Han Solo Januar 28, 2011 · bearbeitet Januar 28, 2011 von Han Solo Hallo, zusammen mit meinem Vater habe ich folgendes vor. Mein Vater will eine Wohnung kaufen in der ich dann zur Miete wohnen darf, so bleibt die Miete in der Familie. Nun gibt es zwei Standpunkte: Ich: Ich möchte natürlich so schnell wie möglich in eine schöne neue Wohnung. Mein Vater: Mein Vater möchte noch etwas mit dem Kauf der Wohnung warten, da der Hugo Boss Aktien hat, er hat sie für 12,50 Euro gekauft und denkt das sie in den nächsten Monaten noch weiter steigen werden. Er will deshalb mit dem Kauf der Wohnung noch bis Juli warten. Meine Frage: Gibt es vielleicht eine sinnvolle Möglichkeit um mich UND meinen Vater zufrieden zu stellen. Kann ich z.B. jetzt schon einen Wohungsvertrag unterschreiben in der dann festgelegt wird, dass erst ab Juli die Wohnung gekauft wird. So könnte ich zumindest schon nach einer neuen Wohnung ausschau halten. Kann man bei so einer Situation vielleicht mit der Bank reden, so dass ich vielleicht jetzt schon in eine neue Wohnung einziehen kann aber erst ab Juli Geld bezahlt werden muss. Für Tipps mit denen sowohl ich also auch meine Vater gut leben könnten wäre ich euch dankbar... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
supertobs Januar 28, 2011 Alle Aktien bis Juli zu halten bei einer so konkreten Alternativinvestition ein ein ziemlicher Zock. Eigentlich fahrlässig. Vorschlag: 1/3 jetzt verkaufen, 1/3 in 2 Monaten und 1/3 dann bei Kauf. Wohnung jetzt schon suchen macht Sinn. Das dauert ja auch seine Zeit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Januar 28, 2011 Alle Aktien bis Juli zu halten bei einer so konkreten Alternativinvestition ein ein ziemlicher Zock. Eigentlich fahrlässig. Vorschlag: 1/3 jetzt verkaufen, 1/3 in 2 Monaten und 1/3 dann bei Kauf. Wohnung jetzt schon suchen macht Sinn. Das dauert ja auch seine Zeit. Aktien sofort verkaufen ist das einzig vernünftige in dieser Situation, und wäre es vermutlich auch ganz unabhängig davon, weil einfach die Aktien-Diversifikation komplett fehlt und vermutlich der Aktienanteil auch ohne Hauskaufplan schon viel zu hoch wäre; Ausnahme: Dein Vater ist Milliardär und die Aktie macht nur einen Promilleteil seines Vermögens aus. "Mit der Bank reden" würde bedeuten, auf diese Einzelaktie auch noch auf Kredit zu spekulieren. Das ist noch wahnsinniger als die momentane Situation, und die ist schon ganz schön extrem wahninnig. Bei solchen Mietverhältnissen kann es zudem je nach Ausgestaltung Ärger mit dem Finanzamt geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver Januar 28, 2011 · bearbeitet Januar 28, 2011 von John Silver Alle Aktien bis Juli zu halten bei einer so konkreten Alternativinvestition ein ein ziemlicher Zock. Eigentlich fahrlässig. Vorschlag: 1/3 jetzt verkaufen, 1/3 in 2 Monaten und 1/3 dann bei Kauf. Wohnung jetzt schon suchen macht Sinn. Das dauert ja auch seine Zeit. Aktien sofort verkaufen ist das einzig vernünftige in dieser Situation, und wäre es vermutlich auch ganz unabhängig davon, weil einfach die Aktien-Diversifikation komplett fehlt und vermutlich der Aktienanteil auch ohne Hauskaufplan schon viel zu hoch wäre; Ausnahme: Dein Vater ist Milliardär und die Aktie macht nur einen Promilleteil seines Vermögens aus. "Mit der Bank reden" würde bedeuten, auf diese Einzelaktie auch noch auf Kredit zu spekulieren. Das ist noch wahnsinniger als die momentane Situation, und die ist schon ganz schön extrem wahninnig. Bei solchen Mietverhältnissen kann es zudem je nach Ausgestaltung Ärger mit dem Finanzamt geben. Wieso? Es wird eine Geldanlage gegen eine andere getauscht. Wieso sollte eine Wohnung vernünftiger oder unvernünftiger sein als eine Aktienanlage? Es besteht doch nirgendwo ein Zwang? Boss ist ja keine Klitsche. Ich halte das Risiko für sehr überschaubar, wenn Du beim derzeitigen Kurs einen vernünftigen Stop-Loss setzt bzw. einen Trailing-Stop-Loss nimmst. Das sollte dann auch Deinem Vater entgegenkommen. Der Kauf einer Wohnung geschieht i.d.R. eh nicht übernacht, es sei denn, Du hast schon ein ganz bestimmtes Objekt im Auge. Bei Immobilien sind sowieso neben einer guten Bausubstanz die drei L entscheidend. Und bis man da ein geeignetes Objekt gefunden hat, kann es dauern. Und die Zeit sollte man sich auch nehmen, stellt doch der Kauf einer Immobilie i.d.R. eine sehr grosse Einzelinvestition dar. Man sollte sich hier auch im klaren sein, dass die nicht unerheblichen Nebenkosten (Notar und Grunderwerbsteuer) bei einem schnellen Wiedeverkauf zu einem erheblichen Verlust führen können. Wieso sollte es Ärger mit dem Finanzamt geben? Han Solo schreibt doch, dass er Miete zahlen will/wird? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Elvis77 Januar 28, 2011 Kann ich z.B. jetzt schon einen Wohungsvertrag unterschreiben in der dann festgelegt wird, dass erst ab Juli die Wohnung gekauft wird. So könnte ich zumindest schon nach einer neuen Wohnung ausschau halten. Vom Prinzip her simpel. Im Grunde darf vernünftiger Weise erst unterschrieben werden, wenn die zur Finanzierung notwendigen Aktien auch komplett verkauft sind. Etwas anderes kann man kaum sagen, weil dazu nicht genügend Informationen vorliegen, inwiefern es aufgefangen werden kann, wenn die Aktienkurse nach Vertragsabschluss zum Problem werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Januar 29, 2011 Wieso? Es wird eine Geldanlage gegen eine andere getauscht. Wieso sollte eine Wohnung vernünftiger oder unvernünftiger sein als eine Aktienanlage? Es besteht doch nirgendwo ein Zwang? Der Fragesteller bzw. sein Vater WILL eine Wohnung kaufen. Dann MUSS er jetzt vernünftigerweise sofort die Aktien verkaufen, weil das Risiko viel zu groß ist, dass die Aktien abstürzen und das Ziel damit gefährdet wird. Der Vater darf vernünftigerweise die Wohnung auch nicht als Geldanlage kaufen, das wäre ähnlicher Quatsch wie die Investition in die Einzelaktie. Im Vergleich zu einer breit diversifizierten Aktien(fonds)anlage erzielt er eine geringere Rendite bei höherem Risiko. Dazu kommt, dass er sich finanziell an seinen Sohn bindet, und der Sohn sich örtlich an das Objekt seines Vaters. Wenn sich hier die Lebensentwürfe ändern, ist der Familienkrach vorprogrammiert. Sinnvoll ist es jedoch, um seinen Sohn darin günstig gegen Miete wohnen zu lassen, Sanierungskosten steuerlich abzusetzen und sie ihm ggfs später zu vererben. Boss ist ja keine Klitsche. Ich halte das Risiko für sehr überschaubar, Für was Du größenwahnsinnigerweise das Risiko der Aktie hälst ist vollkommen irrelevant. Risiko ist nicht über- oder durchschaubar, sonst wäre es keins. wenn Du beim derzeitigen Kurs einen vernünftigen Stop-Loss setzt bzw. einen Trailing-Stop-Loss nimmst. Das sollte dann auch Deinem Vater entgegenkommen. Aktien unterliegen erheblichen Schwankungen, die zu Handelsaussetzungen führen können. Dann kann es sein, dass der erste Kurs danach weit unter dem Stop-Loss landet. Verkaufen ist das einzig vernünftige. Einerseits, weil sonst das Ziel des Wohnungsverkaufens erheblich gefährdet wird, und andererseits weil auch ohne Wohnungskaufplan die manbgelhafte Diversifikation irrsinnig ist. Wer den Wert einer Wohnung in eine einzelne Aktie als Normalanleger (sprich: nicht-milliardär) steckt, hat etwas grundlegendes falsch gemacht. Je geringer die Diversifikation, desto höher steigt gemäß der Grundlagen der Kapitalmarkttheorie das Risiko, ohne dass gleichzeitig auch die erwartete Rendite steigt, und selbst unter der falschen Annahme, man könnte den Markt schlagen, muss man vernünftigerweise einen Teil ins Marktportfolio investieren Der Kauf einer Wohnung geschieht i.d.R. eh nicht übernacht Das ist für die Tatsache, dass sofort Verkaufen hier das einzig rationale ist, vollkommen irrelevant. Bei Immobilien sind sowieso neben einer guten Bausubstanz die drei L entscheidend. Nein, das einzig entscheidende ist, dass die Wohnung adäquat hinsichtlich der persönlichen Ansprüche und Bedürftnisse des Sohnemanns ist. Bausubstanz und die drei L sind vollkommen irrelevant, enthalten den Gedanken der Immobilie als Geldanlage und gehen vom falschen Mythos aus, anhand dieser Kriterien ließe sich die zukünftige Wertentwicklung vorhersehen. Wieso sollte es Ärger mit dem Finanzamt geben? Han Solo schreibt doch, dass er Miete zahlen will/wird? Ja eben gerade. Dann kann der Papi ja schön alles absetzen, was an der Wohnung gemacht wird. Es gibt da viele Fallen, in die man geraten kann. Wenn sein Vater ihm z.B. hier und da mal finanziell unter die Arme greift, ist das in dieser Konstellattion schon vollendeter Gestaltungsmissbrauch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Elvis77 Januar 29, 2011 Der Vater darf vernünftigerweise die Wohnung auch nicht als Geldanlage kaufen, das wäre ähnlicher Quatsch wie die Investition in die Einzelaktie. Im Vergleich zu einer breit diversifizierten Aktien(fonds)anlage erzielt er eine geringere Rendite bei höherem Risiko. Dazu kommt, dass er sich finanziell an seinen Sohn bindet, und der Sohn sich örtlich an das Objekt seines Vaters. Wenn sich hier die Lebensentwürfe ändern, ist der Familienkrach vorprogrammiert. Sicherlich will sowas gut überlegt sein. Aber das eine Immobilie per se schlechter sein soll als eine Aktienanlage, halte ich doch für eine sehr gewagte Aussage. Insbesondere sollte der Vater tatsächlich seinen Anlageerfolg im wesentlichen nur auf Hugo Boss stützen. Der Finanzierungszeitpunkt wäre ebenfalls bestens gewählt. Abgesehen davon hängt das wohl und wehe über die Wohnung ja nun auch nicht unbedingt nur vom Sohn ab. Es gibt ja auch noch andere potenzielle Mieter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bookstar Januar 29, 2011 Ich hoffe für ihn nur, dass er die Aktie mit Stop-Loss abgesichert hat? hab mir gerade den Kurschart angesehen und die Aktie ist über dem 5 Jahres Hoch und somit sehr teuer :-O. Da kann es schnell mal 30% nach unten gehen. Nach oben sehe ich eher weniger Luft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Underdog Januar 29, 2011 Ja eben gerade. Dann kann der Papi ja schön alles absetzen, was an der Wohnung gemacht wird. Es gibt da viele Fallen, in die man geraten kann. Wenn sein Vater ihm z.B. hier und da mal finanziell unter die Arme greift, ist das in dieser Konstellattion schon vollendeter Gestaltungsmissbrauch. Ich bin zwar kein Steuerberater, aber das stimmt meines Wissens so nicht. Das Thema interessiert mich auch gerade aus gegebenem Anlass, allerdings aus der Sicht eines Vaters. Hier was meine Recherchen soweit ergeben haben - bitte um Korrektur, wenn ich falsch liege. Wenn die Miete etwas über der Hälfte der ortsüblichen Miete beträgt, dann ist das ok, d.h.: der Vater kann alles ansetzen wie bei Fremdvermietung und muss nur die reduzierte Miete versteuern. Sollte der Sohn in Ausbildung sein kann unabhängig von obigem der Vater dem Sohn einen Unterhalt zukommen lassen. Noch besser: sollte der Sohn über 25 sein, also kein Kindergeldanspruch haben, so kann dieser Unterhalt auch wieder von der Steuer abgesetzt werden (hier mag es aber obergrenzen, etc geben, die ich jetzt nicht kenne). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Basti Januar 29, 2011 bei knapp über der Hälfte des ortsüblichen Mietzinzes ist das nicht so einfach... um auf der sicheren Seite zu sein, müssen mind. 75% des ortsüblichen Mietniveaus veranschlagt werden... http://www.vnr.de/b2c/finanzen/immobilien/vermietung-an-angehoerige-so-vermeiden-sie-steuernachteile.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Underdog Januar 29, 2011 bei knapp über der Hälfte des ortsüblichen Mietzinzes ist das nicht so einfach... um auf der sicheren Seite zu sein, müssen mind. 75% des ortsüblichen Mietniveaus veranschlagt werden... http://www.vnr.de/b2...rnachteile.html Danke für den Hinweis - werde wohl mich direkt vorher beim Finanzamt erkundigen, dann können sie nachher ja schlecht Probleme machen, wenn man sich daran hält. Kennt sich jemand mit dem Punkt bzgl. Unterhalt aus ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Basti Januar 29, 2011 vielleicht hilft dir das hier weiter: http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ku_wann3.htm Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Underdog Januar 29, 2011 vielleicht hilft dir das hier weiter: http://www.finanztip...ng/ku_wann3.htm So war das nicht gemeint - ich zahl den Unterhalt ja gerne, ob mit oder ohne gesetzlichen Anspruch. Trotzdem Danke! Mir ging es eher um die steuerlichen Auswirkungen bzw unter welchen Randbedingungen (Alter der Kinder etc. ) man was steuertechnisch ansetzen kann (Höchstgrenzen, etc.). Ist wohl schon eine etwas spezielle Frage mit der man wohl zum Steuerberater sollte, allerdings hab ich da auch noch keinen meines Vertrauens gefunden... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Basti Januar 29, 2011 die steuerlichen Randbedingen sind in dem Artikel ja aufgeführt - d.h. ab wann sie steuerlich absetzbar sind. Die Höchstsätze findet man dann in den außergewöhnlichen Belastungen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Underdog Januar 29, 2011 die steuerlichen Randbedingen sind in dem Artikel ja aufgeführt - d.h. ab wann sie steuerlich absetzbar sind. Die Höchstsätze findet man dann in den außergewöhnlichen Belastungen! Vielleicht bin ich ja blind, aber ich finde da nichts zum Thema Steuer ?? Ich hatte mal gehört, dass Unterhaltszahlungen bis zum Alter von 25 nicht abgesetzt werden können (bis dahin gibt es ja Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag), sondern erst darüber. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Unterhalt im strengeren Sinne handelt, oder ob man seine Kinder einfach so finanziell unterstützt. All das natürlich nur während der Ausbildung der Kinder und bei auswärtiger Unterbringung. Obige Informationen habe ich eher vom Hörensagen und wollte einfach mal fragen, ob jemand konkretes dazu weiss - google hat mir nicht geholfen bisher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Basti Januar 30, 2011 · bearbeitet Januar 30, 2011 von Basti zunächst einmal, muß geklärt werden - wann der Sohn einen Anspruch auf Unterhalt hat (siehe Artikel)... das ist die Voraussetzung, das du das ggf. absetzen kannst sonst sind es finanzielle Zuschüsse von deiner Seite und reines Privatvergnügen...das FA will hier die Bedürftigkeit sehen, das heißt, das die Einnahmen des Sohnes nicht den Lebensunterhalt decken und keine andere Person dafür aufkommen kann etc. Zumindest ist es in dem Fall schwierig etwas abzusetzen ich weiß jetzt nicht, ob du getrennt und Unterhaltspflichtig bist oder ob es einfach nur um Unterstützung deines Sohnes innerhalb der Familie geht -> im letzteren Fall wird das wohl schwierig werden, den normalerweise ist das mit dem Kindergeld bzw. Kindergeldfreibetrag abgegolten (wenn der Sohn über 25 ist fällt das dann sowieso weg) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Underdog Januar 30, 2011 ich weiß jetzt nicht, ob du getrennt und Unterhaltspflichtig bist oder ob es einfach nur um Unterstützung deines Sohnes innerhalb der Familie geht -> im letzteren Fall wird das wohl schwierig werden, den normalerweise ist das mit dem Kindergeld bzw. Kindergeldfreibetrag abgegolten (wenn der Sohn über 25 ist fällt das dann sowieso weg) Es handelt sich um ganz normale Unterstützung in der Familie. Bis 25. ist klar, dass es KiGe bzw. Freibeträge gibt - zusätzlich wohl auch Ausbildungsfreibeträge, wenn das Kind auswärtig untergebracht ist. Ein Arbeitskollege von mir wurde nun ausgerechnet vom Finanzamt darauf hingewiesen, dass auch über 25. Zahlungen an das Kind geltend gemacht werden können. Hier fehlen mir eben Details über Randbedingungen ? Inzwischen habe ich unter http://www.mf.nieder...16133&_psmand=5 folgendes gefunden: Unter 3. steht: Eltern können ihre Aufwendungen für den Unterhalt und eine Berufsausbildung von Kindern, für die kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge mehr besteht, nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Studieren Kinder beispielsweise über das 25. Lebensjahr hinaus, wird regelmäßig kein Kindergeld mehr gezahlt. Die Kosten der Eltern für das Studium und den Lebensunterhalt ihrer Kinder sind bis zu einem Höchstbetrag von 8 004 pro Kalenderjahr abziehbar Kompliziert wird es jetzt allerdings, wenn man noch folgendes berücksichtigen muss: - Zumutbarkeitsgrenzen - Einnnahmen aus Ferienjob - Zeitliche Abgrenzung dieser Einnahmen (in dem Jahr in dem das Kind 25. wird) - Höchstgrenzen bei der Absetzbarkeit ...mir schwirrt der Kopf ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Basti Januar 30, 2011 je nach Einkünften wird dir ja ein zumutbarer Anteil angerechnet: http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Belastung wenn die Belastung über der zumutbaren Grenze liegt, kannst du den Restbetrag ansetzen - ob es da eine Höchstgrenze gibt weiß ich nicht so genau zum Thema Ferienjob, nun ja - kommt drauf an, ob er über SV oder BG angemeldet ist ;-) d.h. nachvollziehbar ist.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver Januar 30, 2011 ... Boss ist ja keine Klitsche. Ich halte das Risiko für sehr überschaubar, Für was Du größenwahnsinnigerweise das Risiko der Aktie hälst ist vollkommen irrelevant. Risiko ist nicht über- oder durchschaubar, sonst wäre es keins. ... Die Tage werde ich Dir vielleicht nochmal auf Deinen Post ausführlich antworten, da ich da ganz entschieden anderer Meinung bin. Bis dahin möchte ich Dir mal ganz dringend empfehlen, mal nicht frech und anmassend zu werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Januar 30, 2011 · bearbeitet Januar 30, 2011 von Adun Bis dahin möchte ich Dir mal ganz dringend empfehlen, mal nicht frech und anmassend zu werden. Anmaßend ist hier nur eins: Dein Größenwahnsinn. Wer Aussagen macht wie "Boss ist ja keine Klitsche. Ich halte das Risiko für sehr überschaubar", mithin also behauptet, Risiko als solches, also etwas undurchschaubares und gerade daher ja riskantes, durchschauen zu können, ist objektiv größenwahnsinnig. Um so mehr, wenn man auf Kritik dann auch noch so frech, anmaßend und ausfallend Drohungen macht. Das erweitert den Größenwahnsinn nur noch um den weiteren Vorwurf der Allmachtsphantasie. Die Tage werde ich Dir vielleicht nochmal auf Deinen Post ausführlich antworten, da ich da ganz entschieden anderer Meinung bin. Nun gut, als Mensch bin ich fehlbar und habe daher nicht die Allwissenheit wie Du. Nur schade, dass Du keine Argumente bringst, sondern mich armen Sterblichen auf eine Antwort die Tage, und nur vielleicht vertröstest. Aber das gehört wohl zu der Strafe, die ich wegen meines Frevels Dir gegenüber ertragen muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver Januar 30, 2011 Die Tage werde ich Dir vielleicht nochmal auf Deinen Post ausführlich antworten, da ich da ganz entschieden anderer Meinung bin. Nun gut, der Mensch ist nun mal fehlbar. Das war das Angebot nochmal sachlich auf Deine Argumente einzugehen. Dein Kommentar dazu sagt alles. Bis dahin möchte ich Dir mal ganz dringend empfehlen, mal nicht frech und anmassend zu werden. Anmaßend ist hier nur eins: Dein Größenwahnsinn. Wer Aussagen macht wie "Boss ist ja keine Klitsche. Ich halte das Risiko für sehr überschaubar", mithin also behauptet, Risiko als solches, also etwas undurchschaubares und gerade daher ja riskantes, durchschauen zu können, ist objektiv größenwahnsinnig. Um so mehr, wenn man auf Kritik dann auch noch so frech, anmaßend und ausfallend Drohungen macht. Das erweitert den Größenwahnsinn nur noch um den weiteren Vorwurf der Allmachtsphantasie. Ich habe geschrieben, dass er sich mit Hilfe eines Trailing-Stopp-Loss bzw. klassischen Stop-Loss absichern soll, was sich aus der Fragestellung des TO ergab. Mit "nicht kleiner Klitische" war gemeint, dass die Umsätze bei Boss (letzter Handelstag 2,6 Mio. Aktien) durchaus gross genug, dass diese Absicherung auch funktioniert, was ja bei Marktengen Werten dagegen nicht immer der Fall ist. Ich weiss ja nicht von welchen Drohungen Du redest, aber der Ton Deiner letzten beiden Posts sprechen für sich. Aber was solls, für mich bist Du einfach nur ein (Forums-)Geisterfahrer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Januar 31, 2011 Anmaßend ist hier nur eins: Dein Größenwahnsinn. [...] Kollege, jetzt schalten wir mal einen Gang runter, okay ? Wer gute Argumente hat, kann die sicher auch ohne motzigen Unterton 'rüberbringen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Januar 31, 2011 · bearbeitet Januar 31, 2011 von Adun Ich habe geschrieben, dass er sich mit Hilfe eines Trailing-Stopp-Loss bzw. klassischen Stop-Loss absichern soll, was sich aus der Fragestellung des TO ergab. Mit "nicht kleiner Klitische" war gemeint, dass die Umsätze bei Boss (letzter Handelstag 2,6 Mio. Aktien) durchaus gross genug, dass diese Absicherung auch funktioniert, was ja bei Marktengen Werten dagegen nicht immer der Fall ist. Du ignorierst das, was ich geschrieben habe: "Aktien unterliegen erheblichen Schwankungen, die zu Handelsaussetzungen führen können. Dann kann es sein, dass der erste Kurs danach weit unter dem Stop-Loss landet." Das hat mit der Größe der Umsätze nichts zu tun. Zudem gibt es auch Handelsaussetzungen, die unabhängig von Schwankungen bestehen, am prominentesten diejenigen über Nacht. Risiko lässt sich nicht ausschalten. Auch nicht mit Stop Loss. Es wäre sonst kein Risiko. Ich weiss ja nicht von welchen Drohungen Du redest, aber der Ton Deiner letzten beiden Posts sprechen für sich. Du hast unterschwellig gedroht: "Bis dahin möchte ich Dir mal ganz dringend empfehlen ..." Sonst was? ist die natürliche Frage darauf. Viel eher für sich spricht der Ton dieser Deiner Drohung. Aber was solls, für mich bist Du einfach nur ein (Forums-)Geisterfahrer. Wenn fast alle gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen und links fahren, und wenige fahren im Einklang mit der Verordnung rechts, sind dann diejenigen, die rechts fahren, die Geisterfahrer? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Januar 31, 2011 Kollege, jetzt schalten wir mal einen Gang runter, okay ? Wer gute Argumente hat, kann die sicher auch ohne motzigen Unterton 'rüberbringen. Dieses Argument ohne den drastischen Unterton rüberzubringen wäre aber eine Verharmlosung der kritisierten Aussagen. Es geht hier wohl um einen erheblichen Teil des Vermögens des Vaters des Fragestellers, und der von mir kritisierte Benutzer hat Empfehlungen erteilt, die gravierende negative Folgen haben können für das diskutierte Vermögen und den Zweck, den es erfüllen soll. Diese Empfehlungen hat er mit seiner Intuition zum Risiko der Aktie begründet, um den Fragesteller in falsche Sicherheit zu wiegen. Es genügt, wenn solche Leute ihr eigenes Geld verzocken. Sie müssen nicht noch das von anderen Forenteilnehmern oder ihren Vätern verzocken. Wenn Du der Ansicht bist, dass nicht nur der Unterton, in dem es geäußert wurde, sondern das Urteil selbst fehlerhaft war, dann würde ich mich natürlich über Argumente diesbezüglich sehr freuen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk Januar 31, 2011 · bearbeitet Januar 31, 2011 von klausk Der Fragesteller bzw. sein Vater WILL eine Wohnung kaufen. Ist das wirklich so? Ich bin kein Hellseher, aber ich hatte gleich den Eindruck, daß es der Sohn ist, der etwas will. Nämlich eine schöne Wohnung -- und zwar jetzt, nicht erst im Juli. Und aufs Erbe warten will er schon gar nicht. Wenn der Vater den Juli als Kauftermin anvisiert, dann kann ich dahinter keine besondere finanztechnische Weisheit erkennen. Eher schon den Wunsch nach einer Pause -- auch um dem Sohn Gelegenheit zu geben, seinen "Wunsch" (oder Forderung?) zu überdenken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag