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"Flexibler VorsorgePlan" von CosmosDirekt

Was haltet Ihr im dargestellten Zusammenhang von dem Produkt?  

291 Stimmen

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Schwaben-Sparer

Also ich habe jetzt nochmal auf mein VorsorgeKonto Geld einbezahlt und einen Sparplan eröffnet.

 

Wie schätzt ihr denn die Sicherheit der Geldanlage bei der Cosmos Lebensversicherung ein? Könnte dieses flexible Vorsorgeprodukt für die Cosmos ein Problem werden, wenn die Kunden plötzlich alle an ihr Geld wollen, was bei diesem Produkt im Gegensatz zu anderen Renten- oder Kapitallebensversicherungen ja jederzeit ohne Einbußen möglich ist? Dies ist ja eher ein Bankprodukt als ein Versicherungsprodukt. Aber ist das Produkt auch sicher?

 

Als Sicherheit verweist die Cosmos ja lediglich auf die guten Bewertungen der Ratingagenturen, die man anscheinend trotz stiller Lasten bei den Kapitalanlagen (nahezu allen anderen Lebensversicherer haben stille Reserven) bekommen hat. Ist das und die Absicherung der Lebensversicherer über Protektor ausreichend?

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Sebbo1985

Weiß jemand wie man beim Flexiblen Vorsorgeplan jetzt noch schnell einen großen Betrag vor dem 02.04. überweisen kann?

Funktioniert das per Telefon?

Im Online Kundencenter kann ich dazu absolut nichts finden.....

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Schwaben-Sparer

Weiß jemand wie man beim Flexiblen Vorsorgeplan jetzt noch schnell einen großen Betrag vor dem 02.04. überweisen kann?

Funktioniert das per Telefon?

Im Online Kundencenter kann ich dazu absolut nichts finden.....

Was auf jeden Fall noch mit alten Konditionen gehen sollte, ist ein Neuabschluss zum 1.4. Da hast du für den Teil halt einen neuen Jahrestag. Zuzahlungen könnten knapp werden.

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no_name

Wenn ich vor z.B. 2 Monaten das flexible Vorsorgekonto eröffnet habe: Kann ich dann in 10 Monaten noch einzahlen und für das dann eingezahlte Geld die alte Zinsleiter bekommen?

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Al Bundy

Wenn ich vor z.B. 2 Monaten das flexible Vorsorgekonto eröffnet habe: Kann ich dann in 10 Monaten noch einzahlen und für das dann eingezahlte Geld die alte Zinsleiter bekommen?

 

 

Nein, ab 2.4. gilt die neue Zinsleiter.

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Sebbo1985
· bearbeitet von Sebbo1985

Wenn ich vor z.B. 2 Monaten das flexible Vorsorgekonto eröffnet habe: Kann ich dann in 10 Monaten noch einzahlen und für das dann eingezahlte Geld die alte Zinsleiter bekommen?

 

 

Nein, ab 2.4. gilt die neue Zinsleiter.

Habe vorhin mit der Hotline telefoniert.

Für Bestandskunden gelten weiterhin die Konditionen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

 

Demnach weiterhin die Zinsstaffel von 1,6 / 2,2 / 3,5 % für den Flexiblen Vorsorgeplan.

 

Hab den Beitrag daher online von 25 Euro monatlich auf 150 Euro monatlich angepasst. Viel bessere Produkte gibt es momentan einfach nicht.

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Al Bundy

OK, du hattest aber nach dem Vorsorgekonto gefragt.

Da ändern sich die Zinsen für alle Einzahlungen ab dem 2.4.

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Sebbo1985

Also ich hatte nicht nach dem Vorsorgekonto gefragt, aber der von mir zitierte Teil bezieht sich darauf, da hast du recht.

 

Wie auch geschrieben beziehen sich meine Äußerungen auf den Flexiblen Vorsorgeplan.

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chrisso

Puh, wie ärgerlich, aber auch dreist von CD. Ich wollte gerade mein VorsorgeKonto mit einer größeren Summe aufstocken (bisher lag da nur der Mindesteröffnungsbetrag 1k) und sehe dann die neuen Zinsen. Hätte ich das gewusst, hätte ich das letzte Woche erledigt.

 

Es gab dafür keine Ankündigung, Email, Brief, Newsletter oder sonst was oder? Das ist für mich ein doch sehr fragwürdiges Verhalten gegenüber Kunden. Ich hatte CD bisher sehr viel kundenfreundlicher wahrgenommen. Hmpf.

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Knarf

Sorry, ich muss diesen Thread nochmal vorkramen.

Ich habe mich jetzt etwas mit den Angeboten von CosmosDirekt beschäftigt.

 

Aber irgendwie verstehe ich den Unterschied zwischen VorsorgePlan und VorsorgeKonto hinsichtlicher Verzinsung von Zuzahlungen nicht.

 

Hier mal Auszüge aus den Fragen und Antworten (Punkt 3 - So funktioniert's):

 

VorsorgePlan:

"Das Guthaben aus Ihren regelmäßigen Sparbeiträgen eines Beitragsjahres wechselt jeweils zum neuen Vertragsjahr in die nächsthöhere Zinsstufe, d.h. Sie bekommen für das aus den Sparbeiträgen des ersten Beitragsjahres resultierende Guthaben im 2. Jahr den Zins der 2. Stufe, im 3. Jahr der 3. Stufe, usw." - Soweit klar.

"Bei Beitragssenkungen ändert sich nichts an der Verzinsung. Wenn Sie Ihren ursprünglich vereinbarten Beitrag erhöhen, gilt für die neu hinzukommenden Erhöhungsbeiträge immer die dann gültige Zinsstaffel." - Eigentlich klar, aber:

"Der Wechsel in die nächsthöhere Zinsstufe erfolgt für alle Guthaben jeweils zum Vertragsjahrestag, d.h. auch Erhöhungen, die Sie im Laufe des jeweiligen Vertragsjahres leisten, wechseln schon zum Vertragsjahrestag in die nächsthöhere Zinsstufe." - Verstehe ich nicht.

 

Beispiel: Vertragsabschluss 01.08.2013, monatlich 100 Euro. Ab 01.04.2014 Erhöhung auf 150 Euro. Heißt das nun, dass ab 01.08.2014 alle eingezahlten Beiträge in die neue Zinsstufe wandern? Oder erreichen die zusätzlichen 50 Euro erst am 01.04.2015 die zweite Stufe?

 

VorsorgeKonto:

"Ihre Einmalzahlung wechselt zum neuen Vertragsjahr in die nächsthöhere Zinsstufe, d.h. Sie bekommen im 2. Jahr den Zins der 2. Stufe, im 3. Jahr der 3. Stufe, usw." - Okay.

"Die Verzinsung Ihrer möglichen Zuzahlungen beginnt immer mit der 1. Stufe der dann gültigen Zinsstaffel. Der Wechsel in die nächsthöhere Zinsstufe erfolgt für alle Guthaben jeweils zum Vertragsjahrestag, d.h. auch Zuzahlungen, die Sie im Laufe des jeweiligen Vertragsjahres leisten, wechseln zum Stichtag des Vertragsjahres in die nächsthöhere Zinsstufe – so können Sie von einem zusätzlichen Renditeturbo profitieren!"

 

Hier das gleiche Problem. Für mich ist der zweite Abschnitt irgendwie widersprüchlich.

Beispiel: Vertragsabschluss 01.08.2013, einmalig 2000 Euro. Am 01.04.2014 weitere 1000 Euro. So wie ich das verstanden habe, werden die zusätzlichen 1000 Euro erstmal mit dem dann gültigen Zins für das erste Jahr verzinst. Aber zum 01.08.2014 wechselt dann der komplette Betrag (3000 Eur) in die zweite Zinsstufe (die bei den 2000 Euro vereinbart war?)?

 

Kann hier vielleicht nochmal jemand Licht ins Dunkel bringen? :rolleyes:

 

Und dann wäre ich für einen Tipp dankbar, welches der beiden Produkte besser für mich geeignet ist. Ich möchte schon regelmäßig einzahlen, aber eben auch Zuzahlungen leisten.

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966

EDIT Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte: http://www.cosmosdirekt.de/popup/Popup49/info-zinsstaffel/

 

VorsorgePlan:

"Das Guthaben aus Ihren regelmäßigen Sparbeiträgen eines Beitragsjahres wechselt jeweils zum neuen Vertragsjahr in die nächsthöhere Zinsstufe, d.h. Sie bekommen für das aus den Sparbeiträgen des ersten Beitragsjahres resultierende Guthaben im 2. Jahr den Zins der 2. Stufe, im 3. Jahr der 3. Stufe, usw." - Soweit klar.

"Bei Beitragssenkungen ändert sich nichts an der Verzinsung. Wenn Sie Ihren ursprünglich vereinbarten Beitrag erhöhen, gilt für die neu hinzukommenden Erhöhungsbeiträge immer die dann gültige Zinsstaffel." - Eigentlich klar, aber:

"Der Wechsel in die nächsthöhere Zinsstufe erfolgt für alle Guthaben jeweils zum Vertragsjahrestag, d.h. auch Erhöhungen, die Sie im Laufe des jeweiligen Vertragsjahres leisten, wechseln schon zum Vertragsjahrestag in die nächsthöhere Zinsstufe." - Verstehe ich nicht.

 

Beispiel: Vertragsabschluss 01.08.2013, monatlich 100 Euro. Ab 01.04.2014 Erhöhung auf 150 Euro. Heißt das nun, dass ab 01.08.2014 alle eingezahlten Beiträge in die neue Zinsstufe wandern? Oder erreichen die zusätzlichen 50 Euro erst am 01.04.2015 die zweite Stufe?

Meines Wissens nach werden in diesem Bsp. alle bis zum 31.7.2014 geleisteten Einzahlungen ab dem 1.8.2014 mit dem jeweils vereinbarten Zinssatz für das 2. Jahr verzinst. Wobei sich möglicherweise der Zinssatz für das 2. Jahr unterscheiden könnte (Zins A für die 12x100€, Zins B für den Erhöhungsbetrag). Die Einzahlungen ab dem 1.8.2014 bis zum 31.7.2015 werden mit dem jeweiligen Zinssatz für das 1. Jahr verzinst.

 

VorsorgeKonto:

"Ihre Einmalzahlung wechselt zum neuen Vertragsjahr in die nächsthöhere Zinsstufe, d.h. Sie bekommen im 2. Jahr den Zins der 2. Stufe, im 3. Jahr der 3. Stufe, usw." - Okay.

"Die Verzinsung Ihrer möglichen Zuzahlungen beginnt immer mit der 1. Stufe der dann gültigen Zinsstaffel. Der Wechsel in die nächsthöhere Zinsstufe erfolgt für alle Guthaben jeweils zum Vertragsjahrestag, d.h. auch Zuzahlungen, die Sie im Laufe des jeweiligen Vertragsjahres leisten, wechseln zum Stichtag des Vertragsjahres in die nächsthöhere Zinsstufe – so können Sie von einem zusätzlichen Renditeturbo profitieren!"

 

Hier das gleiche Problem. Für mich ist der zweite Abschnitt irgendwie widersprüchlich.

Beispiel: Vertragsabschluss 01.08.2013, einmalig 2000 Euro. Am 01.04.2014 weitere 1000 Euro. So wie ich das verstanden habe, werden die zusätzlichen 1000 Euro erstmal mit dem dann gültigen Zins für das erste Jahr verzinst.

Ja.

 

Aber zum 01.08.2014 wechselt dann der komplette Betrag (3000 Eur) in die zweite Zinsstufe

Ja.

 

(die bei den 2000 Euro vereinbart war?)?

Nein, die gilt nur für die ersten 2.000 €. Die zusätzlichen 1.000 € wechseln in die Zinsstufe des 2. Jahres, die bei ihrer Einzahlung gültig war.

 

Und dann wäre ich für einen Tipp dankbar, welches der beiden Produkte besser für mich geeignet ist. Ich möchte schon regelmäßig einzahlen, aber eben auch Zuzahlungen leisten.

Je nach geplanter Anlagedauer vielleicht die Sparrate etwas höher ansetzen. Ggf. geleistete Einzahlungen wieder entnehmen, wenn die Liquidität ansonsten nicht reicht (v.a. ab dem 2. Jahr. Im 1. Jahr geht sonst die attraktive dritte Zinsstufe für das entnommene Geld verloren). Entnahmen sind m.W.n. nach "Jahrgängen" des Geldes mgl. Im 2. Jahr kann man also Geld des 2. Jahres wieder entnehmen, ohne vorher das Geld des 1. Jahres angreifen zu müssen. EDIT: Entnahmen können nur nach Zinsstaffeln differenziert werden, wenn man z.B. durch eine Beitragerhöhung unterschiedliche Konditionen im Vertrag hat. Siehe AGB §8 (2) 2. Absatz.

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Rohlöff

Mal eine kurze Frage, da ich den entsprechenden Absatz auf die schnelle nicht gefunden habe.

 

Angenommen ich habe ein Guthaben von 10.000,- und angesammelte Zinsen von 150.-

 

Wie sieht es nun bei einer Auszahlung aus? Wenn ich 200.- ausgezahlt haben möchte, werden dann zunächst die 150€ Zinsen plus 50€ aus dem "Guthaben" ausgezahlt? (Ich meine das mal irgendwo gelesen zu haben, da die Zinsen, solange man nichts abhebt ja auch nicht versteuert werden (ohne FSA))

Hat jemand diesen Passus zur Hand?

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Fondsanleger1966

Mal eine kurze Frage, da ich den entsprechenden Absatz auf die schnelle nicht gefunden habe.

 

Angenommen ich habe ein Guthaben von 10.000,- und angesammelte Zinsen von 150.-

 

Wie sieht es nun bei einer Auszahlung aus? Wenn ich 200.- ausgezahlt haben möchte, werden dann zunächst die 150€ Zinsen plus 50€ aus dem "Guthaben" ausgezahlt? (Ich meine das mal irgendwo gelesen zu haben, da die Zinsen, solange man nichts abhebt ja auch nicht versteuert werden (ohne FSA))

Hat jemand diesen Passus zur Hand?

Ich kann mich nicht an einen solchen Passus erinnern, sondern nur daran, dass man auswählen kann, aus welcher Zinsstaffel entnommen wird, sofern man durch eine Beitragserhöhung oder Zuzahlung in mehrere Zinsstaffeln eingezahlt hat.

 

Eine Vorabauszahlung der Zinsen kann ich mir nicht vorstellen, da dies gegen die Steuersystematik verstößt. Im Beispiel würden 200 € ausgezahlt werden und der Unterschiedsbetrag zu der Einzahlung mit der Abgeltungsteuer belegt werden.

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Crest

Mal eine kurze Frage, da ich den entsprechenden Absatz auf die schnelle nicht gefunden habe.

 

Angenommen ich habe ein Guthaben von 10.000,- und angesammelte Zinsen von 150.-

 

Wie sieht es nun bei einer Auszahlung aus? Wenn ich 200.- ausgezahlt haben möchte, werden dann zunächst die 150€ Zinsen plus 50€ aus dem "Guthaben" ausgezahlt? (Ich meine das mal irgendwo gelesen zu haben, da die Zinsen, solange man nichts abhebt ja auch nicht versteuert werden (ohne FSA))

Hat jemand diesen Passus zur Hand?

 

Beim VorsorgeKonto ist es folgendermassen:

 

"[...] Durch Konditionsanpassungen können sich die Einmalzahlung und ggf. erfolgte Zuzahlungen bzw. die daraus jeweils resultierenden Gesamtguthaben in verschiedenen Zinsstaffel-Auflagen befinden. Bei Auszahlung haben Sie die Möglichkeit, die Zinsstaffel-Auflagen frei zu wählen, aus denen die Auszahlung erfolgen soll. Innerhalb einer gewählten Zinsstaffel-Auflage wird der Auszahlungsbetrag aus dem zuletzt vereinbarten Vertragsteil (der entsprechenden Einzahlung bzw. dem hieraus resultierenden Gesamtguthaben) zuerst entnommen. Je Zinsstaffel-Auflage kann jedoch maximal das auf diese entfallende Gesamtguthaben entnommen werden. [...]"

siehe Vertragsbedingungen.

 

Gruß,

Crest

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Hasenhirn

Zwar ein bisschen an klaus-behmers Frage vorbei, aber vielleicht dennoch hilfreich zur allgemeinen Veranschaulichung:

 

Wenn man ein einzelnes Vorsorgekonto hat (seit 08/2012), auf das man zwei Teilbeträge eingezahlt hat (zwei "Auflagen": unten: 08/2012; oben: 01/2013), werden die bei der Einzahlung jeweils gültigen Zinsstaffeln separat ausgewiesen:

 

gallery_17580_9_58962.png

 

 

 

Im Auszahlungsmenü sieht das dann so aus:

 

gallery_17580_9_21280.png

 

 

 

Das heißt, man kann von den einzelnen Auflagen desselben Kontos separate Beträge abheben. Und das auch ziemlich übersichtlich, wie ich finde...

 

Grüße, H.

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Fondsanleger1966

@Hasenhirn: :thumbsup:

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Rohlöff

Im Beispiel würden 200 € ausgezahlt werden und der Unterschiedsbetrag zu der Einzahlung mit der Abgeltungsteuer belegt werden.

 

Ich verstehe hier nicht was mit "Unterschiedssbetrag" gemeint ist.

 

Das ich mir Guthaben aus verschiedenen Zinsstaffeln auszahlen lassen kann, habe ich soweit kapiert.

Vielleicht habe ich aber auch einen grundsätzlichen falschen Ansatz.

 

Bei dem Produkt handelt es sich um eine Rentenversicherung.

Aktuell habe ich keinen FSA gestellt, da ich davon ausgehe das Geld dort die nächsten 30 Jahr liegen zu lassen.

Monatlich werden dem Vertrag Zinsen gutgeschrieben. So wie ich das bis jetzt sehe geschieht dies ohne Abzug von Abgeltungssteuer etc.

Das tolle ist doch, dass erst bei der kompletten Entnahme im Rentenalter 60+ und einer Laufzeit von mind. 12 Jahren nur die Hälfte der Gewinne versteuert werden müssen.

Also wird bis dahin doch auch nie Abgeltungssteuer eingezogen.

Sollte ich nun aber doch zwischendurch Geld "abheben". bin ich davon ausgegangen, dass die bis dahin angesammelten Zinsgutschriften + Grundkapital ausgezahlt werden. Wobei bei dem Zinsanteil Abgeltungssteuer fällig wird.

Sehe ich das falsch?

Wo liegt mein Fehler?

 

Habe jetzt parallel die Bedingungen gelesen.

Ich bin dennoch nicht viel schlauer.

 

Zitat: (2) Bei der Entnahme eines Teilbetrags wird dieser anteilig aus dem

Deckungskapital und dem gemäß § 2 vorhandenen Guthaben aus der

Überschussbeteiligung entnommen.

 

Bedeutet dies: Ich hebe 100€ ab und die Summe setzt sich aus 95€ Guthaben und 5€ (Beispiel) Zinsen zusammen?

 

Muss ich jetzt schon einen FSA stellen? (leichte Verwirrung macht sich breit)

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Schwaben-Sparer

Im Beispiel würden 200 € ausgezahlt werden und der Unterschiedsbetrag zu der Einzahlung mit der Abgeltungsteuer belegt werden.

 

Ich verstehe hier nicht was mit "Unterschiedssbetrag" gemeint ist.

 

Das ich mir Guthaben aus verschiedenen Zinsstaffeln auszahlen lassen kann, habe ich soweit kapiert.

Vielleicht habe ich aber auch einen grundsätzlichen falschen Ansatz.

 

Bei dem Produkt handelt es sich um eine Rentenversicherung.

Aktuell habe ich keinen FSA gestellt, da ich davon ausgehe das Geld dort die nächsten 30 Jahr liegen zu lassen.

Monatlich werden dem Vertrag Zinsen gutgeschrieben. So wie ich das bis jetzt sehe geschieht dies ohne Abzug von Abgeltungssteuer etc.

Das tolle ist doch, dass erst bei der kompletten Entnahme im Rentenalter 60+ und einer Laufzeit von mind. 12 Jahren nur die Hälfte der Gewinne versteuert werden müssen.

Also wird bis dahin doch auch nie Abgeltungssteuer eingezogen.

Sollte ich nun aber doch zwischendurch Geld "abheben". bin ich davon ausgegangen, dass die bis dahin angesammelten Zinsgutschriften + Grundkapital ausgezahlt werden. Wobei bei dem Zinsanteil Abgeltungssteuer fällig wird.

Sehe ich das falsch?

Wo liegt mein Fehler?

 

Habe jetzt parallel die Bedingungen gelesen.

Ich bin dennoch nicht viel schlauer.

 

Zitat: (2) Bei der Entnahme eines Teilbetrags wird dieser anteilig aus dem

Deckungskapital und dem gemäß § 2 vorhandenen Guthaben aus der

Überschussbeteiligung entnommen.

 

Bedeutet dies: Ich hebe 100€ ab und die Summe setzt sich aus 95€ Guthaben und 5€ (Beispiel) Zinsen zusammen?

 

Muss ich jetzt schon einen FSA stellen? (leichte Verwirrung macht sich breit)

Die Fragen von klaus-behmer interessieren mich auch. Kennt hier niemand eine Antwort? Muss man wohl mal bei der Cosmos direkt nachfragen...

 

 

Das Angebot der flexiblen Vorsorge ist mit den Konditionsanpassungen im April leider deutlich unattraktiver geworden. Nicht nur dass sich die garantierte Zinsstaffel in den ersten 3 Jahren im Schnitt um 0,7% p.a. verschlechtert hat, auch die nach Kosten garantierte Verzinsung ab dem 4. Jahr ist von 1,25% p.a. auf 0,00% p.a. gesunken.

 

 

 

 

 

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Fondsanleger1966

Im Beispiel würden 200 € ausgezahlt werden und der Unterschiedsbetrag zu der Einzahlung mit der Abgeltungsteuer belegt werden.

Ich verstehe hier nicht was mit "Unterschiedssbetrag" gemeint ist.

http://www.wertpapie...attach_id=79815 Ziffern 54-64, insbesondere Ziffer 61-62

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Baruch

gallery_17580_9_58962.png

 

Sorry, wenn ich das nochmal aufgreife - aber die ** verwirren mich jetzt doch ein bisschen. (Aber erstmal vielen Dank, Hasenhirn, für die hilfreiche Illustrierung!:thumbsup:)

Also hier mein Problem: Was heißt hier - mit Bezug auf die Zinsgutschriften -, dass die Werte "vor Abzug von Steuern" gelten?

Ich hätte gedacht, dass es sich wegen des Versicherungsmantels um eine aufgeschobene Versteuerung handelt, also die während der Vertragslaufzeit gezahlten Zinsen erstmal gar nicht besteuert werden (es sei denn, man veranlasst Auszahlungen). Andernfalls gäbe es doch eine Doppelbesteuerung, wenn der Ertragsteil dann am Ende nochmal besteuert wird.

Verstehe ich die Anmerkung hier falsch oder habe ich sonstwas nicht kapiert?

Wäre für Aufklärung dankbar.

Grüße, Baruch

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Schwaben-Sparer

Bei Auszahlung werden die Zinsgutschriften versteuert, vorher nicht. Es ist richtig, dass die Cosmos den Kunden darauf hinweist, dass auf diese Zinsgutschriften noch Steuern zu bezahlen sind.

 

Aber eine andere Frage:Bei meinem flexiblen Sparplan hat die Cosmos die Sparrate für den November noch nicht eingezogen. Das irritiert mich, sonst wird das immer spätestens zum 2. oder 3. Bankarbeitstag eines Monats eingezogen. Ist das bei anderen auch so? Hat das mit SEPA, IBAN, BIC etc. zu tun?

 

 

 

 

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Sebbo1985

Bei Auszahlung werden die Zinsgutschriften versteuert, vorher nicht. Es ist richtig, dass die Cosmos den Kunden darauf hinweist, dass auf diese Zinsgutschriften noch Steuern zu bezahlen sind.

 

Aber eine andere Frage:Bei meinem flexiblen Sparplan hat die Cosmos die Sparrate für den November noch nicht eingezogen. Das irritiert mich, sonst wird das immer spätestens zum 2. oder 3. Bankarbeitstag eines Monats eingezogen. Ist das bei anderen auch so? Hat das mit SEPA, IBAN, BIC etc. zu tun?

Ja hat irgendwas mit einer Umstellung. Hat bei mir auch länger gedauert als sonst und wird jetzt mit ganz anderen Verwendungszwecken etc. eingezogen.

 

 

 

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Schwaben-Sparer

In einem anderen Thread wurde es schon geschrieben. Zum 01.01.2014 ändert sich die Zinsstaffel der flexiblen Vorsorge bei der Cosmosdirekt:

 

Für alle ab dem 01.01.2014 eingehenden Zahlungen gilt folgende garantierte Zinsstaffel:

 

1. Jahr 0,80% 2. Jahr 1,10% 3. Jahr 1,70%

 

Für Zuzahlungen und Neuabschlüsse im alten Jahr sollte noch die alte Zinsstafel gelten:

 

1. Jahr 1,20% 2. Jahr 1,50% 3.Jahr 2,50%

 

Interessant wird noch sein was für eine Überschussbeteiligung die Cosmosdirekt für 2014 deklariert. Ich rechne damit, dass die nicht garantierte Verzinsung ab dem 4. Jahr auch sinken wird.

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Fondsanleger1966

In einem anderen Thread wurde es schon geschrieben. Zum 01.01.2014 ändert sich die Zinsstaffel der flexiblen Vorsorge bei der Cosmosdirekt:

 

Für alle ab dem 01.01.2014 eingehenden Zahlungen gilt folgende garantierte Zinsstaffel:

 

1. Jahr 0,80% 2. Jahr 1,10% 3. Jahr 1,70%

 

Für Zuzahlungen und Neuabschlüsse im alten Jahr sollte noch die alte Zinsstafel gelten:

 

1. Jahr 1,20% 2. Jahr 1,50% 3.Jahr 2,50%

Das ist so nicht richtig. Die genannte Zinsstaffel für 2014 bezieht sich nur auf die Einmalanlage. Für den Sparplan, der diesem Thread seinen Titel gibt, bleibt es erst einmal bei der alten Zinsstaffel von 1,2%/1,5%/2,5%.

 

Interessant wird noch sein was für eine Überschussbeteiligung die Cosmosdirekt für 2014 deklariert.

Für die Flexible Vorsorge sind es bei beiden Varianten nur noch 3,1% p.a. nach Kosten. Also eine Absekung von 0,4%pkt., was ich recht viel finde. Für die "normalen" Verträge hat die Cosmos nur um 0,2%pkt abgesenkt (von 3,85% auf 3,65%), siehe: http://www.pkv-wiki....hussbeteiligung

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Schwaben-Sparer
· bearbeitet von Schwaben-Sparer

In einem anderen Thread wurde es schon geschrieben. Zum 01.01.2014 ändert sich die Zinsstaffel der flexiblen Vorsorge bei der Cosmosdirekt:

 

Für alle ab dem 01.01.2014 eingehenden Zahlungen gilt folgende garantierte Zinsstaffel:

 

1. Jahr 0,80% 2. Jahr 1,10% 3. Jahr 1,70%

 

Für Zuzahlungen und Neuabschlüsse im alten Jahr sollte noch die alte Zinsstafel gelten:

 

1. Jahr 1,20% 2. Jahr 1,50% 3.Jahr 2,50%

Das ist so nicht richtig. Die genannte Zinsstaffel für 2014 bezieht sich nur auf die Einmalanlage. Für den Sparplan, der diesem Thread seinen Titel gibt, bleibt es erst einmal bei der alten Zinsstaffel von 1,2%/1,5%/2,5%.

 

Interessant wird noch sein was für eine Überschussbeteiligung die Cosmosdirekt für 2014 deklariert.

Für die Flexible Vorsorge sind es bei beiden Varianten nur noch 3,1% p.a. nach Kosten. Also eine Absekung von 0,4%pkt., was ich recht viel finde. Für die "normalen" Verträge hat die Cosmos nur um 0,2%pkt abgesenkt (von 3,85% auf 3,65%), siehe: http://www.pkv-wiki....hussbeteiligung

Das ist interessant offenbar wollte man den Zins nur für hohe Einmalbeiträge absenken.

 

 

Ich gehe davon aus, dass ich deutlich unter 3% bekommen werde, wenn ich im 4. Jahr bin. Das Produkt ist eben wirklich eher eine kurzfristige Sparanlage als eine Altersvorsorge. Nicht wirklich nachvollziehbar ist die Deklaration der laufenden Gesamtverzinsung (Garantiezins+Zinsüberschuss) . In 2013 Cosmosdirekt 3,85 % (für die flexible Vorsorge 4% ab 4. Jahr) in 2014 Cosmosdirekt 3,65% (für die flexible Vorsorge ab 4. Jahr 3,60%). Bei der flexiblen Vorsorge werden dann noch 0,5% Kosten abgezogen. Wie erklärt die Cosmosdirekt, dass sie in 2013 der flexiblen Vorsorge eine höhere Überschussbeteiligung und in 2014 eine niedrigere Überschussbeteiligung zuteilt als den anderen Verträgen?

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