FabMan Januar 30, 2011 Angenommen man verkauft ende Dezember seine Aktien um sie (die gleichen) anfang Januar wieder zurück zu kaufen - das sieht zumindest so aus als wollte man steuern sparen. Ist das legal (bzw. wie lange sind evtl. Wartezeiten)? Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Januar 30, 2011 Angenommen man verkauft ende Dezember seine Aktien um sie (die gleichen) anfang Januar wieder zurück zu kaufen - das sieht zumindest so aus als wollte man steuern sparen. Ist das legal (bzw. wie lange sind evtl. Wartezeiten)? Danke! Du meinst, weil (mal angenommen) Gewinne im Sparerfreibetrag liegen? Da reden wir über die berühmten Peanuts, die niemanden kratzen. Nur die Bank freut sich über Verkauf- und Kaufgebühren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FabMan Januar 30, 2011 Angenommen man verkauft ende Dezember seine Aktien um sie (die gleichen) anfang Januar wieder zurück zu kaufen - das sieht zumindest so aus als wollte man steuern sparen. Ist das legal (bzw. wie lange sind evtl. Wartezeiten)? Danke! Du meinst, weil (mal angenommen) Gewinne im Sparerfreibetrag liegen? Da reden wir über die berühmten Peanuts, die niemanden kratzen. Nur die Bank freut sich über Verkauf- und Kaufgebühren. Auch z.B. wenn man im Dezember Jahr 0 Euro verdient hat und im Januar Jahr z.B. 50 000 pro Jahr...dann kann es sich durchaus sehr lohnen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Padua Januar 30, 2011 Angenommen man verkauft ende Dezember seine Aktien um sie (die gleichen) anfang Januar wieder zurück zu kaufen - das sieht zumindest so aus als wollte man steuern sparen. Ist das legal (bzw. wie lange sind evtl. Wartezeiten)? Danke! Du machst nichts illegales. Gruß Padua Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Januar 30, 2011 Es ist nicht die Frage legal/illegal, sondern ob das Finanzamt sich auf den nicht strafbaren Gestaltungsmissbrauch nach §42 AO beruft: (1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Ist der Tatbestand einer Regelung in einem Einzelsteuergesetz erfüllt, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dient, so bestimmen sich die Rechtsfolgen nach jener Vorschrift. Anderenfalls entsteht der Steueranspruch beim Vorliegen eines Missbrauchs im Sinne des Absatzes 2 so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht. (2) Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Dies gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige für die gewählte Gestaltung außersteuerliche Gründe nachweist, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beachtlich sind. Aber auch hier sollte der TO erst einmal nachrechnen, was er konkret zu sparen glaubt und welche Zusatzeffekte das hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Januar 30, 2011 Es ist nicht die Frage legal/illegal, sondern ob das Finanzamt sich auf den nicht strafbaren Gestaltungsmissbrauch nach §42 AO beruft: Das ist vom Tisch. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FabMan Januar 30, 2011 Es ist nicht die Frage legal/illegal, sondern ob das Finanzamt sich auf den nicht strafbaren Gestaltungsmissbrauch nach §42 AO beruft: (1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Ist der Tatbestand einer Regelung in einem Einzelsteuergesetz erfüllt, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dient, so bestimmen sich die Rechtsfolgen nach jener Vorschrift. Anderenfalls entsteht der Steueranspruch beim Vorliegen eines Missbrauchs im Sinne des Absatzes 2 so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht. (2) Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Dies gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige für die gewählte Gestaltung außersteuerliche Gründe nachweist, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beachtlich sind. Aber auch hier sollte der TO erst einmal nachrechnen, was er konkret zu sparen glaubt und welche Zusatzeffekte das hat. Naja die Rechnung ist schnell gemacht: Bis zur jährlichen Verdienstgrenze von ca. 8000 Euro ist alles steuerfrei wenn im Dezemberjahr verkauft wird. Man könnte also Gewinne bis 8000 Euro machen ohne einen Euro zahlen zu müssen. Müssten man es im Januar Jahr mit 25%+x versteuern wären das also über 2000 Euro die einem entgehen. Das wären z.B. 2x Urlaub oder 2 Jahre Kirchensteuer ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag