rogl Januar 24, 2011 Hallo, ich benötige einen guten Rat für meine Einkommensteuererklärung für 2010 (verheiratet, im Inland wohnend und nicht selbständig arbeitend, zusammen veranlagt). Von meinem Arbeitgeber habe ich Aktienoptionen erhalten, die ich in 2010 teilweise ausgeübt habe. Die Optionen wurden dann von der ausführenden Bank (in Zürich) sofort verkauft, sodaß mir dann nur der Differenzbetrag zusteht. Der Gesamtgewinn betrug dabei 1609.60. Dann hat die Bank jedoch einen pauschalen Steuerbetrag von 713,21 abgezogen und an meinen Arbeitgeber weitergeleitet, der sie dann an das zuständige Finanzamt überwiesen hat. Diesen Steuerbetrag möchte ich nun über die Einkommensteuererklärung 2010 wieder zurückholen, da nach meinem Wissen für Ehepaare ein Freibetrag von 1602 steuerfrei ist, d.h. ich müsste nach meinem bescheidenen Wissen lediglich von dem übersteigenden Betrag von 7,60 eine 25%ige Steuer zahlen. Ist diese Annahme richtig? In welchen Zeilen muß ich nun diese Beträge in den EST Formularen im Formular KAP eintragen? Gruß rogl Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Januar 24, 2011 Hallo, ich benötige einen guten Rat für meine Einkommensteuererklärung für 2010 (verheiratet, im Inland wohnend und nicht selbständig arbeitend, zusammen veranlagt). Von meinem Arbeitgeber habe ich Aktienoptionen erhalten, die ich in 2010 teilweise ausgeübt habe. Die Optionen wurden dann von der ausführenden Bank (in Zürich) sofort verkauft, sodaß mir dann nur der Differenzbetrag zusteht. Der Gesamtgewinn betrug dabei 1609.60. Dann hat die Bank jedoch einen pauschalen Steuerbetrag von 713,21 abgezogen und an meinen Arbeitgeber weitergeleitet, der sie dann an das zuständige Finanzamt überwiesen hat. Diesen Steuerbetrag möchte ich nun über die Einkommensteuererklärung 2010 wieder zurückholen, da nach meinem Wissen für Ehepaare ein Freibetrag von 1602 steuerfrei ist, d.h. ich müsste nach meinem bescheidenen Wissen lediglich von dem übersteigenden Betrag von 7,60 eine 25%ige Steuer zahlen. Ist diese Annahme richtig? In welchen Zeilen muß ich nun diese Beträge in den EST Formularen im Formular KAP eintragen? Gruß rogl Die Gewährung von Mitarbeiter-Optionen führt im Zeitpunkt der Ausübung zu Lohnzufluss in Höhe des geldwerten Vorteils. Der Steuerabzug ist somit Lohnsteuer, es liegen keine Kapitaleinkünfte vor und der Freibetrag ist nicht anwendbar. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rogl Januar 24, 2011 Hallo, ich benötige einen guten Rat für meine Einkommensteuererklärung für 2010 (verheiratet, im Inland wohnend und nicht selbständig arbeitend, zusammen veranlagt). Von meinem Arbeitgeber habe ich Aktienoptionen erhalten, die ich in 2010 teilweise ausgeübt habe. Die Optionen wurden dann von der ausführenden Bank (in Zürich) sofort verkauft, sodaß mir dann nur der Differenzbetrag zusteht. Der Gesamtgewinn betrug dabei 1609.60. Dann hat die Bank jedoch einen pauschalen Steuerbetrag von 713,21 abgezogen und an meinen Arbeitgeber weitergeleitet, der sie dann an das zuständige Finanzamt überwiesen hat. Diesen Steuerbetrag möchte ich nun über die Einkommensteuererklärung 2010 wieder zurückholen, da nach meinem Wissen für Ehepaare ein Freibetrag von 1602 steuerfrei ist, d.h. ich müsste nach meinem bescheidenen Wissen lediglich von dem übersteigenden Betrag von 7,60 eine 25%ige Steuer zahlen. Ist diese Annahme richtig? In welchen Zeilen muß ich nun diese Beträge in den EST Formularen im Formular KAP eintragen? Gruß rogl Die Gewährung von Mitarbeiter-Optionen führt im Zeitpunkt der Ausübung zu Lohnzufluss in Höhe des geldwerten Vorteils. Der Steuerabzug ist somit Lohnsteuer, es liegen keine Kapitaleinkünfte vor und der Freibetrag ist nicht anwendbar. Gruß Taxadvisor Vielen Dank für diese Antwort (wenn sie für mich auch nicht sehr positiv ist). Dazu nun eine weitere Frage: Kann ich diesen Erlös in der EST Erklärung völlig unberücksichtigt lassen (d.h. kein Ausfüllen der Anlage KAP), da mein Arbeitgeber in der Gehaltsabrechnung die 1609,60 bereits angegeben und den Steuerabzug von 713,21 bei den Steuerlichen Abgaben eingetragen hat? Gruß rogl Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Januar 24, 2011 Hallo rogl, wie Taxadvisor schon sagte, sind es keine Kapitaleinkünfte, somit gehören sie auch nicht in die Anlage KAP. Vielmehr gehören sie in die Anlage N (die gehört ja auch zur EST Erklärung), sicher ist es schon in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rogl Januar 24, 2011 Hallo rogl, wie Taxadvisor schon sagte, sind es keine Kapitaleinkünfte, somit gehören sie auch nicht in die Anlage KAP. Vielmehr gehören sie in die Anlage N (die gehört ja auch zur EST Erklärung), sicher ist es schon in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten. MfG Stefan Hallo Stefan, ich habe meine Lohnsteuerbescheinigung 2010 und die Gehaltsabrechnung, in der der Aktiengewinn aufgeführt wird, nochmals angeschaut und kann bestätigen, daß der Aktiengewinn im Bruttoarbeitslohn in Zeile 3 enthalten ist und der abgezogene "Aktiensteuerbetrag" von 713,21 auch bei der Lohnsteuer/Solidaritätsbeitrag/RV als Einmalbezug berücksichtigt wurde. Somit ist das Optionsgeschäft bereits in der Anlage N enthalten. Somit habe ich die Sache wohl verstanden und kann meine Steuererklärung fertigstellen. Vielen Dank für eure Hilfe! Gruß rogl Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag