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Duderino

Besteuerung Finanzinnovation Depotwechsel

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Duderino

Hallo,

 

ein Bekannter von mir hat bei seiner Hausbank im Jahr 2008 eine Festzinsanlage abschließen wollen.

Man riet ihm damals zu einem Garantiezertifikat, welches dann auch gekauft wurde.

Das Depot wurde 2010 an eine große deutsche Bank übertragen. Nach kurzer Zeit kam ein Anruf des

Beraters, welcher dringend zum Verkauf des Zertifikats aufforderte um das Depot umzuschichten (in neues Zertifikat).

Der Kurs des Garantiezertifikats stand zu diesem Zeitpunkt in den Miesen.

Weil mein Bekannter noch der Meinung war, er wäre tatsächlich gut beraten, hat er sofort verkauft.

Nach kurzer Zeit kam dann auch ein Depotauszug.. auf dem war ein hoher Betrag ausgewiesen, welcher

angeblich als Abgeltungssteuer fällig wäre.

Ich habe ihn dann mehrfach darauf hingewiesen, dass auf Verluste keine Steuern zu zahlen sind. Er hat sich dann

wieder mit der Bank in Verbindung gesetzt und diese hat erklärt, dass die vorherige depotführende Bank keine Kaufkurse

beim Übertrag mitgeliefert habe und deshalb fälschlicherweise ein Gewinn (wie der Betrag dann berechnet wurde konnte

keiner erklären) versteuert wurde. Allerdings könne man auch nicht weiterhelfen, da das Geld längst beim Finanzamt sei.

Mein Bekannter hat dann gegenüber der Bank erklärt, dass er nicht für deren Fehler aufkommen will.

Kurze Zeit kam dann wieder eine andere Erklärung warum das Geld abgezogen wurde:

Bei dem Garantiezertifikat handele es sich um eine Finanzinnovation, deren Erlös pauschal besteuert werde.

Dazu kamen dann von der Bank online-Ausdrucke von AGBs anderer Banken sowie von Foren, in denen dies bestätigt

wurde.

Mir kommt das ganze sehr schleierhaft vor und bin, nachdem die Bank so sehr auf ihr angebliches Recht beharrt, selbst

am zweifeln was denn nun richtig ist.

Wer kann mir weiterhelfen?

 

Vielen Dank

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Atros
· bearbeitet von Atros

Hallo,

 

ein Bekannter von mir hat bei seiner Hausbank im Jahr 2008 eine Festzinsanlage abschließen wollen.

Man riet ihm damals zu einem Garantiezertifikat, welches dann auch gekauft wurde.

Das Depot wurde 2010 an eine große deutsche Bank übertragen. Nach kurzer Zeit kam ein Anruf des

Beraters, welcher dringend zum Verkauf des Zertifikats aufforderte um das Depot umzuschichten (in neues Zertifikat).

Der Kurs des Garantiezertifikats stand zu diesem Zeitpunkt in den Miesen.

Weil mein Bekannter noch der Meinung war, er wäre tatsächlich gut beraten, hat er sofort verkauft.

Nach kurzer Zeit kam dann auch ein Depotauszug.. auf dem war ein hoher Betrag ausgewiesen, welcher

angeblich als Abgeltungssteuer fällig wäre.

Ich habe ihn dann mehrfach darauf hingewiesen, dass auf Verluste keine Steuern zu zahlen sind. Er hat sich dann

wieder mit der Bank in Verbindung gesetzt und diese hat erklärt, dass die vorherige depotführende Bank keine Kaufkurse

beim Übertrag mitgeliefert habe und deshalb fälschlicherweise ein Gewinn (wie der Betrag dann berechnet wurde konnte

keiner erklären) versteuert wurde. Allerdings könne man auch nicht weiterhelfen, da das Geld längst beim Finanzamt sei.

Mein Bekannter hat dann gegenüber der Bank erklärt, dass er nicht für deren Fehler aufkommen will.

Kurze Zeit kam dann wieder eine andere Erklärung warum das Geld abgezogen wurde:

Bei dem Garantiezertifikat handele es sich um eine Finanzinnovation, deren Erlös pauschal besteuert werde.

Dazu kamen dann von der Bank online-Ausdrucke von AGBs anderer Banken sowie von Foren, in denen dies bestätigt

wurde.

Mir kommt das ganze sehr schleierhaft vor und bin, nachdem die Bank so sehr auf ihr angebliches Recht beharrt, selbst

am zweifeln was denn nun richtig ist.

Wer kann mir weiterhelfen?

 

Vielen Dank

 

Hört sich nach Pauschalbesteuerung an. Dabei wird ein Teil des Verkaufserlöses pauschal als Gewinn unterstellt. Auf diesen "Pauschalgewinn" werden Steuern bezahlt.

 

Diese gibt es aber meines Wissens nach bei Finanzinnovationen (FI`s) eigentlich nicht,denn auch in der Vergangenheit wurden deren Kursgewinne "automatisch" versteuert. (D.h. der Anschaffungskurs wurde dafür erfasst.)

D.h. eigentlich würden hier sogar die Verluste steuerlich "gutgeschrieben" werden müssen, es sei denn, man hat den Fehler gemacht und keine Kaufkurse

beim Übertrag mitgeliefert. Dann findet obenbeschriebene Pauschalbesteuerung statt.

 

Dein Bekannter wird die zuviel bezahlten Steuern und die Verlustbescheinigung nur mittels der Steuererklärung erhalten. Per Gesetz dürfen die Anschaffungsdaten nur von der ehemaligen Bank oder dem Finanzamt festgestellt werden.

 

Nachtrag:

Theoretisch hat die Bank richtig gehandelt.Die Aussagen würden mich aber an der Kompetenz der Bank zweifeln lassen

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kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

Der Kurs des Garantiezertifikats stand zu diesem Zeitpunkt in den Miesen.

Weil mein Bekannter noch der Meinung war, er wäre tatsächlich gut beraten, hat er sofort verkauft.

Nach kurzer Zeit kam dann auch ein Depotauszug.. auf dem war ein hoher Betrag ausgewiesen, welcher

angeblich als Abgeltungssteuer fällig wäre.

Ich habe ihn dann mehrfach darauf hingewiesen, dass auf Verluste keine Steuern zu zahlen sind.

Das ist grundsätzlich richtig, aber...

 

Ich habe ihn dann mehrfach darauf hingewiesen, dass auf Verluste keine Steuern zu zahlen sind. Er hat sich dann

wieder mit der Bank in Verbindung gesetzt und diese hat erklärt, dass die vorherige depotführende Bank keine Kaufkurse

beim Übertrag mitgeliefert habe und deshalb fälschlicherweise ein Gewinn (wie der Betrag dann berechnet wurde konnte

keiner erklären) versteuert wurde.

...wenn tatsächlich keine Anschaffungsdaten geliefert wurden, muss die Bank pauschalversteuern. Dabei werden 30 % des Verkaufskurses als Gewinn angenommen und mit den üblichen 25% AbgSt + Soli versteuert. Wenn also 7,5% des Verkaufserlöses als Steuer abgezogen wurden, ist das wahrscheinlich der Fall.

Mir selbst ist es schon mehrfach vorgekommen, dass keine Anschaffungsdaten übermittelt wurden. Bei einem Kauf in 2008 reicht es aber grundsätzlich aus, wenn übermittelt wird, dass es sich um einen Altbestand handelt (also Kauf vor 2009).

Es ist mir aber auch schon vorgekommen, dass die Daten übermittelt aber von der empfangenden Bank nicht eingepflegt wurden.

 

Allerdings könne man auch nicht weiterhelfen, da das Geld längst beim Finanzamt sei.

Mein Bekannter hat dann gegenüber der Bank erklärt, dass er nicht für deren Fehler aufkommen will.

Die Frage der Haftung für den Fehler ist mir auch nicht ganz klar. Allerdings hat die übertragende Bank seit 2009 die Verpflichtung, die Anschaffungsdaten zu übermitteln. Die empfangende Bank hat nur die Verpflichtung, diese zu berückschtigen.

M.E. wäre also bei Nichtübermittlung die übertragende Bank und bei Nichteinpflegen die empfangende Bank in der Haftung.

 

Kurze Zeit kam dann wieder eine andere Erklärung warum das Geld abgezogen wurde:

Bei dem Garantiezertifikat handele es sich um eine Finanzinnovation, deren Erlös pauschal besteuert werde.

Das ist kompletter Blödsinn! Die spezielle Behandlung von Finanzinnovationen ist spätestens bei Verkauf nach dem 30.06.09 passe. Hier ist ein guter Überblick.

 

Dazu kamen dann von der Bank online-Ausdrucke von AGBs anderer Banken sowie von Foren, in denen dies bestätigt

wurde.

Das ist echt lachhaft! Was haben den AGB mit der Besteuerung zu tun? Und seit wann sind Forenbeiträge belastbare Quellen?

 

 

Ich kann Deinem Bekannten nur raten, sich an die Ombudsstelle zu richten. Wenn die Anfrage von denen statt einem kleinen Privatanleger kommt, steigt die Auskunftsbereitschaft meist sprunghaft an (mehrfach selbst erlebt). Ich nehme an, dass dann andere Abteilungen eingeschaltet werden und nicht mehr der First-Level-Support im Nebel rumstochert.

Er sollte in diesem Fall nicht nur Aufklärung (die Banken übertragen die Anschaffungsdaten in einem technischen Verfahren, es gibt also Nachweise wer welche Daten wann wem übertragen hat) sondern auch eine angemessene Verzinsung für die gezahlten Steuern, die er ja erst im Laufe von 2011 zurückbekommt, vom Schuldigen verlangen.

Kommt natürlich auf die Beträge an, ob sich der Aufwand lohnt. Meist war es mit einem Brief nicht getan (Schilderung des Sachverhalts, konkrete Forderung) sondern es waren noch weitere Briefe nötig, um falsche Behauptungen der Banken zu widerlegen (erster Brief: "Wir haben alles übertragen."; zweiter Brief: "Jetzt haben wir aber wrklich alles übertragen.", dritter Brief: "Na gut, wir hatten doch noch was vergessen.").

 

Ich würde Dich auch bitten, den Namen der "großen deutschen Bank" hier zu veröffentlichen, damit andere (auch potentielle) Kunden geewarnt sind.

 

HTH

 

kleinerfisch

 

Edith: Atros war schneller. Stimme ihm grundsätzlich zu.

An der Inkompetenz der Bank, genauer: ihres Supports, ist allerdings nicht zu zweifeln!

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Duderino

Vielen Dank für eure Antworten. Dann scheint die Aktion wohl rechtmäßig gewesen zu sein. Allerdings zweifle ich wirklich

an der Beratungsqualität der Bank.

Ich empfand es schon als eine Frechheit eine Garantieanlage, welche gerade im negativen Bereich notiert, zum Verkauf zu empfehlen

(die Initiative kam von der Bank, die ihn telefonisch kontaktierte).

Der Bekannte (Generation 75+) hat in vergangenen Gesprächen der Bank verdeutlicht, dass er bei seinen Anlagen absolut kein Risiko eingehen möchte.

Das "richtige" Produkt wurde ihm ja verkauft (von der vorherigen Bank), allerdings bringt dies wenig wenn während der Laufzeit verkauft wird.

Es handelt sich dabei übrigens um die Deutsche Bank.

 

Die angeblichen Belege, die die Rechmtäßigkeit bestätigen sollten, waren auch etwas stümperhaft ausgedruckt. Man wollte ihm erklären, dass man

über den Vorgang alles auf ihrer Homepage nachlesen könne. Der Ausdruck stammte jedoch von einem onlinebroker, dessen Adresse auf dem Ausdruck

unten zu lesen war.

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nyc123

WKN A0DT5T

 

 

ich habe auch probleme mit einer wp transaktion, siehe o. g. wkn, bei der der einstandskurs nicht übertragen wurde.

 

hat hier jemand zugang zu dem wm daten um mir zu bestätigen, dass diese anleihe als finanzinnovation eingestuft ist?

 

vielen dank für die hilfe!!!

 

 

 

 

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nyc123

das ist aber eine pfeilschnelle hilfe gewesen! sehr herzlichen dank dafür!!!!!

 

ich hatte noch eine andere anleihe überprüft a0den7, da kommt auch als wertpapierrt nur DB raus.

 

ob das finanzamt die beschreibung von hybridanleihen als finanzinnovation anerkennt? wüsste nicht, wie ich sonst den status als finanzinnovation nachweisen kann.

 

nochmals vielen, vielen dank!

(diese seite wmdatenservice kannte ich nicht, hatte mich zur kostenlosen testversion angemeldet, warte aber immer noch auf die zugangsdaten.....)

 

 

 

 

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Undercover
vor 22 Minuten von nyc123:

ob das finanzamt die beschreibung von hybridanleihen als finanzinnovation anerkennt? wüsste nicht, wie ich sonst den status als finanzinnovation nachweisen kann.

 

Wofür soll das relevant sein?

Sind das Altbestände?

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nyc123

ja, sind altbestände, bei denen der einstandspreis nicht übertragen wurde.

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Undercover
· bearbeitet von Undercover

Ein schwieriges Thema. Entweder viel lesen oder Steuerberater.

Die Frage ist halt um welche Summen es geht und ob sich die Mühe lohnt.

Ob es sich um eine Finanzinnovation handelt oder nicht spielt m.E. keine Rolle mehr.

Heute wird alles besteuert. :(

Seit 2009 die Erträge und seit 2018 auch die Kursgewinne.

Wenn ich das richtig verstehe wird der Kurs Ende 2017 als Anschaffungspreis genommen.

Dann kann man 20 % von maximal 100.000 EUR steuerfrei verkaufen. Der Rest wird mit KAP versteuert.

Von der Bank kannst du keine Hilfe erwarten. Die dürfen keine Einstandspreise eintragen die es nie gab.

Wenn du verkaufen willst dann mach es einfach.

Dann zahlst du 30 % Steuern als Ersatzbemessung.

Dann kannst du immer noch überlegen ob etwas vom FA zurück zu holen ist.

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vanity

Du verwechselst hier die Vorgehensweise bei Fonds im Gegensatz zu Anleihen. Das Geschriebene ist hier ohne Bedeutung (und auch nicht ganz richtig).

 

Hier geht es darum, Kursverluste einer Anleihe aus dem Altbestand (vor 2009) geltend zu machen, was nur bei einer Klassifizierung als FI möglich ist. Und dazu braucht man natürlich auch einen Einstandskurs.

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Belgien
· bearbeitet von Belgien
vor 19 Minuten von Undercover:

Ein schwieriges Thema. Entweder viel lesen oder Steuerberater.

Die Frage ist halt um welche Summen es geht und ob sich die Mühe lohnt.

Ob es sich um eine Finanzinnovation handelt oder nicht spielt m.E. keine Rolle mehr.

Heute wird alles besteuert. :(

Seit 2009 die Erträge und seit 2018 auch die Kursgewinne.

Wenn ich das richtig verstehe wird der Kurs Ende 2017 als Anschaffungspreis genommen.

Dann kann man 20 % von maximal 100.000 EUR steuerfrei verkaufen. Der Rest wird mit KAP versteuert.

Von der Bank kannst du keine Hilfe erwarten. Die dürfen keine Einstandspreise eintragen die es nie gab.

Wenn du verkaufen willst dann mach es einfach.

Dann zahlst du 30 % Steuern als Ersatzbemessung.

Dann kannst du immer noch überlegen ob etwas vom FA zurück zu holen ist.

 

Ich denke, Du solltest Deinem eigenen Rat folgen und 'entweder viel lesen oder Steuerberater' konsultieren. Deine Aussagen zeigen ein ungesundes Halbwissen, da Du offenbar einen Fokus auf Fonds hast. Im obigen Fall geht es jedoch um eine als Finanzinnovation klassifizierte Anleihe, das ist ein komplett anderes Thema bei der Besteuerung.

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Undercover
vor 50 Minuten von vanity:

Hier geht es darum, Kursverluste einer Anleihe aus dem Altbestand (vor 2009) geltend zu machen, was nur bei einer Klassifizierung als FI möglich ist. Und dazu braucht man natürlich auch einen Einstandskurs.

Ok, man möchte zur Abwechslung mal steuerpflichtig sein damit Verluste angerechnet werden.  :)

Dann kommt es auf die Einstufung als FI an. Habe ich eben gelernt.

Das wird das FA aber nicht einfach so schlucken.

Dazu gibt es wohl diverse Urteile.

https://www.ebnerstolz.de/de/kursverluste-bei-hybridanleihen-mit-gestuften-zinsversprechen-ohne-laufzeitbegrenzung-und-ohne-emissionsrendite-50100.html

Der fehlende Anschaffungspreis ist wohl nicht das Problem.

Den kann man dem FA ja nachweisen.

 

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Andreas R.

Hör doch bitte auf, alles zu kommentieren, wo du offenbar null Plan hast. Das nervt.

 

Natürlich wird das Finanzamt das akzeptieren.

Nachweise beilegen und alles wird anerkannt.

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Undercover

Du kannst mich ja ignorieren. :)

Hast du das Urteil gelesen?

Richtig ist daß ich keine Ahnung habe wie die fragliche Anleihe ausgelegt ist.

Das interessiert mich nicht da ich nicht betroffen bin und auch nie sein werde.

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Andreas R.

Dann laber einfach nicht rum.

Ignorieren ist keine Lösung, wenn du andere Leute auf die falsche Fährte führst.

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