RandomWalker Februar 23, 2011 · bearbeitet Februar 23, 2011 von RandomWalker Hey, seit einigen Tagen ist mir so durch den Kopf gegangen, wie sicher die Einlagensicherung unserer Kreditinstitute nun eigentlich ist. Insbesondere fand ich es verwunderlich, dass man für die Billionen an Sparguthaben in Deutschland eine Einlagensicherung hat, die nicht nur die Einlagen sondern meist noch mehr als diese absichert. Selbst mit Put-Optionen auf das eigene Kreditinstitut dürfte es schwierig sein, eine derartige Sicherheit anzubieten. Bei meinen Überlegungen bin ich auf eine interessante Internetseite gestoßen, die die Funktionsweise der Einlagensicherung meiner Meinung nach am Besten erklärt: Bankingportal 24 Kurz: Während Sparkassen sich gegenseitig absichern sollen bietet den privaten Banken eine GmbH eine Versicherungsleistung für ihre Kunden an. Diese GmbH diversifiziert zwar das ihr anvertraute Kapital, dürfte aber schnell überfordert sein, falls wirklich große Zahlungsausfälle bei den Banken zu befürchten wären (vergleichbar mit Anleiheversicherern wie Ambac in der Hypothekenkrise). Die Einlagensicherung des Staates, in der Finanzkrise von Frau Merkel und Herrn Steinbrück angekündigt, gilt übrigens schon lange nicht mehr. Somit muss man wohl auch bei Festgeld und Sparbriefen mit Verlusten rechnen, wenn die Bank den Lehman macht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Apophis Februar 23, 2011 War Dir das nicht klar. Seit Merkel/Steinbrueck 2008 bei der ARD standen, uns sagten "Wir garantieren alle Spareinlagen", muesste die Illusion der Einlagensicherung jedem deutlich geworden sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Februar 23, 2011 · bearbeitet Februar 23, 2011 von harryguenter Die Einlagensicherung des Staates, in der Finanzkrise von Frau Merkel und Herrn Steinbrück angekündigt, gilt übrigens schon lange nicht mehr. Stimmt. Allerdings sollte man auch nicht verschweigen, dass die staatliche Einlagensicherung aufgrund einer EU geändert wurde und umgesetzt wurde. Seite 1.1.2011 beträgt die staatliche Einlagensicherung 100.000 EUR pro Person und Kreditinstitut. http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherungs-_und_Anlegerentsch%C3%A4digungsgesetz Erst darüber hinaus sollte man sich Gedanken über die Qualität der freiwilligen Einlagensicherungen der Banksysteme machen. Allerdings: Wer einen Bankenkollaps befürchtet braucht sich auch keine Gedanken mehr um freiwillige oder staatliche Einlagensicherungen machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Februar 23, 2011 Hatten wir schon wiederholt: http://www.wertpapie...lagensicherung/ http://www.wertpapie...gensicherungen/ Man könnte auch erst mal die Forensuche "bemühen", bevor man längst Gesagtes noch einmal durchkauen will ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Februar 23, 2011 Man könnte auch erst mal die Forensuche "bemühen", bevor man längst Gesagtes noch einmal durchkauen will ... genau, ist alles längst bekannt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RandomWalker Februar 23, 2011 Man könnte auch erst mal die Forensuche "bemühen", bevor man längst Gesagtes noch einmal durchkauen will ... Hab ich gemacht. Habe nach Einlagensicherung gesucht und auf der ersten Seite nix passendes gefunden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Februar 24, 2011 Die Einlagensicherung des Staates, in der Finanzkrise von Frau Merkel und Herrn Steinbrück angekündigt, gilt übrigens schon lange nicht mehr. Stimmt. Allerdings sollte man auch nicht verschweigen, dass die staatliche Einlagensicherung aufgrund einer EU geändert wurde und umgesetzt wurde. Seite 1.1.2011 beträgt die staatliche Einlagensicherung 100.000 EUR pro Person und Kreditinstitut. http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherungs-_und_Anlegerentsch%C3%A4digungsgesetz Nur der Vollständigkeit halber: "Staatliche Einlagensicherung" hört sich so an, als würde der Staat bürgen. Es ist aber nur ein Gesetz, das fordert, dass es eine Einlagensicheurng gibt, weshalb der Ausdruck "gesetzliche Einlagensicherung" meiner Meinung nach treffender ist. Der Staat bürgt nicht, sondern entsprechende Gesellschaften (z.B. EdB GmbH). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Februar 24, 2011 · bearbeitet Februar 24, 2011 von harryguenter Nur der Vollständigkeit halber: "Staatliche Einlagensicherung" hört sich so an, als würde der Staat bürgen. Es ist aber nur ein Gesetz, das fordert, dass es eine Einlagensicheurng gibt, weshalb der Ausdruck "gesetzliche Einlagensicherung" meiner Meinung nach treffender ist. Der Staat bürgt nicht, sondern entsprechende Gesellschaften (z.B. EdB GmbH). Naja, das scheint mir eher ein Unterschied theoretischer Natur zu sein. Als gesetzliche Regelung kann ich es als Bürger gegenüber dem Sicherungsinstitut einklagen. Die Sicherungsgesellschaften (im Falle der KWF oder des Sparkassenverbundes sogar schon halbstaatlich) sind dann zum Einsammeln des Nachschusses bei Ihren (privaten) Mitgliedern verpflichtet. Für den Fall dass diese Privatbanken sich als "unfähig" zum nachschiessen erklären dürften wir aller Voraussicht nach (nach praktizierter Vergangenheit) noch von einer staatlichen Rettungsmassnahme ausgehen. Geschieht weder der staatliche noch privatwirtschatliche Nachschuss erleide ich tatsächlich einen Schaden, zeitgleich ist das Bankenvertrauen dahin, welches zum Bankenkollaps führt (Schlangestehen bei Northern Rock Bank läßt grüßen). Und bei einem solchen wird es sowieso nur noch wenige geben, die rechtzeitig durch den Notausgang kamen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Februar 24, 2011 Nur der Vollständigkeit halber: "Staatliche Einlagensicherung" hört sich so an, als würde der Staat bürgen. Es ist aber nur ein Gesetz, das fordert, dass es eine Einlagensicheurng gibt, weshalb der Ausdruck "gesetzliche Einlagensicherung" meiner Meinung nach treffender ist. Der Staat bürgt nicht, sondern entsprechende Gesellschaften (z.B. EdB GmbH). Naja, das scheint mir eher ein Unterschied theoretischer Natur zu sein. Als gesetzliche Regelung kann ich es als Bürger gegenüber dem Sicherungsinstitut einklagen. Die Sicherungsgesellschaften (im Falle der KWF oder des Sparkassenverbundes sogar schon halbstaatlich) sind dann zum Einsammeln des Nachschusses bei Ihren (privaten) Mitgliedern verpflichtet. Für den Fall dass diese Privatbanken sich als "unfähig" zum nachschiessen erklären dürften wir aller Voraussicht nach (nach praktizierter Vergangenheit) noch von einer staatlichen Rettungsmassnahme ausgehen. Genau diesen Schritt kann man aber eben nicht einklagen. Das ist der Unterschied. Mein Beitrag ist auch kein Widerspruch zu Deinem, sondern - wie geschrieben - eine Ergänzung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag