Amateur Dezember 19, 2010 Hallo, Angenommen ich habe meinen Steuerfreibetrag nicht richtig berechnet, sprich die 801 nicht richtig aufgeteilt. Wird das später bei der Steuererklärung berücksichtigt oder ist der Restliche Freibetrag weg? Danke für die Antworten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Germanflash Dezember 19, 2010 Hallo, Angenommen ich habe meinen Steuerfreibetrag nicht richtig berechnet, sprich die 801 nicht richtig aufgeteilt. Wird das später bei der Steuererklärung berücksichtigt oder ist der Restliche Freibetrag weg? Danke für die Antworten Hier ist mein Informationsstand zum Thema: Im Rahmen deiner Steuererklärung kannst du deine Kapitalerträge bist zur vollen Höhe des Sparerpauschbetrags zurückfordern. Der restliche Betrag geht dir also nicht verloren, aber du hast die Arbeit das Geld zurückzufordern (Quittungen etc). Beste Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 19, 2010 Hallo huberkone, vorweg, ich gehe von neuem Recht aus, also Erklärung für 2009 oder 2010. Dann ist es eigentlich recht einfach, du brauchst nur alle Daten aus der Jahressteuerbescheinigung derjenigen Bank, die fälschlicherweise Steuern abgeführt hat, in die Anlage KAP zu übernehmen (der Betrag für Zeile 14/14a gehört dabei in Zeile 14, NICHT in Zeile 14a), dazu den Antrag in Zeile 5 stellen und die freigestellten Erträge* bei anderen Banken in Zeile 14a eintragen. Die besagte Steuerbescheinigung musst du mit einreichen, der Betrag für Zeile 14a braucht jedoch nicht belegt werden (schummeln lohnt aber nicht, das Finanzamt bekommt diese Daten nochmals direkt von den Banken geliefert). MfG Stefan * hierbei geht es um die wirklichen Erträge (also der augenutzte Teil vom Sparer-Pauschbetrag), nicht aber um den gestellten Freistellungsauftrag Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Amateur Dezember 20, 2010 Super danke für die schnelle Antwort Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag