Knarf Dezember 28, 2010 Hallo, im Juni 1997 wurde eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Während der Laufzeit wurden etliche Fondsanteile gekauft. Konkret: bis Ende 2008 waren es 500 Anteile, im Jahr 2009 kamen noch einmal 60 Anteile dazu. Im November 2009 war die Versicherung fällig. Zur Fälligkeit wurden die bis dahin erworbenen Fondsanteile auf ein Depot übertragen. Bei der Übertragung war ein Fondsanteil 60 Euro wert. Nun sollen die Fondsanteile verkauft werden. Inzwischen ist der Wert eines Anteils auf 80 Euro gestiegen. Ich würde nun gern wissen, wie es mit der Abgeltungssteuer aussieht. Welcher Kapitalgewinn muss hier beim Verkauf versteuert werden? Die kompletten 560 Anteile * 20 Euro Gewinn pro Stück? Oder nur noch die im Jahr 2009 erworbenen Anteile, also 60 * 20 Euro? Und der Gewinn auf die bis Ende 2008 im Rahmen der Versicherung gekauften Anteile ist steuerfrei? Oder doch ganz anders? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf Januar 2, 2011 Kennt sich denn in diesem Bereich niemand aus? :'( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Januar 3, 2011 Kennt sich denn in diesem Bereich niemand aus? :'( Ich weiß es nicht, aber ich würde darauf tippen, dass hier der Bestandsschutz von von 2008 bzw. vor 2005 gilt: - Lebenversicherungen werden nicht besteuert - Fonds mit Haltezeit über 1 Jahr werden nicht besteuert Solange du diese Fonds hältst, sollte auch keine Steuer abgezogen werden. Wenn du sicher gehen willst frag doch einfach mal deine Bank? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag