Anleger Klein Dezember 9, 2010 Du hast natürlich Recht, dass grundsätzlich die Gefahr einer Kündigung besteht, wenn man einer AGB-Änderung widerspricht. Allerdings bin ich im vorliegenden Fall nicht davon ausgegangen, da ich ja den neuen AGB nicht generell widersprochen habe, sondern nur in Bezug auf die Bekanntgabe von AGB-Änderungen in elektronischer Form. Glaubst du, es spielt eine Rolle ob du einem oder mehreren Punkten widersprichst? Bereits ab einer Änderung ist es eine Extra-AGB und damit das bekannte Problem. Stellt euch halt nicht so an...wer eine günstige Onlinebank will, die eine schlanke Kostenstrutkur hat damit sie für den Kunden billig sein kann, darf sich ehrlich gesagt auch nicht beschweren wenn die Bank alles tut um Kosten zu senken. Genau das wollte man ja, als man sich dort angemeldet hat, dann muss man auch mit den Konsequenzen leben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag