Germanflash Dezember 9, 2010 Liebes Forum, hier einige Anfängerfragen zur Steuer. Zunächst zu meiner Situation: Meine Frau und ich haben in diesem Jahr noch ca 1300 Euro (zumindest auf dem Papier - siehe unten) an Sparfreibetrag offen.Diesen würde ich gerne restlos ausschöpfen. Hier meine Fragen: 1.: Wir sind größtenteils in thesaurierenden ETFs angelegt. Hier fallen meines Wissens nach ausschüttungsgleiche Erträge an. Wie kann ich erfahren, wie hoch sie sind, da diese ja noch von dem offenen Sparerfreibetrag abzuziehen sind. (Das Depot wurde dieses Jahr erst eröffnet, Erfahrungswerte liegen also nicht vor). 2.: Gibt es sonstige steuerliche relevante Erträge die ich berücksichtigen muss? Wir halten einige Anleihen, die 2011 das erste mal ausschütten. Der dabei erziehlte Gewinn ist aber nur in 2011 und nicht anteilig in 2010 relevant, oder? 3.: Macht es Sinn, wenn ein offener Sparerfreibetrag verbleibt, Teile des Depots mit Gewinn zu verkaufen und den erziehlten Ertrag sofort wieder anzulegen? Den dabei entstehenden Kosten der Wiederanlage stünde doch die Steuerersparnis bei einem späteren Verkauf gegenüber, weil dann der nicht der ursprüngliche Kaufpreis, sondern der Preis zur Wiederanlage zur Bemessungsgrundlage würde? Vielen Dank vorab für eure Hilfe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular Dezember 9, 2010 1. Recherche im eBundesanzeiger, um den Vorjahreswert als Anhaltspunkt zu bekommen. 2. Erträge werden erst beim Zufliuss besteuert. 3. Beispiel : Du verkaufst 10.000 Depotwert und realisierst 1.000 Gewinn. Kosten für An- und Verkauf 0,6% = 60. Steuerersparnis : 264 (ohne Kist) -> Vorteil ca. 200 Hier musst du mal mit deinen konkreten Zahlen rechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Germanflash Dezember 9, 2010 1. Recherche im eBundesanzeiger, um den Vorjahreswert als Anhaltspunkt zu bekommen. 2. Erträge werden erst beim Zufliuss besteuert. 3. Beispiel : Du verkaufst 10.000 Depotwert und realisierst 1.000 Gewinn. Kosten für An- und Verkauf 0,6% = 60. Steuerersparnis : 264 (ohne Kist) -> Vorteil ca. 200 Hier musst du mal mit deinen konkreten Zahlen rechnen. Vielen Dank für die prompte Antwort. Ich hab mich grad mal in ebundesanzeiger umgesehen. Finde dort meine Etfs entweder nicht (Beispiel DBX0AV) oder lt. Eintrag fallen keine ausschüttungsgleichen Erträge an (zB ETF126). Hab im Forum gelesen, dass bei Swap basierten ETFs zT keine ausschüttungsgleichen Erträge anfallen. Trifft das hier zu? Mich würde abschließend mal interessieren, ob Ihr wie bei mir unter 3. beschrieben vorgeht? Eine ähnliche Situation muss sich doch bei einigen Leuten ergeben, oder? Nochmals vielen Dank für die Hilfe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular Dezember 9, 2010 Der DBX0AV steht im EBundesanzeiger. Suche mal nach der ISIN, dann nach Besteuerungsgrundlagen und dann nochmal im angezeigten Dokument nach der ISIN. (Kann leider keinen Link hier hinstellen, der funktioniert nach kurzer Zeit nicht mehr). Unter Umständen ist die genaue Höhe der noch zu versteuernden Thesaurierer ja auch nicht so wichtig, wenn du genug Erträge realisieren kannst, um den Freibetrag ausnützen zu können, das ist ja dann eine Kostenfrage im Euro-Bereich. Den Freibetrag zu verschenken wäre wirklich keine gute Idee. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag