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Private Haftpflichtversicherung für mich gesucht / Single- und Familientarife

Empfohlene Beiträge

Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Wenn man den Musterbedingungen des GDV folgt grundsätzlich nicht. Es gibt aber Versicherer, die den Versicherungsschutz auf in häuslicher Gemeinschaft lebende Elternteile erweitern, auch wenn der Sohn Versicherungsnehmer ist. Unter Anderem ist das möglich bei (Aufzählung nicht abschließend) Degenia, Haftpflichtkasse Darmstadt, Interrisk, Gothaer, Konzept & Marketing.

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Gerald1502

Danke Matthew für die interessante Info.

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GlobalGrowth

Wenn man den Musterbedingungen des GDV folgt grundsätzlich nicht. Es gibt aber Versicherer, die den Versicherungsschutz auf in häuslicher Gemeinschaft lebende Elternteile erweitern, auch wenn der Sohn Versicherungsnehmer ist. Unter Anderem ist das möglich bei (Aufzählung nicht abschließend) Degenia, Haftpflichtkasse Darmstadt, Interrisk, Gothaer, Konzept & Marketing.

 

meines Wissens dann aber nur, wenn die Elternteile alleinleben sind.

Eine ganze Reihe von Unternehmen bietet diesen Versicherungsschutz an, meist im jeweiligen Top-Paket des Bedingungswerkes zu finden

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
meines Wissens dann aber nur, wenn die Elternteile alleinleben sind.

David! Schön thumbsup.gif

meines Wissens dann aber nur, wenn die Elternteile alleinleben sind.

Nein, zumindest für die genannten ist es "wurscht", ob es sich um alleinlebende Elternteile oder Mama und Papa handelt.

 

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Wlad

Danke für eure Antworten ,

wie ich es schon gedacht habe ist die Haftpflicht von meinen Eltern seit 2009 gekündigt , aber eine Rechtschutz und Kfz-Haftpflicht haben sie noch. Nun habe ich mir gedacht ich schließe eine Haftpflichtversicherung auf meine Eltern ab , wo ich mitversichert bin. Die andere Möglichkeit wäre ich schließe eine versicherung ab , wo ich als Versicherungsnehmer bin und meine Eltern mit versichere , aber welche Versicherung erlaubt es so zu machen ?

Was würdet ihr mir sonst noch raten , was in meiner Situation geeignet wäre ?

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli

Ganz ehrlich? Deinen Eltern ins Gewissen reden, dass die wieder eine Haftpflicht abschließen. Wenn es am Geld liegen sollte würde ich mir 3x überlegen ob ich 'ne Rechschutz brauche und das Geld eher von der Rechschutz zur Haftpflicht umleiten.

Das Problem, dass Du Deine Eltern mitversichern möchtest könntest Du z.B. dadurch umgehen, dass Deine Eltern den Vertrag abschließen in dem Du mitversichert bist, Du ihn aber bezahlst.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Die andere Möglichkeit wäre ich schließe eine versicherung ab , wo ich als Versicherungsnehmer bin und meine Eltern mit versichere , aber welche Versicherung erlaubt es so zu machen ?

Die Antwort auf diese Deine Frage versteckt sich 4 Beiträge weiter oben.

Das Problem, dass Du Deine Eltern mitversichern möchtest könntest Du z.B. dadurch umgehen, dass Deine Eltern den Vertrag abschließen in dem Du mitversichert bist, Du ihn aber bezahlst.

Unnötig. Auch dieses vermeintliche "Problem" wurde bereits erläutert und Versicherer genannt, die die Eltern mitversichern, auch wenn der Sohn der Versicherungsnehmer ist.

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smartinvest

Wir haben kürzlich unsere Axa-PHV gekündigt und sind in die Interrisk XXL hinein. Dort steht im Familientarif "Mitversicherung aller in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Personen". Würde also auch für Eltern gelten, wenn der Sohn auf seinen Namen abschließt.

 

Wir haben als Deckungssumme 50 Mio mit Selbstbehalt 500 gewählt, das ergibt 40,50 Jahresbeitrag. Find ich recht günstig. Gut ist auch, daß Öltanks ohne Mengenbegrenzung enthalten sind, das ist nicht immer so.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Dort steht im Familientarif "Mitversicherung aller in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Personen". Würde also auch für Eltern gelten, wenn der Sohn auf seinen Namen abschließt.

Vorsicht. Der Passus ist ausdrücklich beschränkt auf unverheiratete Personen. Überdies sollte erwähnt werden, dass es sich um einen Tarif mit einem SF-Rabatt handelt. Wenn Ihr also einen Schaden meldet, steigt der Selbstbehalt auf 800€ und sinkt dann auch erst wieder auf 500€, wenn über einen Zeitraum von 5 Jahren kein Schaden reguliert wurde.

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carlsbad
· bearbeitet von carlsbad

FRAGE ZU VERMÖGENSSCHÄDEN IN DER PHV

Ich hole den Thread mal hoch - denke, meine Frage ist hier richtig aufgehoben:

 

Auf der Suche nach einer passenden Single-Privathaftpflicht habe mich in letzter Zeit durch diverse AVBs und natürlich die einschlägigen Testberichte (Finanztest etc.) gelesen. Was mir beim studieren der AVBs auffiel war, wie extrem unterscheidlich "Vermögensschäden" gehandhabt werden -- und dass Stiftung Warentest dies bei den Tests anscheinend nicht in die Bewertung einfließen lässt.

 

Das Spektrum reicht von "Höhe bis zur pauschalen Versicherungssumme" (z. B. Asstel Komfort, Interrisk XXL) auf der einen Seite, bis zu "max 100.000 € mit 20% Selbstbeteiligung, mind. 50 €" (GVO TOP-VIT). Note bei allen drei Tarifen: "Sehr Gut". Dies hat mich dann doch sehr verwundert.

 

Leider finde ich im Netz nur wenig Information über die Relevanz dieses riesigen Unterschieds in der Praxis. Spielt die Versicherungssumme bei Vermögensschäden wirklich eine so geringe Rolle? Ich bin leider wirklich alles andere als ein Versicherungsfachmann, aber insbesondere bei den Bedingungen der GVO sah mir das nach einem sprichwörtlichem Haken im Kleingedruckten aus.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Spielt nicht wirklich eine Rolle. In der Praxis leistet die PHV quasi nur bei unechten Vermögensschäden. Das sind quasi "Folgeschäden" ...

 

Du schädigst Person X, Person X erleidet einen direkten Verdienstausfall ... du haftest auch für den Verdienstausfall.

 

Das Szenario ist im Rahmen einer PHV mehr als überschaubar, es sei denn du hinderst Bill Gates oder den Sultan von Brunei schuldhaft an einem Megadeal ... :lol: ... oder schädigst eine Person so schwer, dass sie einen dauerhaften Verdienstausfall erleidet, für den du vollumfänglich zu haften hast ... ( Wobei Invaliditätsrenten normalerweise in den Personenschaden mit rein zählen ...)

 

Echte Vermögensschäden bedürfen idR eigener Versicherungen. Es ist schwierig ein Beispiel zu konstruieren, wo die PHV praktisch für echte Vermögensschäden aufkommen würde.

 

edit: Hier etwas schöner nach zu lesen ... http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Verm%C3%B6genssch%C3%A4den

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carlsbad

Danke für die schnelle Antwort. So ähnlich (das bspw. Invalidität ein Personenschaden ist) hatte ich mir das auch vorgestellt. Auf einer Internetseite las ich dann aber folgende Beispiele:

 

Beispiele für unechte Vermögensschäden

 

Beispiel 1) Sie fahren mit dem Fahrrad und verletzen bei einem Unfall einen Passanten. Dieser erleidet durch Ihre Unachtsamkeit zunächst einen Personenschaden und muss im Krankenhaus behandelt werden. Aufgrund seiner Krankheit kann er seinen Beruf eine Zeit lang nicht mehr ausüben und erleidet dadurch einen finanziellen Verlust. Ihre Privathaftpflicht ersetzt dem Geschädigten den Verdienstausfall, insofern kein Vorsatz nachweisbar ist.

 

Beispiel 2) Während eines Umzuges beschädigen Sie beim Ausladen ein anderes Fahrzeug, welches anschließend ein paar Tage zur Reparatur muss. Der Geschädigte erleidet zunächst einen unmittelbaren Sachschaden, den Ihre Haftpflicht ersetzen wird. Darüber hinaus kann dieser aber auch entsprechenden Nutzungsausfall oder die Kosten für ein Mietfahrzeug von Ihnen verlangen. Einen derartigen unechten Vermögensschaden können Sie dann über Ihre Privathaftpflichtversicherung regulieren.

 

Im (sicherlich seltenen) Fall 1 könnte demnach ja schon recht schnell ein so hoher Betrag zustande kommen, dass die 20% Selbstbeteiligung kein Pappenstiel mehr sind. Ob sowas wie Fall 2 vergleichsweise oft auftritt, kann ich leider nicht richtig einschätzen. Klingt für mich auf jeden Fall nicht an den Haaren herbei gezogen.

 

Ansonsten gefallen mir die AVBs bei der GVO ganz gut (insbesondere zu dem aufgerufenen Preis), aber die "Vermögensfrage" stimmt mich mulmig.

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polydeikes

Wie ich schon sagte ... Personenschaden bleibt Personenschaden. Bei einer Invalidität durch den Personenschaden zahlt die PHV bis zur Deckungssumme.

 

Bei dem Schaden, der nur in Folge auftritt, aber nicht direkter Teil des Personenschadens ist, zahlt die Versicherung nur bei einer entsprechenden Erweiterung der Musterbedingungen: http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2014/01/AVB-fuer-die-Haftpflichtversicherung-AHB_Feb2014.pdf

 

---

 

Das wären dann deine beiden, zeitlich befristeten und auch finanziell limitierten Schadensrisiken.

 

---

 

Insofern auf eine evtl. 20 % Beteiligung bei Vermögensschäden gemünzt: Entweder eine gescheite Police bezahlen oder dafür sorgen, dass es nicht nur ein befristeter Krankenhausaufenthalt wird ... aber ohne Vorsatz bitte, sonst zahlt keine PHV.

 

Ich kenne aber ehrlich gesagt die Bedingungen der beiden GVO PHV Tarife nicht. Ob das so drin steht, keine Ahnung.

 

Frag doch einfach mal die Finanztest, ob sie für ihre Empfehlungen haftet. ;)

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carlsbad

Für alle, die es interessiert: http://www.g-v-o.de/...IT_27_09_13.pdf

 

Seite 29, Punkt 17.3 (Tarif TOP-VIT):

 

17.3 Bei Vermögensschäden:

Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden: 20 %, mindestens 50,- €.

Die Deckungssumme beträgt je Versicherungsfall 100.000,- €.

Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres be-trägt 200.000,- €

 

Um im Beispiel mit dem Fahrradunfall zu bleiben -- damit ich die Paradoxie richtig verstehe, nochmal langsam zum Mitschreiben:

 

a - Ich fahre Person X völlig über den Haufen (oder sie weicht mir aus, wird dann aber vom PKW erfasst) -> Person X ist anschließend Invalide -> alles prima, Versicherung zahlt, da Personenschaden.

 

b - Ich fahre Person X nur leicht über den Haufen (oder sie weicht mir aus, wird dann aber halb vom PKW erfasst) -> Person X ist nach 6 Monaten Krankenhaus inkl. Reha etc. wieder wohlauf -> 20.000 € Verdienstausfall bleiben zu 20% an mir hängen.

 

Richtig?

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polydeikes

Nee, das sind alles "unechte" Vermögensschäden in Folge eines Personenschadens. Die hast du im 1.1 der GVO eingeschlossen, siehe Seite 9. Diese SB Geschichte gilt für echte Vermögensschäden. Da ist aber im 15er der Zusatzbedingungen eh quasi alles ausgeschlossen, was ich mir vorstellen könnte.

 

In 2.1 findest du den Hinweis auf die Erweiterung und in der Erweiterung eben diese 20 % Regel.

---

 

Das KFZ musst auch rauslassen, da käme sehr wahrscheinlich nen Regress der Sozialversicherungen auf den KFZ Halter zu / Gefährdungshaftung, die du als Radfahrer nicht hast. Da müssten sich dann die Gerichte streiten.

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Matthew Pryor

Hallo,

Für alle, die es interessiert: http://www.g-v-o.de/...IT_27_09_13.pdf

Seite 29, Punkt 17.3 (Tarif TOP-VIT):

 

hast du dir das alles auch selbst durchgelesen?Erklärt sich in Kombination von AHB (ab Seite 9) und BBR (ab Seite 25) eigentlich von selbst.Die Vermögensschäden,von denen du hier sprichst,sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen,können aber durch einen Wiedereinschluss Vertragsbestandteil werden.

Das hat aber nichts mit den Vermögensschäden zu tun,die sich in Folge eines vom VN verursachten Personen- und/oder Sachschadens ergeben.Die gelten als Folgeereignis grundsätzlich über die AHB als mitversichert,üblicherweise auch mit den gleichen Deckungssummen wie P und S.

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polydeikes
Die gelten als Folgeereignis grundsätzlich über die AHB als mitversichert,üblicherweise auch mit den gleichen Deckungssummen wie P und S.

 

Sofern für die jeweilige Police die Musterbedingungend des GDV gelten. Womit nicht völlig auzuschließen ist, dass es auf dem Markt auch eine Police geben könnte, bei der das von den AHB abweichend geregelt wäre ...

 

Und darauf wollte ich mit dem hier hinaus:

Insofern auf eine evtl. 20 % Beteiligung bei Vermögensschäden gemünzt:

 

Habe ich ja aber mit dem Posting nach Blick in die verlinkten Bedingungen ausschließen können. ;)

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Matthew Pryor

Naja,grundsätzlich ist dein Hinweis nicht verkehrt.Die gesetzliche Haftpflicht hört ja aber nicht beim Personen- oder Sachschaden auf,sondern erstreckt sich auch auf daraus resultierende Vermögensfolgeschäden.Ich verweise in diesem Zusammenhang unter Anderem auf den § 842 BGB.

 

Womit nicht völlig auzuschließen ist, dass es auf dem Markt auch eine Police geben könnte, bei der das von den AHB abweichend geregelt wäre ...

Doch,eigentlich schon wink.gif.

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polydeikes

Naja,grundsätzlich ist dein Hinweis nicht verkehrt.Die gesetzliche Haftpflicht hört ja aber nicht beim Personen- oder Sachschaden auf,sondern erstreckt sich auch auf daraus resultierende Vermögensfolgeschäden.Ich verweise in diesem Zusammenhang unter Anderem auf den § 842 BGB.

 

Womit nicht völlig auzuschließen ist, dass es auf dem Markt auch eine Police geben könnte, bei der das von den AHB abweichend geregelt wäre ...

Doch,eigentlich schon wink.gif.

 

Die Musterbedingungen des GDV sind fakultativ. Ist Versicherer x nicht Mitglied im GDV oder weicht von den Musterbedingungen ab, hat das ja nichts mit dem gesetzlichen Schadensersatzanspruch zu tun. Wofür der Versicherungsnehmer haftet, entscheidet das Gesetz. Was ein Unternehmen x an Leistungen für Preis y anbietet, entscheidet immernoch das Unternehmen ...

 

Somit erklärt sich mir nicht, warum ein Versicherer x nicht abweichend vom 1.1 der AHB einen anderen Leistungsumfang definieren könnte ... :blink:

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carlsbad
· bearbeitet von carlsbad

Hallo,

Für alle, die es interessiert: http://www.g-v-o.de/...IT_27_09_13.pdf

Seite 29, Punkt 17.3 (Tarif TOP-VIT):

 

hast du dir das alles auch selbst durchgelesen?Erklärt sich in Kombination von AHB (ab Seite 9) und BBR (ab Seite 25) eigentlich von selbst.Die Vermögensschäden,von denen du hier sprichst,sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen,können aber durch einen Wiedereinschluss Vertragsbestandteil werden.

Das hat aber nichts mit den Vermögensschäden zu tun,die sich in Folge eines vom VN verursachten Personen- und/oder Sachschadens ergeben.Die gelten als Folgeereignis grundsätzlich über die AHB als mitversichert,üblicherweise auch mit den gleichen Deckungssummen wie P und S.

 

Eben das hat sich mir - als absoluten Laien - leider gar nicht von selbst erklärt. Dachte Punkt 17 bezieht sich auf Vermögensschäden ganz allgemein, also auch auf die "unechten" als Folgeschaden aus einem Personenschaden. Danke euch beiden fürs Aufklären!

 

Gibt es denn sonst irgendetwas, was bei den AVBs der GVO negativ ins Auge fällt oder euch aus der Vergangenheit bekannt ist? Außer der GVO hatte ich noch die Interrisk XL in die engere Wahl genommen, die ist etwas teurer, erhält aber - unter anderem ja hier im Forum - immer ganz positive Kritiken.

 

Was mich aber bei der Interrsik etwas stört ist dieser "versteckte" Selbstbehalt, da ja nach einem Schaden der Beitrag für 5 Jahre angehoben wird. Das wären beim Tarif XL aufsummiert knapp 100,- €, die typischen kleinen Schäden würde man dann also lieber selbst zahlen. (Ich weiß, alternativ geht bei Interrisk für 5 Jahre die SB auf 150,- € hoch, ist sicherlich zu verschmerzen, aber aucht nicht so verlockend.)

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polydeikes

Also der Markt gibt ja schon noch ein wenig mehr Auswahl für PHVs her, als nur die GVO und die IR. Mir wäre die GVO einfach zu klein. Auch wenn die mit ihrem David gegen Goliath werben. Ich kann mich mit denen irgendwie nicht anfreunden, muss ich aber auch nicht, mach im Gegensatz zu Matthew ja kein Sachgeschäft als Schwerpunkt.

 

Eine Haftpflichtkasse Darmstadt (HKD) ist immer eine Alternative. Hab ich selbst und dank meiner kürzlich erfolgten Lehrstunde bei Matthew auch in Zukunft nicht mehr mit Freizeitpaket, sondern mit erweiterter Vorsorge. :lol:

 

Die IR ist schon preislich recht ambitioniert. Wenn man aber alle "Features" potentiell nutzt (Immos bspw.), trotzdem auch mit der entsprechenden Leistung versehen. Mich schreckt es nun nicht preislich ab, aber ich schwöre für mich selbst auf die HKD und deren Service.

 

Nur um mal anzusprechen, dass es nicht nur die IR oder HKD gibt:

Janitos Best Selection, Gothaer Top Plus, Axa Boxpus Extra, Helvetia Maximum, Degenia Optimum, Volkswohlbund Komfort Plus, HDI, AL XXL, Domcura Maximum

 

---

 

Ansonsten wie gesagt, kein Nerv mich durch das Bedingungswerk der GVO zu wühlen. Zumal ich mal vorsichtig vermute, dass der WPF Sachguru Alex (Matthew) jenes sowieso schon wieder aus dem FFF kennt ... :lol:

 

In der beruflichen Praxis bin ich ohnehin so faul, dass ich die IR zwecks Beratungsdokumentation immer in den Vergleich mit reinpacke, was haftungstechnisch in 99 % der Fälle völlig hinreichend sein sollte. Das ist sicherlich nicht die Verfahrensweise wie Makler arbeiten sollten, bei alle Monate mal nen PHV Tarif für nen Bestandskunden ist das aus meiner Sicht aber vertretbar. :lol:

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Matthew Pryor
Somit erklärt sich mir nicht, warum ein Versicherer x nicht abweichend vom 1.1 der AHB einen anderen Leistungsumfang definieren könnte ...

Dann müsstest du schon einen Versicherer finden,der Personen- und /oder Sachschäden vom Versicherungsschutz ausschließt.Okay,in der Theorie vielleicht möglich.In der Praxis allerdings eher unwahrscheinlich wink.gif.

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carlsbad

Nur um mal anzusprechen, dass es nicht nur die IR oder HKD gibt:

Janitos Best Selection, Gothaer Top Plus, Axa Boxpus Extra, Helvetia Maximum, Degenia Optimum, Volkswohlbund Komfort Plus, HDI, AL XXL, Domcura Maximum

Danke für die Tipps. Ich hatte mir natürlich noch einige mehr als Interrisk und GVO angesehen, allerdings eher im unteren Preissegment, so bis 60 € / Jahr für den Single-Tarif. Von diesen hat mir -- eben bis auf die Sache mit den "reinen" Vermögensschäden -- die GVO am besten gefallen:

 

- keine SB bei Schäden an geliehenen Sachen oder bei Gefälligkeitsschäden

- beruflicher und privater Schlüsselverlust ist drin

- Nebenberufliche Tätigkeit bis 12.000 €

- Forderungsausfall ohne Mindesthöhe

- Be- und Entladeschäden bis 2.500 €

- KFZ-Rabatt-Ausgleich bei Unfall mit geliehenem Fahrzeug

Und das Ganze für 48,94 € / Jahr bei 10 Mio Deckungssumme. Klingt für mich -- wie gesagt aus der Laienperspektive -- sehr verlockend.

 

Verglichen hatte ich u. a. mit HUK24 (PHplus), Asstel Komfort, Degenia Premium, WGV, Europa Komfort... und auch den etwas teureren: Ammerländer, Ergo, Interrisk XL/XXL. Zumindest auf dem Papier gibt es da teilweise weniger Leistung für deutlich mehr Geld -- wobei es mir nicht darum geht, den totalen Sparfuchs-Tarif zu finden. Unter 60 Euro darf es aber trotzdem gerne sein.

 

Womöglich entgeht mir aber der ein- oder andere wichtige Aspekt, von daher bin ich nach wie vor über weitere Tipps dankbar. Die Sache mit den "reinen" Vermögensschäden scheint ja tatsächlich vernachlässigbar zu sein.

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Serafiena
· bearbeitet von Serafiena

Nur um mal anzusprechen, dass es nicht nur die IR oder HKD gibt:

Janitos Best Selection, Gothaer Top Plus, Axa Boxpus Extra, Helvetia Maximum, Degenia Optimum, Volkswohlbund Komfort Plus, HDI, AL XXL, Domcura Maximum

Danke für die Tipps. Ich hatte mir natürlich noch einige mehr als Interrisk und GVO angesehen, allerdings eher im unteren Preissegment, so bis 60 € / Jahr für den Single-Tarif. Von diesen hat mir -- eben bis auf die Sache mit den "reinen" Vermögensschäden -- die GVO am besten gefallen:

 

- keine SB bei Schäden an geliehenen Sachen oder bei Gefälligkeitsschäden

- beruflicher und privater Schlüsselverlust ist drin

- Nebenberufliche Tätigkeit bis 12.000 €

- Forderungsausfall ohne Mindesthöhe

- Be- und Entladeschäden bis 2.500 €

- KFZ-Rabatt-Ausgleich bei Unfall mit geliehenem Fahrzeug

Und das Ganze für 48,94 € / Jahr bei 10 Mio Deckungssumme. Klingt für mich -- wie gesagt aus der Laienperspektive -- sehr verlockend.

 

Verglichen hatte ich u. a. mit HUK24 (PHplus), Asstel Komfort, Degenia Premium, WGV, Europa Komfort... und auch den etwas teureren: Ammerländer, Ergo, Interrisk XL/XXL. Zumindest auf dem Papier gibt es da teilweise weniger Leistung für deutlich mehr Geld -- wobei es mir nicht darum geht, den totalen Sparfuchs-Tarif zu finden. Unter 60 Euro darf es aber trotzdem gerne sein.

 

Womöglich entgeht mir aber der ein- oder andere wichtige Aspekt, von daher bin ich nach wie vor über weitere Tipps dankbar. Die Sache mit den "reinen" Vermögensschäden scheint ja tatsächlich vernachlässigbar zu sein.

 

Eins habe ich gelernt. Nie wieder eine Direkt-Versicherung.

 

Ich war auch mal bei einer.

 

Man hing ewig in der Hotline (manchmal bis zu 45 Minuten), Mails wurden nie beantwortet und als ich einen Schaden von knapp 250 EUR hatte, bin ich geflogen.

 

Jetzt bin ich seit Jahren mit allem beim LVM, zahle ein paar EUR mehr, habe einen guten Vertreter, wird doch mal ein Anruf in der Zentrale in Münster notwendig, dann warte ich nie länger als eine Miete am Telefon und werden doch mal Prämien angepasst, reicht ein Anruf bei meinem Vertreter und in der Regel wird auf die Anpassung dann verzichtet.

 

Vor einiger Zeit hatte ich einen Überspannungsschaden. Der PC, der Router und auch mein Fernseher hatte es dahin gerafft.

 

Ging um knappe 2.000 EUR und ich hatte keine Probleme. Gewitter war, konnte auch nachweisen das bei uns im Block ein Blitz eingeschlagen und auch einige Anlagen im Keller und bei anderen platt gemacht hat.

 

Glaube nach nicht mal einer Woche hatte ich den Scheck im Kasten, was ich bissel altmodisch fand, aber gab keine Probleme.

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tyr

Eine private Haftpflichtversicherung ist meines Erachtens weniger dazu da, Kleinkram zu bezahlen, den das Leben mit sich bringt, sondern eher einen Weg zu eröffnen, in Fällen von z. B. Personenschäden, bei denen man mit seinem vollen derzeitigen Vermögen und zukünftigem Einkommen für den Schaden haftet eine Möglichkeit zu haben, den Schaden von der Privathaftpflichtversicherung abwickeln zu lassen und die eigene wirtschaftliche Existenz zu erhalten. Man hat dann die Möglichkeit, sich mit der Versicherung vor Gericht zu streiten, ob der Schaden, der weit größer ist als die eigenen finanziellen Mittel abgedeckt werden kann.

 

Bagatellkrimskrams, der nur nervig ist, aber deine wirtschaftliche Existenz nicht bedroht: da musst du dich meiner Meinung nach nicht wundern, wenn günstige Privathaftpflichtversicherungen sich dabei sträuben, zu zahlen. Das sollen sie meiner Meinung nach auch, um das Versichertenkollektiv vor unberechtigten Ansprüchen zu schützen.

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