steuerpflichtig bist, sowie am Doppelbesteuerungsabkommen. Fuer Singapur besteht ein DBA. Am besten erkundigst du dich mal bei einem Steuerberater, der kann sich dann genauer mit deiner Situation auseinander setzen und dir sagen, was fuer dich zutrifft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Germany Februar 25, 2011 Die Sache wird m.E.von den zustaendigen Finanzaemtern unterschiedlich gehandhabt: Du kannst auch dann Steuerauslaender sein, wenn Du noch einen Wohnsitz in D hast, Dein gewoehnlicher Aufenthalt aber im Ausland ist. Das haengt aber vom jeweiligen Finanzamt ab. Auf Nummer Sicher gehst Du, wenn Du Dich abmeldest und lediglich eine Postanschrift (z.B. bei Deinen Eltern) hast, der Bank die Abmeldung und Deinen neuen Aufenthalt nachweist. So habe ich es gemacht. Am besten, Du besprichst das mit einem Steuerberater. Germany Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Februar 25, 2011 Die Sache wird m.E.von den zustaendigen Finanzaemtern unterschiedlich gehandhabt: Du kannst auch dann Steuerauslaender sein, wenn Du noch einen Wohnsitz in D hast, Dein gewoehnlicher Aufenthalt aber im Ausland ist. Das haengt aber vom jeweiligen Finanzamt ab. [quote} Nein, das hängt nicht vom Finanzamt ab!! Wer hier einen Wohnsitz hat ist per se unbeschränkt steuerpflichtig. Davon zu trennen ist, die in DBA geregelte Frage, wer welche Einkünfte besteuern darf. Wer in einem DBA-Land seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, besteuert dann seine Einkünfte größtenteils dort, bleibt aber hier unbeschränkt steuerpflichtig. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Februar 25, 2011 · bearbeitet Februar 25, 2011 von Raccoon Die Sache wird m.E.von den zustaendigen Finanzaemtern unterschiedlich gehandhabt: Du kannst auch dann Steuerauslaender sein, wenn Du noch einen Wohnsitz in D hast, Dein gewoehnlicher Aufenthalt aber im Ausland ist. Das haengt aber vom jeweiligen Finanzamt ab. Als Steuerauslaender wird jemand bezeichnet, der beschraenkt steuerpflichtig ist. Da die beschraenkte Steuerpflicht keinen Wohnsitz und gewoehnlichen Aufenthalt voraus setzt, kann ein Steuerauslaender demnach niemals noch einen Wohnsitz in Deutschland haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
michaelschmidt Februar 25, 2011 Nicht die Krankenversicherungspflicht in Deutschland vergessen, wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält. Seit 2 Jahren gelten da nämlich neue Regeln. Wenn du zurück kommst und du nicht abgemeldet warst, kann es passieren, daß die KK für die Zeit Beiträge nachfordert. Bei 3 Jahre Abwesenheit, würde ich an deiner Stelle sicherheitshalber lieber den Wohnsitz in Deutschland abmelden, um später keine Überraschungen zu erleben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Februar 25, 2011 - Wohnsitz, gemeldet in der elterlichen Wohnung. Gilt mein Zimmer dort als Wohnsitz in Deutschland? Muss ich nachweisen, dass meine Eltern das anderweitig nutzen? Meld dich doch ab und geb deine neue Adresse in Singapore an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Februar 26, 2011 · bearbeitet Februar 26, 2011 von Raccoon Meld dich doch ab und geb deine neue Adresse in Singapore an. Wie ich schon sagte gilt eine Ab-/Anmeldung hoechstens als Indiz, die tatsaechliche Situation ist massgebend. Behaelt er das Zimmer und hat die Absicht dort wieder einzuziehen, dann wird das sehr wahrscheinlich als Wohnsitz ausgelegt. Die Abmeldung und auslaendische Adressse wuerde daran nichts aendern; bedenke, dass man mehr als einen Wohnsitz haben kann (in verschiedenen Laendern). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
inde Februar 26, 2011 Danke schon mal für die vielen Antworten. 1) ich dachte eigentlich schon daran meinen Wohnsitz hier abzumelden. Ob ich wieder bei meinen Eltern einziehe, steht in den Sternen. Hoffentlich eher nicht. Daher ja auch die Frage, ob ich irgendwie nachweisen muss, dass meine Eltern mein Zimmer anderweitig nutzen. Auf meinen Namen läuft in der Wohnung nix. 2) Sieht wohl so aus, als ob ich da um einen Besuch beim Steuerberater nicht herumkomme. Wieviel Vorlauf sollte ich da einplanen (bevor ich dann weg bin)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag