webjogi73 Februar 9, 2011 Hallo zsuammen. ich arbeite gerade an der Anschlussfinanzierung meiner selbstgenutzten Immobilie. Mein aktuelles Darlehn läuft zwar erst 03/2013 aus, aber in Anbetracht der wohl weiter steigenden Zinsen, macht eine Absicherung des aktuellen Zinsniveaus wohl jetzt Sinn. Wir reden über ein Darlehn von knapp 183 TEUR, dass wohl über ca. 20 Jahre abgezahlt werden soll. Da wir ein Grundstück mit privatem Erbbaurecht haben, ist ein Forwardarlehn gar nicht so einfach zu bekommen - eben wegen des Erbbaurechts. Deshalb prüfe ich gerade die Option einer Restfinanzierung über einen Bausparvertrag, das heisst Darelhn über 10 Jahre, dass dann anschliessend durch das Bausparguthaben + entsprechendes Darlehn abgelöst wird. Zu diesem Modell habe ich drei Fragen: 1. Macht es Sinn dafür einen Wohn-Riester abzuschliessen ? Ich habe bis jetzt keinen Rietser-Vertrag, aber vielleicht wird mir bei dieser Variante ja irgendwie Geld geschenkt .-) Kenn mich mit WOhn-Riester nicht so aus... 2. Wie klakuliere ich die eventuell notwendige Zwischenfinanzierung am Besten ein, die eventuell auf mich zukommt, wenn die Bereitstellung des Bausspardarlehns nicht mit dem Ende des anderen Daralehns übereinstimmt.. 3. Wie würdet Ihr diese Alternative mit einem reinen annuitätischen Ansatz am sinnvolsten vergleichen ? Ich denke, bei gleicher Laufzeit müssen am Ende die Gesamtkosten so niedrig wie möglich sein und das war es dann auch schon (mal ganz simpel ausgedrückt). Übersehe ich da was ? DANKE für Eure Hilfe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webjogi73 Februar 12, 2011 mag mir keiner was sazu schreiben ? Ich würde mich über Euer feedback sehr freuen. DANKE Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 12, 2011 Mag einfach daran liegen, dass Wohn Riester nur für ab 2008 erworbene Immobilien in Frage kommt. Was deine Frage vermutlich erübrigt. Wissen könnte man das, wenn du dich an die Richtlinien zur Themeneröffnung gehalten hättest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webjogi73 Februar 12, 2011 OK - das sehe ich ein, aber dennoch ist Wohn-Riester ja nur eine von drei Fragen. Die Anschlussfinanzierung über einen BSP-Vertrag ist ja auch ohne diesen eine überlegenswerte Option, oder ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Februar 13, 2011 · bearbeitet Februar 13, 2011 von GlobalGrowth lass dich nicht entmutigen, da mir die Zeit fehlt, erstmal eine Quelle dank Google: KLICK "(1) 1Der Zulageberechtigte kann das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und nach § 10a oder diesem Abschnitt geförderte Kapital bis zu 75 Prozent oder zu 100 Prozent wie folgt verwenden (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag): 1. bis zum Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung oder 2. zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung einer Wohnung oder 3. bis zum Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar für den Erwerb von Geschäftsanteilen (Pflichtanteilen) an einer eingetragenen Genossenschaft für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung. 2Eine nach Satz 1 begünstigte Wohnung ist 1. eine Wohnung in einem eigenen Haus oder 2. eine eigene Eigentumswohnung oder 3. eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft," deine Idee kann also funktionieren, zumindest was die Guthabensverwendung von Riester angeht. Die Wohnriester als Tilgungsdarlehen würde ich mir genau überlegen, zumal die Kreditkonditionen nicht immer günstig sind. Möglich wäre auch, dass du dein Darlehen (die Konditionen kenn ich nicht) prolongierst und nebenbei einen Riesterbranksparplan bedienst, dessen Guthaben später zur vollständigen Tilgung genommen wird. Es gibt viele Möglichkeiten, am besten ist aber, eine rasche und hohe Tilgung! Gruß David ps. nicht gleich alles für bare Münze nehmen, was dir an Antworten serviert wird. Es gibt leider viele User, die unbewußt Halbwahrheiten verbreiten... Ich möchte nicht behaupten, dass mir sowas nicht auch schon passiert ist...daher immer genau nachfragen und "Tatsachenbehauptungen" immer beweisen lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 13, 2011 Es gibt leider viele User, die unbewußt Halbwahrheiten verbreiten...Ich möchte nicht behaupten, dass mir sowas nicht auch schon passiert ist... Ist dir gerade passiert. Dazu Zitat vom TO 1. Macht es Sinn dafür einen Wohn-Riester abzuschliessen ? Ich habe bis jetzt keinen Rietser-Vertrag, aber vielleicht wird mir bei dieser Variante ja irgendwie Geld geschenkt .-) Kenn mich mit WOhn-Riester nicht so aus... Es erscheint mir tendentiell schwierig Guthaben aus einem nicht vorhandenen Riester Vertrag zu entnehmen. Aber vielleicht hast du dafür ja eine Lösung? Entschulden kann er die Immobilie nur, wenn diese entweder ab 2008 erworben oder wenn vorher erworben, er das 60. Lj vollendet hat ... das gilt auch für Entnahmen in diesem Fall. Aber wo nix zu entnehmen ist ... Die Entnahme hat zudem in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang (mit dem Kauf) zu erfolgen, das ist hier wohl kaum der Fall. Für bis zum 31.12.2007 angeschaffte Immobilien bleibt nur die Entschuldung zum Laufzeitende. Zum Gesetz gehts da lang -> http://www.buzer.de/gesetz/8323/a155913.htm Insbesondere ein Blick auf 6. ... Zum Thema Halbwahrheiten abschließend -> Du mich auch ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webjogi73 Februar 13, 2011 bitte hier nicht in die Köppe bekommen. Ich danke Euch für Eure Hilfe. Natürlich prüfe ich sowieso alles nach. Ich möchte mit Eurer Hilfe ja nur gute "Anhaltspunke" erhalten. Es wäre schön, wenn noch jemand etwas zu meinen Punkten 2 und 3 sagen könnte. DANKE Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Februar 13, 2011 · bearbeitet Februar 13, 2011 von GlobalGrowth Zum Thema Halbwahrheiten abschließend -> Du mich auch ... was hat dich denn gestochen? Du warst gar nicht gemeint...das war eine generelle Anmerkung von mir...du brauchst doch nur mal so einige Beiträge durchlesen, dann weißt du, was ich meine! Wenn wir aber von deiner ersten Aussage ausgehen, war dem nicht informierten TO sicher nicht klar, dass er, wie von mir beschrieben, auch auf einem anderen Weg zur Einbindung von Riesterkapital kommt. Was meinste, warum ich von Prolongation und Riestervertrag rede und was meinst du warum in meinem Text steht "zum Beginn der Auszahlungsphase? Das aus einem nicht vorhandenen Riestervertrag kein Guthaben entnommen werden kann, liegt auf der Hand und spielte in meiner Ausführung keine Rolle. Er kann sich ja einen zulegen! Der TO hat Schwierigkeiten eine Forwardfinanzierung wg. Erbbaurecht zu bekommen. Außerdem läuft die Finanzierung noch bis 2013! Mit deiner Aussage haste ihm doch kein bisschen geholfen, oder?! Zurück zu dir webjogi73: Eine Idee wäre deine jetzt finanzierende Bank anzusprechen, ob du für deine bestehende Finanzierung ein Forwarddarlehen bekommst. (damit kannst du dir den Zins heute mit einem Aufschlag sichern) Da nur noch 2 Jahre Restlaufzeit bestehen, kannst du auch gegen eine wahrscheinlich verträgliche Vorfälligkeitsentschädigung eine andere Bank aufsuchen. [Zeit haste ja genug ] Dein Gesamtdarlehen könntest du splitten, einen Teil mit Tilgung und ein Teil als endfälliges Darlehen, was später mit dem Riesterkapital (aus beispielsweise einem Banksparplan) getilgt wird. [zumindest wenn du Riester unbedingt einbinden möchtest...da gibt es noch andere Sachen zu betrachten. Man müsste den "gezahlten Zins des endfälligen Darlehens mit den Zulagen und Steuerförderungen deiner Riester vergleichen und die Versteuerung am Laufzeitende betrachten] Es kommt aber auf deine individuelle Situation und die Konditionen der Bank an, einige [auch Versicherer] bieten bis zu 30 Jahre Zinsbindung zu vernünftigen Konditionen. Damit wäre ein mögliches Darlehen mehr als "ausfinanziert". Ob meine beschriebene Idee bei dir Sinn macht, kann ich nicht sagen. Ich bin generell der Meinung, dass die schnellstmögliche Tilgung der sinnvollste Weg ist. Gruß David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Februar 13, 2011 · bearbeitet Februar 13, 2011 von GlobalGrowth 2. Wie klakuliere ich die eventuell notwendige Zwischenfinanzierung am Besten ein, die eventuell auf mich zukommt, wenn die Bereitstellung des Bausspardarlehns nicht mit dem Ende des anderen Daralehns übereinstimmt.. 3. Wie würdet Ihr diese Alternative mit einem reinen annuitätischen Ansatz am sinnvolsten vergleichen ? Ich denke, bei gleicher Laufzeit müssen am Ende die Gesamtkosten so niedrig wie möglich sein und das war es dann auch schon (mal ganz simpel ausgedrückt). Übersehe ich da was ? da war ja noch was 2. Eine Zwischenfinanzierung ist für die finanzierende Bausparkasse kein Problem. Einfach rechtzeitig (12 Monate) vorher mit der Bausparkasse in Kontakt treten. 3.)einen Vergleich, wenn man ihn auf das Wesentlichste reduzieren möchte: wie sind die Gesamtzins/steuer-Kosten+Notargebühren in all deinen "Alternativen". Gruß David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webjogi73 Februar 14, 2011 Naja, ich bin mit meiner Anschlussfinanzierung schon wesentlich weiter. Ich habe bereits das Forwarddarlehn geprüft, doch da mein Haus auf privaten Erbpachtgrundstück liegt und durch gefallene Immobilienpreise ein Beleihungsauslauf >80% raus kommt, scheinen die Konditionen unattraktiv (5,6% für 20 Jahre), weshalb ich nach einer Alternative suche. Eine zinsgünstie Alternative wäre die Variante über den Bausparvertrag, der grundsätzlich super flexibel ist,a ber eben das "Risiko" der Zwischenfinanzierung beinhaltet. Dieses Risiko ist für mich schwer zu kalkulieren, weshalb ich hier nachfrage. Auf Riester bin ich nur gekommen, weil ich dachte, dass ich da noch einfach Geld geschenkt bekommen könnte. Ich bin weit davon entfernt, dass ich unbedingt Rietsre einbauen möchte. Vielen Dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag