masu Januar 30, 2011 Hallo, was kann ich als Arbeitnehmer alles absetzen? - Kilometerpauschale - 110 normaler Werbekostenpauschbetrag - Kontoführungsgebühren - Krankenversicherung Nicht das ich was wichtiges vergesse. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Januar 30, 2011 was kann ich als Arbeitnehmer alles absetzen? Du erwartest hoffentlich keine abschließende Aufzählung, oder? Google doch mal nach Werbungskosten bzw. Sonderausgaben... Der Pauschbetrag für Werbungskosten beträgt übrigens 920 Euro. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Padua Januar 30, 2011 Im Zweifelfall: Elster-Anwenderforum. Gruß Padua Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Januar 30, 2011 Er meint wahrscheinlich die 103 EUR "Nichtbeanstandungsgrenze" nach GNOFÄ wenn man den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 EUR (bald 1.000 EUR) überschritten hat. Wer mit seinen Entfernungspauschalen über die Grenze von 920 EUR kommt kann dann für berufsbezogene Ausgaben 103 EUR ohne Beleg ansetzen. Es handelt sich dabei nicht um einen Pauschbetrag und ist auch kein rechtlich einzufordernder Betrag. Es ist zu beachten, dass diese 103 EUR als berufsbezogen gekennzeichnet sind. Der Begriff "berufsbezogene Ausgaben" reicht dabei nicht aus. Ebensowenig können diese 103 EUR nicht unter einer berufsuntypischen Bezeichnung geltend gemacht werden. Eine Krankenschwester kann die 103 EUR zum Beispiel nicht als Büromaterial angeben, sondern sollte diese als "weiße Arbeitskleidung" kennzeichnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag