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Chronophagus

Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht (Altvertrag vor 2005)

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Chronophagus

Moin!

 

Bin im Besitz einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht (Debeka RA2M). Diese wird mit monatlich 35 EUR gefüttert und läuft seit 01.10.1997 durchgehend. Ausübung des Kapitalwahlrechts war erstmals zum 01.10.2009 möglich. Damit werden die Erträge steuerfrei sein und die Beiträge kann ich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

 

Obwohl ich die Versicherung nicht zur Altersvorsorge benötige (Absicherung durch Anwaltsversorgung, langfristige Anlage in Fondsparplänen, Tagesgeld) denke ich darüber nach, die monatlichen Beiträge der Rentenversicherung deutlich anzuheben.

 

Dazu auch meine Frage an die Versicherungs- und Steuerexperten hier im Forum: Ist der Ertrag aus der Rentenversicherung (Kapitalwahlrecht oder monatl. Rente ab 2042) auch bei einer Erhöhung der monatlichen Beiträge vollständig steuerfrei oder lediglich die 35 EUR, die ich schon jetzt bezahle? Recherchen haben bislang keine Antwort ergeben. Wenn dem so wäre, wäre die Rentenversicherung ein nettes Vehikel, um eine langfristige Geldanlage steuerlich attraktiv zu machen.

 

 

Dank im Voraus und beste Grüße!

 

Chronophagus

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highline

Erhöhung ist steuerschädlich, es sei denn sie wird im Rahmen einer vorher vereinbarten Dynamik durchgeführt (die im Forum aber meist grundsätzlich verteufelt wird). Deinem Posting entnehme ich aber, dass Du keine Dynamik vereinbart hast.

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polydeikes
und die Beiträge kann ich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

 

Nicht in vollem Umfang sondern nur im Rahmen eines begrenzten Sonderausgabenabzugs. Angestellter 1500 / Selbstständiger 2400 (+ Übergangsregelung)

 

Ist der Ertrag aus der Rentenversicherung (Kapitalwahlrecht oder monatl. Rente ab 2042) auch bei einer Erhöhung der monatlichen Beiträge vollständig steuerfrei

 

Wenn es nicht im Rahmen einer vertraglich vorgesehenen Eigenschaft geschieht, bspw. einer Dynamik: Nein.

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Chronophagus

Erhöhung ist steuerschädlich, es sei denn sie wird im Rahmen einer vorher vereinbarten Dynamik durchgeführt (die im Forum aber meist grundsätzlich verteufelt wird). Deinem Posting entnehme ich aber, dass Du keine Dynamik vereinbart hast.

 

Nein, Dynamik ist nicht vereinbart.

 

D.h., Erhöhung des monatlichen Beitrages = vollständiger Wegfall des Steuervorteils oder nur bez. des Erhöhungsbetrages?

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highline
· bearbeitet von highline

vollständig. stichwort: steuerliche novation.

 

------------------

edit:

Teilnovation, der Vertrag wird abgerechnet und ein "neuer" aufgesetzt.

Hier nachzulesen:

http://www.yanyoo.de/index.php/rentenversicherung/novation-rentenversicherung/

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Chronophagus
· bearbeitet von Chronophagus

vollständig. stichwort: steuerliche novation.

 

 

Vielen Dank für Deine schnellen Antworten, highline! Hast Du evtl. eine Fundstelle zur Hand? Das wär großartig.

 

Dann werd ich mal durchrechnen, ob ich die Versicherung mit 35 EUR bis 2042 weiterlaufen lasse, oder das Geld nicht anders unterbringe.

 

Nachtrag:

 

Das Stichwort "Novation" hat mich dann auch zur Rechtsgrundlage (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG), einschlägiger Rechtsprechung des BFH und weiteren Infos (siehe auch BMF-Schreiben vom 25.11.2004 - IV C 1 - S 2252 - 405/04) geführt, die ich dem Forum natürlich nicht vorenthalten will.

 

 

 

Gruß

 

Chronophagus

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polydeikes
· bearbeitet von torstenb
und die Beiträge kann ich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

 

Nicht in vollem Umfang sondern nur im Rahmen eines begrenzten Sonderausgabenabzugs. Angestellter 1500 / Selbstständiger 2400 (+ Übergangsregelung)

 

Ist der Ertrag aus der Rentenversicherung (Kapitalwahlrecht oder monatl. Rente ab 2042) auch bei einer Erhöhung der monatlichen Beiträge vollständig steuerfrei

 

Wenn es nicht im Rahmen einer vertraglich vorgesehenen Eigenschaft geschieht, bspw. einer Dynamik: Nein.

 

Ich will jetzt nicht kleinlich sein ...

 

Ist übrigens auch Thema beim Versicherungsfachwirt und dürfte daher doch recht bekannt sein für den ein oder anderen hier ...

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jm2c

Ich bin kein Versicherungsfachwirt und mit Versicherungen kenn ich auch nicht so aus. Ich habe einfach die AM gefragt, ob ich meine Dynamik erhöhen kann? Die meinten, dass wäre steuerlich nicht zulässig, damit hatten sich meine Überlegungen schon erledigt.

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