Taxadvisor Mai 24, 2011 Hallo Leute, bitte nicht hauen wegen Fragen zu ausl. Thes., aber auch bei mir passt der Threadtitel. Bin gerade bei der Vorbereitung meiner ESt-JE 2010, speziell bei der Anlage KAP. Folgender SV: Ich habe 3 Steuerbescheinigungen vorliegen: 1. Spassbank: Zeile 7: 60,86 Zeile 14/14a:1,00 Zeile 49:14,97 Zeile 50:0,82 ; keine ausl. Thes. vorhanden 2. ebase (vgl. Anhang): Zeile 7: 0,00 Zeile 8 bis 53: 0,00 Zeile 15: 341,71 ; ausl. Thes. vorhanden, "Bei Veräußerung/Rückgabe....": 611,31 3. comdirect: Zeile 7: 0,00 Zeile 49,50,53: 0,00 ; ausl. Thes. vorhanden (aber kein Kauf/Verkauf in 2010) Nach der Datenerfassung in t@gs 2011 erscheint demzufolge ein negativer Gesamtwert von -552 im Feld der Zeile 7. Der Plausibilitäts-Check mit der ELSTER-Schnittstelle sagt mir aber, dass dort ein unzulässiges Vorzeichen vorliegt und verhindert damit eine elektronische Abgabe. Nachforschungen über die Richtigkeit der ebase-StBesch ergaben, dass diese angeblich korrekt ausgestellt wurde. Bleibt mir jetzt nur noch die Abgabe der ESt-JE über die ausgedruckten Papier-Formulare? Die würden ja einen negativen Wert in Zeile 7 problemlos annehmen... Oder gibt es dann unangenehme Nachfragen seitens des FA? Danke. Der Fall kommt häufiger vor, ist aber bei der Gesetzesfassung keinem aufgefallen. Die Bescheinigung der ebase wird richtig sein. Du hast wahrscheinlich Veräußerungs-Verluste erzielt, die höher als die Erträge bzw. die EUR 611,31 waren. Durch die Verrechnung kommt dann insgesamt Null, weil ja keine negativen Erträge bescheinigt werden dürfen. Durch den Abzug kommt dann ein negativer Wert zustande. Ich würde den Wert von EUR 611,31 in Zeile 12 eintragen, da passt das auch ganz gut rein und ggfs. erläutern. Sofern Deine Thesaurierungen bei Comdirect (die sind noch von Dir zu ermitteln!!, Verkäufe sind da unerheblich..) Null sind, müsste ein Verlust von EUR 159,24 als Vortrag festgestellt werden. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GrübelFranz Mai 24, 2011 Hallo Taxadvisor, erstmal vielen Dank für die Hilfe. 1. Eintrag in Zeile 12: Ich würde den Wert von EUR 611,31 in Zeile 12 eintragen, da passt das auch ganz gut rein und ggfs. erläutern. t@gs 2011 läßt leider keine Direkt-Einträge in den Formular-Bogen der Anlage KAP zu. Die einzige Möglichkeit, die ich bis jetzt kenne, um überhaupt einen Plausi-Konflikt mit der ELSTER-Schnittstelle zu vermeiden, ist die, sämtliche Käufe/Verkäufe von Investmentfonds-Anteilen unter Einkünfte aus Kapitalv.>übrige Kapitalerträge>Andere Wirtschaftsgüter zu erfassen. :'( Wäääh, is mühsam. Das ergibt dann insgesamt einen Verlust, der allerdings in Zeile 18 (=in Zeile 15 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien) ausgewiesen wird. Kann das stimmen? Gibts da noch nen anderen Weg? Ggf. sollte ich mal auf WISO umsteigen. Wie könnte eine Erläuterung diesbzgl. aussehen? Einfach auf das Steuer-Prog verweisen? Oder soll ich doch zumindest die Anlage KAP handschriftlich ausfüllen? 2. Sofern Deine Thesaurierungen bei Comdirect (die sind noch von Dir zu ermitteln!!, Verkäufe sind da unerheblich..) Ja, sollte so sein, Comdirect weist keine aussch.gleichen Erträge aus, ebenso der eBundesanzeiger (vgl. Anhang) 3. müsste ein Verlust von EUR 159,24 als Vortrag festgestellt werden...) Klingt vielleicht doof, aber kannst Du mir das kurz mal zahlenmäßig erläutern? CodiDepot1.pdf CodiDepot2.pdf CodiFonds1.pdf CodiFonds2.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 24, 2011 · bearbeitet Mai 25, 2011 von Taxadvisor t@gs 2011 läßt leider keine Direkt-Einträge in den Formular-Bogen der Anlage KAP zu. Die einzige Möglichkeit, die ich bis jetzt kenne, um überhaupt einen Plausi-Konflikt mit der ELSTER-Schnittstelle zu vermeiden, ist die, sämtliche Käufe/Verkäufe von Investmentfonds-Anteilen unter Einkünfte aus Kapitalv.>übrige Kapitalerträge>Andere Wirtschaftsgüter zu erfassen. Wäääh, is mühsam. Das ergibt dann insgesamt einen Verlust, der allerdings in Zeile 18 (=in Zeile 15 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien) ausgewiesen wird. Kann das stimmen? Gibts da noch nen anderen Weg? Ggf. sollte ich mal auf WISO umsteigen. 3. müsste ein Verlust von EUR 159,24 als Vortrag festgestellt werden...) Klingt vielleicht doof, aber kannst Du mir das kurz mal zahlenmäßig erläutern? Du musst doch eine Verlustbescheinigung eingeben können? 60,86 + 0,00 + 341,71 -611,31 + 0,00 (hier hatte ich 49,50 gelesen bei Comdirect, ist aber eine Zeilenangabe) =208,92, so müsste es richtig sein. Gruß Taxadvisor P.S.: Ich muss mich korrigieren. Die dargestellte Lösung ist die Praktiker-Lösung. Vom Gesetzeswortlaut sind bei dir EUR 60,86 zu versteuern. Negative Kapitalerträge (wie bei der ebase nach Korrektur) sind nur mit Verlustbescheinigung berücksichtigungsfähig. Wenn der Finanzbeamte das Gesetz wortgetreu anwendet, können die negativen Einkünfte daher nicht berücksichtigt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GrübelFranz Mai 25, 2011 Hallo Taxadvisor, d.h. ich trage folgendes ein: Zeile 7: 60,86 Zeile 15: 341,71 Die 611,31 dienen hier nur nachrichtlichen Infozwecken, werden aber steuerlich von mir nicht verwertet. Keine zusätzlichen Erklärungen ggü. dem FA, der Plausi-Check mit der ELSTER Schnittstelle funzt und ich kann mir dieses mühsame Rumgerechne mit Kauf/Verkauf von Anteilen am..um..wann..wieviel sparen. DAS IS JA WIE WEIHNACHTEN! Viiiielen Dank, man sollte Dir Bonus-Punkte und/oder mind. ne gute Flasche Rotwein spendieren, mal ehrlich. Tschüssi. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 25, 2011 Hallo Taxadvisor, d.h. ich trage folgendes ein: Zeile 7: 60,86 Zeile 15: 341,71 Die 611,31 dienen hier nur nachrichtlichen Infozwecken, werden aber steuerlich von mir nicht verwertet. Keine zusätzlichen Erklärungen ggü. dem FA, der Plausi-Check mit der ELSTER Schnittstelle funzt und ich kann mir dieses mühsame Rumgerechne mit Kauf/Verkauf von Anteilen am..um..wann..wieviel sparen. DAS IS JA WIE WEIHNACHTEN! Viiiielen Dank, man sollte Dir Bonus-Punkte und/oder mind. ne gute Flasche Rotwein spendieren, mal ehrlich. Tschüssi. Hast Du die Flasche Rotwein selbst getrunken? Das ist murks!! Wenn Du in den Vorjahren die Erträge gem. Zeile 15 immer (ermittelt und) erklärst hast, hast Du Deine EUR 611,31 bereits versteuert!! Wenn Du sie jetzt nicht abziehst, kommte es zu einer Doppelbesteuerung!! Wer permanent die Thesaurierungen gem. Zeile 15 weglässt, der kann bzw. muss dann so vorgehen wie Du es darstellt. Da darf dann in der Tat keine Kürzung der 611,31 mehr erfolgen, dass wäre eine endgültige Steuerverkürzung. Ich würde von diesem Vorgehen abraten, da es so zumindest zu einer Steuerverkürzung auf Zeit kommt. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GrübelFranz Mai 26, 2011 Hallo, OK, lassen wir den Rotwein mal ganz weg. 1. In den Vorjahren habe ich Erträge gem. Zeile 15 ermittelt und versteuert und beabsichtige, dies auch weiterhin zu tun. Eine Steuerverkürzung liegt mE daher weder jetzt noch in Zukunft mit Willen und Wissen vor. 2. Eine Verlustbescheinigung habe ich 2010 nicht beantragt und deshalb auch keine erhalten. Das heißt doch einfach, daß mein Verlustverrechnungstopf nicht auf 0 gestellt worden ist und ein Verlustvortrag für das Folgejahr stattfindet, in dem ich diesen Verlust ggf. gut verrechnen kann. Ein Eintrag in Zeile 12 ist bei mir im Programm aber nur dann möglich, wenn ich ankreuze, dass es sich um eine "echte" Verlustbescheinigung handelt oder wenn ich die handschriftliche Variante ins Formular wähle. Also wie soll ich da die 611,31 in die Veranlagung 2010 bringen? Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 27, 2011 Hallo, OK, lassen wir den Rotwein mal ganz weg. 1. In den Vorjahren habe ich Erträge gem. Zeile 15 ermittelt und versteuert und beabsichtige, dies auch weiterhin zu tun. Eine Steuerverkürzung liegt mE daher weder jetzt noch in Zukunft mit Willen und Wissen vor. 2. Eine Verlustbescheinigung habe ich 2010 nicht beantragt und deshalb auch keine erhalten. Das heißt doch einfach, daß mein Verlustverrechnungstopf nicht auf 0 gestellt worden ist und ein Verlustvortrag für das Folgejahr stattfindet, in dem ich diesen Verlust ggf. gut verrechnen kann. Ein Eintrag in Zeile 12 ist bei mir im Programm aber nur dann möglich, wenn ich ankreuze, dass es sich um eine "echte" Verlustbescheinigung handelt oder wenn ich die handschriftliche Variante ins Formular wähle. Also wie soll ich da die 611,31 in die Veranlagung 2010 bringen? Gruß Wenn Du das in einer Anlage erläuterst und ankreuzt, dass es sich um eine echte Verlutbescheinigung handelt, sollte das die Praktiker-Lösung sein. WEnn Du nicht kürzst, zahlst Du auf die 611,31 zu viel AbgSt, weil es zu einer Doppelbesteuerung kommt. Der Verlusttopf wurde zwar nicht auf Null gestellt, aber die EUR 611,31 sind gegen Deine anderen Verluste gerechnet worden, d.h. dass Dein Verlusttopf um die EUR 611,31 zu gering ist. Ich werde dazu einen Fachaufsatz schreiben, der im Juli/August erscheinen sollte. Wenn es Probleme gibt, kurze Mail. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GrübelFranz Mai 27, 2011 Hallo, habe mich mal für die Praktiker-Lösung (mangels gleichwertiger Alternativen?!) entschieden. Ich gebe an, daß es sich um eine "Verlustbescheinigung" handelt, lege eine dieses Vorgehen erläuternde Anlage (nebst Argumentationshilfe wie in der PN angedeutet) bei und gehe davon aus, daß der SB im FA dem folgt und zu meinen Gunsten entscheidet. Lehnt er dies ab, weil er sich z. B. denkt: 'Warum hat der Dödel keine (echte) Verlustbescheinigung als Beleg vorzuweisen?', werden schlimmstenfalls die 611,31 steuerlich nicht anerkannt und ich bleibe quasi per Bescheid auf der Doppelbesteuerung sitzen: P.S.: Ich muss mich korrigieren. Die dargestellte Lösung ist die Praktiker-Lösung. Vom Gesetzeswortlaut sind bei dir EUR 60,86 zu versteuern. Negative Kapitalerträge (wie bei der ebase nach Korrektur) sind nur mit Verlustbescheinigung berücksichtigungsfähig. Wenn der Finanzbeamte das Gesetz wortgetreu anwendet, können die negativen Einkünfte daher nicht berücksichtigt werden. Dies würde zwar einen fianziellen Nachteil für mich bedeuten, wäre aber meilenweit von einer Steuerverkürzung und damit von höchst ekligen Fragen/Nachforderungen seitens des FA entfernt - und das ist mir sehr wichtig. Trotzdem soll man natürlich nix abschenken. Hab deshalb 'ne Fristverlängerung bis Ende September beantragt. Ein schönes WE und VieGrü in den Norden! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag