insanetrader Januar 29, 2011 · bearbeitet Januar 29, 2011 von insanetrader Moin Versicherungsexperten, bisher war ich all den speziellen Rentenvorsorgeversicherungen, Riester-, Rürup- und was-weis-ich-noch-alles-Dingern gegenüber sehr skeptisch und betreibe meine Altersvorsorge selbst im Rahmen des normalen Vermögensaufbaus über börsennotierte Wertpapiere. Wie auch immer, daran wird sich auch nichts ändern. Allerdings habe ich im letzten Jahr den Job gewechselt und bin nun im weiteren Sinne in einem Unternehmen der deutschen Kreditwirtschaft angestellt. Somit habe ich Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung bei der BVV (Pensions- bzw. Unterstützungskasse der Kreditwirtschaft). Eigentlich hätte ich auch dieses Angebot abgelehnt, ja wenn da nicht folgende Konditionen wären: Entgeltumwandlung vom Brutto: insgesamt 6,5% des Jahresgesamtbruttos (also inklusive Bonuszahlungen) werden umgewandelt, wovon ich allerdings nur 1/3 zahlen muss, weil der Arbeitgeber 2/3 des Betrages zahlt. Nehme ich dieses Angebot nicht an, so bekomme ich nichts vom Arbeitgeber; sprich: aus meiner Sicht ist diese Leistung zusätzlich zu meinem bisherigen Gehalt. Vielleicht sollte ich noch anmerken, dass ich 32 bin und somit noch ein paar Jährchen Arbeitsleben vor mir habe. Auch wenn ich also von einer insgesamt recht geringen Verzinsung der insgesamt eingezahlten Beträge ausgehe, sollte die effektive Verzinsung aufgrund des 2/3-Anteils durch den Arbeitgeber doch recht ansehnlich sein. Ich tendiere deshalb dazu, das Angebot anzunehmen. Natürlich ist hier wie immer bei der bAv das Problem bei einem Arbeitgeberwechsel, wenn der neue Arbeitgeber diesen Tarif nicht anbietet. Aber solange ich bei einem Unternehmen der deutschen Kreditwirtschaft bleibe, sollte dieser Fall eigentlich nicht eintreten. Die BVV ist wohl eine recht große Pensions-/Unterstützungskasse und hat wohl zumindest keine besonders schlechte Performance in der Vergangenheit aufzuweisen. Auch steht hier kein Unternehmen dahinter, welches selbst auf Gewinnmaximierung aus ist, sondern der einzige Bestehensgrund ist die Versorgung der Mitglieder. Dadurch stellt sich die Frage, ob es überhaupt so etwas wie eine (indirekte) Abschlussgebühr gibt? Welche Meinungen und/oder Tipps gibt es von euch? Grüße insanetrader P.S.: natürlich sollte es im Untertitel "Arbeitgeber" und nicht "Arbeitsgeber" heissen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
insanetrader Januar 31, 2011 Hm, gibt es hier niemanden, der in der Finanzbranche arbeitet - kann doch kaum sein. Oder wenigstens jemand, der ebenfalls bei einer Pensionskasse mit Arbeitgeberbeteiligung versichert ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker Januar 31, 2011 Ich stehe auch gerade vor der Frage der BVV beizutretten auch wenn bei mir das Angebot nicht ganz so gut ist. Der AG trägt nur die Hälfte der Beiträge aber immerhin, ist schließlich auch gut Geld. Das mit den evtl. Abschlussgebühren werde ich morgen mal bei den Kollegen von HR abklären, meines wissens gibt es sowas aber bisher nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LBO1987 Januar 31, 2011 Ich zahle ab 01.02. auch in einen Pensionsfonds ein. Bei mir ist es die DEVK. Ich zahle 30 Euro brutto ein, mein Arbeitgeber 23 Euro. Ich finde da kann man einfach nicht viel falsch machen. Das einzigste was passieren kann ist das wenn ich mein AG wechsel dieser dann nicht mit weiter einzahlt. Finde das dann aber nicht weiter schlimm, dann ruht die ganze Sache halt bis zur Rente. Aber sonst zahlt mein AG über 100 % mit ein (mein Beitrag kommt ja aus dem Brutto), da kann man ja nichts falschen machen selbst wenns nur ne mickrige Verzinsung gibt hat man über die gesamte Laufzeit abgesahnt. Ich würde jedem empfehlen soetwas zu machen, obwohl ich eher jemand bin der nicht gerne über so lange Laufzeiten Verträge abschließt(bin 23 jung), darf also noch über 40 Jahre da einzahlen. Kann die Einzahlungen aber auch jederzeit stoppen wenn ich wollte. Weiterer Nachteil der mir gerade einfällt wäre der, das man nicht weiß was das Finanzamt in 40 Jahren haben will. Sicherlich werden die Abgaben dann viel höher sein. Ich sollte dann aber immernoch mindestens 50 Euro Rente sicher in der Tasche haben. Selbst mit Inflation. Und das bei 30 Euro brutto... Kurz um, mach das. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
insanetrader Januar 31, 2011 Also, meine Bedenken sind natürlich folgende: Was ist bei Arbeitgeberwechsel: klar, kann man einfach ruhen lassen; aber wahrscheinlich werde ich bei Arbeitgebern bleiben, die dem BVV-System angehören Wie ist die Performance: eigentlich schlecht, weil geringe Verzinsung, aber das ist aufgrund des hohen Arbeitgeberanteils sehr relativ Wie ist die Besteuerung etc.: keine Steuern und Sozialabgaben während der Einzahlungsphase, volle Dröhnung bei Rentenbezug; gut ist, dass die Rente im Gegensatz zu Riester auch bei Alterswohnsitz ausserhalb Deutschlands gezahlt wird; problematisch ist, dass keiner weis, ob die Steuer-/Sozialabgabenbefreiung die nächsten Jahrzehnte über Bestand haben wird, aber das ist bei solchen Dingen immer der Fall; speziell bei mir: insgesamt werden 6,5% vom Brutto eingezahlt, davon 2/3 vom AG; soweit ich verstanden habe ist das aber kein Widerspruch zur 4%-Steuer/Sozialabgabenbefreiungsgrenze, weil der AG-Anteil nicht auf meine 4% angerechnet wird So, ich hatte gedacht, es kennt sich hier jemand mit der Lage aus, und kann weitere Positiv- oder Negativpunkte anführen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LBO1987 Februar 1, 2011 Na eigentlich hast du ja alle Vor-Nachteile schon selbst genannt. Als zusätzliche Absicherung im Alter ist es denke ich nicht verkehrt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Detlef April 4, 2014 Ich grabe den Fred noch einmal aus, da ich auch vor der Entscheidung stehe, ob ich der bvv beitrete? Gibt es neue Erfahrungen oder Meinungen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 4, 2014 Den größten potentiellen Knackpunkt einer Umsetzung über diesen Anbieter hatte LBO1987 schon genannt: http://www.bvv.de/cms/de/int/fuerversicherte/produkte/uebertragung/stbertragung.jsp Ob das nun individuell für dich ein Problem ist - Oder ob bAV im Allgemeinen für dich geeignet ist - Und vor allem welcher Durchführungsweg / welche Ausgestaltung geeignet ist ... Die Fragen gilt es schon eher für dich selbst zu beantworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag