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global11

durch AWD falsch beraten

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global11
· bearbeitet von global11

Hallo,

habe mit Interesse die Beiträge hier im Forum gelesen und bitte um eure Meinung:

Im August 2001 wurden wir durch einen AWD-Berater gedrängt, Anteile an dem Metzler Wachstum International Fonds (ISIN 9752253) zu erwerben. Die laufenden Prozesse bzw Urteile gegen AWD in Österreich sind mir bekannt.

 

Von dem investierten Geld ist inzwischen nur noch 50 % übrig.

 

1. Was kann ich tun? Ist es ratsam, die Fondanteile jetzt zu veräußern oder sollte man noch abwarten? (Im Augenblick würde ich den Betrag nicht unbedingt

benötigen).

2. Gibt es hier in Deutschland auch eine Sammelklage gegen AWD, der man sich anschließen könnte, um verlorengegangenes Geld durch Falschberatung

wieder erstattet zu bekommen?

 

Freue mich auf euren Rat

global11

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DrNick

1. Was kann ich tun? Ist es ratsam, die Fondanteile jetzt zu veräußern oder sollte man noch abwarten?

 

Der Fonds sieht ja zunächst gar nicht mal so schlecht aus - bis man sich dann die Entwicklung über 10 Jahre anschaut:

 

post-18517-0-74863900-1296040540_thumb.png

 

Bei allen kürzeren Abschnitten ist die Performance weitgehend parallel zum MSCI World. Anscheinend hat man Anfang des letzten Jahrzehnts ständig aufs falsche Pferd gesetzt.

 

Ob man verkaufen sollte oder nicht, hängt natürlich davon ab, wie die Alternative aussähe. Willst Du Dich von Aktien verabschieden oder einen anderen Fonds kaufen, um die Verluste mit dem wettzumachen?

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global11

Ob man verkaufen sollte oder nicht, hängt natürlich davon ab, wie die Alternative aussähe. Willst Du Dich von Aktien verabschieden oder einen anderen Fonds kaufen, um die Verluste mit dem wettzumachen?

 

Danke für deine Antwort,

Ja,ich will den Fonds nach Möglichkeit gegen einen anderen eintauschen, das hängt natürlich von dem nachfolgenden Fonds ab - gibt es aus steuerlichen Gründen eine Mindestlaufzeit für den Metzler Fonds ?

L.G. global11

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966

1. Was kann ich tun? Ist es ratsam, die Fondanteile jetzt zu veräußern oder sollte man noch abwarten?

 

Der Fonds sieht ja zunächst gar nicht mal so schlecht aus - bis man sich dann die Entwicklung über 10 Jahre anschaut:

 

post-18517-0-74863900-1296040540_thumb.png

 

Bei allen kürzeren Abschnitten ist die Performance weitgehend parallel zum MSCI World. Anscheinend hat man Anfang des letzten Jahrzehnts ständig aufs falsche Pferd gesetzt.

 

Nö, der hat nur auf sehr wachstumsstarke Aktien gesetzt - Klaus Hagedorn wollte am liebsten nur Aktien im Portfolio, die 15% Gewinnwachstum im Jahr aufweisen - und ist deshalb in den 1990er Jahren durch die Decke gegangen. Das der dann 2000 abgestürzt, ist kein Wunder, sondern nur eine Ausgleichsbewegung gewesen - wenn auch eine für spät einsteigende Anleger sehr schmerzhafte (ich gehöre selbst dazu).

 

Zu der Ausgangsfrage (verkaufen oder halten) kann man nichts sagen, wenn nicht die notwendigen Angaben gemacht werden (siehe Forenrichtlinien für Themeneröffnung, besser noch mehr Infos).

 

Objektiv wird man dem AWD bei der Vermittlung des Produkts nichts vorwerfen können (anders als vielleicht bei dem einen oder anderen geschlossenen Fonds). Das wird - wenn überhaupt - nur über die Beratungsleistung gehen können.

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Fondsanleger1966

Ob man verkaufen sollte oder nicht, hängt natürlich davon ab, wie die Alternative aussähe. Willst Du Dich von Aktien verabschieden oder einen anderen Fonds kaufen, um die Verluste mit dem wettzumachen?

 

Danke für deine Antwort,

Ja,ich will den Fonds nach Möglichkeit gegen einen anderen eintauschen, das hängt natürlich von dem nachfolgenden Fonds ab - gibt es aus steuerlichen Gründen eine Mindestlaufzeit für den Metzler Fonds ?

L.G. global11

Dann verlierst Du die Steuerfreiheit der Kursgewinne, wenn der Fonds schon vor 2009 gekauft wurde.

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CHX

Welche Kursgewinne?

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checker-finance

Hallo,

habe mit Interesse die Beiträge hier im Forum gelesen und bitte um eure Meinung:

Im August 2001 wurden wir durch einen AWD-Berater gedrängt, Anteile an dem Metzler Wachstum International Fonds (ISIN 9752253) zu erwerben. Die laufenden Prozesse bzw Urteile gegen AWD in Österreich sind mir bekannt.

 

Von dem investierten Geld ist inzwischen nur noch 50 % übrig.

 

1. Was kann ich tun? Ist es ratsam, die Fondanteile jetzt zu veräußern oder sollte man noch abwarten? (Im Augenblick würde ich den Betrag nicht unbedingt

benötigen).

2. Gibt es hier in Deutschland auch eine Sammelklage gegen AWD, der man sich anschließen könnte, um verlorengegangenes Geld durch Falschberatung

wieder erstattet zu bekommen?

 

Freue mich auf euren Rat

global11

 

- Du gehst Davon aus, dass es eine Falschberatung durch AWD gab. Da wäre zu überprüfen, ob das ein subjektiver Eindruck ist oder eine rechtlich relevante Falschaberatung vorliegt. Falls das der Fall sein sollte, dürfte sich hier allerdings das Problem der Verjährung stellen. Meine Sympathien liegen keinesfalls bei AWD, aber - leider - wirst Du wohl nicht verkaufen und den Verlaust als Schadensersatz erfolgreich geltend machen können. Um das aber richtig beurteilen zu können, müßtest Du den Sachverhalt klarstellen und einen Anwalt befragen.

 

- Veräußern solltest Du grundsätzlich immer dan, wenn Du aktuell das Wertpapier nicht kaufen würdest. Allerdings spielt hier ein steuerlicher Aspekt mit rein, nämlich das grandfathering. Du hast vor 2009 gekauft, so dass Kursgewinne nicht zu versteuern sind, d. h. abgeltungssteuerfrei sind. Für eine Neuanlage gilt das nicht. Mit anderen Worten, Du müßtest dem anderen Wertpapier, das du kaufen willst, schon eine deutlich bessere performance zutrauen.

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global11

Welche Kursgewinne?

 

Mmmmmh, frage ich mich gerade auch-----übrigens hat Heiko Veit inzwischen die Verwaltung des Fonds übernommen. Ob das jetzt wohl Besserung bringt?

 

global11

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Fondsanleger1966

Welche Kursgewinne?

 

Die künftigen. Ein Alternativfonds müsste ca 36 Prozent mehr Kursgewinn erzielen, um das gleiche Nachsteuer-Ergebnis zu erreichen.

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global11
· bearbeitet von global11

- Du gehst Davon aus, dass es eine Falschberatung durch AWD gab. Da wäre zu überprüfen, ob das ein subjektiver Eindruck ist oder eine rechtlich relevante Falschaberatung vorliegt. Falls das der Fall sein sollte, dürfte sich hier allerdings das Problem der Verjährung stellen. Meine Sympathien liegen keinesfalls bei AWD, aber - leider - wirst Du wohl nicht verkaufen und den Verlaust als Schadensersatz erfolgreich geltend machen können. Um das aber richtig beurteilen zu können, müßtest Du den Sachverhalt klarstellen und einen Anwalt befragen.

 

- Veräußern solltest Du grundsätzlich immer dan, wenn Du aktuell das Wertpapier nicht kaufen würdest. Allerdings spielt hier ein steuerlicher Aspekt mit rein, nämlich das grandfathering. Du hast vor 2009 gekauft, so dass Kursgewinne nicht zu versteuern sind, d. h. abgeltungssteuerfrei sind. Für eine Neuanlage gilt das nicht. Mit anderen Worten, Du müßtest dem anderen Wertpapier, das du kaufen willst, schon eine deutlich bessere performance zutrauen.

 

 

Ja, danke für den Hinweis auf den steuerlichen Aspekt - da scheint es ja geraten, noch ein wenig die Entwicklung abzuwarten.........

Die Sache mit der Falschberatung ist offensichtlich: wir wurden weder über die Höhe der Provision aufgeklärt, noch gab es ein Protokoll über die Beratung!

Ich kann leider über den AWD (auch was die Betreuung angeht) nur Negatives berichten, es ging dem AWD-Berater NUR um die Provision..... Ich würde niemals wieder auf dessen/deren Vorschlag handeln-------

global11

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checker-finance

- Du gehst Davon aus, dass es eine Falschberatung durch AWD gab. Da wäre zu überprüfen, ob das ein subjektiver Eindruck ist oder eine rechtlich relevante Falschaberatung vorliegt. Falls das der Fall sein sollte, dürfte sich hier allerdings das Problem der Verjährung stellen. Meine Sympathien liegen keinesfalls bei AWD, aber - leider - wirst Du wohl nicht verkaufen und den Verlaust als Schadensersatz erfolgreich geltend machen können. Um das aber richtig beurteilen zu können, müßtest Du den Sachverhalt klarstellen und einen Anwalt befragen.

 

- Veräußern solltest Du grundsätzlich immer dan, wenn Du aktuell das Wertpapier nicht kaufen würdest. Allerdings spielt hier ein steuerlicher Aspekt mit rein, nämlich das grandfathering. Du hast vor 2009 gekauft, so dass Kursgewinne nicht zu versteuern sind, d. h. abgeltungssteuerfrei sind. Für eine Neuanlage gilt das nicht. Mit anderen Worten, Du müßtest dem anderen Wertpapier, das du kaufen willst, schon eine deutlich bessere performance zutrauen.

 

 

Ja, danke für den Hinweis auf den steuerlichen Aspekt - da scheint es ja geraten, noch ein wenig die Entwicklung abzuwarten.........

Die Sache mit der Falschberatung ist offensichtlich: wir wurden weder über die Höhe der Provision aufgeklärt, noch gab es ein Protokoll über die Beratung!

Ich kann leider über den AWD (auch was die Betreuung angeht) nur Negatives berichten, es ging dem AWD-Berater NUR um die Provision..... Ich würde niemals wieder auf dessen/deren Vorschlag handeln-------

global11

 

 

OK, dann wird wirklich wichtig, ob die Falschberatung verjährt ist. Zwar beträgt die Verjährungsfrist nur drei Jahre, aber sie beginnt erst, wenn der Anleger den Fehler bemerkt, vgl. Bundesgerichtshof vom 23. Januar 2007 (Az. XI ZR 44/06). Das ist erstmal der Ansatzpunkt. Die schwierige Frage ist nun das Bemerken. Ich denke, da ist Eile und anwaltlicher Rat geboten.

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Apophis

Der AWD beraet nie falsch, absolut integere Gesellschaft.

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Schinzilord

Welche Kursgewinne?

 

Die künftigen. Ein Alternativfonds müsste ca 36 Prozent mehr Kursgewinn erzielen, um das gleiche Nachsteuer-Ergebnis zu erreichen.

Die einzige Frage dich sich stellt: Läuft ein anderes Produkt bei vergleichbarem Risiko um 1/3 besser als der Metzler Fonds? Wenn dieser jetzt mehr oder weniger den MSCI World trackt und MAN SELBST JETZT WIEDER WELTWEIT IN AKTIEN anlegen möchte, würde ich den Fonds behalten. Bei anderer Risikoneigung muss man natürlich umschichten.

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Fondsanleger1966

Die Sache mit der Falschberatung ist offensichtlich: wir wurden weder über die Höhe der Provision aufgeklärt, noch gab es ein Protokoll über die Beratung!

 

Ob das juristisch wirklich so offensichtlich ist, vage ich zu bezweifeln. Beide Punkte waren damals nicht vorgeschrieben, wenn ich mich recht entsinne (das Protokoll zumindest nicht in der heutigen Form). Gibt es glaubwürdige Zeugen, die aussagen können, dass Ihr damals auf keinen Fall Aktien haben wolltet?

 

Vermutlich dürfte als nächster Schritt ein Gang zur Verbraucherzentrale sinnvoll sein. Danach ggf. zu einem auf die Thematik versierten Anwalt, falls eine Rechtsschutzpolice vorhanden ist bzw. die Höhe des verlorenen Betrags die Investitionen in die Anwaltskosten rechtfertigt.

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global11

Der AWD beraet nie falsch, absolut integere Gesellschaft.

 

 

Na dann sind dir wohl in letzter Zeit wichtige Infos vorenthalten geblieben: Hier nur einige Hinweise:

 

http://www.vfe.de/artikel/urteil-awd-zu-schadenersatz-fuer-beratungsfehler-bei-boden-invest-verurteilt-1186/

 

 

http://www.vfe.de/content/articles/VKI%2012-2010.pdf

 

 

Alle Sammelklagen gegen AWD nunmehr zugelassen vom 02.11.2010

 

http://www.verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2384

 

"Übrigens haben ein Anwalt, ein Wirtschaftsdetektiv und ehemalige AWD-Berater in der neuesten Ausgabe von "Panorama - Die Reporter" geschildert, dass zahlreiche ahnungslose Kunden mit unhaltbaren Versprechungen zum Kauf hochriskanter Finanzprodukte verleitet worden seien. Der AWD und damit Multimillionär Maschmeyer hätten sehr gut daran verdient, viele Kleinanleger hingegen hätten alle Ersparnisse verloren, weil sie über die Risiken nicht aufgeklärt worden seien.

 

Maschmeyer wird auf mehrere hundert Millionen Euro geschätzt. Den AWD hat er inzwischen an den Schweizer Versicherungskonzern Swiss Life verkauft......"

 

aus einem Bericht zu der ARD Sendung "Der Drückerkönig und die Politik" gesendet am 12.01.2011 um 21.45 Uhr

 

Ich empfehle auch die Pressemitteilung des NDR vom 08.09.2010

sowie zahlreiche Artikel im "Spiegel" und in der "Zeit" zum gleichen Thema

L.G. Global11

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Elvis77

2. Gibt es hier in Deutschland auch eine Sammelklage gegen AWD, der man sich anschließen könnte, um verlorengegangenes Geld durch Falschberatung

wieder erstattet zu bekommen?

 

In Deutschland gibt es (leider) keine Sammelklagen, da unserem Recht die Gruppenbetroffenheit fremd ist. Jeder muss seinen Schaden individuell geltend machen.

Häufig anzutreffen ist stattdessen die "Pilotklage". Geschädigte organisieren sich, z.B. über einen Anwalt und einer klagt. Der Rest schaut erstmal wie es ausgeht und zieht dann ggf. nach.

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global11

In Deutschland gibt es (leider) keine Sammelklagen, da unserem Recht die Gruppenbetroffenheit fremd ist. Jeder muss seinen Schaden individuell geltend machen.

Häufig anzutreffen ist stattdessen die "Pilotklage". Geschädigte organisieren sich, z.B. über einen Anwalt und einer klagt. Der Rest schaut erstmal wie es ausgeht und zieht dann ggf. nach.

 

Ja, leider nicht, in Österreich waren jetzt schon mehrere Sammelklagen erfolgreich------

In so einem Fall wie dem AWD (wo einer, bzw. nur wenige sich bereichern auf Kosten ahnungsloser Kleinanleger) wünschte ich mir ein einheitliches EUROPÄISCHES Recht.........

 

http://www.wienerzei...=wzo&cob=517236

 

Ich danke allen, die sich informativ zum Thema geäußert haben.

L.G. Global11

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osiris10

 

Ja, danke für den Hinweis auf den steuerlichen Aspekt - da scheint es ja geraten, noch ein wenig die Entwicklung abzuwarten.........

Die Sache mit der Falschberatung ist offensichtlich: wir wurden weder über die Höhe der Provision aufgeklärt, noch gab es ein Protokoll über die Beratung!

Ich kann leider über den AWD (auch was die Betreuung angeht) nur Negatives berichten, es ging dem AWD-Berater NUR um die Provision..... Ich würde niemals wieder auf dessen/deren Vorschlag handeln-------

global11

 

Generell würde auch ich vom AWD abraten, aber auch von anderen Strukturvertrieben und auch beim Bankberater sollte man sich bewusst sein, dass auch dieser eine Provision erhält.

 

Jedoch: wenn allein die provisionsgetriebene Beratung schon ein Grund wäre, einen Berater zu verklagen, dann könnten wohl 99,9 % der freien Berater, aber auch der Bankberater verklagt werden. Nur in den wenigsten Fällen wirst du aber nachweisen können, dass ausschließlich provisionsgetrieben und falsch beraten wurde. In deinem Fall wurde, so wie ich das sehe, ein ganz normaler, transparenter Aktienfonds empfohlen, ich sehe hier keinerlei Ansätze, dass es sich um einen betrügerischen Fonds handelt, bei dem es darum geht, die Anleger abzuzocken. Der Fondsmanager war in den letzten Jahren nicht erfolgreich, aber das allein ist nun definitiv kein Klagegrund, da muss es schon Anzeichen für bewusste Anlegertäuschung geben. Sicherlich wurde dir der Fonds auch zu einem ungünstigen Zeitpunkt empfohlen, also nachdem dieser schon eine tolle Performance hingelegt hatte. Wenn man den Fonds über seine gesamte Laufzeit betrachtet, gab es ja um das Jahr 2001 herum eine steile Aufwärtskurve. Von fast allen Beratern werden aber nun mal Produkte empfohlen mit dem Hinweis auf die tolle Performance in der Vergangenheit und die Kunden lassen sich am besten damit locken, ist nun mal Fakt. Antizyklisch zu investieren lässt sich dem Normalo-Kunden schwer bis garnicht- verklickern und du wirst auch keinen Berater dafür verklagen können, weil er dir ein seriöses Produkt, aber leider zum falschen Zeitpunkt verkauft hat, den man in Übrigen sowieso erst hinter erkennen kann. Insofern sehe ich in deinem Fall keinerlei Ansatzpunkte, um gegen den AWD vorzugehen. Ganz anders sähe es geschlossenen, intransparent arbeitenden, Fonds oder sonstigen dubiosen Produkten im Mantel einer Lebensversicherung, etc. aus, die ja mit Vorliebe von Strukturvertrieben wie dem AWD vertickt werden und wurden. Da wurden die Kunden offensichtlich bewusst über den Tisch gezogen aus Gründen der puren Abzocke. Daher denke ich, du bist sogar zufälliger Weise an einen der seriöseren AWD-Barater geraten. Du solltest dir einfach mal bewusst machen, dass jeder, der 2001, also zum Peak der Internetblase, in derlei Wachstumsaktien investiert hat (da gab es jede Menge an Technologie- und Internetfonds, die jetzt zum größten Teil wieder vom Markt verschwunden sind), ebenso wie du auf Verlusten sitzt.

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