Muggi Februar 22, 2011 Hallo. Ich suche einen kostenlosen Rechner, mit dem ich mir ausrechnen kann, ob ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt bekomme. Kennt jemand so etwas? Gruß und Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Februar 22, 2011 Hallo. Ich suche einen kostenlosen Rechner, mit dem ich mir ausrechnen kann, ob ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt bekomme. Kennt jemand so etwas? Gruß und Danke https://www.abgabenrechner.de/ekst/? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggi Februar 22, 2011 https://www.abgabenrechner.de/ekst/? Da muss ich aber das zu versteuernde Einkommen angeben. Das ist doch irgendwie nicht das Brutto-Einkommen, oder? Da werden doch noch Dinge abgezogen. In Steuersachen hab ich noch nie durchgeblickt Also mein Brutto-Gehalt wird 850 Euro sein. Laut diesem Brutto-Netto-Rechner muss ich keine Lohnsteuer zahlen und zahle aber 69,70 Krankenversicherung, 10,41 Pflegeversicherung, 84,58 Rentenversicherung und 12,75 Arbeitslosenversicherung. Netto bleibt 672,56 übrig. Ich bekomme außerdem eine Erwerbsminderungsrente von ziemlich genau 400 . Meine Kapitaleinkünfte werden wohl so um die 2000 im Jahr sein. Falls man anhand dieser Zahlen sagen kann, ob ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung bekomme, dann sagt´s bitte. Ansonsten weiterhin die Frage nach einem Rechner. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Februar 22, 2011 eine NV-Bescheinigung gibt es nur, wenn du unter 8000 pro Jahr verdienst: was sind 672,56 x 12 ??? da liegst du also drüber ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf Februar 22, 2011 · bearbeitet Februar 22, 2011 von Knarf Da muss ich aber das zu versteuernde Einkommen angeben. Das ist doch irgendwie nicht das Brutto-Einkommen, oder? Da werden doch noch Dinge abgezogen. In Steuersachen hab ich noch nie durchgeblickt Ach?! B) Dein Bruttogehalt ist 850 + 2.000 Kapitaleinkünfte = 12.200 die grundsätzlich zu versteuern sind. Davon gehen dann Versicherungen, Kosten für Arbeitsmittel, Entfernungspauschale, Handwerkerkosten usw. ab. Das wäre dann dein zu versteuerndes Einkommen. Wenn dies unter 8004 liegt, musst du keine Steuern zahlen und würdest auch eine NV-Bescheinigung bekommen. Also such alles raus was du absetzen kannst und rechne durch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Februar 22, 2011 Hallo Muggi, deine 850 Euro Brutto sind nur ganz knapp unter dem Grundfreibetrag. Daher werden dich wohl allein schon deine 2000 Euro Kapitalerträge in die Steuerpflicht schieben; von der Rente gar nicht zu sprechen. Für genaue Berechnungen fehlen einige wichtige Details: - ist der Rentenbetrag monatlich (ich vermute, ja), und seit wann bekommst du die Rente? Oder besser, wie hoch ist der steuerpflichtige Anteil der Rente? - sind die 2000 Euro Kapitalerträge vor oder nach Sparer-Pauschbetrag? Jedenfalls sehe ich für eine Nichtveranlagungsbescheinigung keine Chance. Nachrechnen kannst du das mit jedem Steuerrechner, beispielsweise mit Elster. Einen Onlinerechner für die gesamte Steuer kenne ich nicht, imho ist das auch etwas zu kompliziert. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Februar 22, 2011 Da muss ich aber das zu versteuernde Einkommen angeben. Das ist doch irgendwie nicht das Brutto-Einkommen, oder? Da werden doch noch Dinge abgezogen. In Steuersachen hab ich noch nie durchgeblickt Ach?! B) Dein Bruttogehalt ist 850 + 2.000 Kapitaleinkünfte = 12.200 die grundsätzlich zu versteuern sind. Davon gehen dann Versicherungen, Kosten für Arbeitsmittel, Entfernungspauschale, Handwerkerkosten usw. ab. Das wäre dann dein zu versteuerndes Einkommen. Wenn dies unter 8004 liegt, musst du keine Steuern zahlen und würdest auch eine NV-Bescheinigung bekommen. Also such alles raus was du absetzen kannst und rechne durch. Das ist so nicht ganz richtig. Wer Handwerkerkosten und Werbungskosten benötigt, um unter den Grundfreibetrag zu kommen, wird grundsätzlich keine NV-Bescheinigung erhalten, auch wenn er durch die ESt-Erklärung alle Steuern wieder bekommt. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggi Februar 22, 2011 · bearbeitet Februar 22, 2011 von Muggi Hallo. Ich bekomme die Erwerbsminderungrente seit 2008. Der Rentenbetrag von 400 € ist monatlich. Die 2000 € Kapitalerträge sind vor dem Sparer-Pauschbetrag. Ich hab nur gedacht, dass die Rente ja gar net besteuert wird und ich dann wegen meines geringen Einkommens eine NV-Bescheinigung bekomme. Mmmhh Naja. Anscheinend muss man da ja nicht mehr genauer rechnen, da ich ja schon alleine durch das Gehalt und meinen Kapitalerträgen keine NV-Bescheinigung bekomme. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Februar 22, 2011 Hallo Muggi, Ich bekomme die Erwerbsminderungrente seit 2008. Der Rentenbetrag von 400 ist monatlich.Damit sind mindesten 56% der Rente steuerpflichtig (zuzüglich Rentenanpassungsbetrag, lasse ich mal weg). Macht dann 2688 Euro steuerpflichtiger Anteil der Rente, plus 10200 Brutto, plus1200 Euro steuerpflichtige Kapitalerträge, in der Summe 14088 Euro Einkünfte. Davon gehen dann als Sonderausgaben die AN-Sozialversicherungsbeiträge (bei dir wohl der Höchstbetrag von 1900 Euro) sowie der Werbungskostenpauschbetrag (920 Euro, vielleicht auch schon 1000 Euro, ist imho aber noch nicht sicher) ab. Macht am Ende ca. 11268 zu versteuerndes Einkommen, das kannst du in den von otto03 geposteten Rechner eingeben. Null Steuern sind das aber nicht, also auch keine NV. MfG Stefan PS: Alles ganz grob, es gibt natürlich zahlreiche Besonderheiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag