Zum Inhalt springen
swingkid

Beitragsentwicklung in der PKV

Empfohlene Beiträge

berliner

Bei Erstens stimme ich mit dir überein. Aus Gründen der Beitragsstabilität sollte sich die Mühe machen, die Rechnungen kritisch zu hinterfragen wie jede andere Rechnung auch.

 

Bei deinem Zweiten habe ich Bauchschmerzen. Wenn eine gute Leistung erbracht wurde und entsprechend richtig abgerechnet wird, soll diese auch entsprechend honoriert werden. Spielt keine Rolle ob das der Arzt oder der Müllmann ist. Wenn wir anfangen, uns darüber zu streiten, was angemessen ist: Gute Nacht

 

Naja, gutes Geld für gutes Leistung ist ein frommer Wunsch, der in vielen Branchen eben auch nicht zutrifft und da auch kein Anlaß für Betrug ist.

 

Früher verdienten Ärzte mal irgendwo im Bereich eines durchschnittlichen Akademikers. Das trifft heute nur noch auf Krankenhausärzte (nicht Ober- oder Chefarzt) zu. Heute haben sie den Anrspruch, im oberen Bereich zu rangieren und finden sich schlecht bezahlt, wenn sie das nicht tun:

 

Ärzte verzeichnen deutliches Einkommensplus

 

Laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung Reinertrag (vergleichbar mit einem Angestellten-Brutto) von 164.000

Laut kassenärztlicher Vereinigung 174.000-102.000 = 62.000

 

Die Wahrheit wird wohl irgendwo dazwischen liegen und sicher auch durch extreme Ausreißer nach oben und unten beeinflußt werden.

 

...und dann wird da immer gerne vorgerechnet, wie teuer die Praxisausstattung ist. Ich vermute mal, daß die kassenärztliche Vereinigung diese Kosten mit einrechnet, ohne zu berücksichtigen, daß die Praxis auch einen erheblichen Vermögensgegenstand darstellt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
addicted to fly
· bearbeitet von addicted to fly

Dann stimmen wir ja wieder überein. ;-)

 

Edit: war als Antwort auf Herr Steuerrecht gedacht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Tagesgeldkonto
· bearbeitet von Herr Steuerrecht

Laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung Reinertrag (vergleichbar mit einem Angestellten-Brutto) von 164.000 €

Laut kassenärztlicher Vereinigung 174.000-102.000 = 62.000 €

 

Die Wahrheit wird wohl irgendwo dazwischen liegen und sicher auch durch extreme Ausreißer nach oben und unten beeinflußt werden.

 

...und dann wird da immer gerne vorgerechnet, wie teuer die Praxisausstattung ist. Ich vermute mal, daß die kassenärztliche Vereinigung diese Kosten mit einrechnet, ohne zu berücksichtigen, daß die Praxis auch einen erheblichen Vermögensgegenstand darstellt.

 

Ich kann dir - beruflich bedingt - sagen, dass ich schon einige Jahresabschüsse von Ärzten gesehen habe und bisher niemand (wirklich!!!) unter 150.000 € Einkommen (Betriebseinnahmen ./. Betriebsausgaben) lag. Ich kann mich an einen Fall erinnern, da kamen "nur" ca. 85.000 € Gewinn raus, aber die Praxis wurde halt auch erst zum August eröffnet.

Richtig pervers wird es bei den guten alten Fachärzten, insbesondere Gynokologie, Radiologie und Orthopädie...Da verliert man den Glauben :blink:

 

EDIT:

 

Ich habe auch schon eine Menge Lohnstreifen von Oberärzten u.ä. gesehen. Da kann man im Schnitt mit ca. 100.000 € brutto rechnen. Das schwankt aber.

Wenn man sich dabei vor Augen hält, welchen Stress die Ärzte dafür in Kauf nehmen (Überstunden, Schichtarbeit, Forschungsaufträge, etc.), kann ich jeden Mediziner verstehen, der sich in einer eigenen Praxis niederlassen will.

 

Achja: Ärzte sind übrigens arme Schlucker im Vergleich zu Apothekern! Also wenn eure Kinder im Bereich der Bio-Chemie gut drauf sind, dann versucht sie für ein Pharmaziestudium zu begeistern. Das ist die beste Altersvorsorge :D.

 

Mit 3 Apotheken kann man bei einem gewissen betriebswirtschaftlichen Talent gut und gern > 1. Mio. € im Jahr an Gewinn einfahren. (Alles schon erlebt).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ursus
· bearbeitet von Ursus

Ich hätte nochmal ein paar Fragen bzgl. der Beiträge bei PKVs. Ich überlege nächstes Jahr in die PKV zu wechseln, da das aber eine Entscheidung nicht für 1-2 Jahre, sondern für seeehr lange Zeit sein wird, sollte der Schuss sitzen.

 

Stimmen folgende Annahmen:

 

- Beitragssteigerungen entstehen, weil in dem jeweiligen Tarif die Kosten für den Versicherer steigen und dieser das auf die Versicherten umlegt.

- Es werden nicht alle Kosten des Versicherers (also über alle PKV-Tarife, die er anbietet) auf alle Versicherten umgelegt, sondern nur innerhalb eines Tarifes

- Es gibt keine Beitragssteigerungen für einzelne Versicherte, weil diese erhöhte Kosten verursachen, z.B. weil der Versicherte chronisch krank wird.

- Man sollte Tarife nehmen, die nicht "vergreisen", sondern schon lange laufen und stetigen "Nachwuchs" von unten haben.

- Versicherungsunternehmen der Rechtsform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (wie die LKH) sind weniger anfällig für solche Tarife als Versicherungsunternehmen der Rechtsform Aktiengesellschaft.

- Ärztetarife sind häufig sinnvoll, weil sie von der Versichertenstruktur homogener sind evtl. nicht so häufig "vergreisen".

- Für den (im Augenblick unwahrscheinlichen) Fall einer Insolvenz der PKV springt die Mediator AG als Rettungsanker ein.

 

Dann noch folgende Frage:

 

- Medizinische Leistungen, die heute noch nicht entwickelt sind bzw. relevant sind, werden diese später in einen PKV-Tarif aufgenommen oder hat man da Pech, auch wenn die Leistungen günstig und sehr effektiv sind? Also ist der Leistungskatalog absolut festgeschrieben ohne Chance auf (kostenlose) Änderung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
nolske

Stimmen folgende Annahmen:

 

- Beitragssteigerungen entstehen, weil in dem jeweiligen Tarif die Kosten für den Versicherer steigen und dieser das auf die Versicherten umlegt.

 

Zum Einen steigen die Kosten (neben den Kopfschäden allerdings auch die Verwaltungskosten), zum Anderen lässt sich mit der Kapitalanlage nicht mehr viel verdienen. Selbst der Garantiezins von 3,5% wird langsam wacklig. Somit fällt die - zugegebener Maßen versicherungstechnisch nicht saubere - Quersubventionierung zusätzlich weg.

 

- Es werden nicht alle Kosten des Versicherers (also über alle PKV-Tarife, die er anbietet) auf alle Versicherten umgelegt, sondern nur innerhalb eines Tarifes

 

Grundsätzlich ja, mittlerweile wird jedoch der Basistarif in die Kalkulation aller Tarife eingeschlossen.

 

- Es gibt keine Beitragssteigerungen für einzelne Versicherte, weil diese erhöhte Kosten verursachen, z.B. weil der Versicherte chronisch krank wird.

 

Nein. Bei gleichem Tarif nur insofern, als das Kollektiv höhere Kosten verursacht hat.

 

- Man sollte Tarife nehmen, die nicht "vergreisen", sondern schon lange laufen und stetigen "Nachwuchs" von unten haben.

 

Grundsätzlich richtig, aber dazu fehlt die Glaskugel. Anders gesagt sind Unternehmen zu bevorzugen, die nicht alle naselang neue Tarife auf den Markt schmeißen.

 

- Versicherungsunternehmen der Rechtsform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit [...] sind weniger anfällig für solche Tarife als Versicherungsunternehmen der Rechtsform Aktiengesellschaft.

 

Mit der Gesellschaftsform hat das weniger zu tun. Vielmehr mit der Strategie der Gesellschaft. VVaGs sind zu meist solider aufgestellt und weniger auf Rendite" angewiesen.

 

- Ärztetarife sind häufig sinnvoll, weil sie von der Versichertenstruktur homogener sind evtl. nicht so häufig "vergreisen".

 

Ärztetarife sind deswegen sinnvoller, weil die Kosten pro Versichertem unter denen von Normaltarifen" liegen. Mit der Homogenität des Kollektivs hat das nichts zu tun.

 

- Für den (im Augenblick unwahrscheinlichen) Fall einer Insolvenz der PKV springt die Mediator AG als Rettungsanker ein.

 

Für die Insolvenz eines PKV Unternehmens. Wieviel Substanz hinter der Mediator AG steht ist aber fraglich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ursus

@nolske:

 

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Hat mir sehr geholfen!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ursus

Ich beschäftige mich gerade mit den Tarifen der LKH. Ich habe mir folgenden Angebot mal angeschaut. Sieht da jemand größere Versorgungslücken oder Probleme? Als kleine Info vorweg. Ich arbeite im Krankenhaus und bekomme einige Sachen (Impfungen, einfache Medikamente) kostenlos. Ich will jetzt auch noch keinen Vertrag abschließen, weil ich mich erst möglichst umfassend informieren möchte. Im Gegensatz zu z.B. einer Privathaftpflicht oder Reisekrankenversicherung wird die PKV wohl eine Entscheidung für das ganze Leben sein.....der Schuss sollte also sitzen.

 

Landeskrankenhilfe

Die Leistungen der Tarife 101+AKV, 201, 194

 

Monatsbeiträge

Ambulanter Tarif 101 : 182,89 EUR

Stationärer Tarif 201 : 123,19 EUR

Zahnärztlicher Tarif 194 : 13,71 EUR

10% gesetzl. Zuschlag GZ : 31,88 EUR

Pflegeversicherung PVN : 22,04 EUR

Kranken-Tagegeld TA 6 : 17,60 EUR

(100 EUR ab dem 43. Tag)

Gesamtbeitrag pro Monat : 391,31 EUR

 

Kurzinfo

Modul-Tarife nur für Humanmediziner und deren Ehepartner oder Kinder.

100% Leistung für ambulante Behandlungen, Wahl-Leistungen im Krankenhaus (Ein- oder Zweibettzimmer inklusive Behandlung durch den Chefarzt), 100% Leistung für Zahnbehandlungen und Inlays sowie 90% für Zahnersatz.Eine pauschale Selbstbeteiligung besteht nicht.

 

Besonderheiten

Aus dem ambulanten Tarif "101" erfolgen auch Leistungen für den zahnärztlichen Bereich. Diese betragen 100% für Zahnbehandlung und Inlays sowie 50% für Zahnersatz und Kieferorthopädie. Zusätzlich werden 40% für Zahnersatz und Kieferorthopädie aus dem Zahn-Tarif "194" erstattet.

 

Neben den normalen Beitragserstattungen bei Leistungsfreiheit zahlt die LKH auch eine garantierte Rückerstattung in Höhe von 5% des Jahresbeitrags. Die einzigen zwei Voraussetzungen dafür sind, dass die Beiträge vom Girokonto abgebucht werden dürfen und das mögliche Leistungsrechnungen maximal 2x pro Jahr gesammelt eingereicht werden. Die garantierte Rückerstattung beträgt dann 191,87 pro Jahr.

 

Hausarztprinzip:

Nein. Die Hausarzt-Regelung greift nicht. Es kann also auch ohne Veranlassung durch einen Allgemeinmediziner direkt ein Facharzt konsultiert werden.

 

Ambulant:

100% Erstattung für ambulante Behandlungen. Die Leistungen erfolgen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung (GOÄ), also bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche und bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen. Für Medikamente und Verbandmittel werden 100% der Kosten erstattet, wobei Medikamente aus einer Apotheke bezogen werden müssen. Generell keine Leistungen erfolgen für Nähr- und Stärkungsmittel. Ambulante Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100% übernommen, sofern sie im Rahmen der gesetzlich eingeführten Programme erfolgen. Darüber hinaus keine Leistungen.

 

Für ambulante Kuren wird ein festes Tagegeld gezahlt. Bis zu einer Dauer von 28 Tagen erstattet der Versicherer maximal 40 EUR pro Tag. Ein Anspruch auf ambulante Kuren besteht jedoch erstmals nach Ablauf von 24 Monaten Versicherungsdauer. Nach erfolgter Kur besteht ein erneuter Anspruch erstmals wieder nach drei Jahren. Auch ambulante Heilbehandlungen in einem Heilbad oder Kurort werden erstattet.

 

Ambulante Psychotherapie wird zu 100% übernommen ohne Begrenzungen bei der Sitzungungszahl. Eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich. Voraussetzung jedoch ist, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist und durch einen niedergelassenen approbierten Arzt erfolgt oder im Krankenhaus.

 

Ambulante Transporte werden zwar zu 100% übernommen, jedoch nur für Unfallbedingte Fahrten.

 

Krankenhaus

100% Erstattung für die gesonderte Pflege im Ein- oder Zweibettzimmer. Ebenso werden die Kosten für privatärztliche Behandlungen (Chefarztbehandlung) übernommen. Die Leistungen erfolgen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung (GOÄ), also bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche und bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen.

 

Für stationäre Kuren wird ein festes Tagegeld gezahlt. Ein Anspruch auf stationäre Kuren besteht erstmals nach 24 Monaten Versicherungsdauer.

Bis zu einer Dauer von 28 Tagen erstattet der Versicherer dann maximal 40 EUR pro Tag. Nach einer erfolgten Kur besteht ein neuer Anspruch erst wieder nach drei Jahren.

 

Stationäre Psychotherapie wird zu 100% übernommen, sofern die Behandlung durch einen approbierten Arzt erfolgt. Die Anzahl der möglichen Behandlungstage ist unbegrenzt. Eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich.

 

Stationäre Transporte von und zu Krankenhäusern werden zu 100% erstattet bis zu einer Entfernung von jeweils maximal 100 km.

 

Zahnarzt

Der Versicherer leistet aus dem ambulanten Tarif (das ist Tarif 101) generell 100% für Zahnbehandlungen und Inlays - sowie 50% für Zahnersatz und Kieferorthopädie. Zusätzliche 40% für Zahnersatz und Kieferorthopädie werden aus dem Zahn-Tarif (also aus dem Tarif 194) erstattet.

 

Übernommen werden also insgesamt ...

- 100% für Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe

- 100% für Inlays

- 90% für Zahnersatz (für Kronen, Brücken und Implantate sowie für Reparaturen von Zahnersatz)

- 90% für Kieferorthopädie

 

Bitte beachten Sie aber folgende Einschränkungen:

- Die 90%-ige Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie gilt generell bis max. 15.000 EUR pro Kalenderjahr. Darüber hinaus werden nur 50% der Kosten übernommen.

- Für besonders aufwendigen Zahnersatz (z.B. Implantate) werden die Kosten immer nur dann erstattet, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

 

Die vorherige Erstellung eines Heil- und Kostenplans ist nicht erforderlich, auch nicht bei Zahnersatz und Kieferorthopädie.

 

In den ersten drei Jahren gelten folgende Höchstgrenzen bei der Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie:

- Aus dem ambulanten Tarif "101" werden die Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie in den ersten 3 Jahren insgesamt nur bis zu einem Rechnungsbetrag von 3.000 EUR erstattet.Ab dem 4. Jahr entfallen diese Höchstgrenzen.

- Aus dem Zahn-Tarif "194" werden innerhalb der ersten 3 Jahre zusätzliche Leistungen gezahlt, so dass sich die Höchstgrenzen entsprechend vermindern. Zu der bestehenden Höchstgrenze innerhalb der ersten 3 Jahre können durch den Zahn-Tarif also bestenfalls weitere 3.000 EUR hinzu gerechnet werden, so dass zusammen gerechnet maximal 6.000 EUR erstattet werden können. Ab dem 4. Jahr erfolgen die prozentualen Leistungen aus dem Zahn-Tarif "194" maximal bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 15.000 EUR pro Kalenderjahr.

 

Bei Unfallbedingten Zahnmaßnahmen entfallen die Höchstgrenzen generell.

 

Heilpraktiker / Naturheilverfahren (ambulanter Bereich)

Behandlungen durch Heilpraktiker sind generell nicht erstattungsfähig. Für Naturheilverfahren werden bestimmte Verfahren zu 100% übernommen, sofern die Behandlungen medizinisch notwendig sind und durch einen Arzt erfolgen (andernfalls erfolgt keine Erstattung). Es werden jedoch nur folgende Verfahren erstattet: Atemtherapien gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Eigenblutinjektionen (ohne Ozon), Homöopathie, klassische Akupunkturen, Kneippsche Anwendungen, Magnetfeldtherapien, Massagen, medizinische Bäder, Neuraltherapie nach Hüneke, sowie Reizstromtherapien. Achtung: Vor dem Beginn der Behandlung sollte möglichst eine Zusage vom Versicherer eingeholt werden.

 

Sehhilfen (ambulanter Bereich)

Brillengläser und Kontaklinsen werden vollständig übernommen. Für Brillengestelle werden derzeit maximal 110 EUR pro Kauf erstattet. Ein Anspruch auf Sehhilfen besteht generell 1x pro Jahr. Für Reinigungsmittel erfolgen keine Leistungen.

Hilfsmittel (ambulanter Bereich)

Werden zu 100% übernommen. Dazu zählen: Hör- und Sprechgeräte, elektronische Kehlköpfe, Prothesen, Geh- und Stützapparate, orthopädische Schuhe (abzgl. eines Eigenanteils von 100 Euro), Krankenfahrstühle (in einfacher Ausführung bis max. 800 Euro), Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe und Einlagen sowie die Kosten für Reparaturen von Hilfsmitteln. Zu beachten ist, dass die Leistungen für jedes Hilfsmittel maximal 1x pro Kalenderjahr erfolgen. Nicht erstattet jedoch werden sanitäre Bedarfsartikel sowie Heilapparate zum Heimgebrauch (also z.B. keine Massagegeräte, Heizkissen, Bestrahlungslampen oder Fieberthermometer).

 

Heilmittel (ambulanter Bereich)

Die Kosten für folgende Heilmittel werden zu 100% erstattet: Bestrahlungen, Massagen, Medizinische Bäder, Inhalationen, elektrische und physikalische Heilbehandlungen sowie Heilgymnastik. Darüber hinaus leistet der Tarif auch für Röntgentherapie und -diagnostik, für Behandlungen mit Radium, sowie für Behandlungen mit radioaktiven Isotopen (inklusive Diagnostik). Nicht erstattet werden jedoch Sauna-, Thermal-, russisch-römische, oder ähnliche Heilbäder.

Selbstbeteiligung

Nein. Eine pauschale Selbstbeteiligung besteht in diesem Tarif nicht.

 

Beitragserstattung Nach leistungsfreien Jahren werden aus dem ambulanten Tarif (also aus dem Tarif 101) folgende Beitragsrückerstattungen gezahlt:

 

nach 1 Jahr : 2 MB (also 365,78 EUR)

nach 2 Jahren : 3 MB (also 548,67 EUR)

nach 3 Jahren : 3 MB (also 548,67 EUR)

nach 4 Jahren : 3 MB (also 548,67 EUR)

nach 5 Jahren : 5 MB (also 914,45 EUR)

ab dem 6. Jahr : 6 MB (also 1.097,34 EUR pro Jahr)

 

Diese Rückerstattungen können entweder in voller Höhe - oder auch anteilig ausgezahlt werden.

 

In voller Höhe werden die Rückerstattungen immer dann ausgezahlt, wenn für den ambulanten Bereich im betreffenden Jahr überhaupt keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Eine teilweise Rückerstattung wird immer dann gezahlt, wenn für den ambulanten Bereich innerhalb eines Jahres nur 1x Rechnungen eingereicht werden und die Erstattungen daraus nicht höher sind als die zu erwartende Beitragserstattung. Die Rückerstattung würde in dem Fall jedoch gekürzt um die schon erstatteten Rechnungsbeträge. Aus dem stationären und zahnärztlichen Tarif erfolgen jedoch keine Rückerstattungen.

 

Darüber hinaus werden zusätzlich folgende Rückerstattungen gewährt:

Unabhängig davon, ob Leistungen in Anspruch genommen werden oder nicht, zahlt die Landeskrankenhilfe eine garantierte Rückerstattung in Höhe von 5% des Jahresbeitrages (umgerechnet also 191,87 EUR pro Jahr).

Die Voraussetzung dafür ist lediglich ein kostenbewußtes Verhalten. Kostenbewußtes Verhalten heißt:

Die Beiträge zur Krankenversicherung dürfen vom Bankkonto abgebucht werden und mögliche Kostenrechnungen werden zunächst gesammelt und nicht öfter als 2x pro Jahr bei der Landeskrankenhilfe eingereicht.

 

 

Im Ausland

Innerhalb Europa (mit Ausnahme der Schweiz, Ukraine und Russland) besteht voller Versicherungsschutz. Bei Aufenthalten außerhalb Europas würde für einen Monat weiterhin der volle Versicherungsschutz bestehen. Bei medizinischer Notwendigkeit wird dieser noch ausgedehnt um weitere 2 Monate. Rücktransporte nach Deutschland sind durch den hier enthaltenen Zusatz-Tarif (Tarif AKV) automatisch mitversichert.

 

Mindestlaufzeit

Die reguläre Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Die Mindestlaufzeit entfällt, wenn eine Beitragsanpassung vorgenommen wird.

Kündigungstermin

Der Vertrag kann jeweils zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden (also zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres). Weil eine Frist von 3 Monaten besteht, muss die Kündigung spätestens am 30. September des Jahres schriftlich bei der Versicherung vorliegen. Bei jeder Beitragsanpassung besteht ein sofortiges Kündigungsrecht.

 

Optionsrecht

Jeder Versicherte hat das Recht, ohne erneute Gesundheitsfragen in einen Tarif mit besseren Leistungen zu wechseln, sofern der 45. Geburtstag noch nicht erreicht ist. Der Option jeweils zum 1. Januar des 4. oder 6. Kalenderjahres, gerechnet seit Vertragsbeginn, wahrgenommen werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ursus

Hilfsmittel (ambulanter Bereich)

Werden zu 100% übernommen. Dazu zählen: Hör- und Sprechgeräte, elektronische Kehlköpfe, Prothesen, Geh- und Stützapparate, orthopädische Schuhe (abzgl. eines Eigenanteils von 100 Euro), Krankenfahrstühle (in einfacher Ausführung bis max. 800 Euro), Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe und Einlagen sowie die Kosten für Reparaturen von Hilfsmitteln. Zu beachten ist, dass die Leistungen für jedes Hilfsmittel maximal 1x pro Kalenderjahr erfolgen. Nicht erstattet jedoch werden sanitäre Bedarfsartikel sowie Heilapparate zum Heimgebrauch (also z.B. keine Massagegeräte, Heizkissen, Bestrahlungslampen oder Fieberthermometer).

 

Heilmittel (ambulanter Bereich)

Die Kosten für folgende Heilmittel werden zu 100% erstattet: Bestrahlungen, Massagen, Medizinische Bäder, Inhalationen, elektrische und physikalische Heilbehandlungen sowie Heilgymnastik. Darüber hinaus leistet der Tarif auch für Röntgentherapie und -diagnostik, für Behandlungen mit Radium, sowie für Behandlungen mit radioaktiven Isotopen (inklusive Diagnostik). Nicht erstattet werden jedoch Sauna-, Thermal-, russisch-römische, oder ähnliche Heilbäder.

 

Speziell bei den Hils- und Heilmittel bin ich mir unsicher. Reicht das? Handhabt die LKH den Katalog eher offen oder stehe ich in 40 Jahren blöd da, weil alle neuen med. Möglichkeiten für mich ausgeschlossen sind?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
slt63

Habe gerade mal wieder eine "interessante" Rechnung von einem Behandler (diesmal ZA) bekommen:

 

In der Abrechnung stand u.a. die Behandlung eines Zahnes, den ich dar nicht mehr habe crying.gif ; und das natürlich zum 3,5fachen Satz wegen des aussergewöhnlichen Aufwands <_<.

 

Auch die anderen Zähne wurden zum erhöhten Satz behandelt/berechnet (3,5) mit einer fadenscheinigen Begründung, die definitiv nicht vorlag..

 

Im Folgetermin (der lag kurz nach Rechnungseingang) habe ich gesagt, daß ich die Behandlung protokolliert habe (mache ich seit einiger Zeit immer) und es keinen erhöhten Aufwand gab.

Die Antwort des ZA war(en)folgende:

 

- Sie kriegen das doch erstattet.

- die GOZ gilt schließlich schon seit 1987.

- ich schreibe Ihnen eine neue Rechnung mit einer anderen Begründung.

 

Es geht um eine grössere Sache. Bevor ich zu dem ZA bin, hatte ich mit Ihm gesprochen und ihm gesagt, daß ich erwarte, daß nur das abgerechnet wird, was auch tatsächlich gemacht wurde (der Erfindungsreichtum ist da recht groß),

und das zum 3,5fach nur dann abgerechnet wird, wenn es WIRKLICH einen Mehraufwand gab und ich keine Lust auf zahnärztliche Abrechnungsphantasien habe. Er hatte zugestimmt.

 

Und jetzt diese ScheiXXe. Ich könnt Ko...en.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Basti

hast du vor Behandlungsbeginn schon was unterschrieben? Behandlungsvertrag o.ä.? Manche sichern sich damit ab und verweisen auf ihre Preise die unabhängig von der Entscheidung der eigenen Kasse getragen werden müssen...

 

Klar bekommt man es voll erstattet (im günstigsten Fall) - unterm Strich bezahlen die Pat. aber mit steigenden Beiträgen die Zeche :'(

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
slt63

Es gibt einen (unterschriebenen) Behandlungsplan(Steigerungssätze 1,0-3,5, je nach Schwierigkeitsgrad und Aufwand). Dieser ist auch von meiner Versicherung genehmigt. Er enthält aber nicht die konkreten Steigerungssätze für die einzenen Positionen. Das ist grundsätzlich auch nachvollziehbar.Was mich ärgert ist, daß die letztendlich angesetzten Steigerungssätze HIER offensichtlich WILLKÜRLICH gewählt werden und der ZA sich irgendeine formal zulässige Begründung heraussucht und reinschreibt (die mit der Realität nichts zu tun hat); nach dem Motto: beweise mir erstmal das Gegenteil. Im Zweifel wird die Helferin als Zeugin aufgeführt und was glaubst Du wohl was die aussagt....?

 

So wird abkassiert und die Folgen für die Prämien sind absehbar. Wenn der "normal" abrechnen würde (2,3fach für die normalen GOZ-Leistungen, bzw. so wie sie auch tatsächlich erbracht wurden), hätte ich kein Problem.

Diese Abzocke geht mir einfach gegen den Strich und im grund kann man nicht viel machen.... .

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Basti

ich stimme dir da ja auch zu :thumbsup:

 

teilweise versuchen die Privaten ja auch erträgliche Zahlungssätze zu etablieren - mit solchen Behandlungsverträgen geht aber im Endeffekt das Risiko auf den Patienten über (weil er möglicherweise die Differenz zahlen muß)

 

ansonsten hast du recht mit der Beweislast hinsichtlich des erhöhten Aufwandes (welcher hier wohl nicht vorliegt) -> man kann zwar den ZA zur Rede stellen und Auskunft darüber verlangen... aber ob das zielführend ist :unsure:

 

oftmals bleibt die Möglichkeit nur in der Vorverhandlung (es gibt ja glücklicherweise genügend ZA´s)!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Zinsen

blah,blah mittelfristig ist es das Ziel aller Krankenkassen einen Beitragsatz von mindestens 100 zu erheheben. Dies ist halt die kleine Inkonvenenienz, wenn Exportweltweltmeister zurückerobern willl..

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Konfuzius

blah,blah mittelfristig ist es das Ziel aller Krankenkassen einen Beitragsatz von mindestens 100 zu erheheben. Dies ist halt die kleine Inkonvenenienz, wenn Exportweltweltmeister zurückerobern willl..

 

Irgendwie frage ich mich was dieses Posting mit dem Thema zu tun hat...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...