kleinerfisch Dezember 14, 2010 · bearbeitet Dezember 14, 2010 von kleinerfisch Hallo Leute, Folgende Situation: Ein Verwandter hat in 2010 ein Zertifikat gekauft (Kurs 100). Dann kam er in Liquiditätsprobleme und ich habe ihm Geld geliehen. Nach einiger Zeit kamen wir überein, dass wir den Kredit umfunktionieren in einen Kauf des Zertis zum damaligen Kurs (120). Das war immer noch in 2010. Ein Depotübertrag fand jedoch erst mal nicht statt. Jetzt möchte er das Depot auflösen und die Zertis an mich übertragen. Das Zerti steht mittlerweile bei 150. Rein wirtschaftlich betrachtet hat also er 20 Gewinn, ich habe 30. Für den Depotübertrag gibt es ja zwei Möglichkeiten: Schenkung (unentgeltlich) oder sonstige Gründe (entgeltlich). Fall 1: Wenn er es mit unentgeltlich überträgt, „erbe" ich seine Anschaffungskosten. Bei einem sofortigen Verkauf müsste ich also 50 versteuern. Er muss nichts versteuern. Schenkungssteuer ist unerheblich wegen der Freibeträge. Fall 2: Wenn er es mir entgeltich überträgt, bin ich nicht ganz sicher. Die Bank muss den Vorgang erstmal als Verkauf behandeln. Unklar ist mir zu welchem Kurs, aber da im Formular zum Übertrag keine Möglichkeit besteht, einen eigenen Preis einzusetzen, gilt wohl der Börsenkurs. Also zahlt der Übertragende AbgSt auf die 50. Bei einem sofortigen Verkauf gelten dann wohl die 150 als meine Anschaffungskosten; ich zahle also nichts. Beide Fälle entsprechen nicht dem wirtschaftlichen Ergebnis. Nun meine Frage: Gibt es die Möglichkeit, die Besteuerung zu korrigieren, entweder sofort durch entsprechende Mitteilungen an die Bank oder später im Rahmen der Steuererklärung? Wenn ja, was wäre nötig, um die Besteuerung dem wirtschaftlichen Ergebnis anzupassen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag