hg6806 Februar 11, 2011 Hallo zusammen, in 2010 habe ich sehr viel Abgeltungssteuer gezahlt. Dabei hatte ich oft auch das Depot beim Broker beliehen und somit auch recht viel Soll/Überziehungszinsen gezahlt. Kann man die nicht absetzen? Wenn ja, geht das dann nur vom Broker-Konto oder auch mit anderen wie z.B. Giro-Konten? Herzliche Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Februar 11, 2011 Halo, Kann man die nicht absetzen?Nein, seit Einführung der Abgeltungsteuer gibt es keine Werbungskosten auf Kapitalanlagen mehr bzw. besser: es gibt nur noch die Pauschale in Höhe von 801 Euro pP. Zu dem Thema gibt es wohl schon anhängige Klagen (mit meines Erachtens sogar hohen Erfolgsaussichten). Man könnte sich ggf. an ein solches Verfahren anhängen. Für die Zukunft: Baue den Kredithebel doch besser gleich in die Anlage ein (bestimmte Zertifikate, Oprionsscheine), dann sind die Zinsen indirekt absetzbar. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hg6806 Februar 11, 2011 ...danke für die schnelle Antwort. Ich dachte mir das schon :-( Wie ist dass den mit den ganzen gezahlten Gebühren für die Aktiengeschäfte. Kann man die absetzen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Februar 11, 2011 wenn die Gebühren mit dem An- und Verkauf zusammenhängen, dann erhöhen diese den Anschaffungspreis bzw. mindern den Verkaufspreis. Ansonsten sind Gebühren steuerlich unbedeutend bzw. mit den 801 EUR abgegolten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hg6806 Februar 11, 2011 Ja, die Gebühren hängen mit den Aktienkäufen und -verkäufen zusammen. Oder ist das direkt schon in der Abgeltungssteuer mit drin und entspr. abgezogen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Februar 11, 2011 Ja, die Gebühren hängen mit den Aktienkäufen und -verkäufen zusammen. Oder ist das direkt schon in der Abgeltungssteuer mit drin und entspr. abgezogen? - ja - wie wäre es mit einer Überprüfung Deiner Abrechnungen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Februar 11, 2011 Ja, die Gebühren hängen mit den Aktienkäufen und -verkäufen zusammen. Oder ist das direkt schon in der Abgeltungssteuer mit drin und entspr. abgezogen? Mit Aktienkäufen/-verkäufen hängt eine Gebühr nur dann zusammen, wenn sie auf der gleichen Rechnung ausgewiesen ist. In dem Fall werden erhöhen die Gebühren den Kaufpreis/senken den Verkaufspreis. Deine Soll-/Überziehungszinsen gehören meines Erachtens nicht zu dieser Gruppe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hg6806 Februar 11, 2011 ...ja werde ich wohl mal machen. Habe sogar eine Liste angefertigt, bei der ich sehe welche Aktienverkäufe mit welchen Käufen verrechnet werden, da ich von einer bestimmten Aktie immer wieder zukaufe und auc mal welche verkaufe, aber selten auf Bestand "0" bin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag