burgerking Januar 18, 2011 Hallo, wir haben Nachwuchs und überlegen jetzt wo es am sinnvollsten ist den Kinderzuschlag anzumelden. Wir haben beide eine Riester DWS TopRente Meine Frau ist verbeamtet udn verdient einen Tick mehr als ich. Ich bin angestellt im öffentlichen Dienst. Grundlegend hätte ich gedacht es ist egal wer das Kind beitragsmindernd angibt aber vielleicht gibt es ja eine Daumenregel. Vielen Dank Klaus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 18, 2011 Naja, das ist sehr theoretisch. Ich geh mal davon aus, ihr zahlt jeweils volle Beiträge (bspw. 4 % - Zulagenanspruch)? Bei einem reinen Zulagenvertrag ist das nochmal was anderes. Wenn Ihr die Riester Geschichte unter dem Aspekt Steuerersparnis betreibt, macht es Sinn, dass das höhere zu versteuernde Einkommen die niedrigere Zulagenförderung hat ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
burgerking Januar 18, 2011 Naja, das ist sehr theoretisch. Ich geh mal davon aus, ihr zahlt jeweils volle Beiträge (bspw. 4 % - Zulagenanspruch)? Bei einem reinen Zulagenvertrag ist das nochmal was anderes. Wenn Ihr die Riester Geschichte unter dem Aspekt Steuerersparnis betreibt, macht es Sinn, dass das höhere zu versteuernde Einkommen die niedrigere Zulagenförderung hat ... Nein, derzeit kein Zulagenvertrag. Wir zahlen beide voll (4%) ein.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Januar 18, 2011 Seid ihr denn steuerlich nicht gemeinsam veranlagt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 18, 2011 · bearbeitet Januar 18, 2011 von torstenb "Voll" wären 2100 - Zulagenanspruch. Es geht einfach nur darum, dass steuerlich folgendes passiert: - Riester Beiträge werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen - Zulagen werden drauf addiert (egal ob tatsächlich geflossen oder nicht) Differenz mindert dann das zu versteuernde Einkommen um X -> was evtl. zu einer steuerlichen Förderung führen kann, je nach Zulagenanspruch. Seid ihr denn steuerlich nicht gemeinsam veranlagt? Soll ja auch uneheliche Kinder geben genau wie nicht zusammen veranlagte Ehepartner ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fragman Januar 19, 2011 Hallo Ist es denn nicht so das Beamte nicht zulagenberechtigt sind??? Klärt mich auf oder irre ich mich. Gruß Andre Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 19, 2011 Klar sind Beamte zulagenberechtigt. Kann aber je nachdem ein zusätzliches Prozedere mit der Besoldungsstelle sein. Je nach Beschäftigungsverhältnis wird im öffentlichen Dienst und bei Beamten nämlich das Einkommen nicht an die ZfA übermittelt. Da muss man sich zT dann selbst drum kümmern. Trifft auch auf Soldaten zu, die Problematik. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Januar 19, 2011 Klar sind Beamte zulagenberechtigt. Kann aber je nachdem ein zusätzliches Prozedere mit der Besoldungsstelle sein. Je nach Beschäftigungsverhältnis wird im öffentlichen Dienst und bei Beamten nämlich das Einkommen nicht an die ZfA übermittelt. Da muss man sich zT dann selbst drum kümmern. Trifft auch auf Soldaten zu, die Problematik. Kein Problem, dafür hat das LBV NRW bspw. schon nen Formblatt im Internet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Januar 19, 2011 Klar sind Beamte zulagenberechtigt. Kann aber je nachdem ein zusätzliches Prozedere mit der Besoldungsstelle sein. Je nach Beschäftigungsverhältnis wird im öffentlichen Dienst und bei Beamten nämlich das Einkommen nicht an die ZfA übermittelt. Da muss man sich zT dann selbst drum kümmern. Trifft auch auf Soldaten zu, die Problematik. Soldaten, wie Beamte auch darauf achten, dass sie, sobald sie die Dienststelle oder Kaserne wechseln die Einverständniserklärung zur Datenweitergabe an die Zfa erneuern. Dieses Formular bekommt man übrigens auch bei der Gesellschaft, bei der man den Riestervertrag unterhält (zumindest kann ich es für die Versicherer behaupten). Leider ist die Problematik vielen Vermittlern nicht bekannt, sodass jetzt von der ZfA Zulagen aus den vergangenen Jahren zurückgefordert werden. Die wenigsten wissen nämlich, dass die Zulage zwar erstmal gezahlt wird, allerdings später erst geprüft wird, ob man zulagenberechtig ist. Daher werden seit Mitte letzten Jahres glaub ich ca. 500 Mio von der ZfA zurückgefordert. Wer hier aktiv wird, kann seinen Anspruch aber aufrecht erhalten. Die Gesellschaft dürfte mE die entsprechenden Personen darüber informieren. Gruß David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag