masu Januar 23, 2011 Hallo, ich bin Arbeitnehmer (St-Kl. 1) und besitze Einkommen aus Gehalt, Zinsen und einem Fond. Nach Durchsicht mit einem Steuerprogramm steht drin, dass ich für letztes Jahr ca. 150 Steuer nachzahlen muss. Frage muss ich als normaler Arbeitnehmer eine Steuererklärung nachreichen? Habe mal gehört ein normaler Arbeitnehmer muss das nicht, so dass ich nichts nachzahlen muss. Oder geht das nicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Januar 23, 2011 Vor ein paar Jahren habe Ich im Februar mal eine Androhung von Zwangsgeld bekommen,wenn Ich nicht bald meine Steuerklärung vom Jahr davor abgebe. Du kannst ja drauf warten ob sie sich melden,wenn Sie es nicht tun,Glück gehabt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Januar 23, 2011 Frage muss ich als normaler Arbeitnehmer eine Steuererklärung nachreichen? So pauschal lässt sich das nicht beantworten: http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererkl%C3%A4rung#Abgabepflicht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Januar 23, 2011 Hallo, ich bin Arbeitnehmer (St-Kl. 1) und besitze Einkommen aus Gehalt, Zinsen und einem Fond. Nach Durchsicht mit einem Steuerprogramm steht drin, dass ich für letztes Jahr ca. 150 Steuer nachzahlen muss. Frage muss ich als normaler Arbeitnehmer eine Steuererklärung nachreichen? Habe mal gehört ein normaler Arbeitnehmer muss das nicht, so dass ich nichts nachzahlen muss. Oder geht das nicht? Entscheidend ist woher die Nachzahlung herrührt. Bei AG-Wechsel, falscher Aufteilung des FB Kap-Einkünfte, Thesaurierungen Fonds etc. kann sich eine Pflicht ergeben. Grundsätzlich ist das aber richtig. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Januar 23, 2011 · bearbeitet Januar 23, 2011 von BondWurzel Hallo, ich bin Arbeitnehmer (St-Kl. 1) und besitze Einkommen aus Gehalt, Zinsen und einem Fond. Nach Durchsicht mit einem Steuerprogramm steht drin, dass ich für letztes Jahr ca. 150€ Steuer nachzahlen muss. Frage muss ich als normaler Arbeitnehmer eine Steuererklärung nachreichen? Habe mal gehört ein normaler Arbeitnehmer muss das nicht, so dass ich nichts nachzahlen muss. Oder geht das nicht? Mit der Einführung der Abg-Steuer braucht man imho ja keine Erklärung mehr für diese Einkunftsart abzugeben. Ansonsten kann das FA jederzeit prüfen, ob eine Abgabe einer Einkommen-Steuererklärung vorgenommen werden muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
masu Januar 23, 2011 ich vermute einfach mal, dass mein Arbeitgeber zu wenig Steuern an das FA abgeführt hat. An der Kapitalertragssteuer liegt es jedenfalls nicht. Das habe ich mit dem Steuerprogramm gegengeprüft. Dieses Jahr gab es bei mir etwas mehr Bonusgeld. Evtl. lag es daran. Das Problem bleibt für mich immer noch, Erlärung abgeben oder nicht. Wenn ich gesetzlich nicht dazu verpflichtet bin, würde ich es natürlich gerne vermeiden, wenn es erlaubt ist. Was meint ihr? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
D-Mark Januar 23, 2011 Hallo, ich glaube nicht, daß der Vorredner Recht hat. Die aktuelle Sprachregelung bei Finanztest lautet: Nur wer außer seinem sozialvers.pflichtigen Einkommen keinerlei weitere Einküfte hat, muß keine Erklärung abgeben. Wir Anleger müsse also! Das deckt sich mit Anderem, was man so hört: Daß sie bei uns jetzt ganz genau hinsehen würden...Bei den Anderen läuft anscheinend mittlerweile ganz oft nur noch die Plausibilitätsprüfung durch den Rechner; aber über unseren Fällen brüten Sie und veranstalten einen Rudelbums. Ich war für 09 auch spät dran, und da kam auch gleich die Aufforderung mit Androhung von Strafgeld. Ich glaube, Sie dürfen, wenn Sie da konsequent sind, 20%(?) extra sanktionieren. Wer Riester macht - und ich meine das tun wir ja alle - der muß sowiso wegen der Zulage und der Steuervorteile... Hat bei mir dieses Jahr inkl. Zulage über 654,- ausgemacht; direkt retour auf mein Giro-Loyal! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Januar 23, 2011 Wer Riester macht - und ich meine das tun wir ja alle Wie bitte? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Januar 23, 2011 ich glaube nicht, daß der Vorredner Recht hat. Die aktuelle Sprachregelung bei Finanztest lautet: Nur wer außer seinem sozialvers.pflichtigen Einkommen keinerlei weitere Einküfte hat, muß keine Erklärung abgeben. Wir Anleger müsse also! Das deckt sich mit Anderem, was man so hört: Daß sie bei uns jetzt ganz genau hinsehen würden...Bei den Anderen läuft anscheinend mittlerweile ganz oft nur noch die Plausibilitätsprüfung durch den Rechner; aber über unseren Fällen brüten Sie und veranstalten einen Rudelbums. Ich war für 09 auch spät dran, und da kam auch gleich die Aufforderung mit Androhung von Strafgeld. Ich glaube, Sie dürfen, wenn Sie da konsequent sind, 20%(?) extra sanktionieren. Gesundes Halbwissen ist manchmal gefährlich.... Kapitalanleger müssen in vielen Fällen (Thesaurierungen, Auslandsdepot) eine StErkl. abgeben, in vielen Fällen ist es günstiger, aber wer nur Festgeld hat, kann auch TEUR 100 verdienen, ohne etwas angeben zu müssen. Und die 20% sind auch zu hoch. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
masu Januar 24, 2011 Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Es darauf ankommen lassen und nichts machen oder die Steuererklärung abgeben? Ich dachte ursprünglich bei den Fonds, dass mit der Abgeltunggsteuer alles abgegolten ist?!? Jetzt lese ich aus den meisten Postings jedoch heraus, dass dem nicht so ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Januar 24, 2011 Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Es darauf ankommen lassen und nichts machen oder die Steuererklärung abgeben? Ich würde prüfen, ob ich eine Steuererklärung abgeben muss. Falls ja, abgeben; falls nein, dann nicht. Ich dachte ursprünglich bei den Fonds, dass mit der Abgeltunggsteuer alles abgegolten ist?!?Jetzt lese ich aus den meisten Postings jedoch heraus, dass dem nicht so ist. Richtig, bei ausländischen Thesaurieren ist das nicht so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zinsjäger Januar 24, 2011 · bearbeitet Januar 24, 2011 von Zinsjäger Selbst meine Schwester hat als Studentin eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung mit Strafandrohung bekommen. Fand das zwar sehr komisch aber okay. Fonds hat die gar keine. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tomita Februar 4, 2011 Wenn bei dir eine Nachzahlung rauskommt, gehe ich einfach mal davon aus, dass du Steuerklasse 3 hast (bei StKl 1 und 4 ist eine Nachzahlung ausgeschlossen, es sei denn, man hat sich am Jahresanfang einen zu hohen Freibetrag auf seine Lohnsteuerkarte eintragen lassen). Bei dieser Kombination, also Steuerklasse 3 und 5 (bei deiner Frau), bist du ohnehin verpflichtet, eine Erklärung abzugeben. Für alle anderen kann man sagen, dass eine Abgabe nur verpflichtend ist, sobald man andere Einkünfte als die aus nicht selbständiger Arbeit hat (z.B. Vermietung, Gewerbebetrieb, etc.) oder im vergangenen Jahr Lohnersatzleistungen bezogen hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Padua Februar 7, 2011 · bearbeitet Februar 7, 2011 von Padua @masu, ob Du eine Steuererklärung abgibst oder nicht ist natürlich Deine Entscheidung. Die meisten anderen, die in derselben Situation sind, werden wahrscheinlich garnicht darüber nachenken und in Unkenntnis keine Steuererklärung abgeben. Mit einem kleinen Augenzwinkern sage ich mal, dass diese "Unkenntnis" bei größeren Einkommen eher häufiger vorkommt. Das soll natürlich nur eine Vermutung sein und Dein Handeln nicht beeinflussen. Gruß Padua Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag