RaidSupport Januar 28, 2011 Guten Abend zusammen! ich habe gerade die Mitteilung bekommen, dass sich die Bedingungen der BasisRente (Fondsgebunde Rentenversicherung) aufgrund einer Zertifizierung geändert haben. Ein Punkt hört sich meines Erachtens nicht sehr gut an: 2. Außer der vereinbarten Altersrente und einer ggf. vereinbarten Hinterbliebenenrente besteht KEIN Anspruch auf Kapitalauszahlungen. Insbesondere KEINE Auszahlung eines Rückkaufwerts. Ansprüche können auch nicht vererbt oder übertragen werden. Sollte man dieser Änderung widersprechen? Was passiert dann eigentlich? Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen?! Danke!!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 28, 2011 An das Geld einer Basisrente kamst du grundsätzlich (es sei denn im Produkt anders geregelt) auch bisher schon nicht vor Rentenbeginn dran. Das ist nichts Neues ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Januar 29, 2011 Stimmt. Und die Nichtvererbbarkeit ist auch nichts neues, das geht nur bei Fonds- oder Banksparplänen. Wenn Du nicht früh stirbst, profitierst Du dafür von der Nichtvererbbarkeit anderer Versicherungsnehmer aber sogar - in Form von Überschüssen. Kurz: Keine Panik! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag