sparfux Januar 31, 2011 Du musst einmal einen Zulagenantrag selber stellen. danach läuft das automatisch Jahr für Jahr. Die Zulagen werden aber nicht monatlich gezahlt, sondern nur einmal im Jahr. Übrigens: Das von Dir verlinkte Blogpost ist recht interessant. Der Herr hat in den meisten Punkten meiner Meinung nach Recht. Allerdings gibt es meiner Kenntnis nach leider keine wirklichen Alternativen, die diese Kritikpunkte ausmerzen, ohne dabei zig neue Punkte dazuzubringen. Die einzige Alternative, vielleicht sogar sehr sinnvoll, sind m.E. Riester Banksparpläne. Sozusagen mit dem sicheren Teil des Portfolios Riestern und dann einen höheren riskanten Portfolioanteil als ungeförderte Anlage selber machen (z.B. in ETFs). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
00eraser00 Januar 31, 2011 Ich weiß und bei der Abrechnung für das vorletzte Jahr (die von diesem Jahr habe ich noch nicht) steht bei Zulagen: 0 Heißt dass der Zulagenantrag wurde nicht gestellt? Und wieviel Geld fehlt mir da? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 31, 2011 wann ist dein Kind geboren? Vor 2008 oder ab 2008? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 31, 2011 dann sind es 154 für Dich und 300 für Dein Kind - also 454 pro Jahr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 31, 2011 Die Kinderzulage bekommst Du aber nur, wenn Du auch das Kindergeld bekommen hast. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 31, 2011 Die Kinderzulage kann unabhängig vom Empfänger des Kindergelds festgelegt werden. Richtig wäre: Kinderzulage gibts nur, wenn für das Kind Anspruch auf Kindergeld besteht. Ist das der Fall, kann auch der Vater anstelle der Mutter die Kinderzulage bekommen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Januar 31, 2011 ... das muss man dann nur beim entsprechenden Anbieter beantragen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Januar 31, 2011 wichtig wäre an der Stelle nur, dass ihr verheiratet seid und deine Frau die Erklärung des Anbieters unterzeichnet, dass die Kinderzulage auf deinen Vertrag gebucht werden darf. Wichtig ist auch, dass die Erklärung spätestens zum Ablauf des 2. Jahres, welches auf das Beitragsjahr folgt, dem Anbieter vorliegt. Dieser leitet alle notwendigen Unterlagen dann der ZfA (Zulagenstelle bei der Rentenversicherung Bund) zu. Beste Grüße David (der jetzt wieder arbeiten geht) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 31, 2011 · bearbeitet Januar 31, 2011 von sparfux Die Kinderzulage kann unabhängig vom Empfänger des Kindergelds festgelegt werden. Richtig wäre: Kinderzulage gibts nur, wenn für das Kind Anspruch auf Kindergeld besteht. Ist das der Fall, kann auch der Vater anstelle der Mutter die Kinderzulage bekommen ... Im Gesetz sieht es zumindest so aus, als ob man aber nur bei Verheirateten die Wahl hat. §85 Ziffer 2. Aber ich habe hier keine eigenen praktischen Erfahrungen. Würde hier nicht darauf bestehen, Recht zu haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 31, 2011 Das er nicht verheiratet ist hab ich mal glatt überlesen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 31, 2011 Ich weiss nicht, ob er verheiratet ist oder nicht. Wollte nur darauf hinweisen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 31, 2011 Er hats in seinen Angaben genannt ... habs aber übersehen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
00eraser00 Januar 31, 2011 · bearbeitet Januar 31, 2011 von 00eraser00 Tja, ich bin leider bezüglich meiner Entscheidungsfindung immer noch nicht schlauer. Ich habe auch irgendwie das Gefühl, man soll das alles garnicht verstehen (also warum macht der Staat und die Gesellschaften das so kompliziert?) Und dieser Eindruck ermutigt mich nicht gerade weiter darin einzuzahlen. Das Ruhenlassen des Vertrages sollte doch am "günstigsten" sein. Denn wenn ich die Steuererstattungen zurückzahlen muß sind das ja ca. 1500€ oder mehr, aber die Kosten für das Ruhenlassen liegen bei (t. Vertrag kostet das Ruhen lassen pro Jahr 0,15% (Beitragsfreie Versicherung (Ruhen des Vertrages) pro Jahr)). Oder kommen da die Verwaltungskosten etc, auch noch dazu obwohl der Vertrag ruht? Kriegt man dann Post vom Finanzamt mit der Summe was man zurückzahlen muß, wenn man kündigt? Ach ja, bin nicht verheiratet , noch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 31, 2011 Wenn du kündigst, musst du das der ZfA mitteilen. Die gehen dir dann in Folge auf den Sack ... Wenn der Vertrag bis Ende ruht, kriegst du theoretisch trotzdem die eingezahlten Beiträge und Zulagen zu je nach Vertrag zwischen 85 und 100 % wieder (Beitragsgarantie, vollständig) - unabhängig von den Kosten des Versicherers. Im Riester Faden hab ich aber schon vorgerechnet warum das häufig trotzdem die schlechtere Wahl (ggü. Übertrag) ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
00eraser00 Januar 31, 2011 Übertrag macht doch aber nur Sinn, wenn ich weiter einzahlen will oder? Oder meinst Du in einen RIester Banksparplan übertragen und den dann einfach ruhen lassen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
00eraser00 Januar 31, 2011 Dann werde ich das machen, hast ja 2 empfohlen in deinem Thread. Gibts bei dem Übertrag noch irgendwas zu beachten? Und wenn ich doch mal wieder die 175 übrig habe, dann kann ich ja wieder einzahlen. Zum Beispiel, wenn das Haus abgezahlt ist. Könnt Ihr nachvollziehen, dass ich keine "Lust" auf diese komplexe Riester Sache habe, also wenn soviel versteckte Kosten drin sind und einige unsichere Faktoren. Was wäre das negative an einem Riester Banksparplan? Sind die Auszahlmodalitäten wie bei einem "normalen" Riester? Also max. 30% sofort nach Rentenbeginn, usw.? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 31, 2011 Theoretisch sind die Auszahlmodalitäten die gleichen. Praktisch wirst du mit deinem Betrag wohl in den Rahmen einer Kleinstbetragsrente geraten und daher förderunschädlich den gesammten Betrag in einer Summe in Anspruch nehmen können. (wenn da nix weiter zu kommt) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
00eraser00 Januar 31, 2011 · bearbeitet Januar 31, 2011 von 00eraser00 Aber immer noch eine bessere Rente als bei meinem aktuellen Vertrag? Und was heißt "Kleinstbetragsrente"? Von welchem Betrag kann man dann ausgehen? Nachtrag: Du meinst, wenn ich nie wieder was einzahle, dann kann ich mir das förderunschädlich auszahlen lassen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 31, 2011 Aber immer noch eine bessere Rente als bei meinem aktuellen Vertrag? Und was heißt "Kleinstbetragsrente"? Von welchem Betrag kann man dann ausgehen? Siehe meine Signatur. Du meinst, wenn ich nie wieder was einzahle, dann kann ich mir das förderunschädlich auszahlen lassen? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
00eraser00 Februar 18, 2011 Wie funktioniert der Riesterübertrag über einen Fondsvermittler? Muss ich erst einen neuen Riester abschließen und dann das Geld übertragen oder geht das beides in einem Vorgang? Auf der AVL Seite finde ich ein Formular für den Depotübertrag, da muss man aber auch die Daten vom "Zielvertrag" angeben, aber den habe ich aktuell ja garnicht. Wenn ich den zuerst abschließen muß, ab wann soll der dann laufen? Ab wann wird das Geld dann übertragen? Sofort oder in 3 Monaten entsprechend der Kündigungsfrist? Danke schonmal für eure Tipps. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
D-Mark Februar 18, 2011 Wie funktioniert der Riesterübertrag über einen Fondsvermittler? Muss ich erst einen neuen Riester abschließen und dann das Geld übertragen oder geht das beides in einem Vorgang? Um etwas zu Übertragen, benötigst Du einen Ort...Natürlich kannst Du die Formulare auch gleichzeitig verschicken und AVL bitten, die fehlenden Daten in vErtretung einzufügen. Ob das klappt ist aber offen. Denn offiziell verstößt es wahrscheinlich gegen irgendein Gesetz... Auf der AVL Seite finde ich ein Formular für den Depotübertrag, da muss man aber auch die Daten vom "Zielvertrag" angeben, aber den habe ich aktuell ja garnicht. Wenn ich den zuerst abschließen muß, ab wann soll der dann laufen? Das geht erst wieder ab Herbst 2043, wenn ich in Rente gehe. Es muß nämlich immer jemand raus, wenn ein Neuer rein will und deine Kontrahent bin ich! Sorry, aber manche Fragen kann ich nicht seriös beantworten...Tip: Die Post hat heute offen bis? Und mogen früh bis? Ab wann wird das Geld dann übertragen? Sofort oder in 3 Monaten entsprechend der Kündigungsfrist? Ein Übertrag ist keine Kündigung; dennoch wird es wohl eine Bearbeitungszeit geben. Wahrscheinlich kommt auch ein Brief vom alten Anbieter mit "oooch, bleiben Sie doch bei uns". Sobald das da ist, kannst Du dich ungehalten zeigen über die Verzögerung. Das Einschüchtern funktioniert aber nur bei manchen Leuten. Andere werden dann wiederborstig. Abgesehen davon ist das Recht auf deiner Seite - der Altanbirter darf sich nicht unnötig Zeit lassen sondern es gibt Angemessenheiten zu berücksichtigen. Mit dem Anwalt solltest Du deshalb nicht gleich drohen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
00eraser00 Februar 18, 2011 · bearbeitet Februar 18, 2011 von 00eraser00 Folgendes "Problem" AVL Investementfonds meint ich muss meinem aktuellen Anbieter mitteilen, dass ich den Vertrag auflösen möchte. Fondsvermittlung24 meint ich kann denen den Neuen Antrag und den Übernahmeantrag zusenden und die kümmern sich um alles inkl. Übertrag und Kündigung. Was ist nun korrekt? Ich habe einfach "Angst" davor auf einmal 2 Riesterverträge zu haben. Daher meine Frage ab wann der Vertrag beginnen soll. Wenn ich meinem aktuellen Anbieter mitteile, dass ich das übertragen will muss ich ja sagen wohin, das geht aber erst wenn ich einen neuen Vertrag habe. Wenn ich einen neuen Vertrag abschließe habe ich zwei und kann dann erst das Geld übertragen. Ich will einfach nicht dass ein paar Monate 2 Verträge laufen. Denn es kann ja ne Weile dauern bis die das Geld übertragen und keine Ahnung, ob die dann die Abbuchungen bis dahin stoppen. Ich würde einem der obigen folgendes zusenden: Antrag auf einen neuen Riester bei DWS Zulagenantrag Erlaubnis zur Übertragung des Bestandes von meinem alten Riester und den Postident Das sollte doch reichen oder nicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag