ks18er Dezember 14, 2010 · bearbeitet Dezember 14, 2010 von ks18er Hallo allerseits, je mehr ich lese und google, desto verwirrender wird es. Mittlerweile stehe ich auf dem Schlauch. Ich habe noch jede Menge Verlustvorträge aus 2007/2008 aus Aktien und Optionen. Sehe ich das richtig, dass ich diese Verluste nur noch bis 31.12.2013 mit Gewinnen aus Aktien/Fonds/Optionen verrechnen kann? Ab dem 01.01.2014 dann nur noch mit den sog. privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Wohnung, Haus) ? D.h. wenn ich bis Anfang 2014 die Finger von Aktien lasse, verfällt dieser Verlustvortrag? Weil mit Wohnungen/Häusern werde ich wohl nie spekulieren. Und wenn wir dann dabei sind: Gibt es heute überhaupt noch eine Möglichkeit, in Fonds (egal ob Aktien, Renten, Immobilien, Mischfonds) zu investieren ohne die Abgeltungssteuer? Meines Wissens nur noch über den Umweg private Rentenversicherung auf Fondsbasis, aber das möchte ich nicht (mehr). Möchte ein eigenes Depot/Sparplan bei einer Fondsbank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Dezember 14, 2010 Ich habe noch jede Menge Verlustvorträge aus 2007/2008 aus Aktien und Optionen. Sehe ich das richtig, dass ich diese Verluste nur noch bis 31.12.2013 mit Gewinnen aus Aktien/Fonds/Optionen verrechnen kann? Ja Ab dem 01.01.2014 dann nur noch mit den sog. privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Wohnung, Haus) ? Genau Gibt es heute überhaupt noch eine Möglichkeit, in Fonds (egal ob Aktien, Renten, Immobilien, Mischfonds) zu investieren ohne die Abgeltungssteuer? Ich kenne keine legale Möglichkeit, außer Dein Gesamteinkommen ist so niedrig, dass Du sie im Rahmen einer Einkommensteuererklärung wieder bekommst oder eine NV-Bescheinigung erhältst. Warum sollte es auch (legal) möglich sein? Dann würden das ja alle machen, und man könnte die AbgSt auch lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Dezember 14, 2010 KS18er, steuerrechtlich hast du doch alles richtig erkannt. Nun suchst du nach einer legalen Möglichkeit, deine Verlustvorträge steuerwirksam abzubauen. Das geht ganz simpel , aber risikobehaftet, mit Investitionen in Kapitalvermögen. Zwar sind jetzt schon zwei Jahre verstrichen. aber immerhin bleiben noch drei Jahre, um Gewinne bis zur Höhe des Verlustvortrags abgeltungsfrei zu stellen. Falls du schon oder noch ein Depot mit Altbeständen hast, ist es ratsam, ein zweites Konto nach "neuem Recht" einzurichten. Wenn du aber durch deine Erfahrungen kein Vertrauen zu Risikopapieren hast, solltest du solche Geschäfte nicht mehr machen und die Verlustvorträge verfallen lassen. Investitionen, die ausschließlich oder vor allem den Steuerspareffekt im Sinne haben, gehen meist "voll in die Hose". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ks18er Dezember 16, 2010 Danke für Eure Antworten. Dann weiß ich jetzt wenigstens konkret, wie ich dran bin. Gerecht erscheint mir das nicht, was der Gesetzgeber da (wieder einmal) verzapft hat. Die Not (bzw. Kassenlage) macht halt erfinderisch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Dezember 16, 2010 Das geht ganz simpel , aber risikobehaftet, mit Investitionen in Kapitalvermögen. Wenn du aber durch deine Erfahrungen kein Vertrauen zu Risikopapieren hast, solltest du solche Geschäfte nicht mehr machen und die Verlustvorträge verfallen lassen. Investitionen, die ausschließlich oder vor allem den Steuerspareffekt im Sinne haben, gehen meist "voll in die Hose". Das geht auch mit Bundesanleihen... Zumindest das "Drehen" in Neuverluste ist nicht mit wesentlich mehr Risiko behaftet als Bundesanleihen. Wer nicht alles Kapital abgeltungssteuerfrei geparkt hat, muss die Verluste nicht verfallen lassen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Dezember 17, 2010 schau mal in diesem Thread zum Ausnutzen der Altverluste bzw. zum Wandeln selbiger in Neuverluste. Nach meiner Meinung sind Aktienanleihen mit hohem und vielleicht noch überlangem Kupon und einem großen Abstand zum Basispreis das ideale Schiebevehikel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag