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kellerfelix

Kapitalertragsteuer Depotübertrag Fehler bitte um Hilfe

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kellerfelix

Hallo miteinander,

 

ich habe folgendes Problem und hoffe, dass ihr mir evtl. helfen könnt:

 

Es geht um das Zertifikat SG336Z (Airbag-Zertifikat von SG).

Dieses habe ich 2007 zum Preis von ca. 100 EUR je Anteil erworben. Damals hatte ich mein Depot bei Flatex.

2008 habe ich einen Depotübertrag zu Cortal Consors machen lassen und diese Position übertragen lassen.

Nun war das Zertifikat fällig und mir wurden ca. 30 % Steuer abgezogen...

Eigentlich war ich der Meinung, dass ich dieses Zertifikat gar nicht versteuern muss, sprich es KeST-frei ist...!?

Weiterhin verstehe ich nicht, warum mir dann so extrem viel abgezogen wird.

Ich habe mit dem Zertifikat ein "Nullgeschäft" gemacht. EK war bei ca. 100,- und VK jetzt bei Fälligkeit ebenfalls. Mir wird aber eine richtige Stange abgezogen - der EK müsste da bei ca. 60,- gewesen sein...

 

Das nächste Problem bei der Sache ist, dass mit die Unterlagen von Flatex über den Kauf nicht mehr vorliegen. Ich vermute einfach mal, dass beim Depotübertrag etwas schief gelaufen ist und Flatex die EK Daten nicht an Cortal weitergegeben hat und daher

die hohen Abzüge kommen. Kann das sein?

Was habe ich nun zu tun bzw. wie kann ich diesen Vorgang wieder korrigieren?

 

Herzlichen Dank für EUre Hilfe und bitte entschuldigt - ich bin leider nicht so in der Materie drin :(

 

Gruß

Felix

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nord_sued

Stichwort das mir hierzu einfällt: Ersatzbemessungsgrundlage. Das angewandt wird wenn - wie Du vermutest - die Anschaffungsdaten nicht vorliegen. Im ungünstigsten Fall sollte das über die Steuererklärung zurück geholt werden können. Ohne Unterlagen unsure.gif, keine Ahnung? Bei Flatex nach alten Unterlagen fragen. Aber erstmal würde ich bei der neuen Bank nachhaken warum die keine Daten haben.

 

Bin nicht der Steuerexperte hatte aber mal ein ähnliches Problem. ...das Problem bei mir hat sich nach Monaten von allein gelöst, weil anscheinend von irgendwoher doch noch Daten kamen und ich ein Abechnungsstorno fand.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo Felix,

 

Cortal Consors hat hier eine Ersatzbemessungsgrundlage angewand. Das ist die Regel, wenn die Anschaffungskosten nicht bekannt sind (die Bank kann gar nicht anders). Warum nun die Anschaffungskosten beim Übertrag nicht mitgewandert sind, kann ich auch nicht genau sagen, vermutlich liegt es aber an dem Zeitpunkt (noch vor Einführung der Abgeltungsteuer).

 

Du kannst das in der Steuererklärung für 2011 korrigieren, es gibt in der Anlage KAP extra Zeilen dafür.

Dazu benötigst du aber zwingend einen Nachweis über den Kauf, hast du denn überhaupt keine Unterlagen mehr (Kontoauszüge, Depotauszüge, etc.)?

Im schlimmsten Fall musst du bei flatex eine Zweitschrift anfordern, ist aber bestimmt nicht kostenlos (insbesondere für Nichtkunden, und das bist du doch jetzt, oder?).

 

Wann hast du denn genau gekauft? Denn wenn es vor dem 14. März 2007 war (was du aber auch nachweisen müsstest, imho aber nur, dass du es damals schon hattest, ein einfacher Depotauszug von Februar 2007 sollte also ausreichen), so wäre der Kursgewinn sowieso steuerfrei.

 

MfG Stefan

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Taxadvisor

Hallo Felix,

 

Cortal Consors hat hier eine Ersatzbemessungsgrundlage angewand. Das ist die Regel, wenn die Anschaffungskosten nicht bekannt sind (die Bank kann gar nicht anders). Warum nun die Anschaffungskosten beim Übertrag nicht mitgewandert sind, kann ich auch nicht genau sagen, vermutlich liegt es aber an dem Zeitpunkt (noch vor Einführung der Abgeltungsteuer).

 

Du kannst das in der Steuererklärung für 2011 korrigieren, es gibt in der Anlage KAP extra Zeilen dafür.

Dazu benötigst du aber zwingend einen Nachweis über den Kauf, hast du denn überhaupt keine Unterlagen mehr (Kontoauszüge, Depotauszüge, etc.)?

Im schlimmsten Fall musst du bei flatex eine Zweitschrift anfordern, ist aber bestimmt nicht kostenlos (insbesondere für Nichtkunden, und das bist du doch jetzt, oder?).

 

Wann hast du denn genau gekauft? Denn wenn es vor dem 14. März 2007 war (was du aber auch nachweisen müsstest, imho aber nur, dass du es damals schon hattest, ein einfacher Depotauszug von Februar 2007 sollte also ausreichen), so wäre der Kursgewinn sowieso steuerfrei.

 

MfG Stefan

 

Soweit so gut, Stefan, aber der Titel Airbag-Zertifikat ist ja nicht geschützt: liegt ein Teilschutz-/Vollschutz-Zertifikat mit Kapitalgarantie vor? Dann wäre u.U. eine Finanzinnovation gegeben, hätte zwar kaum Auswirkungen, da kaum Gewinn entstanden ist, aber dann wäre ein Gewnn/Verlust steuerpflichtig.

 

Gruß

Taxadvisor

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kellerfelix

Guten Morgen und herzlichen Dank für Eure schnellen Antworten - wirklich klasse und ich bin auch schon etwas schlauer:)

 

also ich habe mit Cortal gesprochen. In der Tat haben die beim Depotübertrag keine Anschaffungsdaten erhalten und daher pauschal besteuert...

Jetzt kann ich wohl mit die komplette Steuer (Gewinn ist keiner entstanden, insofern ist es ja egal, ob es eine Finanzinnovation ist oder nicht) wieder mit der Veranlagung holen.

Allerings erst 2012!? Ich muss bis 2012 warten, bis ich mir das zu Unrecht abgezogene Geld wieder holen kann... Schon heftig wie ich finde :(

Weiterhin benötige ich wohl den Kaufbeleg bei der alten Bank sowie den Verkaufsbeleg der alten Bank und die neue Belege von Cortal. Von Cortal liegt mir alles vor. Von Flatex gar nichts mehr...

Ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich denke, dass ich da auch nie was bekommen habe. Denn eigentlich habe ich eine saubere Buchhaltung und ich konnte in meinen Unterlagen nichts finden. Jahresabrechnungen ja, aber sonst nichts :(

 

Sprich diese müsste ich jetzt erstmal bei Flatex bzw. BIW Bank (da sitzen ja die Papiere von Flatex) beantragen und das kostet bestimmt... Kunde ich ich dort keiner mehr.

 

Da ich meine Veranlagung außerdem immer selber durchführe, frage ich mich jetzt, wie ich das auszufüllen habe^^ Anlage KAP ist soweit klar, aber wo und wie... Gibt es da irgendwo eine verständlich Erklärung dafür. Gegoogelt habe ich schon danach, aber nichts vernünftiges gefunden.

 

Wenn ich gewusst hätte, dass ich damit so ein Theater habe, dann hätte ich das mit dem Depotübertrag gelassen :(

Ist ja wirklich ein heiden Aufwand und Ärger, den man damit hat.

 

Umso mehr freue ich mich, dass einem hier so toll geholfen wird!

 

Vielen Dank

 

Felix

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harryguenter

Warum nun die Anschaffungskosten beim Übertrag nicht mitgewandert sind, kann ich auch nicht genau sagen, vermutlich liegt es aber an dem Zeitpunkt (noch vor Einführung der Abgeltungsteuer).

Das warum ist ziemlich einfach. Die Übertragung der Anschaffungsdaten bei Depotübertrag ist erst 2009 mit der Abgeltungssteuer Pflicht geworden. Davor wurden Daten bei Depotübertrag i.d.R. nie ausgetauscht.

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domkapitular
· bearbeitet von domkapitular

Da ich meine Veranlagung außerdem immer selber durchführe, frage ich mich jetzt, wie ich das auszufüllen habe^^ Anlage KAP ist soweit klar, aber wo und wie... Gibt es da irgendwo eine verständlich Erklärung dafür. Gegoogelt habe ich schon danach, aber nichts vernünftiges gefunden.

 

Das ist ja nicht das Problem. In der KAP gibt es die Zeile 11 (Ersatzbemessungsgrundlage), die Beträge werden dir von Consors auch entsprechend in der Jahressteuerbescheinigung aufgedröselt.

Da gibst du den Betrag aus der Steuerbescheinigung (=falscher Betrag) und den korrigierten Betrag an und erläuterst das formlos auf einem separaten Blatt.

 

Das Problem ist ja - wie von reckoner und taxadvisor schon ausführlich dargestellt - die Frage, ob das ein Vollrisikozertifikat ist (ist es aber allerhöchstwahrscheinlich) und ob es ein Altbestand ist.

Wenn der Kauf vor dem 14.3.07 war, wäre der steuerpflichtige korrigierte Betrag 0 (Hinweis auf separatem Blatt auf Vollrisikozertifikat und Kauf vor 14.3, belegt - wie von reckoner vorgeschlagen durch einen Depotauszug , falls vorhanden). In dieser Variante müsste also der KAUFZEITPUNKT belegt werden.

Wenn der Kauf nach dem 14.3.07 war, wäre der korrigierte Betrag die Differenz aus Verkaufserlös minus Anschaffungskosten - jeweils unter Berücksichtigung der Nebenkosten. In dieser Variante müssten die ANSCHAFFUNGSKOSTEN belegt werden - durch Kaufabrechnung oder gibt es evtl. einen Kontoauszug ?

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kellerfelix

Herzlichen Dank für die genialen Antworten und Eure Hilfe!

Und auch Hut ab vor Flatex:

 

Ich habe Flatex angeschrieben und kurze Zeit später KOSTENLOS einen Beleg mit Kaufdatum etc. erhalten. Der Kauf war im Januar 2007, also vor dem 14.03.2007 - sprich komplett steuerfrei:)

Auch gut^^

Das ändert zwar nichts an der Tatsache, dass ich bis 2012 warten muss, bis ich das Geld zurückbekomme, aber wenigstens weiß ich nun, was ich zu tun habe, dank Euch! :)

Also habe ich nun den Kaufbeleg und den Beleg von Cortal und kann alles belegen und das mit der Veranlagung 2011 dann angeben.

 

Weitere Hindernisse sind jetzt noch, dass ich in 8 Wochen Vater werde und in 5 Monaten heiraten werde - sprich dieses Jahr schauen muss, ob wir gemeinsam veranlagen oder nicht.

Dass wäre so schon kompliziert geworden, aber jetzt mit dem Thema wirds noch komplizierter^^

Sollte aber denke ich keinen so großen Unterschied machen - die Steuer bekomme ich auf jeden Fall zurück *freu*

Das Geld hätte ich nur gut für die Hochzeit gebrauchen können^^

 

Ich werde mir den Thread hier ausdrucken und auf Termin 2012 nehmen - denn bis dahin werd ich sicher einiges "verdrängt" haben, bei dem was bis dahin alles passiert^^

 

Gruß

Felix

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domkapitular

Noch ein Hinweis : Das Zertifikat wird ja nicht mehr gehandelt. Lade dir von der Homepage des Emittenten den Prospekt herunter, solange er dort noch verfügbar ist, falls du den nicht schon gespeichert hast.

Du könntest ihn benötigen, um zu belegen, dass auch eine Teilrückzahlung nicht garantiert war.

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kleinerfisch

Was mich bei der ganzen Sache wundert:

Der OT schreibt im ersten Post von 30% Steuern.

Ich dachte bisher immer, es wären bei Pauschalbesteuerung 30% die Bemessungsgundlage, auf die dann die AbgSt angewandt wird. Das wären dann 7,5% (ohne Soli/KiSt).

Alle Prozente beziehen sich auf den Verkaufserlös.

 

Was ist nun richtig?

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domkapitular

Was mich bei der ganzen Sache wundert:

Der OT schreibt im ersten Post von 30% Steuern.

Ich dachte bisher immer, es wären bei Pauschalbesteuerung 30% die Bemessungsgundlage, auf die dann die AbgSt angewandt wird. Das wären dann 7,5% (ohne Soli/KiSt).

Alle Prozente beziehen sich auf den Verkaufserlös.

 

Was ist nun richtig?

 

Du hast recht.

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kellerfelix

Richtig, Du hast Recht:)

ich habe mich evtl. etwas wirr ausgedrückt...

Also vom Gesamtkapital sind es ca. 7,5 %, die mir abgezogen wurden.

Die Angaben auf der Abrechnung von Cortal Consors ist irreführend - oder ich konnte es nicht richtig deuten.

Insgesamt wurden mir jedenfalls 30% vom Gesamtkapital als Bemessungsgrundlage für die Versteuerung genommen - sprich Gesamt ca. 7,5 % - aber das ändert

leider nichts an der Tatsache, dass es sich um viel Geld handelt^^

 

Vielen Dank nochmals!

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kleinerfisch

Richtig, Du hast Recht:)

ich habe mich evtl. etwas wirr ausgedrückt...

Also vom Gesamtkapital sind es ca. 7,5 %, die mir abgezogen wurden.

Die Angaben auf der Abrechnung von Cortal Consors ist irreführend - oder ich konnte es nicht richtig deuten.

Insgesamt wurden mir jedenfalls 30% vom Gesamtkapital als Bemessungsgrundlage für die Versteuerung genommen - sprich Gesamt ca. 7,5 % - aber das ändert

leider nichts an der Tatsache, dass es sich um viel Geld handelt^^

 

Vielen Dank nochmals!

 

Danke für die Info. Tut mir leid für Dich, aber mich beruhigt's. :thumbsup: Habe auch noch ein paar solche Leichen im Keller.

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