SlapShot Dezember 6, 2010 Hallo, meine Freundin ist für 3 Monate im Praktikum und möchte ihren Wohnsitz für diese Zeit bei mir melden, um für Schriftverkehr usw. eine Adresse zu haben. Ihr Praktikum macht sie in einem Erziehungsheim mit Schlafmöglichkeit, weshalb sie keinen richtigen Wohnsitz hat und dann am Wochenende, bzw. in der Freizeit bei mir wäre. Kann man da einfach einen befristeten Untermietvertrag (nach Erlaubnis des Vermieters) über die Nutzung aller Räume der Wohnung und anteilige Zahlung der Miete mit einer einfachen Vorlage aus dem Internet machen, oder muss ich da noch mehr beachten? Habe eigentlich keine Lust so viel Aufwand für 3 Monate zu betreiben. Schöne Grüße SlapShotDeluxe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Dezember 6, 2010 Unabhängig von der ganzen Wohnsitzgeschichte, die Post bietet die Möglichkeit durch einen Nachsendeauftrag zeitlich befristet Briefe etc. an eine andere (neue) Adresse umzuleiten, so kommt alles von der alten Adresse automatisch bei dir an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver Dezember 6, 2010 Wenn sie Deine Freundin ist, dann zieht sie ein und fertig. Da brauchst Du auch nicht Deinen Vermieter zu fragen (wäre ja noch schöner). Wenn sie sich an der Miete beteiligen will, dann gibt sie Dir das Geld und gut ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlapShot Dezember 6, 2010 Wenn sie Deine Freundin ist, dann zieht sie ein und fertig. Da brauchst Du auch nicht Deinen Vermieter zu fragen (wäre ja noch schöner). Wenn sie sich an der Miete beteiligen will, dann gibt sie Dir das Geld und gut ist. Kann sie denn dann den trotzdem den Wohnsitz bei mir melden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver Dezember 6, 2010 Ja, google "Wohnsitz ummelden" mal. Obwohl mir nicht ganz klar ist, warum sie sich für die drei Monate unbedingt ummelden will. Aber das geht mich auch nichts an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Dezember 7, 2010 · bearbeitet Dezember 7, 2010 von harryguenter Wenn sie Deine Freundin ist, dann zieht sie ein und fertig. Da brauchst Du auch nicht Deinen Vermieter zu fragen (wäre ja noch schöner). Ähm, so einfach ist es nun doch auch wieder nicht: Ziehen weitere Menschen (auch temporär) in eine Mietwohnung ein (also nicht nur zu Besuch), so ist der Vermieter davon zu unterrichten, damit z.B. die Nebenkostenabrechnungen korrekt umgelegt werden können. Ach ja, und gegen eine Überbelegung der Wohnung kann der Vermieter sehr wohl Einspruch einlegen. Beidea muß allerdings hier im Einzelfall nicht zutreffend sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlapShot Dezember 7, 2010 Also ich habe meinem Vermieter jetzt einmal eine E-Mail geschrieben, es ist so, dass sie sich nach den drei Monaten eine neue Wohnung suchen will, da ihre aktuelle zu teuer ist und daher auch schon zum 31.12 gekündigt ist. Für die Monate danach braucht sie aus gründen wie z.B. Bafög eine Wohnsitz, danach wird sie sich wieder ihre eigene kleinere Wohnung suchen. Ich habe wie gesagt vorsichtshalber meinem Vermieter geschrieben, Übervermietung halte ich aber für ausgeschlossen, da ich der einzige im Haus bin der alleine Wohnt bei 4 gleich großen Wohnungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver Dezember 7, 2010 · bearbeitet Dezember 7, 2010 von John Silver Wenn sie Deine Freundin ist, dann zieht sie ein und fertig. Da brauchst Du auch nicht Deinen Vermieter zu fragen (wäre ja noch schöner). Ähm, so einfach ist es nun doch auch wieder nicht: Ziehen weitere Menschen (auch temporär) in eine Mietwohnung ein (also nicht nur zu Besuch), so ist der Vermieter davon zu unterrichten, damit z.B. die Nebenkostenabrechnungen korrekt umgelegt werden können. Ach ja, und gegen eine Überbelegung der Wohnung kann der Vermieter sehr wohl Einspruch einlegen. Beidea muß allerdings hier im Einzelfall nicht zutreffend sein. Ja, da hast Du recht. Ich habe mich nochmal woanders vergewissert: http://forum.jurathek.de/showthread.php?p=665917 Es ist so, dass Du den Vermieter informieren mußt (§540 BGB) und der Vermieter zustimmen muss (§553 BGB, gibt noch Ausnahmen, die dürften hier aber wohl eher nicht vorliegen). Die Nebenkostenabrechnung ist davon betroffen, wenn bestimmte Kosten pro Kopf und nicht per Zähler, Wohneinheit oder Quadratmeter umgelegt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag