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ThomasMS

Rentenversicherung; Riester-Rente etc.

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boll

@torsten UND etherial:

Ihr vergesst erstaunlicherweise völlig, dass man die Zinseszinsen auf die Zulagen natürlich schon behalten darf. Über 10 Jahre wird das einiges ergeben, und somit bei vergleichbaren Zinssätzen besser sein als Tagesgeld.

Ich habe diese Frage schon öfter gestellt und bisher wollte sich nie jemand darauf festlegen, dass das auch wirklich so ist.

 

Ich würde sagen, dass man die Zulagen und die erhaltenen Steuerrückerstattungen zurückzahlen muss und auf den verbleibendenen Gewinn Abgeltungssteuer (wobei der Gewinn auf die Steuerrückerstattungen ja schon unter AGS gefallen ist und somit nur noch das Riestervermögen mit AGS besteuert wird).

 

'Tschuldigung, wenn ich jetzt etwas querschieße...

 

Habe ich das so richtig verstanden?

Fallbeispiel: Riester Banksparplan, jährliche EZ = 1.946 + Zulage 154 = 2.100 (durchschnittlich 175 pro Monat). Steuererm. = 728. Über'n Daumen stecke ich demnach jährlich 1.218 (=2100-154-728 = 101,50 pro Monat) aus eigener Tasche in den Vertrag. Betrachtete Laufzeit 10 Jahre, konstante Verzinsung 2% p.a.

 

Nach 10 Jahren erhalte ich ein Endkapital von 23.243, die gesamten EZ beliefen sich auf 21.000 . Der Zinsgewinn beträgt also 2.243.

 

Unter der Annahme, dass bei einer förderschädlichen Kündigung die Steuerermäßigungen + Zulagen (8.820) zurückzuzahlen sind (zinslos), würde das Endkapital 14.423 betragen. Da die Zinsgewinne jedoch mir gehören, erhalte ich eine Vor(abgeltungs-)steuerrendite von 3,32% p.a. Nach Steuer beläuft sich die Rendite auf 2,50% p.a. (beides interner Zinsfuß).

 

Die Vorsteuerrendite erscheint mir doch sehr attraktiv, wenn ich mir die derzeitigen Sparpläne so anschaue. Habe ich einen Denkfehler?

 

post-18063-0-21339400-1292245240_thumb.jpgpost-18063-0-41079500-1292245256_thumb.jpg

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polydeikes
Habe ich einen Denkfehler?

 

Nö. Naja du musst es jährlich rechnen, nicht monatlich. Zulagen und Steuererstattung gibts ja im Nachhinein. Aber ansonsten hast du zum jetzigen Zeitpunkt (jetzige Gesetzeslage) keine Denkfehler drin.

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