Pilsener Januar 10, 2011 · bearbeitet Januar 10, 2011 von Pilsener Hallo liebe Gemeinde ich hoffe das meine kurzen (einfachen) Fragen, nicht zu lächerlich klingen, aber ich muss mich nun zum ersten mal im meinem Leben mit Steuern auseinandersetzen (während des Studiums hatte ich so eine wunderbare Nicht-Veranlagungsbescheinigung) Ich habe mein Studium abgeschlossen und werde ab Februar als Vertretungslehrer arbeiten. Ich hoffe, dass ich im Sommer mein Referendariat beginnen kann. Dies bedeutet ca. 1500 € Brutto im Monat. (sowohl als Vetretungslehrer als auch Referendar) 1. Frage: Dieser verdienst wird ja wahrscheinlich zu hoch sein, um eine neue NV-Bescheinigung zu beantragen, oder? 2. Frage: Wann muss ich bei den verschiedenen Banken meinen Freistellungsauftrag einreichen? (ich habe zwar einige feste Posten: Bausparvertrag und Tagesgeld .... aber z.B. eben auch einen kleinen Geldbetrag mit dem ich Zocke und evtl hohe Gewinne im jahr mache...und natürlich Fonds bei denen ich auch nur ahnen kann, wie hoch die Ausschüttungen sein werden) --> Kann ich meine Freistellungsaufträge für das Jahr 2011 auch erst im Dez 2011 beantragen? Denn dann weiß ich ja ungefähr wie ich die 801 € stückeln muss, um nichts zu verschenken. Zur Zeit sind die bei allen meiner Banken auf 0 € Mfg Tobias Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Januar 10, 2011 2. Frage: Wann muss ich bei den verschiedenen Banken meinen Freistellungsauftrag einreichen? Müssen tust Du gar nicht Sobald steuerpflichtige Erträge anfallen, prüft die Bank, ob ein FSA da ist oder nicht. Wenn ja, wird er genutzt, wenn nicht, werden Steuern abgeführt. Falls also Dein Tagesgeld erst am Ende des Jahres Zinsen abwirft, reicht es auch, den FSA im Dezember zu erteilen. Ob bei einem nachträglichen FSA die bereits abgeführte Steuer erstattet wird, wird - so liest man hier im Forum - unterschiedlich gehandhabt. Ich würde mich nicht darauf verlassen, sondern vorher freistellen. In jedem Fall (also bei ungünstiger Verteilung) kannst Du Dir zu viel bezahlte Steuern über die Steuererklärung zurückholen, was aber ggf. mehr Aufwand bedeutet als einen FSA zu erteilen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pilsener Januar 10, 2011 Sobald steuerpflichtige Erträge anfallen, prüft die Bank, ob ein FSA da ist oder nicht. Wenn ja, wird er genutzt, wenn nicht, werden Steuern abgeführt. achso...also wenn jetzt z.B. im April eine Aktienanleihe fällig wird, oder die vierteljährlichen Erträge vom Tagesgeldkonto, dann wird sofort die Abgeltungssteuer von der Bank einbehalten? (sofern kein Freistellungsuaftrag, über die komplette Summe vorliegt) ich hatte gedacht, dass am Ende des Jahres ALLE Erträge von der Bank zusammengerechnet werden und dann (nach Abzug des Freistellungsauftrages), die Abgeltungssteuer GESAMT für das Jahr 2011 einbehalten wird. Na dann werd ich wohl doch schon jetzt die ungefähre Stückelung vornehmen müssen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Januar 10, 2011 Sobald steuerpflichtige Erträge anfallen, prüft die Bank, ob ein FSA da ist oder nicht. Wenn ja, wird er genutzt, wenn nicht, werden Steuern abgeführt. achso...also wenn jetzt z.B. im April eine Aktienanleihe fällig wird, oder die vierteljährlichen Erträge vom Tagesgeldkonto, dann wird sofort die Abgeltungssteuer von der Bank einbehalten? (sofern kein Freistellungsuaftrag, über die komplette Summe vorliegt) Ja, es ist eine Quellensteuer. Sonst könntest Du ja bis Jahresende Dein Konto räumen und der Deutsche Staat bekommt dann seine Steuer nicht - sowas darf nicht sein Na dann werd ich wohl doch schon jetzt die ungefähre Stückelung vornehmen müssen Bei der Mehrheit meiner Bankverbindungen geht das schon online, so dass es relativ stressfrei ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag