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Dash

Hallo zusammen,

 

da ich aktuell ein Problem mit dem im Betreff genannten Thema habe, wollte ich mich mal hier an das Forum wenden, denn was ich hier so gelesen habe war immer sehr konstruktiv und fachlich sehr versiert. Ich würde mich freuen, wenn dies auch bei meinem Sachverhalt zu einer Lösungsfindung führen würde. :)

 

Also folgendes "Problem" beschäftigt mich aktuell:

 

Ich möchte ermitteln, wie hoch die Veräußerungsgewinne / -verluste aus dem Verkauf und der Einlösung von Bezugsrechten (BezR) korrekt zu ermitteln sind, und dies an einem konkreten Fall, denn allgemeine Formeln gem. Literatur o.ä. habe ich nun soweit nicht nutzen können.

 

Folgende Daten liegen vor:

 

Kauf Aktien Telefonica SA (ES0178430E18) per 13.12.2000

Kurs 20,4033 EUR

Nebenkosten 88,15 EUR

AK = 14.574,49 EUR

 

Per 16.01.2001 werden nun 10 Anrechte verkauft, da diese übrig bleiben, weil die restlichen 700 Anrechte zum Bezug von 14 Gratisaktien geführt haben (Bezugsverhältnis 50:1).

 

Nun habe ich leider nur folgende Daten zu dem Verkauf der 10 Anrechte voliegen:

Kurs 0,39 EUR

Nebenkosten (1% wie üblich) 0,39 EUR

Verkaufserlös: 3,51 EUR

 

Dieser Verkauf liegt nun ja innerhalb der Spekulationsfrist, da die "alten" Aktien erst vor ca. 1 Monat erworben wurden. Allerdings liegt ja auch die Einlösung der BezR innerhalb der Frist. Aber wie bewerte ich dies nun korrekt mit den mir vorliegenden Daten? Was fehlt, um eine korrekte Bewertung vornehmen zu können?

 

Ich habe selbst (oder wen wundert es?) in Erträgnisaufstellungen, die ähnliche Positionen erfasst haben, nie eine nachvollziehbare Bewertung finden können bzw. eher an der Richtigkeit der Ermittlung gezweifelt. Daher würde ich nun gerne mal genauer verstehen, wie diese Positionen zu bewerten sind.

 

Vielen Dank im Voraus für eure Mithilfe!

 

Dash

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Dash
· bearbeitet von Dash

http://www.abgeltung...html?entryId=79

 

 

PS Spekulationsfrist ist für Wertpapiere obsolet

 

Das stimmt wohl, aber der Sachverhalt bezieht sich -wie oben erwähnt- auf die Jahre 2000 und 2001, also noch fern der Abgeltungssteuer.

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