Horst 58 Februar 12, 2011 Beispiel: Fondsanteile, aus einem Sparplan der seit ungefähr 10 Jahre läuft, sollen verkauft werden. Fonds A0Q6SG thesaurierend, ausländische Fondsgesellschaft Wie rechnet da das Finanzamt? Muss der Verkaufs-Wert überhaupt versteuert werden? Beispiel: Fondsanteile: 20 Verkaufswert: 200 je Stück die "Steuerrechnung" ungefähr aus? Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Februar 12, 2011 · bearbeitet Februar 12, 2011 von Sven82 Die Kursgewinne aus Fondsanteilen, die vor 2009 erworben wurden, können steuerfrei verkauft werden. Die danach sind steuerpflichtig. Für die ausschüttungsgleichen Erträge gilt dies nicht. Die sind steuerpflichtig und sind jährlich in der Steuererkärung anzugeben gewesen. Die Bank behält mit Verkauf die Steuer für die Erträge der kompletten Haltezeit (sprich maximal 10 Jahre) ein. Über die Steuererklärung können dann bereits versteuerte Erträge zurück gefordert werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
D-Mark Februar 12, 2011 Hallo, wenn die Anlage KAP über ausschüttungsgleiche ausländische Erträge in der Vergangenheit nicht ordnungsgemäß gemacht wurde, kommt es zu einer pauschalen Gewinnermittlung durch das Finanzamt, und zwar zurück bis mind. 1994 - unabh. von der tatsächlichen Haltezeit...Das Amt ist dabei auch nicht bescheiden... Eine gute Depotbank erkennt man mithin auch daran, daß sie eine saubere Jahressteuerbecheinigung ausstellt, die z.B. auch für mehrere Fonds zusammengefasst ausweist: "Schreiben Sie in Zeile xy folgenden Wert". Aufpassen muß man mit anderen Anlagen - also wenn dort etwas für die gleiche Zeile bestimmt ist, muß man natürlich addieren. Die Steuerbescheinigungen gehöhren als Belege beigelegt. So kann das Amt sehen: "Aha, so und so...". Wer keine Jahressteuerbescheinigung erhält, sollte Druck machen. Es muß nämlich eine kostenlos zur Verfügung gestellt werden! Das selber im E-Bundesanzeiger nachzuschlagen, kann der Mehrheit der Anleger nicht zugemutet werden. Erstens sind die Veröffentlichungszeiten uneinheitlich und man muß wahnsinnig aufpassen, daß man z.B. nicht die Werte vom vorigen Jahr kopiert. Zweitens ist die inhaltliche Form uneinheitlich bei veschiedenen KAG´s. Drittens ist der Arbeitsaufwand für diversifizierte ausl. thesaurierende Depots mithin erheblich. Also ich persönlich müßte z.B. für 1^2 Fonds schauen... Daher: Wenn von FODB dieses Jahr nicht, wie die letzten Jahre geschehen, eine ausführliche steuerliche Abrchnung kommt, gibt´s an Rabbatz! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Februar 13, 2011 wenn die Anlage KAP über ausschüttungsgleiche ausländische Erträge in der Vergangenheit nicht ordnungsgemäß gemacht wurde,kommt es zu einer pauschalen Gewinnermittlung durch das Finanzamt, und zwar zurück bis mind. 1994 - unabh. von der tatsächlichen Haltezeit...Das Amt ist dabei auch nicht bescheiden... woher soll die Bank wissen ob der Steuerpflichtige die Anlage KAP richtig erstellt hat geschweige denn ob er diese überhaupt abgegeben hat??? Eine Versteuerung bis 1994 erfolgt seitens der Bank dann, wenn ihr keine Anschaffungsdaten zu dem Fonds vorliegen. Das hat aber nichts mit der Anlage KAP des Steuerpflichtigen zu tun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Biggi März 5, 2011 Habe ich es somit richtig verstanden, dass, wenn ich alle meine Anteile ausländisch thesaurierender Fonds seit Erwerb 2009 verkaufe, die Fondsgesellschaft 25 % Steuern auf den Kursgewinn einbehält sowie die thesaurierten Beträge seit dem Erwerb 2009 und nicht seit 1994? Wieviel wird von den thesaurierten Beträgen einbehalten? Muss ich sonst noch etwas beachten beim Verkauf? Danke für Antworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon März 5, 2011 · bearbeitet März 5, 2011 von Raccoon Habe ich es somit richtig verstanden, dass, wenn ich alle meine Anteile ausländisch thesaurierender Fonds seit Erwerb 2009 verkaufe, die Fondsgesellschaft 25 % Steuern auf den Kursgewinn einbehält sowie die thesaurierten Beträge seit dem Erwerb 2009 und nicht seit 1994? Wieviel wird von den thesaurierten Beträgen einbehalten? Muss ich sonst noch etwas beachten beim Verkauf? Danke für Antworten. Die thesaurierten Ertraege musst du waehrend der Haltezeit jaehrlich versteuern. Bei Verkauf versteuerst du den Kursgewinn; der enthaehlt aber auch die thesaurierten Ertraege, daher kommt es hier zu einer Doppelbesteuerung (der thesaurierten Ertraege). Diesen Anteil der Steuern kannst du dir nur dich die Steuererklaerung zurueckholen, daher solltest du Nachweise erbringen, dass du waehrend der Haltezeit die Thesaurierungen jaehrlich versteuert hast. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch März 6, 2011 · bearbeitet März 6, 2011 von kleinerfisch Habe ich es somit richtig verstanden, dass, wenn ich alle meine Anteile ausländisch thesaurierender Fonds seit Erwerb 2009 verkaufe, die Fondsgesellschaft 25 % Steuern auf den Kursgewinn einbehält sowie die thesaurierten Beträge seit dem Erwerb 2009 und nicht seit 1994? Wieviel wird von den thesaurierten Beträgen einbehalten? Muss ich sonst noch etwas beachten beim Verkauf? Danke für Antworten. Nicht ganz richtig Bei ausländischen Thesaurierern ist die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis (jeweils inkl. Spesen u.ä.) gedanklich aufzuteilen in den Kursgewinn und die ausschüttungsgleichen Erträge (aE = Thesaurierungen). Der Kursgewinn wird ganz normal von der Bank mit 25% versteuert wie bei jedem anderen Wertpapier. Die aE werden ebenfalls ganz normal von der Bank mit 25% versteuert. Somit sieht es erstmal so aus, als würdest Du auf den Gesamtgewinn 25% Steuern zahlen. Aaaaber: In den Jahressteuerbescheinigungen (JStB) der Vorjahre waren die aE evtl. schon enthalten (die berühmte Zeile 15). Vielleicht hast Du diese auch in die Anlagen KAP der jeweiligen Jahre übertragen und damit schon einmal versteuert. Falls nicht, gibt es keinen Handlungsbedarf, da die aE nun beim Verkauf erstmals versteuert wurden Falls doch, kannst Du Dir von den dann doppelt besteuerten aE eine Versteuerung über die Steuererklärung des Verkaufsjahres wieder holen. Dafür müsstest Du den von Raccoon erwähnten Nachweis erbringen. Wie der im Falle von mehreren vorhandenen ausl. Thesaurierern genau auszusehen hat, konnte meines Wissens bisher niemand zeigen, da sowohl die JStB als auch die Steuerbescheide nicht nach Fonds aufgegliedert sind. Die angegebenen Summen sind also nicht ohne Weiteres zuzuordnen, das geht nur über den Bundesanzeiger. Bei nur einem vorhandenen Fonds stellt sich diese Frage natürlich nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
turtle März 6, 2011 Falls nicht, gibt es keinen Handlungsbedarf, da die aE nun beim Verkauf erstmals versteuert wurden Falls doch, kannst Du Dir von den dann doppelt besteuerten aE eine Versteuerung über die Steuererklärung des Verkaufsjahres wieder holen. Dafür müsstest Du den von Raccoon erwähnten Nachweis erbringen. Bleibt die Frage, ob er damit Steuerhinterziehung begangen hat oder nicht... Kann man sowas nicht mal beim Finanzamt erfragen? Ich bin mir sicher 90 % der Leute, die nicht in solchen Foren unterwegs sind, sparen sich die jährliche Besteuerung, weil sie sich einfach keine Gedanken darüber machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch März 6, 2011 Bleibt die Frage, ob er damit Steuerhinterziehung begangen hat oder nicht... Kann man sowas nicht mal beim Finanzamt erfragen? Ich bin mir sicher 90 % der Leute, die nicht in solchen Foren unterwegs sind, sparen sich die jährliche Besteuerung, weil sie sich einfach keine Gedanken darüber machen. Da bin ich mir auch nicht sicher. Deshalb bin ich letztes Jahr einen anderen Weg gegangen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lampalya März 18, 2011 · bearbeitet März 18, 2011 von Lampalya Mal eine Frage dazu. Ich hatte letztes Jahr selbst ausl. Thesaurierende verkauft. In meiner Steuerbescheinigung steht nachrichtlich die Zeile 15 Anlage KAP Und darunter kommt dann, das zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung nicht alle Erträge für ausl. thesaur. Investmentvermögen bekannt waren. Wie bekomm ich nun raus welche da fehlen? Und weiter steht da: "Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen Summe der als zugeflossen gelteden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausl. Investmentvermögen in Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG" Dort heißt es weiter: Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalterträge abzuziehen. Wenn bei mir die Kapitalerträge (Zeile 7 KAP) 0,00 EUR sind und ich die Summe davon abziehe, erhalte ich ja einen negativen Betrag. Darf ich denn sowas in die Anlage KAP eintragen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 18, 2011 Und darunter kommt dann, das zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung nicht alle Erträge für ausl. thesaur. Investmentvermögen bekannt waren. Wie bekomm ich nun raus welche da fehlen? Wenn bei mir die Kapitalerträge (Zeile 7 KAP) 0,00 EUR sind und ich die Summe davon abziehe, erhalte ich ja einen negativen Betrag. Darf ich denn sowas in die Anlage KAP eintragen? Zu 1.) Gute Frage, entweder alle im Bundeanzeiger raussuchen und an Stelle des Wertes lt. StB erklären oder versuchen an Hand des Datums der Steuerbescheinigung minus 15 Tage heraus zu finden, wer nicht enthalten sein kann. zu 2.) Ein negativer Betrag in Zeile 7 wird vom Programm der Finanzverwaltung mit Sicherheit abgelehnt, das verarbeitet DATEV auch nicht. In den Erläuterungen bei DATEV findet sich der Hinweis, den negativen Betrag dann in der Zeile Verlustbescheinigung einzutragen. Dann muss man natürlich eine erläuternde Anlage beilegen. Erfahrungen aus der Veranlagung kann ich Dir bisher dazu auch nicht geben. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lampalya März 19, 2011 · bearbeitet März 19, 2011 von Lampalya Zu 1.) Gute Frage, entweder alle im Bundeanzeiger raussuchen und an Stelle des Wertes lt. StB erklären oder versuchen an Hand des Datums der Steuerbescheinigung minus 15 Tage heraus zu finden, wer nicht enthalten sein kann. zu 2.) Ein negativer Betrag in Zeile 7 wird vom Programm der Finanzverwaltung mit Sicherheit abgelehnt, das verarbeitet DATEV auch nicht. In den Erläuterungen bei DATEV findet sich der Hinweis, den negativen Betrag dann in der Zeile Verlustbescheinigung einzutragen. Dann muss man natürlich eine erläuternde Anlage beilegen. Erfahrungen aus der Veranlagung kann ich Dir bisher dazu auch nicht geben. Gruß Taxadvisor zu 1.) Ich habe nun auch noch eine Erträgnisaufstellung erhalten, da sind zumindest 3 Fonds aufgeführt. Es stimmt dann auch der Gesamtbetrag. zu 2.) Ich kann den Betrag als Minusbetrag in die Zeile 7 KAP eintragen. Im Wiso-Sparbuch lässt er dies zu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 19, 2011 zu 2.) Ich kann den Betrag als Minusbetrag in die Zeile 7 KAP eintragen. Im Wiso-Sparbuch lässt er dies zu. Dann taugt das Programm nichts...Negative Kapitaleinkünfte sind ja nicht vorgesehen. Wenn man direkt in das Feld einen negativen Betrag eintragen kann, wäre das falsch programmiert und zumindest die FV kann das dann auch nicht verarbeiten. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lampalya März 19, 2011 · bearbeitet März 20, 2011 von Lampalya zu 2.) Ich kann den Betrag als Minusbetrag in die Zeile 7 KAP eintragen. Im Wiso-Sparbuch lässt er dies zu. Dann taugt das Programm nichts...Negative Kapitaleinkünfte sind ja nicht vorgesehen. Wenn man direkt in das Feld einen negativen Betrag eintragen kann, wäre das falsch programmiert und zumindest die FV kann das dann auch nicht verarbeiten. Gruß Taxadvisor Es gibt ein extra Feld, wo man bei Veräußerung von Anteilen die Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausl. Investmentvermögen in Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG eintragen kann und es erscheint zumindest bei Kapitalerträge ein negativer Betrag. Und dann muss ich noch eine Frage loswerden Bei einem Geschäftsjahr von 31. Oktober 2009 bis 29. Oktober 2010, kann ich dann den Wert aus der in diesem Jahr veröffentlichten Bekanntmachung nehmen oder muss ich noch etwas wegen dem abweichenden Kalenderjahr beachten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 19, 2011 Dann taugt das Programm nichts...Negative Kapitaleinkünfte sind ja nicht vorgesehen. Wenn man direkt in das Feld einen negativen Betrag eintragen kann, wäre das falsch programmiert und zumindest die FV kann das dann auch nicht verarbeiten. Gruß Taxadvisor Es gibt ein extra Feld, wo man bei Veräußerung von Anteilen die Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausl. Investmentvermögen in Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG eintragen kann und es erscheitn zumindest bei Kapitalerträge ein negativer Betrag. Und dann muss ich noch eine Frage loswerden Bei einem Geschäftsjahr von 31. Oktober 2009 bis 29. Oktober 2010, kann ich dann den Wert aus der in diesem Jahr veröffentlichten Bekanntmachung nehmen oder muss ich noch etwas wegen dem abweichenden Kalenderjahr beachten? Na Gut, dann ist es kein Programmfehler, ob es die Finanzverwaltung verarbeiten kann?? Entscheidend für die Angabe in der StErkl. ist der Zufluß, der findet bei Thesaurierungsfonds am Geschäftsjahresende statt. Der Wert bezieht sich somit auf den 29.10.2010 und ist für 2010 zu versteuern. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lampalya März 20, 2011 Entscheidend für die Angabe in der StErkl. ist der Zufluß, der findet bei Thesaurierungsfonds am Geschäftsjahresende statt. Der Wert bezieht sich somit auf den 29.10.2010 und ist für 2010 zu versteuern. Gruß Taxadvisor Vielen Dank für deine Antwort. Und wie verhält sich der Fall, dass das Geschäftsjahr am 30. Juni 2010 endet, und ich den Fonds am 17.10.2010 das erste mal gekauft habe. Würde dies bedeuten, dass ich für 2010 keine Thesaurierung angeben muss, weil ich in dem Jahr, zum Ende des Geschäftsjahres keine Anteile gehalten habe? Schönen Sonntag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 20, 2011 Entscheidend für die Angabe in der StErkl. ist der Zufluß, der findet bei Thesaurierungsfonds am Geschäftsjahresende statt. Der Wert bezieht sich somit auf den 29.10.2010 und ist für 2010 zu versteuern. Gruß Taxadvisor Vielen Dank für deine Antwort. Und wie verhält sich der Fall, dass das Geschäftsjahr am 30. Juni 2010 endet, und ich den Fonds am 17.10.2010 das erste mal gekauft habe. Würde dies bedeuten, dass ich für 2010 keine Thesaurierung angeben muss, weil ich in dem Jahr, zum Ende des Geschäftsjahres keine Anteile gehalten habe? Schönen Sonntag. Ja Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
varadi April 4, 2011 .... "Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen Summe der als zugeflossen gelteden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausl. Investmentvermögen in Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG" Dort heißt es weiter: Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalterträge abzuziehen. Wenn bei mir die Kapitalerträge (Zeile 7 KAP) 0,00 EUR sind und ich die Summe davon abziehe, erhalte ich ja einen negativen Betrag. Darf ich denn sowas in die Anlage KAP eintragen? Ich habe ein ähnliches Problem, nur dass Elster nicht so rücksichtsvoll ist wie das Wiso-Sparbuch. Entschuldigung für den x-ten Beitrag über thesaurierende ausländische Fonds. Ich bitte um Milde. Meine Kapitalerträge in Zeile 7 der Anlage KAP reichen nicht aus, um die anrechenbaren thesaurierten Erträge (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 InvStG) anzurechnen. Es sind kaum inländische Erträge vorhanden, bis auf inländische Zinserträge und Veräußerungserlöse, die ich eigentlich mit Altverlusten verrechnen wollte; daneben noch Thesaurierungen ausländischer Fonds und ausländische Zinserträge (Zeile 15 der Anlage KAP). Die abzugsfähigen thesaurierten Erträge, die in den Veräußerungserlösen enthalten waren, wurden sämtlich im Verrechnungstopf der Bank mit Verlusten verrechnet. Die bereits versteuerten Thesaurierungen wurden in der Steuerbescheinigung als abzugsfähig aufgeführt. D.h. ich habe keine Steuern auf die thesaurierten Beträge, die im Veräußerungserlös waren, bezahlt. Jedoch schmälert dies meinen Verlust und wird, wenn die Verluste aufgezehrt sind, quasi zu einer Doppelbesteuerung führen bzw. zu einer höheren Steuer führen. Gibt es eine Möglichkeit, diese anrechnungsfähigen Thesaurierungen zu retten oder verfallen sie einfach, weil es nicht genug Kapitalerträge gibt, womit sie im selben Jahr verrechnet werden können? Danke für Eure Antworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor April 5, 2011 Entschuldigung für den x-ten Beitrag über thesaurierende ausländische Fonds. Ich bitte um Milde. Meine Kapitalerträge in Zeile 7 der Anlage KAP reichen nicht aus, um die anrechenbaren thesaurierten Erträge (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 InvStG) anzurechnen. Es sind kaum inländische Erträge vorhanden, bis auf inländische Zinserträge und Veräußerungserlöse, die ich eigentlich mit Altverlusten verrechnen wollte; daneben noch Thesaurierungen ausländischer Fonds und ausländische Zinserträge (Zeile 15 der Anlage KAP). Die abzugsfähigen thesaurierten Erträge, die in den Veräußerungserlösen enthalten waren, wurden sämtlich im Verrechnungstopf der Bank mit Verlusten verrechnet. Die bereits versteuerten Thesaurierungen wurden in der Steuerbescheinigung als abzugsfähig aufgeführt. D.h. ich habe keine Steuern auf die thesaurierten Beträge, die im Veräußerungserlös waren, bezahlt. Jedoch schmälert dies meinen Verlust und wird, wenn die Verluste aufgezehrt sind, quasi zu einer Doppelbesteuerung führen bzw. zu einer höheren Steuer führen. Gibt es eine Möglichkeit, diese anrechnungsfähigen Thesaurierungen zu retten oder verfallen sie einfach, weil es nicht genug Kapitalerträge gibt, womit sie im selben Jahr verrechnet werden können? Danke für Eure Antworten. Milde ist gewährt, aber helfen kann ich nicht, da ich Dein Posting nicht verstehe... Hast Du KAP Null und darin enthaltene "Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen Summe der als zugeflossen gelteden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge.." bescheinigt bekommen? Wenn ja, gibst Du den Korrekturbetrag im Feld Verlustbescheinigung ein und fügst eine Anlage bei (oder verzichtest lieber auf die elektronische Einreichung...). Wenn nein, müsstest Du Dein Problem noch mal genauer erläutern. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
varadi April 5, 2011 ... Milde ist gewährt, aber helfen kann ich nicht, da ich Dein Posting nicht verstehe... Hast Du KAP Null und darin enthaltene "Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen Summe der als zugeflossen gelteden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge.." bescheinigt bekommen? Wenn ja, gibst Du den Korrekturbetrag im Feld Verlustbescheinigung ein und fügst eine Anlage bei (oder verzichtest lieber auf die elektronische Einreichung...). Wenn nein, müsstest Du Dein Problem noch mal genauer erläutern. Gruß Taxadvisor Danke, das hilft mir schon viel weiter. Wenn man die im Veräußerungserlös enthaltenen thesaurierten Erträge als allgemeine Verluste betrachtet, geht es. Ich habe sie in Zeile 12 der Anlage KAP eingetragen. Ich dachte, dieses Feld sei nur für Verlustbescheinigungen der Banken. Also die Verlustbescheinigung, die man bekommt, wenn man den Verrechnungstopf per Antrag an die Bank auf null stellen lässt. Nochmals danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser Mai 2, 2011 Ich hänge mich mal dran, da der Strangtitel passt: Ich habe im Januar 2009 einen ausländischen Thesaurierer gekauft. Dieser hat in den Jahren 2009 und 2010 15,- bzw. 25,- thesauriert. Im Dezember 2010 habe ich die Position mit 100,- Gewinn auf den Einstandspreis wieder verkauft. Die Steuerbescheinigung der Bank weist daher für 2010 an Kapitalerträgen 100,- aus (Zeile 7 Anlage KAP). Gleichzeitig wird für Zeile 15 der Anlage KAP 25,- bescheinigt. Unter der Bescheinigung steht der Hinweis, dass 40,- von den Kapitalerträgen abgezogen werden können (also die Thesaurierung aus 2009 und 2010). So wie ich im Jahr 2009 die 15,- in Zeile 15 eingetragen hatte, wollte ich in 2010 verfahren und die 25,- in Zeile 15 eintragen. Dann wäre es korrekt, die 40,- von den 100,- Erträgen abzuziehen, da sie ja an anderer Stelle bereits versteuert werden (Zeile 15 2009 bzw. Zeile 15 2010), und in Zeile 7 wären nunmehr 60,-. So weit so gut. Nun habe ich allerdings noch einen Verlustvortrag aus dem Jahr 2008 (Verkauf von Fonds). Ich würde den Gewinn gerne gegen diesen Verlustvortrag verrechnen. Sehe ich das richtig, dass das Finanzamt aus Zeile 8 entnehmen kann, welcher Teil der Summe in Zeile 7 für die Verrechnung mit dem Verlustvortrag in Frage kommt? (In Zeile 7 stehe ja auch noch jede Menge Zinsen, die nicht verrechnet werden können.). Komischerweise ist Zeile 8 in der Bescheinigung der Bank für die konkrete Position nicht exakt gleich 60,-, sondern 62,-, ich verstehe nicht, warum. Wäre dann die korrekte Vorgehensweise: Zeile 7: 60,- (= 100,- - 40,- Thesauriererung aus 2009 und 2010) Zeile 8: 62,- (aus der Bescheinigung entnommen) Zeile 15: 25,- (= Thesaurierung 2010) + Ankreuzen von Zeile 59 um die Verlustverrechnung zu beantragen? Die Doppelbesteuerung wird dann doch automatisch herausgerechnet, da muss ich nichts mehr machen, oder? Würdet Ihr wegen der zwei Euro bei der Bank nachhaken? Ich tendiere dazu, das zu lassen, da im Großen und Ganzen alles passt. Die konkrete Zahl verschwindet eh in einer größeren Summe. Wie und wo kann ich darauf hinweisen, dass ich 2009 bereits die 15,- versteuert habe? (Ich hatte 2009 der Steuererklärung eine Anlage beigefügt, in der ich die von der Bank für Zeile 15 bescheinigten Erträge noch einmal nach Positionen aufgeschlüsselt habe, dort sind diese 15,- also für das konkrete Papier aufgeführt. Darauf verweisen? Oder die Aufschlüsselung ein zweites Mal beifügen? Das wird dann bei längerer Haltedauer ein elendiger Papierwust... Für klärende Antworten wäre ich dankbar. Grüße, Pfennigfuchser PS: Das Nachsehen der thesaurierten Erträge im eBundesanzeiger geschieht doch nur, um die Angaben der Bank zu den Einzelpositionen (z.B. aus den unterjährigen Mitteilungen) zu überprüfen, oder habe ich da etwas übersehe, was ich noch tun müsste? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 2, 2011 Wäre dann die korrekte Vorgehensweise: Zeile 7: 60,- (= 100,- - 40,- Thesauriererung aus 2009 und 2010) Zeile 8: 62,- (aus der Bescheinigung entnommen) Zeile 15: 25,- (= Thesaurierung 2010) + Ankreuzen von Zeile 59 um die Verlustverrechnung zu beantragen? Die Doppelbesteuerung wird dann doch automatisch herausgerechnet, da muss ich nichts mehr machen, oder? Wie und wo kann ich darauf hinweisen, dass ich 2009 bereits die 15,- versteuert habe? (Ich hatte 2009 der Steuererklärung eine Anlage beigefügt, in der ich die von der Bank für Zeile 15 bescheinigten Erträge noch einmal nach Positionen aufgeschlüsselt habe, dort sind diese 15,- also für das konkrete Papier aufgeführt. Darauf verweisen? Oder die Aufschlüsselung ein zweites Mal beifügen? Das wird dann bei längerer Haltedauer ein elendiger Papierwust... PS: Das Nachsehen der thesaurierten Erträge im eBundesanzeiger geschieht doch nur, um die Angaben der Bank zu den Einzelpositionen (z.B. aus den unterjährigen Mitteilungen) zu überprüfen, oder habe ich da etwas übersehe, was ich noch tun müsste? Zeile 8 müsste m.E. auch auf 60,00 reduziert werden, sonst ist alles i.O. Wenn das FA nicht nachhakt, ist mit dem Sonderausweis ja "belegt", dass eine Thesaurierung angefallen ist. In 2009 hatten wir in deN erklärungen keine Nachweisprobleme. Neben der Überprüfung isz der e-Bundesanzeiger auch für die anrechenbaren Quellensteuern notwendig, da diese nicht in der Steuerbescheinigung ausgewiesen werden. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Mai 3, 2011 Neben der Überprüfung isz der e-Bundesanzeiger auch für die anrechenbaren Quellensteuern notwendig, da diese nicht in der Steuerbescheinigung ausgewiesen werden. Ergänzung: Der e-Bundesanzeiger ist zwar für die anrechenbaren Quellensteuern notwendig, diese musst Du aber m.E. nicht angeben, da sie die Steuerschuld nur mindern können. Bei Deinen Summen (wenn es nur der eine Fonds ist) würde ich auf den Aufwand verzichten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser Mai 5, 2011 Neben der Überprüfung isz der e-Bundesanzeiger auch für die anrechenbaren Quellensteuern notwendig, da diese nicht in der Steuerbescheinigung ausgewiesen werden. Ergänzung: Der e-Bundesanzeiger ist zwar für die anrechenbaren Quellensteuern notwendig, diese musst Du aber m.E. nicht angeben, da sie die Steuerschuld nur mindern können. Bei Deinen Summen (wenn es nur der eine Fonds ist) würde ich auf den Aufwand verzichten. Vielen Dank für Eure Rückmeldungen! Hab meine Steuererklärung gerade auf den Weg gebracht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GrübelFranz Mai 24, 2011 Hallo Leute, bitte nicht hauen wegen Fragen zu ausl. Thes., :'( aber auch bei mir passt der Threadtitel. Bin gerade bei der Vorbereitung meiner ESt-JE 2010, speziell bei der Anlage KAP. Folgender SV: Ich habe 3 Steuerbescheinigungen vorliegen: 1. Spassbank: Zeile 7: 60,86 Zeile 14/14a:1,00 Zeile 49:14,97 Zeile 50:0,82 ; keine ausl. Thes. vorhanden 2. ebase (vgl. Anhang): Zeile 7: 0,00 Zeile 8 bis 53: 0,00 Zeile 15: 341,71 ; ausl. Thes. vorhanden, "Bei Veräußerung/Rückgabe....": 611,31 3. comdirect: Zeile 7: 0,00 Zeile 49,50,53: 0,00 ; ausl. Thes. vorhanden (aber kein Kauf/Verkauf in 2010) Nach der Datenerfassung in t@gs 2011 erscheint demzufolge ein negativer Gesamtwert von -552 im Feld der Zeile 7. Der Plausibilitäts-Check mit der ELSTER-Schnittstelle sagt mir aber, dass dort ein unzulässiges Vorzeichen vorliegt und verhindert damit eine elektronische Abgabe. Nachforschungen über die Richtigkeit der ebase-StBesch ergaben, dass diese angeblich korrekt ausgestellt wurde. Bleibt mir jetzt nur noch die Abgabe der ESt-JE über die ausgedruckten Papier-Formulare? Die würden ja einen negativen Wert in Zeile 7 problemlos annehmen... Oder gibt es dann unangenehme Nachfragen seitens des FA? Danke. StBesch ebase 2010 WPF.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag