Fondsanleger1966 Februar 15, 2012 Es gab keinerlie Schwierigkeiten oder Rückfragen des Finanzamtes. Hier im Forum wird die Verfahrensweise der Besteuerung von ausl. thes. Fonds manchmal als äußerst kompliziert dargestellt. Meine Erfahrung sieht da ganz anders aus - einfach und umkompliziert.<br><br>Gruß Padua Probleme gibt es naturgemäß erst dann, wenn das Finanzamt prüft und dabei z.B. einen Nachweis für die ordnungsgemäße Versteuerung der vergangenen Jahre haben will. So eine Prüfung dürfte sich für das Amt vor allem bei höheren Beträgen lohnen, also langer Haltedauer. Bei einer Unternehmerin sollte man immer auch an unangenehmen Nebenwirkungen mit den anderen Steuerarten denken, siehe: http://www.wertpapie...ndpost&p=737531 . Nicht dass dann der fehlende Nachweis eines Jahres fatale Folgen für eine verspätete Abgabe/Steuerkorrektur in anderen Bereichen hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag