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Mic

Hallo,

 

nur eine kurze Frage:

 

ab wann kann ich die Steuererklärung für 2010 beim Finanzamt einreichen?

 

bzw ab wann wird diese auch bearbeitet?

 

Gruß

 

J

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jogo08

Sobald du sämtliche Belege deiner Bank/en, Depotstellen hast, kannst du abgeben. Wie schnell das dann bearbeitet wird, ist eine andere Sache.

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35sebastian

Sobald du sämtliche Belege deiner Bank/en, Depotstellen hast, kannst du abgeben. Wie schnell das dann bearbeitet wird, ist eine andere Sache.

Das geht auch früher. Wichtig ist, dass der Mantelbogen ausgefüllt und unterschrieben ist.

Auch wenn jetzt wieder eine Diskussion entsteht. Die Bankbelege für die Kapitalertragssteuer muss man nicht beifügen. Es ist dann sinnvoll, wenn man dadurch Steuer zurückbekommt.

Und bei wem keine Ertragssteuer fällig wurde, weil man unter dem Freibetrag lag, der muss sicherlich keine Bescheinigung einreichen, wenn er überhaupt eine bekommt.

Mit der Abgeltungssteuer ist alles abgegolten. Und Kapitalertragssteuer kann nur der zurückbekommen, dem eine solche abgezogen wurde.

Nach dieser Regelung mache ich für mich und andere die Steuererklärung. Wers anders macht, sei`s drum!!

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kleinerfisch

Ich gehe noch einen Schritt weiter:

Du kannst auch eine unvollständige Erklärung abgeben (d.h. es fehlen noch Belege), dann fristgerecht Einspruch einlegen mit Hinweis auf die fehlenden Belege.

Das wäre dann sinnvoll, wenn Du zB eine höhere Erstattung auf Grund von Lohnsteuer oder Vorauszahlungen erwartest aber noch Bankbescheinigungen fehlen. Du hast also bereits alles zur unselbständigen oder selbständigen Tätigeit zusammen aber es fehlt noch was zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen.

 

Die allgemeine Höflichkeit würde fordern, dass man gleich in einem Anschreiben auf die Unvollständigkeit hinweist. Dies wird aber mit der Unhöflichkeit der Nichtbearbeitung vom FA quittiert, so dass ich nun wie beschrieben vorgehe.

Wenn ich noch was zahlen muss, muss ich schließlich auch bis Ende Mai abgeben, egal ob noch Unterlagen fehlen (zB zu geschlossenen Fonds, Vermietungen oder letztes Jahr auch Zinsen).

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Mic

Vielen Dank für die Antworten.

 

Ist es möglich Versicherungen bei der Steuererklärung als Sonderausgaben abzusetzen( BU, Privathaftpflicht, Hausrat etc.) ?

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kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

Vielen Dank für die Antworten.

 

Ist es möglich Versicherungen bei der Steuererklärung als Sonderausgaben abzusetzen( BU, Privathaftpflicht, Hausrat etc.) ?

 

BU ist Werbungskosten/Betriebsausgaben (ist auch idR besser für Dich)

Edit: BU sind Sonderausgaben (danke für die Richtigstellung, taxadvisor)

PrivatHV sind Sonderausgaben (aber gedeckelt, wenn Du nicht sicher bist ,einfach angeben)

Hausrat ist nicht absetzbar

etc. kann, wie Du siehst, sehr unterschiedlich behandelt werden ;)

Edit: denn Werbungskosten/Betriebsausgaben sind auch möglich (zB Betriebshaftpflicht).

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Taxadvisor

Vielen Dank für die Antworten.

 

Ist es möglich Versicherungen bei der Steuererklärung als Sonderausgaben abzusetzen( BU, Privathaftpflicht, Hausrat etc.) ?

 

BU ist Werbungskosten/Betriebsausgaben (ist auch idR besser für Dich)

PrivatHV sind Sonderausgaben (aber gedeckelt, wenn Du nicht sicher bist ,einfach angeben)

Hausrat ist nicht absetzbar

etc. kann, wie Du siehst, sehr unterschiedlich behandelt werden ;)

 

Nach welcher Vorschrift sind BU (Berufsunfähigkeitsvers.) denn als WK/BA abzugsfähig?

 

Gruß

Taxadvisor

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kleinerfisch

BU ist Werbungskosten/Betriebsausgaben (ist auch idR besser für Dich)

PrivatHV sind Sonderausgaben (aber gedeckelt, wenn Du nicht sicher bist ,einfach angeben)

Hausrat ist nicht absetzbar

etc. kann, wie Du siehst, sehr unterschiedlich behandelt werden ;)

 

Nach welcher Vorschrift sind BU (Berufsunfähigkeitsvers.) denn als WK/BA abzugsfähig?

 

Gruß

Taxadvisor

 

Nach keiner! Habe ich wohl mit Berufhaftpflicht verwechselt :blushing:

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