nimbus4m Oktober 28, 2005 Hallo Ich wollte jetzt demnächst ein Depot bei der DAB eröffnen. Ich wollte dann auch direkt die Termingeschäftsfähigkeit beantragen. Wie stehen denn die Chancen, dass ich diese auch erhalte? Nicht, dass die dann sagen, ich hätte bisher noch nichts gemacht und das geht deshalb nicht. Hat da jemand Erfahrung? mfg nimbus4m Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JohnnyNash Oktober 28, 2005 Das ist überhaupt kein Problem, die FTG zu bekommen. Denen ist das egal. Für die ist das Blatt nur zur Absicherung, falls du mal vorhast, sie zu verklagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nimbus4m Oktober 28, 2005 Alles klar, dann weiß ich bescheid. Danke für die schnelle Antwort Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dimka Oktober 28, 2005 · bearbeitet Oktober 28, 2005 von Dimka Alles klar, dann weiß ich bescheid. Danke für die schnelle Antwort Ich kann mich dem Skorpion nur anschliessen,denn vor 2 Wochen war ich auch bei meiner Bank um dies zu beantragen.Natürlich habe ich auch die Frage gestellt für wen das überhaupt zugänglich ist,kann das jeder beantragen?Die Antwort war:selbstverständlich,ist für jeden kein Problem. Wünsche dir viel Erfolg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sprite Oktober 28, 2005 wenn man die FTG hat, kann man dann mit seinem gesamten kapital handeln? (den bei dem terminhandel kann man ja mehr verlieren als man eingesetzt hat) Bei der bank z.b. wird einem doch ein limit gesetzt wenn man z.b. 3000 im monat verdient darf man max. mit 300 handeln, oder nicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerry Oktober 28, 2005 Als Börsen-Anfänger und Kleinanleger sollte man aber auf jeden Fall die Finger von Termingeschäften lassen, oder? Mir ist das jedenfalls zu gefährlich, weil man seinen maximal-möglichen Verlust nicht im Voraus weiß. Ich denke, es hat schon einen Sinn, dass die Banken vorsichtige damit sind, jedem die Erlaubnis für Termingeschäfte zu geben. Bei der Comdirect-Bank hätte ich sogar Unterlagen hinschicken müssen, die belegen, dass ich genug Wissen dazu habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JohnnyNash Oktober 28, 2005 Soweit ich weiß, kann man bei der Comdirect/DAB-Bank keine Optionen,CFDs oder Futures handeln. Deswegen kann man auch nicht mehr verlieren, als man einsetzt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nimbus4m Oktober 28, 2005 Aber normale Turbo-Zertifikate sollten gehen oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bond Oktober 28, 2005 Zertis funzen bei Comdirect. Eurex-Trading ist theoretisch auch möglich - dort werden immerhin auch Futures gehandelt - keine Ahnung, ob Comdirect nur Options oder auch Futures zulässt - siehe: http://coma.comdirect.de/cms/products/page...retrad_det.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Onassis Oktober 28, 2005 also wenn ich das recht im Kopf habe, kannst du bei DAB und comdirect Aktien und Zertifikate handeln. Die heißeren Sachen sind dann Optionsscheine - die kannst du auch bei beiden kaufen und verkaufen. Aber Optionen und Futures geht (soweit ich weiß - fast 99% sicher) nicht. Onassis Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Denker Oktober 28, 2005 Soweit ich weiß, kann man bei der Comdirect/DAB-Bank keine Optionen,CFDs oder Futures handeln. Deswegen kann man auch nicht mehr verlieren, als man einsetzt. stimmt nicht! Schaue hier: Die PDFs zum Optionsscheinhandel Hebel und Turbo Zertis gehören in die Risikoklasse F, da an der Eurex (reine Derivatebörse) gehandelt wird/kann. Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften Risiken im Optionsscheingeschäft Sondervollmacht Optionsscheingeschäft Änderung der Anlagestrategie Die o. g. 4 Formulare müssen unterschrieben werden --------------------------------------------- Bei Finanztermingeschäften stehen den Gewinnchancen hohe Verlustrisiken gegenüber. Deshalb können wir Ihre Aufträge zum Abschluss von Finanztermingeschäften nur ausführen, wenn wir Sie gemäß § 37d Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz vor Abschluss des Finanztermingeschäfts über die damit verbundenen Verlustrisiken schriftlich informieren und Sie diese Information durch Ihre Unterschrift bestätigen. --------------------------------------------------- A.Grundsätzliches über Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften Das Wertpapierhandelsgesetz (§ 37d Abs. 1) sieht vor, dass wir Sie über die nachfolgenden Risiken informieren: Verfall oder Wertminderung Die Rechte, die Sie aus Finanztermingeschäften erwerben, können verfallen oder an Wert verlieren, weil diese Geschäfte stets nur befristete Rechte verschaffen. Je kürzer die Frist ist, desto größer kann Ihr Risiko sein. Unkalkulierbare Verluste Bei Verbindlichkeiten aus Finanztermingeschäften kann Ihr Verlustrisiko unbestimmbar sein und auch über die von Ihnen geleisteten Sicherheiten hinaus Ihr sonstiges Vermögen erfassen. Fehlende Absicherungsmöglichkeiten Geschäfte, mit denen Risiken aus eingegangenen Finanztermingeschäften ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen (Glattstellungsgeschäfte), können möglicherweise nicht oder nur zu einem für Sie verlustbringenden Preis getätigt werden. Zusätzliches Verlustpotential bei Kreditaufnahme oder aus Wechselkursschwankungen Ihr Verlustrisiko steigt, wenn Sie für Ihr Finanztermingeschäft einen Kredit in Anspruch nehmen. Dasselbe ist bei einem Termingeschäft der Fall, bei dem Ihre Verpflichtungen oder Ansprüche auf ausländische Währung oder eine Rechnungseinheit lauten. B.Die Risiken bei den einzelnen Geschäftsarten I. Kauf von Optionen 1. Kauf einer Option auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle Das Geschäft: Wenn Sie Optionen auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle kaufen, erwerben Sie den Anspruch auf Lieferung oder Abnahme der genannten Basiswerte zu dem beim Kauf der Option bereits festgelegten Preis. Ihr Risiko: Eine Kursveränderung des Basiswertes, also z. B. der Aktie, die Ihrer Option als Vertragsgegenstand zugrunde liegt, kann den Wert Ihrer Option mindern. Zu einer Wertminderung kommt es im Fall einer Kaufoption (Call) bei Kursverlusten, im Fall einer Verkaufsoption (Put) bei Kursgewinnen des zugrunde liegenden Vertragsgegenstandes. Tritt eine Wertminderung ein, so erfolgt diese stets überproportional zur Kursveränderung des Basiswertes, sogar bis hin zur Wertlosigkeit Ihrer Option. Eine Wertminderung Ihrer Option kann aber auch dann eintreten, wenn der Kurs des Basiswertes sich nicht ändert, weil der Wert Ihrer Option von weiteren Preisbildungsfaktoren (z. B. Laufzeit oder Häufigkeit und Intensität der Preisschwankungen des Basiswerts) mitbestimmt wird. Wegen der begrenzten Laufzeit einer Option können Sie dann nicht darauf vertrauen, dass sich der Preis der Option rechtzeitig wieder erholen wird. Erfüllen sich Ihre Erwartungen bezüglich der Marktentwicklung nicht und verzichten Sie deshalb auf die Ausübung der Option oder versäumen Sie die Ausübung, so verfällt Ihre Option mit Ablauf ihrer Laufzeit. Ihr Verlust liegt dann in dem für die Option gezahlten Preis zuzüglich der Ihnen entstandenen Kosten. 2. Kauf einer Option auf Finanzterminkontrakte Das Geschäft: Beim Kauf einer Option auf einen Finanzterminkontrakt erwerben Sie das Recht, zu im Vorhinein fixierten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von z.B. Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen verpflichten. Ihr Risiko: Auch diese Option unterliegt zunächst den unter 1. beschriebenen Risiken. Nach Ausübung der Option gehen Sie allerdings neue Risiken ein: Diese richten sich nach dem dann zustande kommenden Finanzterminkontrakt und können weit über Ihrem ursprünglichen Einsatz das ist der für die Option gezahlte Preis liegen. Sodann treffen Sie zusätzlich die Risiken aus den nachfolgend beschriebenen Finanztermingeschäften mit Erfüllung per Termin. II. Verkauf von Optionen und Finanztermingeschäfte mit Erfüllung per Termin 1. Verkauf per Termin und Verkauf einer Kaufoption auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle Das Geschäft: Als Verkäufer per Termin gehen Sie die Verpflichtung ein, Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle zu einem vereinbarten Kaufpreis zu liefern. Als Verkäufer einer Kaufoption trifft Sie diese Verpflichtung nur dann, wenn die Option ausgeübt wird. Ihr Risiko: Steigen die Kurse, müssen Sie dennoch zu dem zuvor festgelegten Preis liefern, der dann ganz erheblich unter dem aktuellen Marktpreis liegen kann. Sofern sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, bereits in Ihrem Besitz befindet, kommen Ihnen steigende Marktpreise nicht mehr zugute. Wenn Sie ihn erst später erwerben wollen, kann der aktuelle Marktpreis erheblich über dem im Voraus festgelegten Preis liegen. In der Preisdifferenz liegt Ihr Erstmalige Information Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im Vorhinein nicht bestimmbar, d. h. theoretisch unbegrenzt. Es kann weit über von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen, wenn Sie den Liefergegenstand nicht besitzen, sondern sich erst bei Fälligkeit damit eindecken wollen. In diesem Fall können Ihnen erhebliche Verluste entstehen, da Sie je nach Marktsituation eventuell zu sehr hohen Preisen kaufen müssen oder aber entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten haben, wenn Ihnen die Eindeckung nicht möglich ist. Beachten Sie: Befindet sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, in Ihrem Besitz, so sind Sie zwar vor Eindeckungsverlusten geschützt. Werden aber diese Werte für die Laufzeit Ihres Finanztermingeschäftes (als Sicherheiten) ganz oder teilweise gesperrt gehalten, können Sie während dieser Zeit oder bis zur Glattstellung Ihres Terminkontraktes hierüber nicht verfügen und die Werte auch nicht verkaufen, um bei fallenden Kursen Verluste zu vermeiden. 2. Kauf per Termin und Verkauf einer Verkaufsoption auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle Das Geschäft: Als Käufer per Termin oder als Verkäufer einer Verkaufsoption gehen Sie die Verpflichtung ein, Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle zu einem festgelegten Preis abzunehmen. Ihr Risiko: Auch bei sinkenden Kursen müssen Sie den Kaufgegenstand zum vereinbarten Preis abnehmen, der dann erheblich über dem aktuellen Marktpreis liegen kann. In der Differenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im Vorhinein nicht bestimmbar und kann weit über eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen. Wenn Sie beabsichtigen, die Werte nach Abnahme sofort wieder zu verkaufen, sollten Sie beachten, dass Sie unter Umständen keinen oder nur schwer einen Käufer finden; je nach Marktentwicklung kann Ihnen dann ein Verkauf nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich sein. 3. Verkauf einer Option auf Finanzterminkontrakte Das Geschäft: Beim Verkauf einer Option auf einen Finanzterminkontrakt gehen Sie die Verpflichtung ein, zu im Vorhinein fixierten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von z. B. Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen verpflichten. Ihr Risiko: Sollte die von Ihnen verkaufte Option ausgeübt werden, so laufen Sie das Risiko eines Verkäufers oder Käufers per Termin, wie es unter Ziff. 1. und 2. dieses Abschnittes II. beschrieben ist. III. Options- und Finanzterminkontrakte mit Differenzausgleich Das Geschäft: Bei manchen Finanztermingeschäften findet nur ein Barausgleich statt. Hierbei handelt es sich insbesondere um: Options- oder Finanzterminkontrakte auf einen Index, also auf eine veränderliche Zahlengröße, die aus einem nach bestimmten Kriterien festgelegten Bestand von Wertpapieren errechnet wird und deren Veränderungen die Kursbewegungen dieser Wertpapiere widerspiegeln. Options- oder Finanzterminkontrakte auf den Zinssatz für eine Termineinlage mit standardisierter Laufzeit. Ihr Risiko: Wenn Ihre Erwartungen nicht eintreten, haben Sie die Differenz zu zahlen, die zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem aktuellen Marktkurs bei Fälligkeit des Geschäfts besteht. Diese Differenz macht Ihren Verlust aus. Die maximale Höhe Ihres Verlustes lässt sich im Vorhinein nicht bestimmen. Er kann weit über eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen. C.Weitere Risiken aus Finanztermingeschäften I. Finanztermingeschäfte mit Währungsrisiko Das Geschäft: Wenn Sie ein Finanztermingeschäft eingehen, bei dem Ihre Verpflichtung oder die von Ihnen zu beanspruchende Gegenleistung auf ausländische Währung oder eine Rechnungseinheit lautet oder sich der Wert des Vertragsgegenstandes hiernach bestimmt (z. B. bei Gold), sind Sie einem zusätzlichen Risiko ausgesetzt. Ihr Risiko: In diesem Fall ist Ihr Verlustrisiko nicht nur an die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Vertragsgegenstandes gekoppelt. Vielmehr können Entwicklungen am Devisenmarkt die Ursache für zusätzliche unkalkulierbare Verluste sein: Wechselkursschwankungen können den Wert der erworbenen Option verringern den Vertragsgegenstand verteuern, den Sie zur Erfüllung des Finanztermingeschäfts liefern müssen, wenn er in ausländischer Währung oder einer Rechnungseinheit zu bezahlen ist. Dasselbe gilt für eine Zahlungsverpflichtung aus dem Finanztermingeschäft, die Sie in ausländischer Währung oder einer Rechnungseinheit erfüllen müssen. den Wert oder den Verkaufserlös des aus dem Finanztermingeschäft abzunehmenden Vertragsgegenstandes oder den Wert der erhaltenen Zahlung vermindern. II. Risikoausschließende oder -einschränkende Geschäfte Vertrauen Sie nicht darauf, dass Sie während der Laufzeit jederzeit Geschäfte abschließen können, durch die Sie Ihre Risiken aus Finanztermingeschäften kompensieren oder einschränken können. Ob diese Möglichkeit besteht, hängt von den Marktverhältnissen und auch von der Ausgestaltung Ihres jeweiligen Finanztermingeschäfts ab. Unter Umständen können Sie ein entsprechendes Geschäft nicht oder nur zu einem ungünstigen Marktpreis tätigen, so dass Ihnen ein Verlust entsteht. III. Inanspruchnahme von Kredit Ihr Risiko erhöht sich, wenn Sie insbesondere den Erwerb von Optionen oder die Erfüllung Ihrer Lieferoder Zahlungsverpflichtungen aus Finanztermingeschäften über Kredit finanzieren. In diesem Fall müssen Sie, wenn sich der Markt entgegen Ihren Erwartungen entwickelt, nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen. Setzen Sie daher nie darauf, den Kredit aus den Gewinnen des Finanztermingeschäftes verzinsen und zurückzahlen zu können, sondern prüfen Sie vor Geschäftsabschluss Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin, ob Sie zur Verzinsung und gegebenenfalls kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in der Lage sind, wenn statt der erwarteten Gewinne Verluste eintreten. D.Verbriefung in Wertpapieren Die Risiken aus den oben geschilderten Geschäften ändern sich nicht, wenn die Rechte und Pflichten in einem Wertpapier (z. B. Optionsschein) verbrieft sind. ----------------------------------------------------- PDF Formular Der/Die Bevollmächtigte kann insbesondere: Optionsscheine kaufen und verkaufen Rechte aus diesen Geschäften ausüben Verpflichtungen aus diesen Geschäften zu Lasten meines/unseres Kontos erfüllen Der/Die Bevollmächtigte ist ferner berechtigt, im Zusammenhang mit diesen Geschäften erteilte Abrechnungen, Kontoauszüge, Aufstellungen und sonstige Schriftzüge für mich/uns entgegenzunehmen, zu prüfen und anzuerkennen. Für Optionsscheingeschäfte gelten die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. ------------------------------------ PDR Formulae Änderung der Anlagestrategie unter 5.000 5.000 9.999 10.000 24.999 25.000 49.999 50.000 74.999 über 75.000 > Angaben zu Ihren Anlagestrategien/Ihren Wertpapierkenntnissen bzw. -erfahrungen und Ihrem Einkommen/Nettovermögen Gemäß § 31 Abs. 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind wir verpflichtet, Sie nach Ihren Kenntnissen bzw. Erfahrungen im Wertpapiergeschäft, nach Ihren finanziellen Verhältnissen sowie Ihrer Anlagestrategie zu befragen. In welcher Höhe könnten Sie über dieses Nettovermögen frei verfügen? Ihr Nettovermögen (Vermögen z. B. Konto-, Spar- und Depotguthaben, Edelmetalle, Kapitallebens- und Rentenversicherungen, Kfz, Immobilien, Bausparguthaben abzüglich Verbindlichkeiten, z.B. Hypotheken/Grundschulden, Kreditrestbeträge) beträgt ca. Wie hoch ist Ihr durchschnittliches Jahresnettoeinkommen (jährliche Einkünfte z.B. Gehalt, Rente, Kapitaleinkünfte aus Vermietung/Verpachtung , reduziert um gesetzliche Abzüge, z.B. Steuern, Sozialversicherungsbeiträge)? unter 5.000 5.000 9.999 10.000 24.999 25.000 49.999 50.000 124.999 über 125.000 unter 5.000 5.000 9.999 10.000 24.999 25.000 49.999 50.000 124.999 über 125.000 --------------------------------------------- PDF Formular In Optionsschein- bzw. sonstigen Finanztermingeschäften gemäß Risikokategorie F des Kontoeröffnungsantrages (spekulative Anlagestrategie) habe(n) ich/wir Kenntnisse bzw. Erfahrungen seit ca. Jahr(en). ---------------------------------------------- O&F Trading (Eurex-Handel) ---------------------------------------------- M. M. sollte der PC schon sehr gut abgesichert sein, wenn diese o. g. Formular unterschrieben abgegeben werden. Sollten Dritte an meine Daten kommen, so könnten sie mein Haus und Hof verzocken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nimbus4m Oktober 29, 2005 Also so wie ich das sehe, gibt es doch bei der DAB-Bank nur ein Formular oder? Kann ich das direkt mit dem Eröffnungsantrag mitschicken oder muss das Depot erst eröffnet sein und dann gehts erst? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kmst April 11, 2006 · bearbeitet April 11, 2006 von kmst Mal ne andere Frage dazu. Bei der comdirect muss man ja u.a. obiges Formular ausfüllen ( http://www.comdirect.de/static/pdf/corp0003.pdf ) und da Angaben zu Jahresnettoeinkommen und Nettovermögen sowie frei verfügbares Nettovermögen machen. Warum wollen die das wissen? Und entstehen durch diese Angaben irgendwelche Verpflichtungen meinerseits? Muß ich dann zb Geld in gewisser Höhe als Sicherheit hinterlegen o.Ä.? Ich hatte eigentlich nur vor, in Optionsscheine zu investieren, bei denen sollte sich ja der Verlust auf das eingesetzte Kapital beschränken oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOWMETA April 11, 2006 · bearbeitet April 11, 2006 von WOWMETA Mal ne andere Frage dazu. Bei der comdirect muss man ja u.a. obiges Formular ausfüllen ( http://www.comdirect.de/static/pdf/corp0003.pdf ) und da Angaben zu Jahresnettoeinkommen und Nettovermögen sowie frei verfügbares Nettovermögen machen. Warum wollen die das wissen? Und entstehen durch diese Angaben irgendwelche Verpflichtungen meinerseits? Muß ich dann zb Geld in gewisser Höhe als Sicherheit hinterlegen o.Ä.? Ich hatte eigentlich nur vor, in Optionsscheine zu investieren, bei denen sollte sich ja der Verlust auf das eingesetzte Kapital beschränken oder? Hai! Bei Optionsscheinen nur das eingesetzte Kapital... Die möchten sich nur komplett absichern, ist bei der DIBA genauso. Vor ca. 10 Jahren, als ich mal mit OS anfangen wollte, sollte ich einen 2tägigen Abendkurs bei der Sparkasse deswegen besuchen..... Tschüüüüüsssss WOWMETA Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
delubac April 11, 2006 Die möchten das gerne Wissen um dich in eine Risikoklasse einzustufen. Sie sind verpflichtet freiwillige Angaben dieser Art von dir zu verlangen, steht so im Wertpapierhandelsgesetz. Weiterhin darf die Bank dich nicht mit Dingen handeln lassen, für die du erkennbar nicht geeignet bist, sonst könnte sie schadensersatzpflichtig werden. Die Bank verbietet dir das also nicht aus nächstenlieben, sondern zum reinen Selbstschutz. Daher wird sie auch nicht kontrollieren was du da zusammenlügst. Im übrigen habe ich dazu zwei Aussagen: 1. Jeder sollte mit seinem Geld machen dürfen was er will. 2. Auch wenn man meint, das Prinzip verstanden zu haben, so empfehle ich doch umfangreiche Demodepot-Tests. Denn auch bei fallendem Spielgeld gerät man ins Schwitzen. Und man sollte immer alles vorher einmal ausprobieren, bevors ernst wird. Für Zertifikate, OS usw. sind meiner Ansicht nach schon überdurchschnittliche Kenntnisse der Mathematik erforderlich um nicht aus Unkenntnis Verluste zu erleiden. Zum Schluss noch: "Die Gier ist ein wildes Tier" <-- Immer dran denken Gruß, delubac Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOWMETA April 11, 2006 ...... Zum Schluss noch: "Die Gier ist ein wildes Tier" <-- Immer dran denken Gruß, delubac Und: "Gier frisst Hirn".... :-" Tschau Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cubewall April 11, 2006 Hallo delubac, der Tip mit dem Testdepot ist natürlich sinnvoll, aber nicht mit dem ersten realen Trade zu vergleichen. Ich habe auch vorher 2 Monate sehr intensiv getestet - und da sitzt dann die Hand lockerer, mal einen SL auszusetzen, weil man der felsenfesten Überzeugung ist, daß man Recht hat. Wenns Testdepot leer ist, klickt man halt auf Zurücksetzen. Ich persönlich halte die Einstellung der Banken für sehr bedenklich. Und man sollte als Kunde/Trader auch einmal hinterfragen, warum das so problemlos gewährt wird. Denn eins ist sicher, die Bank verdient immer, an jedem Trade, wenn es ganz schlimm läuft noch am Kredit um die Gier-Verluste wieder auszugleichen. Sicher ist ein Testdepot sinnvoll und hilfreich, aber man muss sich selbst gegenüber ehrlich sein und vor allen Dingen auch Frau/Manns genug, um sich nach einem abgeschossenen Testdepot einzugestehen, daß man besser die Finger davon lassen sollte. Wenn Derivate handeln so einfach wäre, gäbe es keine Bäcker oder Mauerer mehr, dann würde jeder sein Geld an der Börse verdienen. @ nimbus Verstehe es nicht bitte nicht falsch, aber zum Handeln mit Derivaten sollte man sehr gut wissen, was man tut und was man macht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maciej April 5, 2013 Hat jemand Erfahrung mit der Termingeschäftsfähigkeit beim Sparkassen-Depot (S Broker)? Mich würde interessieren, wie (un)problematisch es dort ist, bei Depoteröffnung auch gleichzeitig die Erlaubnis für das Handeln mit Optionsscheinen zu bekommen. In den Unterlagen kann ich dazu überhaupt keine Informationen finden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag