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Nixda

Wertpapierpensionsgeschäfte

Zinseempfänger  

9 Stimmen

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Nixda

Wie funktionieren eigentlich die die Geschäfte, mit denen die EZB die Gelder unter die Banken bringt?

 

Es gibt zum Beispiel die Offenmarktgeschäfte.

 

Wenn eine Geschäftsbank sich bei der Zentralbank gegen Hinterlegung von "hinterlegungsfähigen" Wertpapieren, dass sind idR Anleihen der Staaten aus dem Euroraum, Zentralbankgeld bereitgestellt bekommt, bekommt sie diese Liquidität für die jeweiligen Zentralbankzinsen.

 

Wem aber bekommt während der Laufzeit der Geschäfts die Stückzinsen auf die hinterlegten Papiere zu Gute? Geschäftsbank oder Zentralbank?

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Ramstein

Ich glaube die Geschäftsbank bekommt die Zinsen.

 

Wenn ich den Paragraphen des HGB dazu anschaue:

 

§ 340b HGB Pensionsgeschäfte

 

(1) Pensionsgeschäfte sind Verträge, durch die ein Kreditinstitut oder der Kunde eines Kreditinstituts (Pensionsgeber) ihm gehörende Vermögensgegenstände einem anderen Kreditinstitut oder einem seiner Kunden (Pensionsnehmer) gegen Zahlung eines Betrags überträgt und in denen gleichzeitig vereinbart wird, daß die Vermögensgegenstände später gegen Entrichtung des empfangenen oder eines im voraus vereinbarten anderen Betrags an den Pensionsgeber zurückübertragen werden müssen oder können.

 

(2) Übernimmt der Pensionsnehmer die Verpflichtung, die Vermögensgegenstände zu einem bestimmten oder vom Pensionsgeber zu bestimmenden Zeitpunkt zurückzuübertragen, so handelt es sich um ein echtes Pensionsgeschäft.

 

(3) Ist der Pensionsnehmer lediglich berechtigt, die Vermögensgegenstände zu einem vorher bestimmten oder von ihm noch zu bestimmenden Zeitpunkt zurückzuübertragen, so handelt es sich um ein unechtes Pensionsgeschäft.

 

(4) Im Falle von echten Pensionsgeschäften sind die übertragenen Vermögensgegenstände in der Bilanz des Pensionsgebers weiterhin auszuweisen. Der Pensionsgeber hat in Höhe des für die Übertragung erhaltenen Betrags eine Verbindlichkeit gegenüber dem Pensionsnehmer auszuweisen. Ist für die Rückübertragung ein höherer oder ein niedrigerer Betrag vereinbart, so ist der Unterschiedsbetrag über die Laufzeit des Pensionsgeschäfts zu verteilen. Außerdem hat der Pensionsgeber den Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegenstände im Anhang anzugeben. Der Pensionsnehmer darf die ihm in Pension gegebenen Vermögensgegenstände nicht in seiner Bilanz ausweisen; er hat in Höhe des für die Übertragung gezahlten Betrags eine Forderung an den Pensionsgeber in seiner Bilanz auszuweisen. Ist für die Rückübertragung ein höherer oder ein niedrigerer Betrag vereinbart, so ist der Unterschiedsbetrag über die Laufzeit des Pensionsgeschäfts zu verteilen.

 

(5) Im Falle von unechten Pensionsgeschäften sind die Vermögensgegenstände nicht in der Bilanz des Pensionsgebers, sondern in der Bilanz des Pensionsnehmers auszuweisen. Der Pensionsgeber hat unter der Bilanz den für den Fall der Rückübertragung vereinbarten Betrag anzugeben.

 

(6) Devisentermingeschäfte, Finanztermingeschäfte und ähnliche Geschäfte sowie die Ausgabe eigener Schuldverschreibungen auf abgekürzte Zeit gelten nicht als Pensionsgeschäfte im Sinne dieser Vorschrift.

 

so vermute ich ein echtes Pensionsgeschäft. Da die Wertpapiere in der Bilanz des Pensionsgebers bleiben, so würde ich - vorbehaltlich einer anderen vertraglichen Regelung zwischen Geber und Nehmer - davon ausgehen, dass der Geber dann auch die Zinsen bekommt.

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bb_florian

Ich würde sagen, die Geschäftsbank kriegt die Zinsen, denn das Hinterlegen der Wertpapiere dient nur als Sicherheit für die EZB.

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Nixda

Ich weiß es auch nicht genau.

 

Was mich immer verunsichert: Bei einem Kauf mit einer Rückkaufvereinbarung würde ja normalerweise der zwischenzeitliche Eigentümer die Stückzinsen bekommen.

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SkyWalker

Die Geschäftbank bekommt die Zinsen, kannst du mit einem Mietkautionskonto vergleichen wo die Zinsen auch dem Mieter zustehen.

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