no_clue Januar 17, 2011 Hallo zusammen, meine Freundin ist privat versichert, ich gesetzlich. Sie verdient auch mehr, so dass nach meinem Kenntnisstand alle Kinder auch in die PKV müssten. Wenn jetzt aber für ein Jahr das Elterngeld in Anspruch genommen wird, tritt dann wieder die Versicherungspflicht für meine Freundin ein - oder kann sie dann weiterhin privat bleiben? Kann Sie aufgrund des geringeren Einkommens während der Elternzeit auch in die GKV wechseln? Wie sieht es aus wenn sie danach wieder voll arbeitet und über die Versicherungspflichtgrenze kommt - muss sie dann zurück in die PKV oder kann sie in der GKV bleiben? Ich meine gelesen zu haben, dass man sowohl im Jahr des Wechsels als auch im Jahr danach nicht über die Versicherungspflichtgrenze verdienen darf, bin mir da aber nicht sicher und kann auch keine entsprechenden Infos mehr finden. Für Aufklärung wär ich sehr dankbar Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 17, 2011 Derartige Spielchen wären nur möglich, wenn vor der Elternzeit Versicherungspflicht (EK unter Bemessungsgrenze) eintritt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
no_clue Januar 17, 2011 ... sie arbeitet danach nur halbtags weiter und fällt unter die Versicherungspflichtgrenze - was passiert dann mit den zuvor privat versicherten Kindern? Ich nehme an die kommen dann auch in die GKV, oder? Ab wann unterschreitet man denn die Versicherungspflichtgrenze - wenn man voraussichtliches (halbes Monatseinkommen) nicht mehr über der Versicherungspflichtgrenze liegt, oder wenn man innerhalb eines Jahres tatsächlich unter der Versicherungspflichtgrenze liegt? Also kann man mit einer halben Stelle sofort wechseln, oder muss man mit ner halben Stelle brav 12 Monate warten, bevor ein Wechsel möglich ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zuzan Januar 17, 2011 nein, während der elternzeit kann deine freundin nicht in die gkv wechseln - wird gerade auch bei frauen mit kinderwunsch drauf hingewiesen. nach der elternzeit kann deine freundin bei teilzeit in die gkv; sie kann allerdings auch in der pkv bleiben, so denn folgendes zutrifft: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__8.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag