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Gerald1502

Neuvertrag einer KFZ-Versicherung bei vor X Jahren bereits bestandener KFZ-Versicherung

Empfohlene Beiträge

Gerald1502

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage, da mir ein Kollege etwas zu seiner KFZ-Versicherung erzählt hat und ich gerne aus Eigeninteresse eine Antwort auf die nachfolgende Schilderung und Frage gerne bekommen würde.

 

Mein Kollege hatte eine KFZ-Versicherung mit den Prozenten seiner Eltern übernommen. Der Beitragssatz war 35%. Nach einem Unfall ist er auf einen Beitragssatz von 60% hochgestuft wurden. Zwei Monate danach hat er seine Versicherung gekündigt und ist für 2 Jahre nach Irland. Es herrscht da ja bekanntlich Linksverkehr. (später mehr dazu)

 

Als er nach den 2 Jahren nach Deutschland zurückgekommen ist, hat er, da er ein Auto besaß, eine neue KFZ-Versicherung abgeschlossen.

Der Beitragssatz war dann aber 100% und nicht mehr, wie vor 2 Jahren die 60%.

 

Heute ist er wieder bei den 60% Beitragssatz angelangt.

 

Meine Frage wäre jetzt folgende:

 

Wie lange darf ich eine KFZ-Versicherung nicht besitzen, wenn man nach ein paar Jahren später eine neue KFZ-Versicherung abschließen will, mit den gleichen Prozenten, wie die bereits vor einigen Jahr einmal bestehende KFZ-Versicherung?

 

Gibt es verschiedene Regeln, wenn ja welche?

 

Ich hoffe, ihr habt meine Frage verstanden.....

Der Versicherungsvertreter von meinem Kollegen meinte nämlich, dass er einen Risikoaufschlag zahlen musste, da er in einem Land gelebt hatte, wo ein Linksverkehr stattfindet.

 

Viele Grüße

Gerald

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

Wie lange darf ich eine KFZ-Versicherung nicht besitzen, wenn man nach ein paar Jahren später eine neue KFZ-Versicherung abschließen will, mit den gleichen Prozenten, wie die bereits vor einigen Jahr einmal bestehende KFZ-Versicherung?

 

 

es gibt nur wenige Gesellschaften, die gar keine zeitliche Begrenzung haben, ansonsten sind 7 Jahre üblich.

 

Ich bin über die Aussage des Vertreters sehr verwundert...

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Gerald1502

es gibt nur wenige Gesellschaften, die gar keine zeitliche Begrenzung haben, ansonsten sind 7 Jahre üblich.

 

Ich bin über die Aussage des Vertreters sehr verwundert...

Danke David für Deine Antwort.

 

Die 7 Jahre hatte ich auch so in Erinnerung und hatte es ihm gesagt, war mir aber nicht sicher. Daher die Threaderöffnung.

 

Kann man denn sowas nachträglich anfechten, da es ja anscheinend nicht korrekte Aussagen vom Versicherungsvertreter waren?

 

Viele Grüße

Gerald

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GlobalGrowth

es gibt nur wenige Gesellschaften, die gar keine zeitliche Begrenzung haben, ansonsten sind 7 Jahre üblich.

 

Ich bin über die Aussage des Vertreters sehr verwundert...

Danke David für Deine Antwort.

 

Die 7 Jahre hatte ich auch so in Erinnerung und hatte es ihm gesagt, war mir aber nicht sicher. Daher die Threaderöffnung.

 

Kann man denn sowas nachträglich anfechten, da es ja anscheinend nicht korrekte Aussagen vom Versicherungsvertreter waren?

 

Viele Grüße

Gerald

 

es wäre jetzt zu klären, ob die genannte Gesellschaft es nicht tatsächlich so macht...

Einfach mal in der Hauptverwaltung anrufen und den Sachverhalt klären.

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Gerald1502

es wäre jetzt zu klären, ob die genannte Gesellschaft es nicht tatsächlich so macht...

Einfach mal in der Hauptverwaltung anrufen und den Sachverhalt klären.

Ich werde es ihm mal so sagen, damit er bei der Hauptverwaltung mal anruft und es klärt.

 

Das Ergebnis würde ich hier natürlich sagen. Bei welcher Gesellschaft er direkt ist, hab ich leider nicht nachgefragt.

 

Viele Grüße

Gerald

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limburgerbub
· bearbeitet von Gerald1502
E-Mail Adresse entfernt.

so ein blödsinn !!!

der hat dich über den tisch gezogen. so einfach ist das. die 7 jahre gibt es....aber selbst mit 10 jahren bekommt bei mir jeder seinen erfahrenen rabatt bei fast jedem versicherer.

ich bin versicherungmakler und es gibt keine gesellschaft, die so etwas abfragt...

würde mich mal interessieren, aus gegebenen anlass, welcher versicherer das war.

würde mich trotzdem interessieren, welcher versicherer. wenns geht bitte besorgen pn

 

grüße aus limburg

jürgen

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Gerald1502

so ein blödsinn !!!

der hat dich über den tisch gezogen. so einfach ist das. die 7 jahre gibt es....aber selbst mit 10 jahren bekommt bei mir jeder seinen erfahrenen rabatt bei fast jedem versicherer.

ich bin versicherungmakler und es gibt keine gesellschaft, die so etwas abfragt...

würde mich mal interessieren, aus gegebenen anlass, welcher versicherer das war.

würde mich trotzdem interessieren, welcher versicherer. wenns geht bitte besorgen pn.

 

grüße aus limburg

jürgen

Hallo Jürgen,

 

Ich bin selber nicht über den Tisch gezogen wurden, sondern mein Kollege. Ich kläre das in Ruhe erstmal ab. Denke, dass ich erst nächste Woche eine Antwort darauf habe. ;)

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GlobalGrowth

Hi Gerald,

 

hab noch mal fix gegoogelt um dir nen paar Infos dazulassen:

 

"Die hier beschriebenen Unterbrechungsregelungen betreffen hauptsächlich die KFZ-Haftpflichtversicherung. Für die Vollkaskoversicherung gelten im Prinzip die gleichen Regelungen jedoch können sich aufgrund der häufig kürzeren Versicherungsdauer von Versicherer zu Versicherer völlig andere Einstufungen ergeben:

 

Jedoch für alle Unterbrechungsregelungen interessant: Selbst wenn man bei einem Versicherer war, der z. B. die Rabatte löscht oder zumindest schlechter stellt, kann man eventuell bei einem anderen Versicherer durch Vorlage der Vorversicherungspolice unter Umständen eine bessere Einstufung erreichen.

 

* Versicherungsunterbrechungen von bis zu sechs Monaten werden so behandelt, als wenn sie nicht stattgefunden hätten. Es erfolgt demnach bei Wiederinkraftsetzung eine Einstufung, als hätte keine Unterbrechung stattgefunden.

 

* Bei mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten führt dies zu einem Stillstand des SF-Rabattes. Bei Wiederinkraftsetzung wird, sofern kein Schaden berücksichtigt werden muss, der Vertrag wieder in den gleichen SF-Rabatt eingestuft.

 

* Bei mehr als zwölf Monaten bis sieben Jahren gibt es unterschiedliche Regelungen, die von Versicherer zu Versicherer abweichen können. So verschlechtert sich teilweise der SF-Rabatt pro Jahr andererseits führt dies ebenfalls nur zu einem Stillstand des SF-Rabattes.

 

* Bei mehr als sieben Jahren ist wiederum vom jeweiligen Versicherer abhängig, ob:

o alle Rabatte gelöscht werden

o der SF-Rabatt nur stillgelegt wird. Die Wiederaufnahme eines stillgelegten SF-Rabattes ist jedoch, in der Regel, nur unter Vorlage folgender Nachweise möglich:

+ Die Fahrerlaubnis sollte ununterbrochen bestanden haben

+ Eine Vorversicherung muss nachgewiesen werden. (Frühere Versicherungspolice)

 

Quelle:Klick

 

damit ist auch das Akquisegeblubber des Herren Versicherungsmaklers wiederlegt.

 

Gruß

David

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limburgerbub

ersens hat das mit aquisegeblubber mal gar nichts zu tun. ich bin eigentlich aus einem ganz anderen, konkreten grund hier. wollte eigentlich nur den einen oder anderen rat mitgeben.

sorry, wenn das nicht gewünscht ist.....werde dir dann das feld bei ratschlägen natürlich gerne überlassen.

gerade kfz-geschäft ist nicht unbedingt das, was für eine theoretische aquise sinnvoll wäre.

natürlich gibt es verschieden modelle....das ist aber hier doch nicht das problem.

ich habe nur darauf aufmerksam machen wollen, daß das mit dem linksverkehr völliger quatsch ist und es z.t. eben auch verhandlungssache mit dem versicherer ist.

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Gerald1502

Ja...erstmal danke David für Deine Informationen und Jürgen für Deinen Hinweis.

 

Folgendes, aber bitte sachlich bleiben. Habe mit ihm nochmals gesprochen und er hat folgendes gesagt.

 

Er hat mit 18 sein erstes Auto gehabt und die Versicherung lief über die Eltern als Zweitwagen. Er war nie zu 100% Versicherungsnehmer sondern der Beitrag wurde von den Eltern bezahlt und er stand als Fahrzeugführer und Halter im Vertrag.

Die Prozente waren, wie schon oben erwähnt bei 35%. Durch einen Unfall gab es eine Hochstufung auf 60%.

 

Vor 5 Jahren war er für 2 Jahre in Irland und hatte dort eine KFZ-Versicherung bei der Allianz in Irland. Nach den 2 Jahren wurde die gekündigt.

 

Vor 3 Jahren hat er dann eine eigene KFZ Versicherung abschließen wollen, da er ja in Deutschland nur die KFZ-Versicherungvon seinen Eltern hatte. Er hat also seine Eltern um Rat gefragt, ob er die Prozente vom Vertrag von ihnen für sein Auto übernehmen kann und selber den Vertrag als Versicherungsnehmer weiterführen kann.

 

60% waren es ja zum Schluss, bevor er beruflich nach Irland gegangen ist. Er ist also zu der Versicherung von seinen Eltern hin und es hieß, dass er die 60% nicht bekommt, da er ein Neueinsteiger ist. Er hätte mit 140% einsteigen müssen, theoretisch.

 

Er hat also einen Rabatt bekommen und ist mit 100% eingestiegen. Die 60% hat er aber auch aus den Grund nicht bekommen, da ein Risikozuschlag gegeben wurde, da er ja auf der linken Seite in Irland gefahren ist.

 

Die 140% könnte man sich wegdenken, da es eh nicht soweit gekommen wäre und die 60% hätte er auch nicht bekommen, da der Risikozuschlag gegeben wurde.

Finde es selber etwas kurios.

 

Die Gesellschaft nenne ich mal noch nicht, da könnt Ihr mal raten. ;):D

Kleiner Tipp: Wird sehr oft hier diskutiert.

 

Viele Grüße

Gerald

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Akaman

Die 60% hat er aber auch aus den Grund nicht bekommen, da ein Risikozuschlag gegeben wurde, da er ja auf der linken Seite in Irland gefahren ist.

Heisst das etwa, er hätte sie bekommen, wenn er auf der rechten Seite in Irland gefahren wäre?

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Gerald1502

Die 60% hat er aber auch aus den Grund nicht bekommen, da ein Risikozuschlag gegeben wurde, da er ja auf der linken Seite in Irland gefahren ist.

Heisst das etwa, er hätte sie bekommen, wenn er auf der rechten Seite in Irland gefahren wäre?

Richtige Frage und dem wäre wirklich so, dass er die 60% bekommen hätte, wenn er rechts (als Geisterfahrer ;-)) gefahren wäre.

So unglaublich das auch klingt.

 

Er hätte also nur in einem Land arbeiten müssen, wo ein Rechtfahrgebot vorherrscht.

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limburgerbub
· bearbeitet von limburgerbub

also nochmal....mit links fahren ist völliger blödsinn.

auch die einstufung in 100% = sf1 ist schon lachhaft. bei sehr vielen gesellschaften wäre auch eine sofortige einstufung in sf 2 möglich gewesen, auch ohne vorvertrag.

 

das der vater versicherungsnehmer war, spielt bei dieser angelegenheit auch keine rolle. der vertrag hätte auf den sohn übertragen werden können, zumindest teilweise. er kann natürlich nur so viele schadenfreie jahre übernehmen, die er theoretisch selber hätte erfahren können. ob der unfall angerechnet würde ist ebenfalls verhandlungssache.

 

nach der kritik weiß ich gar nicht, ob ich das hier überhaupt schreiben kann, ohne mich wieder angreifen zu lassen....mache es aber trotzdem....

mit einem pfiffigen makler/vertreter (nein, mich meine ich nicht damit !!) wäre der vertrag sehr einfach zu übertragen gewesen, da er ja nachweislich bei dem alten kfz gefahren ist (TB28 heißt das formular)....und die 2 jahre irland wären auch noch auf den vertrag angerechnet worden, sofern unfallfrei.

 

raten, welche gesellschaft ?? hat das was mit meinen speziellen freunden zu tun ?? du weißt schon, wen ich meine?!?! :-D

 

glg

jürgen

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Gerald1502

also nochmal....mit links fahren ist völliger blödsinn.

auch die einstufung in 100% = sf1 ist schon lachhaft. bei sehr vielen gesellschaften wäre auch eine sofortige einstufung in sf 2 möglich gewesen, auch ohne vorvertrag.

 

das der vater versicherungsnehmer war, spielt bei dieser angelegenheit auch keine rolle. der vertrag hätte auf den sohn übertragen werden können, zumindest teilweise. er kann natürlich nur so viele schadenfreie jahre übernehmen, die er theoretisch selber hätte erfahren können. ob der unfall angerechnet würde ist ebenfalls verhandlungssache.

 

nach der kritik weiß ich gar nicht, ob ich das hier überhaupt schreiben kann, ohne mich wieder angreifen zu lassen....mache es aber trotzdem....

mit einem pfiffigen makler/vertreter (nein, mich meine ich nicht damit !!) wäre der vertrag sehr einfach zu übertragen gewesen, da er ja nachweislich bei dem alten kfz gefahren ist (TB28 heißt das formular)....und die 2 jahre irland wären auch noch auf den vertrag angerechnet worden, sofern unfallfrei.

 

raten, welche gesellschaft ?? hat das was mit meinen speziellen freunden zu tun ?? du weißt schon, wen ich meine?!?! :-D

 

glg

jürgen

Danke Jürgen für Deine Antwort.

 

Er hat seit 9 Jahren seinen Führerschein und hatte 2-3 Monate, bevor er nach Irland gegangen ist, den Unfall gehabt und ist auch hochgestuft wurden. Von 35% auf 60%.

Der Schaden wurde auch schnell reguliert.

 

Er wird auch bei der Hauptverwaltung anrufen und nachfragen, ob etwas am Vertrag geändert werden kann. Er ist jetzt wieder bei 60%.

 

Sein Nachteil ist, dass er sich mit dem Thema Versicherungen nie auseinandergesetzt hat. Da ist man doch dem Berater, Verkäufer unterlegen. Nun ja, ich habe ihn mal geraten, sich etwas mehr mit dem Thema auseinanderzusetzen.

 

Mit Deiner Antwort, welche Gesellschaft es ist, liegst Du richtig. ;)

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limburgerbub
· bearbeitet von limburgerbub

hat er das schriftlich mit dem linksverkehr....vom 'VB würde schon reichen....wird immer interessanter.

 

das ist der absolute hammer !!! dachte ich es mir doch....

 

sache ist so, wie ich geschrieben habe und nicht anders....

 

glg

jürgen

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Gerald1502

Ich frage ihn, ob er es schriftlich hat.

Würde aber jetzt mal noch kein Urteil über die AachenMünchener abgeben, ob das jetzt öfters vorkommt oder nicht sein darf etc.

Da ich es eh immer hinterfragen muss, erschwert einem das auch ein wenig.

 

Würde sagen, dass wir jetzt erstmal abwarten.

 

Zur Verdeutlichung mal ordentlich mit Zeitangabe etc.

 

Seit 2002 hat er seinen Führerschein.

 

2002 sein erstes Auto als Zweitwagen über die Versicherung der Eltern. Beitragssatz 35%

2003

2004

2005 Unfall etwa im Oktober ---> Hochstufung auf 60% ----> Kündigung im Dezember

2006 Irland / eigene KFZ-Versicherung bei der Allianz in Irland

2007 Irland / eigene KFZ-Versicherung bei der Allianz in Irland ----> Kündigung im Dezember

2008 wieder in Deutschland und eigenen Vertrag. Beitragssatz 100% bei der AachenMünchener

2009

2010 jetzt Beitragssatz 60%

 

Zur Info: Er hat die Risikoaufschlagklausel nicht schriftlich. Er hat lediglich gesagt bekommen, dass er durch den Linksverkehr in Irland höher eingestuft wird, da ja ein Risikozuschlag erhoben wurde.

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