hartmutp Februar 7, 2011 Mich würde interessieren, ob der Gewinn aus Zertifikaten einschließlich eines bei der Einlösung gezahlten Bonusbetrages mit Altverlusten aus 2008 verrechnet werden kann. Ein Beispiel ist das Strategiesieger-Zerfikat der Postbank (WKN 139667) das im Jahr 2013 fällig wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Februar 7, 2011 Mich würde interessieren, ob der Gewinn aus Zertifikaten einschließlich eines bei der Einlösung gezahlten Bonusbetrages mit Altverlusten aus 2008 verrechnet werden kann. Ein Beispiel ist das Strategiesieger-Zerfikat der Postbank (WKN 139667) das im Jahr 2013 fällig wird. Bei Kauf nach dem 12.03.2007 ja. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hartmutp Februar 9, 2011 Mich würde interessieren, ob der Gewinn aus Zertifikaten einschließlich eines bei der Einlösung gezahlten Bonusbetrages mit Altverlusten aus 2008 verrechnet werden kann. Ein Beispiel ist das Strategiesieger-Zerfikat der Postbank (WKN 139667) das im Jahr 2013 fällig wird. Bei Kauf nach dem 12.03.2007 ja. Gruß Taxadvisor Vielen Dank für Deine eindeutige Antwort. Ich habe die gleiche Frage auch an meine Bank, die DAB Bank, gerichtet und erhielt heute folgende Antwort: Die sog. Altverluste können nur mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden. Wenn die Zertifikate also mit einem Kursgewinn zurück bezahlt werden, dann kann dieser verrechnet werden. Die Verrechnung mit einer zusätzlichen Bonuszahlung oder Kuponzahlung ist nicht möglich. Was ist denn nun richtig ? Für eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar, da ich in das Wertpapier weiter investieren möchte. Gruß Hartmut Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Februar 9, 2011 Vielen Dank für Deine eindeutige Antwort. Ich habe die gleiche Frage auch an meine Bank, die DAB Bank, gerichtet und erhielt heute folgende Antwort: Die sog. Altverluste können nur mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden. Wenn die Zertifikate also mit einem Kursgewinn zurück bezahlt werden, dann kann dieser verrechnet werden. Die Verrechnung mit einer zusätzlichen Bonuszahlung oder Kuponzahlung ist nicht möglich. Was ist denn nun richtig ? Für eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar, da ich in das Wertpapier weiter investieren möchte. Gruß Hartmut Das hängt ein wenig von den Bedingungen ab, wenn es eine Art Zinszahlung ist, wäre das Vorgehen der DAB bank korrekt (Es handelt sich lt. Seite der Frankfurter Börse wohl nicht um einen Bonusbetrag auf die Rückzahlung sondern um eine garantierte Kuponzahlung = Zinszahlung, die dann von der Rückzahlung unabhängig ist). Wenn die DAB das so abrechnet, hätte man ohnehin wenig Chancen, das umzugliedern. Dies lässt sich aber durch Verkauf kurz vor Fälligkeit umgehen. Wenn Du eine Woche vor Fälligkeit verkaufst, sollte der Kurs dem Einlösungbetrag entsprechen, dann liegt in jedem Fall Kursgewinn vor, der mit Altverlusten verrechnet werden kann. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular Februar 9, 2011 Das hängt ein wenig von den Bedingungen ab, wenn es eine Art Zinszahlung ist, wäre das Vorgehen der DAB bank korrekt (Es handelt sich lt. Seite der Frankfurter Börse wohl nicht um einen Bonusbetrag auf die Rückzahlung sondern um eine garantierte Kuponzahlung = Zinszahlung, die dann von der Rückzahlung unabhängig ist). Wenn die DAB das so abrechnet, hätte man ohnehin wenig Chancen, das umzugliedern. Dies lässt sich aber durch Verkauf kurz vor Fälligkeit umgehen. Wenn Du eine Woche vor Fälligkeit verkaufst, sollte der Kurs dem Einlösungbetrag entsprechen, dann liegt in jedem Fall Kursgewinn vor, der mit Altverlusten verrechnet werden kann. Das sehe ich absolut genauso. Es hängt davon ab, wie der Emittent das für die Abrechnung schlüsselt. Ich hatte mal - in Vor-Abgeltungssteuerzeiten - das Problem, dass bei einem Zertifikat bei Haltezeit > 1 Jahr die Kuponzahlungen als steuerpflichtig angesehen wurden. Das wurde dann von der Bank manuell rückgängig gemacht, nachdem ich unter Hinweis reklamiert hatte, dass der Bonus von einem ungewissen Ereignis abhängig war. In der Jahressteuerbescheinigung tauchten die Beträge dann aber wieder als steuerpflichtig auf. Das liegt an der automatischen Datenverrechnung über die Schlüsselungen. Wie taxadvisor schon geschrieben hat, umgehst du das Problem durch vorzeitigen Verkauf. Der Kurs wird aber in jedem Fall leicht unter dem Einlösungsbetrag liegen und es entstehen - im Gegensatz zur Einlösung - Transaktionskosten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag