KF-geprellt Februar 4, 2011 Hallo, folgendes Thema zur Risikovorsorge beschäftigt uns zur Zeit sehr intensiv: Voraussetzungen: - bestehende Partnerschaft, unverheiratet, aber "für immer", 1 Kind, Heirat später angedacht - auf einem vorhandenem Grundstück soll neben einem bereits vorhandenen Wohngebäude ein Weiteres errichtet werden - veranschlagte Baukosten 200000 - Grundstück und bestehendes Haus sind im Grundbuch auf mich eingetragen (Erbe meiner Eltern), Bestandswert 160000 - geplante zu finanzierende Summe 140000, gemeinsam schuldnerisch haftend, Kreditvertrag noch in Arbeit Wir denken, für die Themen Absicherung bei Tod/Unfall/Invalidität/Erwerbsunfähigkeit eines Partners bereits vernünftig vorgesorgt zu haben. Natürlich muss aber auch ein Notfallplan bei einer eventuellen Trennung, mit oder ohne Trauschein, her. Da wir für uns hierzu gerne vor dem Abschluss der Finanzierung Klarheit hätten, folgende Frage: Wie sollte man mit obigen Voraussetzungen untereinander die Rechte/Verpflichtungen zum Kreditvertrag und der Immobilie für einen angenommennen Trennungsfall nach Kreditaufnahme regeln? Unsere Gedankengänge: Variante 1, Grundbucheintrag bleibt auf mich: - laufende Kreditkosten werden von mir bestritten - Lebenshaltungskosten weitgehend von Partnerin - schriftliche Haftungs- bzw. Zahlungsfreistellung bezüglich Kreditvertrag bei Trennung/Auszug für meine Partnerin - um diese Freistellung abzusichern eventuell Einbezug eines mir nahestehenden Bürgen (Mutter) - Ausgleich/Rückzahlung (eventuell dann Ratenzahlung) aller Anschaffungen/finanziellen Beteiligungen der Partnerin Variante 2, beide im Grundbuch(50/50, anteilig nach eingebrachten Wert oder Hälfte Kreditsumme?) - laufende Kreditkosten und Lebenshaltungskosten werden gemeinsam bestritten - bei Trennung Teilanspruch auf Immobilie Bei Variante 1 sehe ich Nachteile auf der Seite meiner Partnerin. Variante 2 könnte wohl im schlimmsten Fall den Verkauf des Objektes bedeuten und den Familienbesitz "kosten". Wie könnte ein sinnvoller Ausgleich bei einer Trennung erfolgen? Gibt es bessere Möglichkeiten eine faire Regelungen miteinander zu finden? Vielen Dank für Eure Hilfe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 4, 2011 Variante 3: - Grundbuch Eintrag auf dich (Sicherheiten kommen ja auch von dir) - Lebensunterhalt wird gemeinsam bestritten - deine Frau beteiligt sich in Form von Mietzahlungen (protokollierbar über Einzahlungskonto) - diese Mietzahlung werden aber schriftlich als unverzinster oder gering verzinster (maybe 2% p.a. während Tilgungsdauer) Kredit dargestellt (formlos, Grundlage Einzahlungskonto) - ihr setzt einen Untermietvertrag für die Frau auf, damit diese im Falle eines Falles nicht einfach von heute auf morgen vor die Tür gesetzt werden kann Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kaik Februar 5, 2011 · bearbeitet Februar 8, 2011 von kaik Das ist ein Thema, was man mit einem Notar besprechen sollte, auch wenn das nicht ganz billig ist. Vielleicht ist das mal ein Anlass, generell einen Partnerschaftsvertrag (quasi wie ein Ehevertrag) aufzusetzten. Für den Fall der Fälle ist das Geld in den Notar bestens investiert. Ergänzung: Selbst wenn das Haus zu 100% dein Eigentum verbleibt und deine Partnerin keinen Untermietvertrag hat, kann es dir passieren, dass du ausziehen musst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
abbreviation Februar 5, 2011 Auf welcher Grundlage müsste er dann ausziehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid Februar 5, 2011 Sobald ihr heiratet, müsst iht euch für eine Methodik hinsichtlich Ansprüchen auf das Gesamtvermögen entscheiden (inklusive Rentenansprüche u.ä.) - im Rahmend er gesetzlichen Vorgaben. Also z.B. für den Zugewinnausgleich, oder eben für eine andere Regelung. Isolierte Regelungen nur für Teile des Vermögens sind dann kontraproduktiv. Vor einer Ehe würde ich auf faire Unterscheidung zwischen "mein und dein" plädieren, und zwar sowohl beim Gesamtvermögen, wie bei den gesamten Lebenshaltungskosten. Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kaik Februar 8, 2011 · bearbeitet Februar 8, 2011 von kaik Sobald ihr heiratet, müsst iht euch für eine Methodik hinsichtlich Ansprüchen auf das Gesamtvermögen entscheiden (inklusive Rentenansprüche u.ä.) - im Rahmend er gesetzlichen Vorgaben. Also z.B. für den Zugewinnausgleich, oder eben für eine andere Regelung. Isolierte Regelungen nur für Teile des Vermögens sind dann kontraproduktiv. Vor einer Ehe würde ich auf faire Unterscheidung zwischen "mein und dein" plädieren, und zwar sowohl beim Gesamtvermögen, wie bei den gesamten Lebenshaltungskosten. Grüße, billy-the-kid Das sehe ich genauso, deshalb habe ich den Partnerschaftsvertrag (oder besser gesagt ein Nachdenken darüber) empfohlen. Dieser lässt sich bei Eheschließung i.d.R. auch leicht in einen Ehevertrag überführen. Auch wenn man sich gegen einen solchen Vertrag entscheidet, sollte man zum Notar gehen, wenn man den Lebenspartner in die Immo-Finanzierung einbinden will. Bei der von torstenb vorgeschlagenen Variante empfiehlt sich zusätzlich ein Gang zum Steuerberater. Auf welcher Grundlage müsste er dann ausziehen? Ich bin kein Jurist, mit Paragraphen oder Aktenzeichen kann ich also nicht dienen. Grundsätzlich müsste es der Dame weder zumutbar sein auszuzuziehen, noch weiter mit ihrem Partner zusammenzuleben. Dann wäre die Konsequenz, dass der Mann (zumindest für eine gewisse Zeit ausziehen muss) Denkbar ist eine solche Situation, wenn die beiden eines oder mehrere gemeinsame Kinder haben, die Frau die Hauptbezugsperson des/der Kinder ist und ihr gleichzeitig wie oben das weitere Zusammenleben mit dem Mann nicht zugemutet werden kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag