blublub Dezember 29, 2010 Hi! Folgendes Szenario: Ich habe Mitte 2008 Anteile an einem ausländischen (Luxemburg) thesaurierenden Fond über eine Schenkung erhalten, welchen ich nun (Dezember 2010) Verkauft habe. Die Bank hat mir dabei 25% Kapitalertragssteuer + 5.5% Soli auf den Akkumulierten ausschüttungsgleichen Ertrag abgezogen. Da aber Kaufdatum vor 31.12.2008 und somit die Haltedauer über einem Jahr liegt, sollten die Veräußerungsgewinne doch eigentlich steuerfrei sein, oder? Hat die Bank einen Fehler gemacht oder muss ich mir das Geld über die Steuererklärung zurückholen? Vielen Dank! Grüße, Andi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Dezember 29, 2010 Hi! Folgendes Szenario: Ich habe Mitte 2008 Anteile an einem ausländischen (Luxemburg) thesaurierenden Fond über eine Schenkung erhalten, welchen ich nun (Dezember 2010) Verkauft habe. Die Bank hat mir dabei 25% Kapitalertragssteuer + 5.5% Soli auf den Akkumulierten ausschüttungsgleichen Ertrag abgezogen. Da aber Kaufdatum vor 31.12.2008 und somit die Haltedauer über einem Jahr liegt, sollten die Veräußerungsgewinne doch eigentlich steuerfrei sein, oder? Hat die Bank einen Fehler gemacht oder muss ich mir das Geld über die Steuererklärung zurückholen? Vielen Dank! Grüße, Andi Ausschüttungsgleiche Erträge sind keine Veräußerungsgewinne und waren und sind steuerpflichtig. Hast Du 2008/2009 thesaurierte Erträge versteuert? Wenn ja könntest Du die bereits versteuerten Erträge bei der Steuererklärung für 2010 berücksichtigen lassen, wenn nein ------- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Dezember 30, 2010 Hi! Folgendes Szenario: Ich habe Mitte 2008 Anteile an einem ausländischen (Luxemburg) thesaurierenden Fond über eine Schenkung erhalten, welchen ich nun (Dezember 2010) Verkauft habe. Die Bank hat mir dabei 25% Kapitalertragssteuer + 5.5% Soli auf den Akkumulierten ausschüttungsgleichen Ertrag abgezogen. Da aber Kaufdatum vor 31.12.2008 und somit die Haltedauer über einem Jahr liegt, sollten die Veräußerungsgewinne doch eigentlich steuerfrei sein, oder? Hat die Bank einen Fehler gemacht oder muss ich mir das Geld über die Steuererklärung zurückholen? Vielen Dank! Grüße, Andi Ergänzung zu Otto: Die Thesaurierungen unterlagen nicht der dt. Kapitalertragsteuer beim Zufluss. Daher erfolgt jetzt eine Nachbelastung beim Verkauf. Dies betrifft nicht nur Deine Haltedauer sondern auch den Zeitraum in dem der Schenker die anteile hielt. Das ist grds. korrekt. In der Steuerbescheinigung werden diese nachträglich dem KapErtSt-abzug unterworfenen Erträge gesondert ausgewiesen. Neben dem Nachweis der Versteuerung der Thesaurierung der Jahre 2008/09 müsste aber auch für die Haltedauer des Schenkers die Versteuerung nachgewiesen werden. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Padua Dezember 31, 2010 Beim Threadtitel "Kapitalertragssteuer bei Kaufdatum vor 31.12.2009" meintest Du sicherlich "31.12.2008", also die Zeit vor Einführung der Abgeltungssteuer. Vielleicht kann ja ein Mod den Titel ändern, damit Neulinge nicht unnötig verwirrt werden. Gruß Padua Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Dezember 31, 2010 Neben dem Nachweis der Versteuerung der Thesaurierung der Jahre 2008/09 müsste aber auch für die Haltedauer des Schenkers die Versteuerung nachgewiesen werden. Ergänzung zu Taxadvisor ...damit Du die beim Verkauf fällige AbgSt wiederbekommst. Bei fehlendem Nachweis bekommst Du sie halt nicht wieder. Sonst passiert nichts. (nur weil es beim schnellen Lesen so klingt, als müsse grundsätzlich ein eNachweis erbracht werden :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag